Ebay - Zahlung aus Ausland

Blue_Dragon

Cadet 2nd Year
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Mai 2011
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28
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich eines Ebay-Verkaufs.

Und zwar habe ich bei Ebay einen Kamerabody verkauft. Der Käufer hat seinen Wohnort laut Profil in Spanien.
Als dann die Mitteilung von Ebay kam, an welche Adresse man den Artikel schicken soll, war diese auf einmal in Deutschland. Daraufhin habe ich den Käufer angeschrieben (er spricht nur englisch) und nachgefragt, ob die Adresse denn korrekt sei. Er hat dies auch so bestätigt.
Soweit so gut dachte ich mir, ist ja nicht so ungewöhnlich, wenn er hergezogen ist.

Jetzt kam aber heute die Zahlung (per Überweisung) plötzlich aus Sambia.
Der Name des Käufers stimmt auf der Lieferadresse mit dem der Überweisung überein.

1. Kann der Käufer die Überweisung wieder zurückholen?
(soweit ich das jetzt nachgelesen habe, ist es bei Überweisungen ausgeschlossen, egal von wo diese kommen)

2. Können hier noch Gebühren auf mich zukommen von der Bank?
(Der Gutschriftbetrag auf dem Bankkonto stimmt mit den Rechnungsbetrag überein - evtl. nachträglich?)

Da ich mir relativ unsicher bin und der Betrag doch etwas höher ist (800€), möchte ich mir gerne hier noch ein paar Meinungen einholen.

Danke schon mal für die Antworten
Grüße
 
zu 1. Zurückholen kann er nicht, aber es könnte eine unautorisierte Zahlung o.ä. sein, was Dich zur späteren Herausgabe zwingen könnte.

zu 2. nein, das ist eine übliche Auslandsüberweisung, wo der Überweisende die Kosten trägt

Wenn das Profil des Käufers langjährig und gut ist, würde ich einfach noch 2-3 Tage abwarten und danach versichert versenden.
 
Spanien, Deutschland, Sambia?

das sind mir zu viele Länder.
Strafverfolgungsbehörden sehen das ähnlich, die haben darauf keine Lust.
Deswegen macht der gewiefte Kriminelle das heutzutage so.

In Deutschland sitzt irgend ein Trottel, welcher die Pakete weiterleitet.
(woher soll der denn wissen, dass sein Job Illegal ist..... )
In Sambia wurde das Konto geklaut.
und der Spanier kommt nicht aus Spanien, sonder aus Brexit


Ich würde den Deal nicht eingehen, so groß kann der Gewinn gar nicht gewesen sein, und wenn doch, denk mal nach warum...
 
Kurzum, das stinkt doch bis zum Himmel. Auf keinen Fall würde ich mich auf so etwas einlassen. Ob zurücküberweisen die beste Lösung ist oder man sich gleich an die Polizei wenden sollte, ist jetzt die Frage. Vermutlich bringt Letzteres nicht viel.
 
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Typen abgeschlossen. Du kannst, nur weil dir die Modalitäten jetzt im nachhinein nicht passen, nicht einfach das Geld zurückschicken und vom Vertrag zurück treten.
Du bist rechtlich verpflichtet zu liefern, auch wenn die Sache komisch wirkt.

Eine Überweisung kann man nicht zurückholen, sobald diese ausgeführt wurde. Bei einer Onlineüberweisung kannst du beispielsweise innerhalb weniger Minuten bei deiner Bank anrufen und versuchen die Ausführung der Überweisung noch zu verhindern. Aber zurückholen geht nicht.

Wenn es sich um ein geklautes/gekarpertes Konto handelt ist das ein Versicherungsproblem oder das Problem des Inhabers, aber nicht deins.
Gebühren sind auch nicht dein Problem. Gebühren bezahlt immer der Auftraggeber.

Beispiel:
Ich habe einen Staubsauger in China gekauft. Lieferung geht an meinen Kumpel in Honkong. Geld kommt von PayPal (aus Luxemburg) bzw. von einem Account mit deutscher Adresse. Hätte ich überwiesen käme es von einer deutschen Bank. Soll der Chinese jetzt misstrausch werden und die Lieferung verweigern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, weil die Lieferung an eine andere Adresse erfolgen soll.
 
Wenn das Konto geklaut/gekarpert ist, hat der Fragende durchaus ein Problem. Er kann dann zur Rückzahlung verpflichtet sein.

Trotzdem hast du Recht. So mirnichtsdirnichts lässt sich der Kaufvertrag nicht wegleugnen.
 
Weil ja andere Lieferadressen so unglaublich exotisch sind, deswegen hat jeder Webshop eine Funktion um Rechnungs- und Lieferadresse getrennt anzugeben.

Der TE hat, außer dass es dubios WIRKT, keinerlei Beweis dass irgendwas faul ist.

Wieso sollte er zur Rückzahlung verpflichtet werden können? Wenn ein Bankkonto gekapert wird war der Kunde fahrlässig mit seinen Zugangsdaten oder die Bank mit der Systemsicherheit. Egal was, es kann nicht das Problem von Blue_Dragon sein.
 
Erstens ist es eine Behauptung ins Blaue hinein, der Kunde sei fahrlässig mit den Kundendaten umgegangen; zweitens steht der Geldempfänger aufgrund des Kaufvertrages dem Täter deutlich näher als der Inhaber des gekaperten Kontos, der mit dem Kaperer möglicherweise nie je Kontakt hatte; drittens kann sogar eine bewusste Überweisung des Kontoinhabers zurückforderbar sein, wenn zB der Kontoinhaber vom Betrüger angewiesen wurde, auf das Konto des Fragenden zu überweisen ("Dreiecksbetrug").

Viertens könnte das sehr wohl das Problem von Blue_Dragon sein, soweit nämlich der Schaden nicht unmittelbar in der falschen Überweisung, sondern in der Sache besteht, die er arglos jemandem hergegeben hat, dessen Identität er anscheinend nicht ganz sicher ist.
 
Ich habe jetzt mittlerweile nochmal mit dem Käufer geschrieben.
Also wenn er die Wahrheit sagt, dann ist er geschäftlich hier in Deutschland und auch nicht langfristig, da er viel reist.
Ich habe die Adresse ebenfalls mal gegoogelt und es ist ein Hotel mit Fremdenzimmern. Das hat er auch dann so bestätigt.

Die Zahlung kam anscheinend doch nicht aus Afrika, sondern aus Großbritanien. Hab das auch nochmal mit der Bank heute abgeklärt.
Da in der Absenderzeile die Stadt Lusaka + wahrscheinlich eine Straße stand, bin ich davon ausgegangen das da auch das Konto herkommt.
Keine Ahnung, warum das da so angegeben ist.
Bei Überweisungen sieht man leider keine IBAN.

Der Käufer hat bis jetzt nur 5 Bewertungen (davon aber alle positiv) aber alle älter als 12 Monate.

Für mich hat sich das jetzt eig. relativ glaubhaft angehört. Wie ihr ja schon geschrieben habt ist ja der Kaufvertrag bereits zustande gekommen. Das Paket ist jetzt auch auf dem Weg zu ihm.
Ich danke euch aufjedenfall für die Antworten und hoffe, dass alles klappt^^
 
Ja genau, arbeitet er vielleicht auch noch auf nem Kreuzfahrtschiff? :)
Ich würde das Geld zurück überweisen und gar nix wegschicken, soll er doch den Rechtsweg gehen...

Die Scammer können auch googlen btw.
 
Droitteur schrieb:
kann sogar eine bewusste Überweisung des Kontoinhabers zurückforderbar sein, wenn zB der Kontoinhaber vom Betrüger angewiesen wurde, auf das Konto des Fragenden zu überweisen ("Dreiecksbetrug").
Wir reden nicht von PayPal, eine banküberweisung kann nicht ohne das Einverständnis des Empfängers rückgängig gemacht werden, nachdem das Geld auf seinem Konto eingegangen ist. Die Banken sind dafür verantwortlich nur Überweisungen auszuführen die der Kunde gewollt hat, dazu haben sie z.B. die Unterschriften auf Überweisungsträger zu prüfen und bei Onlinebanking ein vergleichbares Sicherheitsniveau sicherzustellen.

Natürlich gehört einem Geld nicht, welche versehentlich auf das eigene Konto überwiesen wurde und man hat dann keinen Anspruch es zu behalten. Aber hier wurde der Betrag eines abgeschlossenen Kaufes von einer Person mit dem Namen der Käufers auf dem Konto des TE gutgeschrieben, er kann also mit Fug und Recht annehmen, dass dies zu Begleichung des Kaufpreises sein soll und hat damit sehr wohl einen Anspruch auf dieses Geld. Sollte dieses unberechtigt vom Konto eines Dritte stammen, so ist dies dessen Problem bzw. des Problem von dessen Bank und zeigen mir ein Urteil in dem entscheiden wurde, dass der Verkäufer den Betrag zurücküberweisen musste!

Anders wäre es zu bewerten, wenn der Betrag (nach dem Motto habe zuviel überwiesen, weisen sie mit den übrigen Betrag oder per WeternUnion an) oder der Namen des Absenders abweichend wären oder gar beides, aber dies ist hier nicht der Fall. Hier könnte man dann ggf. erwarten das der TE misstrauisch wird und den eingegangenen Betrag damit eben nicht zur Deckung der Schuld aus dem Verkaufsgeschäft hätte betrachten dürfen.

Der erwähnte Dreiecksbetrug findet ja gewöhnlich nicht über Bank- sondern eben PayPal Konten statt und PayPal verhält sich in solchen Fällen anders als Banken, hat es aber nie auf eine juristische Klärung seiner Vorgehensweise ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sag natürlich nicht, dass das einfach rückgängig gemacht werden kann. Es geht nur darum, dass der Betrag zurückgefordert werden kann.

Dass der Empfänger auf die Zahlung vertrauen durfte, kann für bestimmte Dinge relevant sein: zB wenn er geltend macht, das Geld in gutem Glauben bereits ausgegeben zu haben. Ganz entfernt könnte man sogar behaupten, er habe es "ausgegeben", indem er in Vertrauen auf das Geld seine Sache weggegeben/verschickt habe. Wäre mir aber nicht bekannt, dass das so schon mal irgendwo argumentiert wurde und liegt auch nicht unheimlich nahe. Wenn du willst, kannst du gern dafür ein Urteil für mich suchen ;)

Für den anderen Argumentationsstrang, der Betrag und Sender stimme ja mit den zu erwartenden Daten überein und schon allein deshalb dürfe der Empfänger es behalten, besteht jedoch kein Raum. Das hat ausschließlich Einfluss auf den guten Glauben, wenn und soweit er das Erhaltene ausgibt. Dann wird er lediglich von der Rückzahlungspflicht befreit, weil er guten Glaubens war und das Erhaltene nicht mehr da ist (üblicherweise eine Luxusreise ;D ). Die Pflicht besteht aber erst mal grundsätzlich. Er hat selbstverständlich keinen "Anspruch" auf das Geld von irgendwelchen fremden Leuten, nur weil die zB betrogen wurden oä.
 
Zuletzt bearbeitet:
So beiläufig wie der TE erwähnt hat das der angegebene Verwendungszweck so gar nichts zum tatsächlichen passt, verwundert es gar nicht das das jetzt niemand mehr aufgreift. Aber das Kind in nun so oder so in den Brunnen gefallen, hoffen wir mal für ihn das es gut endet.
 
Holt schrieb:
Wir reden nicht von PayPal, eine banküberweisung kann nicht ohne das Einverständnis des Empfängers rückgängig gemacht werden, nachdem das Geld auf seinem Konto eingegangen ist. Die Banken sind dafür verantwortlich nur Überweisungen auszuführen die der Kunde gewollt hat, dazu haben sie z.B. die Unterschriften auf Überweisungsträger zu prüfen und bei Onlinebanking ein vergleichbares Sicherheitsniveau sicherzustellen.

Funktioniert doch bei Bankueberweisung genau gleich. Video anschauen, und gedanklich "Paypal" mit "Bankueberweisung" ersetzen.
http://www.computerbild.de/videos/c...funktioniert-der-Dreiecksbetrug-18022663.html

Empfaengerdaten pruefen die Banken bei Ueberweisungen schon lange nicht mehr.
 
Und was hat das mit Holts Beitrag zu tun?
Eine Überweisung ist im Gegensatz zu einer PayPal-Zahlung nicht gegen den Willen des Empfängers rückgängig zu machen.

Merke: auch wenn es einen Rechtsweg gibt, ist es unabhängig von der Erfolgsaussicht präferabel, nicht derjenige zu sein, der seinem Geld hinterherrennen muss.
 
Im Fall, wie ihn @JanKrohn andeutet, kann es sogar dazu kommen, dass die Bank selbst dem "falschen Zahler" das Geld "zurückgibt" (wenn man es so nennen möchte) und es ihrerseits vom "falschen Empfänger" zurückverlangt. Ist dann im Ergebnis sehr ähnlich wie bei PayPal, wenn sie Ausgleich des PayPalKontos verlangen. Hatten wir ja schon mal sehr ausführlich in einem ähnlichen Thread.

Dein Merksatz bleibt wahr. Jedoch rennt dann auf einmal nicht mehr irgendein Zahler hinter einem her, sondern eine Bank :evillol:
 
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