Nach Falschlieferung, Produkt nichtmehr verfügbar

Herzog-Igzorn

Lt. Commander
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Hallo, folgendes Problem

Kunde bestelt iRobot 615 für 150€. (Zur Info die 150€ für das 615er war ein super Preis, aktuell kostet es ca. 250).
Shop liefert fälschlicherweise iRobot 612. Kunde teilt Shop mit, dass 612 geliefert wurde und er gerne den bestellten 615 hätte. Shop sagt "Schicken Sie uns die Ware zurück, wir schicken Ihnen dann den 615." Nach Rücksendung teilt Shop mit
"Wir haben den 615 nichtmehr auf Lager und bekommen diesen auch nichtmehr."

"Wir können Ihnen den 612er wieder zuschicken wenn Sie nochmal 100€ zuzahlen, oder Alternativ den Medion MD 16192 (welcher natürlich nicht gleichwertig ist) zum gleichen Preis erlassen.

Da die beiden Optionen keine vernünftigen Alternativen darstellen, bestehe ich auf Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrags über das 615er Modell zum ursprünglichen Kaufpreis.

Frage: Nachdem der Shop das 615er nichtmehr liefern kann, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich den 615er in einem anderen Shop bestelle und die Differenz dem ursprünglichen Shop in Rechnung stellen kann?

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Nochmal meine persönliche rechtliche Sicht auf den Vorgang:

die Falschlieferung wäre in folgendem geregelt:
Sachmangel nach § 434 III Alt.1 BGB

die Rechte des Käufers bei einem Sachmangel
§ 437 BGB

die Nacherfüllung wird dann in folgendem geregelt
Nach §439 1.

Interessant aus Verkäufersicht wär dann noch ob die unverhältnismäßig honen Kosten verbunden ist?

§ 439 Absatz 4.
(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schlecht möglich auf Erfüllung zu bestehen, wenn der Shop den Artikel nicht mehr hat und ihn auch nicht mehr bekommen wird.
Also Rückerstattung des Kaufpreises.
Ich wüsste da jetzt auch nicht, wo das Problem ist.
 
Du könntest die Ware von einem anderen Shop kaufen und dann die Differenz durch den Verkäufer tragen lassen ... nur ist die Frage ob der Verkäufer sich auch wirklich darauf einlässt oder dann doch die Klage von dir abwartet. Selbst wenn du den Prozess gewinnen würdest, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen welche die 100€ Differenz deutlich übersteigen.

Das Recht ist afaik auf deiner Seite, nur bei der Durchsetzung sehe ich da Probleme.

Empfehlung: kauf dir ein anderes Produkt - Staubsaugerroboter sind eh mist. ;)
 
hamju63 schrieb:
Es ist schlecht möglich auf Erfüllung zu bestehen, wenn der Shop den Artikel nicht mehr hat und ihn auch nicht mehr bekommen wird.

Das ist eigentlich gar kein größeres Problem. Dass jemand etwas verkauft, dass er nicht hat, ist ja nicht die Schuld des Käufers.

hamju63 schrieb:
Also Rückerstattung des Kaufpreises.

Das stellt den Käufer jedoch ziemlich schlecht, immerhin bekommt er für den Preis nicht die gekaufte Sache.

hamju63 schrieb:
Ich wüsste da jetzt auch nicht, wo das Problem ist.

Dass der Verkäufer Sachen verkauft, die er nicht hat und die der Käufer nicht zu einem ähnlichen Preis wo anders erwerben kann.


@ NeXrom

Hast du dem Käufer denn schon eine angemessene Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages gesetzt? Das geht aus deinem Beitrag nicht hervor.

Die unverhältnismäßigen Kosten sind etwas, auf das sich oft berufen wird. Meiner Erfahrung nach trifft dies aber nur bei erheblichsten Geldbeträgen zu, nicht bei einem tatsächlichen "Ungleichgewicht".

Weiterhin handelt es sich hier meiner Ansicht nach nicht um eine NachErfüllung. Der Käufer hat ja bisher gar nicht erfüllt - oder?

@ _killy_

Für diese Vorgehensweise gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Warum sollte man auf Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn man einen Prozess gewinnt? Das ist doch eine schlichte Falschinformation.

Bei der Durchsetzung sehe ich wenig Probleme. Der TE scheint ja in der Lage zu sein halbwegs vernünftige Briefe aufzusetzen.
 
Eine schriftliche Frist zur Nacherfüllung meinerseits erfolgte bisher nicht. Ich hatte heute Vormittag nur telefonischen Kontakt in dem mir die Mitarbeitern nur die beiden oben genannten Optionen ließ.

1. Medion Roboter für gleichen Preis
2 iRobot 612 für 100€ Zuzahlung.

Wir sind so verblieben dass ich weiterhin auf Erfüllung des ursprünglichen Vertrags bestehe und mich nochmal schriftlich bei Ihr bzw. dem Shop melden werde.
Im nächsten Schritt würde ich dann dem Shop nochmal offiziell die Möglichkeit geben das bestellte Produkt binnen 14 Tagen zu liefern, andernfalls das Produkt bei einem anderen Händler zu bestellen und den Differenzbetrag Ihnen in Rechnung zu stellen.

das ist soweit mein Stand der Dinge
 
Klingt doch gut. Ich würde so wie du vorgehen, ebenfalls auf den bestehenden (und vom Händler auch nicht angefochtenen) Kaufvertrag bestehen, auch eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und dann Konsequenzen androhen und umsetzen.

Dass ein Kaufvertrag zustande kam ist unstreitig? Ohne dein Geld hätten sie ja wohl nicht den 612 geliefert.
 
@TE
Bevor Du weiter viel Zeit in diesen Vorgang investierst solltest Du prüfen, ob der Kaufvertrag, wie oftmals üblich, laut AGB des Shops erst mit Zusendung der Ware entsteht.
Welches Modell stand denn auf der Rechnung bei Lieferung?
Falls dort i612 steht, hast Du in meinen Augen schlechte Karten in einem juristischen Streit für Erstattung der Mehrkosten bei einem Kauf wo anders. Der Shop hätte Dir dann nämlich mit Zusendung des i612 juristisch einen neuen Vertrag angeboten, den Du annehmen oder ablehnen konntest.
 
Auf der Rechnung stand der 615, bezahlt wurde direkt per Paypal und im Rücksendeschein wurde "falsches Produkt geliefert, bitte senden Sie mir das bestellte Produkt zu" angegeben
 
Warum sollte man auf Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn man einen Prozess gewinnt? Das ist doch eine schlichte Falschinformation.

Ist es nicht so das man vor dem Arbeitsgericht bezahlen muss? Ist zwar hier kein Arbeitsgericht.


Vllt. hatte der Verkäufer den Robotor ja noch und nun nach der Rücksendung nicht mehr.

Aber der TE hat shcon Recht würde da auch einen Anwalt beauftragen kann ja nicht sein soas, würde adfür sorgen das der Shop soaws nie mehr macht.
 
Exakt, es handelt sich hierbei eben gerade nicht um ein Arbeitsgericht.

Ob der Verkäufer das Produkt hat, hatte oder nie hatte ist absolut unerheblich.

Und nein, es kann nicht sein, dass Verkäufer immer wieder versuchen Verbraucher ihrer Rechte zu berauben.
 
Ich weiß das es hier nicht um das AG geht, war nur ein OT Einwurf, kann gerne gemeldet werden.

Eben ich sage ja der TE sollte keine Kosten und Mühen scheuen den VK wirklich in die Schranken zu weisen! Bevor der noch mit "umöglichkeit der Leistung" kommt..

Manche lassen sich zu viel gefallen.
 
Eine Unmöglichkeit der Leistung liegt hier meiner Meinung nach nicht mal im Ansatz vor.
 
Hier ist dem Händler einfach nur ein Irrtum unterlaufen. Das ergibt sich aus der Sachlage ganz eindeutig.

Natürlich gibt es im Netz auch betrügerische Händler, die absichtlich ein (neues) Modell zu einem unglaublichen Preis einstellen und dann, in der Hoffnung, der Kunde merke es nicht, ein älteres Modell liefern. Und natürlich muss solchen Händlern das Handwerk gelegt werden.

Nach kurzer Recherche möchte ich dies jedoch vorliegend ausschließen:
Bei Amazon kostet das 612er Modell 265 €:
https://www.amazon.de/IRobot-Saugroboter-Roomba-612-Schwarz/dp/B009Z1YJHU

Das 615er Modell 289€:
https://www.amazon.de/iRobot-Roomba...id=1516740773&sr=8-1&keywords=saugroboter+615

Es würde dem Händler also abolut nichts bringen, wenn er einen Preis von 150 € veranschlagt. Wir haben hier [aller Wahrscheinlichkeit nach] keinen dreisten Betrüger oder Abzocker vorliegen sondern einen Menschen der sich einfach vertippt hat.

Wenn ich dann sowas lese wie "lass dir nichts gefallen" (vorausgesetzt der Autor wusste um diese Umstände) oder Fragen dahingehend, wie man das Missgeschick des Händlers nun ausnutzen kann, dann wird mir speiübel. Ungeachtet dessen, was juristisch uU möglich sein könnte.

Der Händler dürfte vorliegend zumindest die Möglichkeit der Anfechtung haben.
https://www.heise.de/newsticker/mel...schlossenen-Kaufvertrag-anfechten-156863.html

Diese muss er jedoch auch geltend machen.
 
Klingt aber nicht so als ob der Händler einen Fehler gemacht hat. Er hat schlicht das Produkt zu diesem Preis nicht mehr auf Lager und will keine Unkosten haben (sonst würde er ja auch nicht den 612er teurer anbieten als er ihn eigentlich schon versandt hatte).

Offensichtlich wurde das Produkt vorher zu günstigeren Bedingungen angeboten und verkauft. Sofern der TE nicht der einzige Kunde mit diesem Preis war, wirds schwierig mit Fehler zu argumentieren.
 
@ hallo7:

Bitte genau hinsehen! Der Text des TE klingt so, aber mehr auch nicht.

1/2 Preis im Vergleich zu Amazon? Im Elektrogeschäft?

Nirgends gibt es beide Produkte auch nur ansatzweise zu solchen Preisen.

Und wenn der TE das 612er Modell (-> Amazon: 265 €; TE: 150€) schlicht behalten hätte (und der Händler seinen Irrtum nicht bemerkt hätte), hätte er bereits wahnsinnig vom Irrtum des Händlers profitiert!


EDIT:
Ich formuliere es noch klarer:
Erst bei der Rücksendung ist dem Händler überhaupt aufgefallen, dass der TE sogar das gelieferte Produkt eigentlich hätte gar nicht erhalten sollen. Auch ein 612er Modell wäre zu dem Preis niemals lieferbar gewesen! Daher auch die "Nachforderung" von 100 €, falls das 612er Modell nochmals geliefert werden sollte (übrigens auch dann noch ein verdammt gutes Angebot, vgl. Amazon zu 265 €).
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sollte der Händler den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten.
tat er laut Infos des TEs aber nicht.
 
Eine Anfechtung wegen Irrtums, nachdem die Ware bereits geliefert wurde wäre auch recht abnormal... Der Händler muss seinen Irrtum schon möglichst bald erkennen (z.B. nach prüfen des Bestellseingangs, normalerweise jedenfalls bevor die Ware übergeben wurde)
 
@ florian.:

Wird er sehr vermutlich noch tun.

Wenn du die Preise der Angebote vergleichst, die der Händler dem TE gemacht hat, käme dieser in beiden Fällen recht gut weg.
Ich denke daher, dass der Händler derzeit noch versucht, sich mit dem TE zu einigen.
Schlägt dies fehl, wird sicher die Anfechtung kommen.


@ hallo7:
Eine Anfechtung wegen Irrtums, nachdem die Ware bereits geliefert wurde wäre auch recht abnormal...
Warum denn das? Es gibt tausende solcher Fälle! Weshalb sollte es in der Rechtsfindung stören, dass eine Seite einen Irrtum erst später bemerkt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Anfechtung wegen Irrtums muss unverzüglich (zumindest unverzüglich nach Bemerken des Fehlers) geschehen. Sofern der Händler noch nicht angefochten hat (und keine gute Ausrede für die Verzögerung, welche ich hier nicht sehe), dann kann er doch gar nicht mehr anfechten...

Je nachdem wie lange die Lieferung gedauert hat, hätte der Fehler sowieso schon früher auffallen müssen um das noch anfechten zu können.


Die Frage ist natürlich ob bereits angefochten wurde oder nicht. Das ganze geht ja formlos...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler hat kaum Chancen wenn der TE vor Gericht geht
Hier liegt ein Sachmangel vor und der Händler muss die Sache liefern

Das Produkt gibt es überall zu kaufen und der Händler soll den Artikel nicht bekommen ?

Der Händler hat jetzt nur gemerkt dass der Artikel viel zu günstig verkauft wurde und möchte nicht mehr liefern

Setze dem Händler eine Frist zur Nachlieferung und schreibe ruhig dass du rechtliche Schritte einleitest

In meinem damaligen Firma hatten wir auch einen ähnlichen Fall nur hatten wir damals, das Gerät mit Simfähig in de Beschreibung angegeben und wir hatten nur ohne SIM fähige Geräte

Ein Irrtum oder gar Anfechtung war vor Gericht erfolglos da dieses Gerät überall erhältlich war mussten wir damals nachliefern
Das Gerät woanders bestellt und dem Kunden geliefert
 
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