TchiboMann
Lt. Commander
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In den behandelten Fall ging es aber um die Rundfunkgebühren gewerblich genutzter PCs.
Ist hier leider in der Diskussion untergegangen. Von daher dürfte es für den Großteil von uns dieses Urteil auch keine Rolle spielen.
Bitte diesen Kommentar von DerWitwenmacher beachten. Es betrifft ausschliesslich gewerblich genutzte PCs. Wenn der PC auch für privates genutzt wird (insbesondere für Multimediaempfang), dann wird diese richterliche Entscheidung (die ja nichtmal fix ist) wohl kaum angewendet werden können.
@locomarco
Gibts eigentlich keine Möglichkeit diesen Verein abzuschaffen und aus den ÖR sendern "Pay-TV/Radio" zu machen?
Nein, gibt es nicht. Dazu müssten diverse Gesetze geändert werden, damit die ÖR nicht mehr im staatlichen Auftrag handeln. Es heisst, grob dargelegt, dass der Deutsche ein Recht auf öffentlich zugängliche Informationen hat, und damit dies jederzeit deutschlandweit sicher gestellt ist, muss auch der Bürger selbst für die Kosten aufkommen.
Allerdings, rein rechtlich muss die GEZ eigentlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen, da einem etwas aufgezwungen wird, was laut Grundgesetz eigentlich nicht sein darf.
Aber, wie so oft: Keine Ausnahme von der Regel... Staat sei Dank.