Ebay Kleinanzeigen Käufer antwortet nicht mehr

Aber Abholen können ja die Wenigsten - was wäre das für ein Aufwand - noch dazu bei Händeln mit Kleinstbeträgen !

Damit würdest Du den Kleinanzeigenmarkt tot machen !
 
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Damit würdest Du den Kleinazeigen mag tot machen !

Keine Ahnung was das bedeuten soll.

Aber zu meiner Zeit waren Kleinanzeigen sehr oft in der Tageszeitung und fast zu 90% Abholung.

Wenn man sich den Ärger ersparen will, dann macht man es halt über Ebay da hat man immerhin den Schutz und kann Fälle aufmachen. Aber da zahlt man halt die Gebühren ergo Gier frisst Hirn
 
Stevo86 schrieb:
Aber zu meiner Zeit waren Kleinanzeigen sehr oft in der Tageszeitung und fast zu 90% Abholung.

Wann immer Deine "Zeiten" gewesen sein mögen, Du reflektierst mit Deiner Aussage nur den regionalen Markt. In den übrregionalen Zeitungen gab es schon immer Kleinanzeigen, die sich nicht auf eine bestimmte Region bezogen, und mit den heutigen Online-Möglichkeiten haben sich ja für den Anzeigenmarkt ganz andere Perspektiven eröffnet als früher, wo man meist nur in die Regionalpresse schaute, wenn es um Anzeigen ging.

Der regionale Kleinanzeigenmarkt, bei dem man auch meist weiter persönlich abholen kann oder muss, ist übrigens in keiner Weise tot, sondern blüht mehr denn je - wovon man sich durch einen Blick in die inflationär erscheinenden Wochenblättchen und auch in der regionalen Presse leicht überzeugen kann !
 
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de la Cruz schrieb:
Doch, weil bei Deinem 31-Seiten-Vertrag die Beteiligten aller Wahrscheinlichkeit nach sich (zur Freude der Rechtsanwälte) Prozessschlachten liefern werden, wenn die Vertragspartner den Vertrag brächen, während bei einer Verletzung des Kaufvertrages aus einem Ebay-Kleinanzeigenkauf mit äußerst geringem Streitwert wohl kaum ein Hahn (und erst recht kein Rechtsanwalt) danach krähte !

Das ist völlig irrelevant. Es handelt sich dennoch bei beiden Verträgen um "echte" Verträge, während hier zuvor so getan wurde, als handle es sich bei Kleinanzeigen eben um irgendetwas anderes, also u. U. "falsche" Verträge.
 
Nun ja klar, es wurde nicht grundsätzlich behauptet, dass es de jure keine echten Verträge wären, außer dass Vereinzelte diesem Irrtum unterlagen. Faktisch sind es aber eben doch wie beim Kauf eines Laib Brotes eben doch keine echten Verträge, weil eben die normative Kraft des Faktischen die juristische Relevanz über den Haufen rennt; deshalb kann man bei derartigem Kleinkram den Juristenkram schlichtweg vergessen, denn die juristischen Streifälle wegen Kleinanzeigen mit minimalstem Streitwert tendieren in der Praxis gegen NULL !
 
Oft genug, weil Menschen ihre Rechte nicht kennen.

Das ist aber kein Argument dem TE absichtlich falsche Informationen zu geben. Wie er die korrekten Informationen dann umsetzt ist sowieso ihm überlassen.
 
Letzteres ist sicher zutreffend, Ersteres wohl kaum; auch in Kenntnis ihrer Rechte würde sich das Gross der Menschen im Streitfall um Pippifax aus einer Kleinanzeige nicht die Mühe machen, den Rechtsweg einzuschlagen, nicht mal oder erst Recht nicht, wenn sie über Rechtsschutzversicherungen verfügten !
 
Das mag sein, das zu beurteilen und zu entscheiden obliegt aber doch nicht dir oder mir, sondern der Person selbst. Und die Entscheidung kann sie nur dann fundiert treffen, wenn sie die Parameter kennt. :)
 
Ja, das sind halt die Fälle, wo die Praxis die Theorie über den Haufen fährt ! Eva Normalverbraucherin kauft halt beim Bäcker einen Laib Brot und es interssiert sie einen ......dreck, wieviele Verträge sie mit diem Einkauf juristisch gesehen eingeht und ob der Bäcker die letztlich auch kirrekt erfüllt; wenn ihr dabei dann was nicht schmeckt, geht Sie halt in den nächsten Laden.
 
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Das ist alles richtig. Trotzdem sollte man Eva die Entscheidung überlassen, wie sie reagiert und agiert. Und ihr nicht einfach das vorgeben, was man selbst für den richtigen Weg hält. Das ist sonst schlicht unseriös.
 
Nun aber .... wer hat denn diesbezüglich Gegteiliges behauptet ?
 
Siehe Anfang des Threads.
Der TE hat zunächst nicht erwähnt was er verkaufen will.
Da konnte es sich um 5€ oder 5000€ handeln, wer weiß.

Die ersten Ratschläge waren dann: "Ach egal, bei Ebay Kleinanzeigen handelt es sich um einen Rechtsfreien raum, Verkaufs einfach an jemand anderen."
Und das kann halt nunmal Teuer werden.

Idon würde sich freuen, da kauft man ein altes Highend Soundsystem, zahlt anstatt 20.000€ vielleicht nur 1.500€. Stellt dann nach dem Wochenendtrip fest, dass die Überweisung nicht durch ging und bekommt dann vom Verkäufer gesagt: "Tja pech gehabt"
Was glaubst du, wird Idon tun?
 
Gar nix ohne kräftigen Kostenvorschuss ... wo doch schon die Überweisung nicht durchging !
 
Mein Kostenrisiko bei ~1.500€ Streitwert liegt bei ~300€. Der mögliche Gewinn bei 18.500€. Warum glaubst du, würde ich nichts tun?

Dass die Überweisung nicht durch ging ist unerheblich.
 
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Idon schrieb:
Dass die Überweisung nicht durch ging ist unerheblich.

Warum sollte das unerheblich sein, insbesondere wenn du dann tagelang nicht mehr reagierst? Und wie kommst du in dem Beispiel auf 1500€ Streitwert, wo du doch 20000€ einklagen wollen würdest?
Wären dann über 5000€ Kostenrisiko.
Und da du ja selbst den Vertrag nicht eingehalten hättest, wären gute Chancen für den Verkäufer gegeben.
Denn das doch nicht überwiesen wurde und keine Reaktion mehr erfolgt, kann man auch als konkludentes Handeln sehen.
 
Dem schließe ich mich voll und ganz an !
 
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