Grundsätzlich kann man natürlich Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder sogar Straftaten bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, für die Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche vor Gericht muss man eben einen Anwalt zu Rate ziehen.
Wäre ja noch schöner wenn nun jeder auf Kosten der Steuerzahler seinen Nachbarn (per Staatsanwalt) auf Unterlassung verklagen könnte, weil der Kirschbaum zu weit über den Gartenzaun ragt.
Des weiteren ist die Strafverfolgung in Deutschland alles andere als rühmlich, bedenkt man dass es meist bei großen Wirtschaftsstrafprozessen an "finanziellem Durchhaltevermögen" fehlt.
Zum Thema:
Zum einen ist das Verhalten der Anwälte natürlich alles andere als rühmlich, betrachtet man das ganze aus dem subejktiven Blickwinkel einen betroffen IT-Managers oder Mitarbeiters des Unternehmens. Zum anderen bleibt zu beachten, dass der entsprechende Anwalt lediglich den Willen der durch ihn vertretenen Partei vertritt und deshalb dazu "gezwungen" ist alle Hebel in Bewegung zu setzen, möchte er nicht selbst in Haftung genommen werden.
Man sollte sich immer vor Augen halten, das ein Anwalt sicher nicht aus Spass an der Freude Tätig wird, sondern immer nur auf Geheis seiner Mandanten.
Es ist doch ganz einfach: "Wo kein Kläger, da kein Richter"