News Gericht entschied gegen Rundfunkgebühren auf PCs

In den behandelten Fall ging es aber um die Rundfunkgebühren gewerblich genutzter PCs.
Ist hier leider in der Diskussion untergegangen. Von daher dürfte es für den Großteil von uns dieses Urteil auch keine Rolle spielen.

Bitte diesen Kommentar von DerWitwenmacher beachten. Es betrifft ausschliesslich gewerblich genutzte PCs. Wenn der PC auch für privates genutzt wird (insbesondere für Multimediaempfang), dann wird diese richterliche Entscheidung (die ja nichtmal fix ist) wohl kaum angewendet werden können.


@locomarco

Gibts eigentlich keine Möglichkeit diesen Verein abzuschaffen und aus den ÖR sendern "Pay-TV/Radio" zu machen?

Nein, gibt es nicht. Dazu müssten diverse Gesetze geändert werden, damit die ÖR nicht mehr im staatlichen Auftrag handeln. Es heisst, grob dargelegt, dass der Deutsche ein Recht auf öffentlich zugängliche Informationen hat, und damit dies jederzeit deutschlandweit sicher gestellt ist, muss auch der Bürger selbst für die Kosten aufkommen.

Allerdings, rein rechtlich muss die GEZ eigentlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen, da einem etwas aufgezwungen wird, was laut Grundgesetz eigentlich nicht sein darf.

Aber, wie so oft: Keine Ausnahme von der Regel... Staat sei Dank.
 
DerWitwenmacher schrieb:
In den behandelten Fall ging es aber um die Rundfunkgebühren gewerblich genutzter PCs.
Ist hier leider in der Diskussion untergegangen. Von daher dürfte es für den Großteil von uns dieses Urteil auch keine Rolle spielen.

Falsch, da über den Klagepunkt hinaus der Rechtmäßigkeit bei u.a. nur 20.000 im Stream angezweifelt wurde in der Urteilsverkündung. Dadurch ist es sehr wohl übertragbar.

Xedos99 schrieb:
Viel schlimmer ist,das Pay-tv Sender und Kabelnetzbetreiber nochmals Gebühren auf die Übertragung öffenlicher Programme erheben,da sie einen Teil dann auch noch an diesen Sektor abführen müssen.Wer also z.B. telecomicer(telecolumbus) als TV-Kabelbetreiber hat und dennoch sky sehen will,bezahlt quasi 3x-also GEZ,telecolumbus,sky....:evillol:

Nun, ist völlig ok. Du bezahlt nicht dreimal für dasselbe. GEZ zahlst Du für die OR, die Du so empfangen kannst. Der Kabelbetreiber ist auch kein Spender, er muß auch leben. Und Sky ist ein gewolltes Zusatzprodukt. Du bezahlst nicht dreimal.

spraadhans schrieb:
Es ging im verhandelten Fall um einen gewerblich genutzten ZweitPC, zudem sind sich die Verwaltungsgerichte in der Frage nach wie vor uneinig, Würzburg und Ansbach vertreten nach wie vor andere Auffassungen.

Mit euren Äußerungen leistet ihr dem CB Forum i.Ü. u.U. einen Bärendienst, da die GEZ dafür bekannt ist, sehr abmahnfreudig zu sein und CB ggf. als Mitstörer einer Rufschädigung etc. in Anspruch genommen werden kann.

Nun, entweder sind die Moderatoren fleißig, oder es gibt bislang nichts, was schlimm wäre. Zum ersten Teil, siehe weiter oben in meinem Kommentar, es wurde vom Gericht in der Urteilsverkündung generell in Frage gestellt. Wobei natürlich die Sache mit unterschiedlichen Urteilen stimmt.

TchiboMann schrieb:
Bitte diesen Kommentar von DerWitwenmacher beachten. Es betrifft ausschliesslich gewerblich genutzte PCs. Wenn der PC auch für privates genutzt wird (insbesondere für Multimediaempfang), dann wird diese richterliche Entscheidung (die ja nichtmal fix ist) wohl kaum angewendet werden können.
Ebenwohl, siehe oben ;
 
BustaFiles schrieb:
Denkt daran, wenn die GEZtapo vor der Türe steht, ihr seit keinerlei Antwort schuldig.
Ihr müsst NIEMAND in eure Wohung einlassen. Sollte der jenige den Fuß oder die Hand an die Tür legen bzw verhindern, dass ihr diese schließt, habt ihr Handlungsfreiheit, seit kreativ. ;)

da ich bis heute nie auf die schreiben der GEZ geantwortet habe und das letzte schreiben bereits eine androhung einer geldstrafe(bla und blub) war, denke ich das bei mir mal einer von der GEZtapo vorbeigucken will.
ich weis das er bei mir nicht rein darf, wenn ich das nicht will.
was ist aber wenn die flachpfeife bei mir sturm klingelt? o.O
ich kann meine klingel nicht abstellen.

und jetzt zum eigentlichen:
kann ich in dieser situation mit der polizei drohen?
oder ist das kontra produktiv?

weil diese gez-schergen werden von mir keinen pfennig sehen *fauch*
immerhin bin ich noch schüler und wohne bei meinen eltern zu hause, außerdem verdiene ich nur selten über der ~ 280€ grenze.
was ich allein schon eine frechheit finde, dass man bei läppischen 280€ bereits GEZ zahlen muss, OBWOHL ich im haushalt meiner eltern lebe!!! hallo, gehts noch?

und in meinem moped hab ich leider kein radio eingebaut :D
 
Mein Vorschlag: GEZ dicht machen, deshalb dreistelligen Millionenbetrag im Jahr sparen und einen pauschalen Gebührensatz für jedermann einführen der bei 5 € liegt und ähnlich der Kirchensteuer eingetrieben wird.
Alternativ Gebühren ganz abschaffen, den Einkommenssteuersatz jeweils um 0.5% erhöhen und die Öffentlich-Rechtlichen aus der Steuerkasse finanzieren. Was diese nochmehr 'gleichschalten' würde, aber das sind sie im Moment auch schon.
 
Wen interessiert die GEZ? Die sind doch gar nicht das eigentliche Problem. Deren Job ist es lediglich so viel Gebühren wie möglich zu beschaffen. Das eigentliche Problem ist doch, dass der ÖR tatsächlich auch so viel Geld braucht. Hier sollte doch mal endlich angesetzt und dieser Sumpf großflächig trockengelegt werden. Alleine an den zahlreichen Wiederholungen kann ich doch sehen, dass maßlos Sendezeit verramscht wird. Aber dennoch werden dafür eigene Sender mit eigenen Frequenzen, Personal usw. verbraten. Familienserien, TV-Shows etc. können auch die Privaten ausstrahlen. Sofern die beim Publikum ankommen, werden sie das auch. Wozu sollen wir dafür zahlen? Sollen sie sich lieber auf den Teil konzentrieren, der aus marktwirtschaftlicher Sicht zu kostenintensiv für die Privaten ist.
Im Moment sind wir aber in dem Kreislauf: Wir (die ÖR) brauchen mehr Geld -> die Leute wollen etwas sehen für ihr Geld -> wir erweitern unser Angebot (ob es Sinn macht oder nicht) -> wir brauchen mehr Geld...

Die Abschaffung der GEZ schafft es nur, dass wir zwei oder vielleicht sogar drei Jahre ohne Gebührenerhöhung auskommen - das ist alles. Weder mahnt es die Verantwortlichen sparsam mit dem Geld umzugehen, noch von weiteren Anhebungen abzusehen.
 
Moh4wK schrieb:
Darüber hinaus haben die GEZ-Zahler Rechte: das Recht auf eine kostenlose Übertragung von Großereignissen, das Recht auf unzensierte, unpolitische und neutrale Berichterstattung!

Ha, das wäre ja zu schön...
Ich wüsste nicht wo die ÖR Sender noch Zeit für soetwas hätten neben den ganzen Seifenopern und dem Musikantenstadl.
 
Ich wäre ja dafür in Fernseher, Reciever, Computer - WHATEVER - Chips verbauen zu können, welche den Empfang / die Nutzung von öffentlich-rechtlichen Sendern _unterbindet_ - damit man sich von der GEZ-Gebühr befreien kann. Im Radio höre ich 1Live (Werbefinanziert), und im Internet nutze ich wenn dann Last.fm. Fernseher habe ich nicht. Daher sehe ich auch nicht ein GEZ-Gebühr zu zahlen.

Ich hoffe damit hat das Gericht mal eine Art Exempel statuiert. Gut gemacht.
 
kgrosser schrieb:
Es ist interessant, wie viel Leute sich hier mal wieder das Maul über die böse GEZ zerreissen - die GEZ spilet in diesem Urteil überhaupt keine Rolle - sie ist lediglich eine Institution, welche die (gesetzlich verankerten) Forderungen der ÖR Sender (mit sehr diskutierwürdigen Mehoden) durchsetzt. [...]

Ich denke viele Menschen vermischen hier die Institution, die die Gebühren erhebt und die, die sie eintreibt. Beide handeln jedoch nicht nach dem mir anerzogenen Rechtsgefühl. Von daher ist die pauschalisierung beide Institutionen bei der Aussage "ich finde das nicht gut" korrekt.

Moh4wK schrieb:
Auch wenn es Fälle gibt, in denen eine (volle) GEZ-Gebühr nicht besonders gerechtfertigt ist, so hat dieser "böse Verein" doch ein paar sehr wichtige Funktionen, die hier wohl keiner kennt oder berücksichtigt: [...]

an dieser Stelle muss man jedoch Unterscheiden:
1. Ich halte ÖR für sinnvoll. Ich befürworte die Sendung von unabhängigen Medien an sich (wobei ich mich jetzt nicht streiten will, was wirklich unabhängig heißt) und finde es auch gut, dass das Recht darauf gesetzlich verankert ist. Wenn ein Mensch will muss er Zugang zu diesen Medien finden.
2. Die Tatsache, dass die ÖR (nicht die GEZ) Gebühren auf sowas wie Computer mit potentiellem Netzwerkanschluss erheben finde ich ganz und gar nicht in Ordnung. Aber das wurde in diesem Thread ja schon ausgiebig verteufelt.
3. finde ich die Methoden, die die GEZ teilweise an den Tag legt indiskutabel.

Beide Instiutionen sind als nicht das gelbe vom Ei. Die ÖR wegen ihres Auftrags aber von allen Fehlern freizusprechen finde ich auch falsch. Die Funktionen, die du da ansprichts habe darüber hinaus nichts direkt mit der GEZ zu tun - nur mit den ÖR.
 
Moh4wK schrieb:
Wer wirklich gut recherchierte, klare und unabhängige Nachichten oder Berichte haben will, sollte sich also darüber im klaren sein, dass er dafür etwas leisten muss --> eine Gebühr.

....

Ja, ich weiß, was ich zu leisten habe...ich recherchiere lieber selbst als mir etwas vorsetzen zu lassen, egal von wem. Also mach dich nicht lächerlich mit deinen undifferenzierten Verallgemeinerungen. Als würde die die eingenommene Gebühr für gut recherchierte Artikel ausgegeben werden...
 
In der freien Natur gibt es auch viele Parasiten,
warum sollte es in unserem künstilchen System anders sein :)
 
@ buntstift

Sollte jemand bei dir Sturmklingeln und nach mehrmaliger Aufförderung nicht aufhören kannst du (denke ich mal) die Polizei rufen (ganz unabhängig ob der Mensch von der GEZ ist). GGf. würde die Anzeige Hausfriedensbruch oder sogar Nötigung lauten (aber das wird dir ein Anwalt besser erklären können).
 
Moh4wK schrieb:
Darüber hinaus haben die GEZ-Zahler ... das Recht auf unpolitische und neutrale Berichterstattung! GEZ-Zahler sichern die Arbeit von Journalisten, die nicht von Partei...en abhängig sind (wie viele Private!)...usw

wie unlängst in Hessen beim ZDF-Vorstandkämpfle bewiesen, oder?
Aber ansonsten geb ich Dir Recht.
 
@Moh4wK:

Neben den vielen geistigen Nullbeiträgen hier, muss ich für deine Anmerkung Respekt zollen. Eine etwas differenzierter Betrachtung würde der "Diskussion" hier gut tun, wäre wohl aber etwas zu viel verlangt. Vermutlich eine Folge jahrelangen MTV/VIVA/RTL2/SuperRTL Missbrauchs...
 
Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden! Leute, meldet eure Geräte ab. Ich habe das vor ein paar Jahren gemacht.

Ihr müsst nur sagen, dass eure Religion die Bereitstellung von gebührenpflichtigen Geräten ablehnt.

Das ist keine Verarsche, ich meine das ganz ernsthaft. Ich hatte mich von der GEZ befreien lassen damit ich einen günstigeren Telefonanschluss bekomme. Letztlich habe ich das Angebot nicht genutzt und nach einem Jahr Zahlungsaufforderungen bekommen. Diese habe ich mit dem Hinweis abgelehnt, dass ich keinen TV bereitstelle. Wie auch immer haben die mir den Gerichtsvollzieher auf den Hals gejagt und ich habe beschlossen NIEMALS GEZ zu bezahlen.
Ich habe heute noch immer keinen TV, aber einen PC, ein Autoradio mit CD MP3 Player und ein internetfähiges Handy, dafür zahle ich keine GEZ. TV sehe ich wenn überhaupt nur bei Freunden. Ich lehne die Art und Weise der Gebühreneintreibung ab. Gegen eine Medienabgabe für unabhängiges TV habe ich nichts, es müssen aber keine 6 Mrd Euro sein und die 200 Mio Euro Verwaltung der GEZ braucht kein Mensch.
 
DerWitwenmacher schrieb:
In den behandelten Fall ging es aber um die Rundfunkgebühren gewerblich genutzter PCs.
Ist hier leider in der Diskussion untergegangen. Von daher dürfte es für den Großteil von uns dieses Urteil auch keine Rolle spielen.

TchiboMann schrieb:
Bitte diesen Kommentar von DerWitwenmacher beachten. Es betrifft ausschliesslich gewerblich genutzte PCs. Wenn der PC auch für privates genutzt wird (insbesondere für Multimediaempfang), dann wird diese richterliche Entscheidung (die ja nichtmal fix ist) wohl kaum angewendet werden können.

Vielleicht doch. Interessant ist die Begründung der Richter:
Das Anknüpfen an den bloßen Besitz eines sog. herkömmlichen Rundfunkempfangsgerätes für die Gebührenpflichtigkeit ist regelmäßig gerechtfertigt, weil eine andere Verwendung des Gerätes nahezu ausgeschlossen ist und es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass der Besitzer es gerade zu diesem Zweck angeschafft hat (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 15. Juli 2008, 1 K 496/08 KO). Den an sich getrennten Tatbestandsmerkmalen des "Bereithaltens" und "zum Empfang" in § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV kommt deshalb bei sog. herkömmlichen Geräten grundsätzlich keine jeweils eigenständige Bedeutung zu (ebenso VG Münster, Urt. v. 26. September 2008, 7 K 1473/07). Aber dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos. [...]

Diese Ausnahme gilt auch für internetfähige PCs, weil diese multifunktional sind und nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt werden. Nach Sinn und Zweck der rundfunkgebührenrechtlichen Vorschriften ist das Abstellen auf die (bloße) Möglichkeit der Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang in den Fällen nicht gerechtfertigt, in denen die § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zugrunde liegende typisierende Annahme, ein vorhandenes Rundfunkempfangsgerät werde auch tatsächlich zum Empfang genutzt, regelmäßig nicht zutrifft. [...]

Quelle: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020090001884 A
 
Lächerlich! Bei der Revision kippt es eh wieder, spätestens wenn es in höhere Instanzen geht.
 
Haha, lustiges Urteil in jedem Fall. Allerdings wird's auf höherer Ebene, wo mehr geklüngelt wird, ohnehin kassiert. Sie sollten endlich Haushaltsabgaben einführen, damit man sich den ganzen Quark spart. Es ist doch ohnehin zu sehen, dass eigentlich jeder von der Gebührenpflicht erfasst werden soll.
 
Buntstift schrieb:
da ich bis heute nie auf die schreiben der GEZ geantwortet habe und das letzte schreiben bereits eine androhung einer geldstrafe(bla und blub) war, denke ich das bei mir mal einer von der GEZtapo vorbeigucken will.
ich weis das er bei mir nicht rein darf, wenn ich das nicht will.
was ist aber wenn die flachpfeife bei mir sturm klingelt? o.O
ich kann meine klingel nicht abstellen.

und jetzt zum eigentlichen:
kann ich in dieser situation mit der polizei drohen?
oder ist das kontra produktiv?

weil diese gez-schergen werden von mir keinen pfennig sehen *fauch*
immerhin bin ich noch schüler und wohne bei meinen eltern zu hause, außerdem verdiene ich nur selten über der ~ 280€ grenze.
was ich allein schon eine frechheit finde, dass man bei läppischen 280€ bereits GEZ zahlen muss, OBWOHL ich im haushalt meiner eltern lebe!!! hallo, gehts noch?

Ich weiss zwar nicht, ob Du nun unter die GEZ Pflicht fällst, oder nicht, aber generell gilt folgendes: Du bist zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. D.h. beantworte einfach einmal ein Schreiben mit "ich habe keine Geräte anzumelden" (falls dieses zutrifft, oder Du lügen willst, was das gleiche ist wie nicht antworten) oder öffne dem Herrn die Tür sage "ich habe keine Geräte anzumelden" und mach die Tür wieder zu, damit bist Du Deiner Auskunftpflicht nachgekommen und Du kannst getrost bis zur Änderung deiner Abgabepflicht alle Briefe zum Heizen nutzen und dem GEZ-Mann aus dem Fenster zuwinken. Du musst ihm aber zu keinem Zeitpunkt aufmachen, hereinlassen gleich 3x nicht. Klingelt er Sturm, oder besteht er auf Einlass, geschweige denn, verschafft sich diesen ohne Dein Einverständnis, besteht der Strafbestand der Belästigung, Nötigung oder des Hausfriedensbruchs. Alle 3 rechtfertigen nicht nur, umgehend die Polizei anzurufen, sondern sogar eine Anzeige. (Dumm natürlich, wenn dabei die Verletzung Deiner Gebührenpflicht festgestellt würde, aber der o.g. Strafbestand bleibt erhalten).
 
@Buntstift

wenn bei dir einer auftaucht wirfst du ihn aus dem haus bzw vom grundstück.
sturmklingeln würde von denen nur einmal einer bei mir :headshot:
 
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