Garantiefall Samsung S III Neo

AW: Garantiefall Samsung S III Neo - "Erpressung" durch MediaMarkt

Ich finde es auch grundsätzlich ok, wenn es was kostet. Allerdings nur, wenn man darüber auch VORHER ordentlich aufgeklärt wird

Das ist eben der Unterschied zur Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, alles kann, nichts muss. Das steht in den Garantiebedingungen.
Und durch den selbst verursachten Kaffeeschaden hätte man vorher drauf kommen können das das nicht unentdeckt bleibt.
 
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Naja über die Kosten wurdet ihr bestimmt, indirekt im Kleingedruckten aufgeklärt, was ich persönlich auch nicht ab kann, aber rechtlich bestimmt wasserdichter als das handy ist.
 
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Schau einfach nochmal genau hin und schreib denen ggf., mehr lohnt sich nicht.
 
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Das Problem jetzt dürfte sein, dass du jetzt behaupten kannst was du willst, das ganze wurde beauftragt und mit der Beauftragung hast du auch alle Unterlagen geprüft (Problem: nicht gemerkt das was fehlt an Unterlagen).

Alle Karten stehen gegen euch momentan.
Ich würde jetzt einfach einen freundlichen Anruf tätigen, denn im Regelfall erreicht man so die größte Kulanz Chance :)
 
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für mich klingt das alles nach einer geiselnahme (handy wird widerrechtlich im freiheitsentzug gehalten) mit lösegeldforderung (29€ oder handy tot). ich würde bei so einer frechen aufforderung auch erstmal direkt zur polizei gehen und anschließend noch zivilrechtlich auf schmerzensgeld klagen :rolleyes:

gehts eigentlich noch? wie alt bist du 18? 20? dann willkommen in der erwachsenen welt.

das hat weder was mit erpressung oder sonst was zu tun. eine technikerstunde liegt bei 70-80€, nun lass den mal 10-20 min. geschraubt haben, dazu noch die schriftliche einschätzung, incl dokumentation im SAP und die zeit für den rückversand. da sind 29€ mehr als angemessen oder wie würdest du dich fühlen, wenn dein chef morgen ankommt und sagt: bis zu ende des monats musst du leider gratis arbeiten, weil die kunden nichts mehr zahlen wollen.

1000%ig wurdet ihr über die kosten aufgeklärt, sollte es kein garantiefall sein. kaffee über ein smartphone kippen bedeutet nunmal den garantieverlust, alternativ kann man auf seine geräte aufpassen oder muss mit den konsequenzen/kosten leben und vielleicht aus so einer nummer für die zukunft lernen.

ich kann jedenfalls nur davon abraten, reißerisch über erpressung und dergleichen zu berichten, wenn hier eine firma nur ihre arbeit macht und dafür (zu recht in diesem falle) ein paar € aufwandsentschädigung verlangt.
 
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Das geraet hatt noch garantie, seit wann kommen da ueberhaupt kosten auf, nach der garantiezeit evtl. Vorher doch nicht.....strange
 
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slashchat, du musst du schon richtig und vor allem komplett lesen. Flüssigkeit über's Handy gekippt, Eintritt derer in das Handy -> Garantie verwirkt.
 
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XMenMatrix schrieb:
Einen Anwalt, weil er ein Kaffee über sein Handy gekippt hat und damit Garantie verwirkt hat? Seid ihr noch ganz bei Sinnen!? Bei einem Streitwert von 29 Euro???? "Erpressung" im Titel rundet das ganze noch ab.

Ich zb. habe in meiner Versicherung auch einen Rechtsschutz und kann somit jeden Monat ohne zusätzlich was zu bezahlen ein Beratungsgespräch nehmen. Und genau das würde ich in dem Fall auch machen. So und jetzt kannst du mich fragen,ob ich von sinnen bin weil ich zu einen Anwalt gehen würde.

Aaaaber ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es keinen Serviceauftrag gab den sie nicht unterschrieben hat und somit zahlen. Vorher lesen und fragen erspart oft Ärger.
 
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Höflich nachfragen, schriftlich oder mündlich und sonst ist das halt Pech.
 
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DaysShadow schrieb:
slashchat, du musst du schon richtig und vor allem komplett lesen. Flüssigkeit über's Handy gekippt, Eintritt derer in das Handy -> Garantie verwirkt.

Und was hat das mit den 29€ zu tun, von denen man vorher gar nicht weiß, ob sie zu bezahlen sind oder nicht?

Meiner Meinung nach muss eine Prüfung kostenlos sein, denn JEDER wird innerhalb der Garantiezeit ein nicht funktionierendes Gerät einschicken, denn man kann ja nicht wissen, ob der Schaden durch Garantie abgedeckt ist oder nicht (dann bräuchte es ja auch keine Prüfung).
Die Prüfung selbst kann nicht Bestandteil der Garantie sein, weil sie ja gerade dazu dient festzustellen, ob Garantiefall oder nicht.
 
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Ähm, wenn das ein Garantiefall wäre würde das vermutlich auch nix kosten. Sonst kostet das halt oder arbeitest du umsonst?
 
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Gewährleistung. Ich bin immer noch der Meinung, bei 29 Euro Streitwert ist ein Anwalt Blödsinn.
 
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kisser schrieb:

Lies halt den vorletzten Absatz....

"Probleme können dann auftreten, wenn sich die Reklamation als unberechtigt herausstellt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az.:VIII ZR 246/06) kann der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dies gilt immer dann, wenn der Kunde den Fehler selbst zu verantworten hat."

Ein festgestellter Feuchtigkeitsschaden ist eine unberechtigte Reklamation und zweifellos ein Fehler den eben der Kunde zu verantworten hat.
 
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kisser schrieb:
Die Prüfung selbst kann nicht Bestandteil der Garantie sein, weil sie ja gerade dazu dient festzustellen, ob Garantiefall oder nicht.

Das Handy hatte auf Grund des Wasserschadens schon keine Garantie mehr.

Mediamarkt hat festgestellt, dass wohl vom Anwender der Schaden verursacht wurde und er dadurch die Kosten tragen muss.
 
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@kisser
Garantie is halt nich Gewährleistung!

Früher wars mal so, dass man Ware in OVP einsenden mußte.

Wie schon andere angemerkt haben - Flüssigkeitsschaden wird idR halt nicht abgedeckt.
Man kann also nich ausschließen, dass die Flüssigkeit einen Schaden verursacht hat der durch einen tausch des Displays nich beseitigt wird.
Damit hät sich der Hersteller halt den "Rücken" frei.


Gibt hier vergleichbare Posts wo Apple nen Tausch ner Batterie verweigert, weil das Display n Sprung hat.
Es kann halt nich ausgeschlossen werden, dass beim Tausch der Batterie das Display weiter beschädigt und damit ausgetauscht werden muß, bzw der Kunde dies ggf beanstandet.


Wäre das Display defekt und sonst nix wäre es vermutlich auch kostenfrei getauscht worden.
 
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JackAK schrieb:
Lies halt den vorletzten Absatz....

Lies das Urteil im Ganzen.
Ergänzung ()

U-L-T-R-A schrieb:
@kisser
Garantie is halt nich Gewährleistung!

Spielt hier keine Rolle. Eine Überprüfung ist in jedem Falle nötig, unabhängig davon, wie sie ausfällt.
Ergänzung ()

Shio schrieb:
Das Handy hatte auf Grund des Wasserschadens schon keine Garantie mehr.

Wie kannst du wissen, ob überhaupt ein Wasserschaden vorlag?
 
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Deshalb hatte ich doch das Display Beispiel gegeben...

Selbst wenn Du ggf einen rechtmäßigen Anspruch wegen Defekt hast, kann der verwirkt sein, wenn durch Fehlverhalten zusätzliche Schäden zu erwarten sind.
Grad Wasserschäden will sich keiner ans Bein binden.
Das hätte der TE schon im vorhinein feststellen können (und wird vermutlich auch in den Garantiebedingungen festgehalten sein).

Aber zugegeben wir wissen es nicht!
 
@kisser: Wasserschaden liegt vor, weil der te dies gesagt hat. MM hat sich nur die Indikatoren angesehen. Wäre also nie Wasser drauf gekommen, kann man das anfechten, da die wasserindikatoren nach einiger Zeit immer anschlagen bei Samsung Geräten. Dafür ist es in Europa zu feucht.
Wenn man aber dann die Korrosionen sieht und evtl den kaffeerest in den ritzen, dann ist das persönliches Pech. Dann kostet auch die Prüfung eine Pauschale.

Vermutlich wird der Freundin vom te gesagt worden sein:"wenn es ein Garantiefall ist, ist es kostenlos."
Die Kosten für nicht-garantiefälle sind normalerweise an einem kleinen Aushang ersichtlich, bzw können auch in einem Formular gewesen sein, was man abgezeichnet hat.
 
Reparaturkosten sind aber nicht Prüfungskosten. Dass eine Reparatur abgelehnt werden kann ist ja klar.

Bsp.: Du kaufst gebraucht ein 2 Monate altes Handy im "Topzustand" mit Restgarantie. Nach 4 Wochen geht es nicht mehr. Würdest du es nicht auf Garantie einschicken, weil du evtl. befürchten müsstest, dass ein selbstverschuldeter Vorschaden durch den Vorbesitzer vorliegen könnte?

Es gibt hierzu Urteile, und ob das jetzt der Händler oder Hersteller ist spielt keine Rolle.
z.B.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/ueberpruefungskosten-sind-rechtswidrig-21093.html

Der BGH hat nur entschieden, dass, wenn der Kunde das Selbstverschulden kennen musste, er ggf. schadenersatzpflichtig ist.

Bsp.: Dir fällt das Handy in einen vollen Wassereimer und geht dabei aus. Kaputt. Das dann auf Garantie abwickeln zu wollen grenzt schon an Betrug. Dem hat der BGH quasi einen Riegel vorgeschoben.


/edit: ob in hiesigen Fall der Kaffee ursächlich für den Defekt ist, kann der TE nicht wissen, da das Handy ja anschließend noch funktionierte. Es muss ja nicht zwangsläufig Flüssigkeit in das Gerät eingedrungen sein. Die Frontseite ist normalerweise dicht, weil der Touchscreen rundum verklebt ist. Da dringt nix ein.
 
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