Sind die Emulatoren Legal

kielergam

Cadet 4th Year
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Aug. 2017
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Hi

Ich habe eine Frage ist es Legal ein PSX, WWii, Wii U, PS3 sowie XBOX 360 Emuator zunutzen.
Wenn man die Spiele Original Hat darf man sie auf den PC Kopieren ?

Mfg kielergam
 
Es gibt legale und illegale Emulatoren. Der Gameboy Adwance Emulator ist z. B. legal.
 
Hi,

du darfst - zumindest in Deutschland - keinen "wirksamen Kopierschutz" umgehen. Wenn ein Hersteller solche Emulatoren bzw. die zugehörigen ROMs selbst herausgibt mag das anders sein. Bei PSX, Wii und co. kenne ich allerdings keine legale Variante.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, falls sich hier die Rechtslage geändert hat.

VG,
Mad
 
Der Emulator selbst ist meines Wissens nach legal, allerdings sind die ROMs in den allermeisten Fällen nicht legal. Denn hier wurde ja quasi ein Kopierschutz umgangen bzw. ist keine gültige Lizenz dafür vorhanden.
 
Wenn ich meine Spiele gekauften spiele auf den pc kopiere darf ich das den
 
Nein, da du ja damit den Kopierschutz umgehst, du darfst die Spiele nicht vervielfältigen.
 
Die Emulatoren sollten die Spiele auch aus dem Laufwerk lesen können ;)

Das andere Thema ist das BIOS. Unterliegt eigentlich auch einem Kopierschutz.

Im Normalfall hat der "kleine" Bürger aber nichts zu befürchten. Hatte die früher mal in Verwendung. Mittlerweile aber nicht mehr. Wird nur noch gekauft. Hab eh kaum Zeit xD
 
Ich überlege gerade bei PCSX2:

Man startet den Emulator am PC, legt eine original Spiele DVD für die PS2 ein, wählt einen Plugin, der das DVD-Laufwerk anspricht und startet das Spiel.

Vom Spiel wurde keine Kopie erstellt = legal.

ABER:
Der Emulator bedient sich eines ROM-Image des Betriebssystems der PS2.
Dieses kann zwar einfach ausgelesen werden (kein Kopierschutz), ist aber geistiges Eigentum von Sony.
Man bedient sich quasi gestohlener Daten, um das Spiel zu spielen.
Wenn man selbst eine PS2 hat und per EPROM-Leser die Daten ausgelesen hat...
Also wenigstens eine Grauzone..

Noch interessanter sieht es aus, wenn:
Jemand einen Emulator entwickelt hat, ohne Originaldateien des Betriebssystems zu verwenden, oder diese vom Hersteller frei heruntergeladen werden können.
Und dann Originaldatenträger verwendet.
Dann sollte es legal sein.

Es gab mal einen kommerziellen Playstation-Emulator (Bleem), der ganz ohne Originaldateien auskam.
Damit konnte man am PC problemlos PS1 Spiele spielen.

Auch wenn eine Kopierschutzabfrage im OriginalBS vorhanden war, deren Funktion man aber nicht übernommen hat und damit sogar Kopien der Datenträger abspielen könnte.
Hier umgeht man keinen Kopierschutz. Man nutzt halt nur die Abfrage des Abspielschutzes nicht.

Und nun ist die weitere Frage:
Wenn ich eine nicht funktionsfähige Kopie eines Spieles mit Kopierschutz anfertige: Umgehe ich dann den Kopierschutz?
Das Kopieren wird durch den Schutz nicht verhindert, bei der Kopie fehlen nur Daten, die der im Originalgerät vorhandene Abspielschutz abfragt.
 
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Verfügen denn z.B. PS2 oder one - Spiele über einen Kopierschutz? Ein Rom aus dem Netz hat ja z.B. keinen Kopierschutz mehr...also wird auch keiner Umgangen. ;-)

Find das alles viel zu ungenau umschrieben.
 
In Deutschland sind die Emulatoren legal, aber:

Für etwas zu emulieren brauchst du ein Medium. Dieses ist bei allen Konsolen mit einem Kopierschutz versehen, und in der BRD darf ein Kopierschutz (egal wie lächerlich er ist) nicht umgangen werden.
 
kommt drauf an ob die auf Kram vom Hersteller der Konsole basieren um zu funktionieren. z.B. PCSX2 ist illegal (also die Software selber nicht) weil du eine Original BIOS brauchst einer PS2. Und ja das kannste theoretisch auch selber auslesen aber naja... CEMU z.B. is nicht illegal weil kein Kram von Nintendo verwendet wird.

Die Spiele dafür selber sind wieder nen anderes Thema
 
Lübke82 schrieb:
Verfügen denn z.B. PS2 oder one - Spiele über einen Kopierschutz?

Ja, zumindest funktionieren Kopien eines Spiels nicht auf einer originalen PS2. Deswegen gab es ja diese Mod-Chips...

Ein ROM aus dem Netz ist eh schon eine unerlaubte Vervielfältigung, da ist es dann auch schon egal ob ein Kopierschutz umgangen wurde oder nicht.
 
Wenn ich mein PSX Spiel in mein Lafwerk lege und eine ISO davon mache ist das erlaubt ?
 
da der Kopierschutz dabei nicht umgegangen wird (bei der PSX basierte der auf Wellen auf der CD und hat nix mit der schwarzen Farbe zu tun übrigens) ist das natürlich erlaubt weil du ihn weder umgehst noch aushebelst indem du dir von der CD nen Image ziehst. Bleem war ja z.B. auch legal, was dem Laden aber nach der ganzen Gerichtsposse gegen Sony auch nichts mehr gebracht hat weil se dadurch schlichtweg Pleite waren

Aber mal unter uns Pastorentöchtern: Interessiert nen Toten was du Zuhause machst oder ob du dir irgendwo nen BIOS für den PS2 Emulator besorgst

Dolphin is übrigens auch nicht illegal, ebenso basieren der PS3 und Xbox360 Emulator nicht auf Zeug den Herstellern und sind damit auch legal (wenn auch die beiden zuletzt genannten unbrauchbar sind,wobei RPCS3 in den letzten Monaten/Wochen ziemliche Sprünge gemacht hat)
 
Lese dir mal die Copyright Infos zu jedem Game auf optischen Medien durch.Keine Kopie erlaubt = illegal. Aber wo kein Richter da kein.... Ich sehe das etwas entspannter, in der BRD kannst du fast nichts an Kopien von Datenträgern anfertigen seid in den 2000 das Anti-Hacker-Gesetz verabschiedet wurde (Kopierschutz umgehen ist illegal). z.B. Ich rippe alle meine DVDs schon seid Jahren zum eigen Gebrauch für den Raspberry. Shit happens.
 
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die "Hinweise" sind nicht aussagekräftig, das Recht auf Privatkopie schwebt weit über diesem Mumpitz der Hersteller. Solange kein digitaler Kopierschutz aktiv umgangen wird kannst du machen was du willst

Aber ja: Wo kein Richter da kein... stimmt schon
 
Das Recht auf privat Kopie bezieht sich auf analoge Medien. Bei digitalen Medien wird dieses eingeschenkt durch den Kopierschutz und zusätzlich gilt bei Software noch das Nutzungsrecht. Du erwirbst nämlich bei einem Medium das Software enthält nicht das Recht an der "Sache" sondern nur ein Nutzungsrecht an der Software und damit unterliegt am auch den AGB des Rechteinhabers. Es mögen vielleicht teile dieser AGB in der EU nicht rechtens sein, aber eine Vervielfältigung dürfte ausgeschlossen sein. Bzw. haben auch schon Gerichte die private Kopie von Software als nicht rechtens ausgeschlossen wenn es die AGB nicht erlaubt.
 
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