News ATi verkürzt Garantiezeit für Desktopkarten

Bleibt mal schön geschmeidig, das betrifft doch nur, wie bereits mehrfach gesagt wurde, von ATI hergestellte und vertriebene Karten. Sollten die "richtigen" Grakahersteller das übernehmen, was ich mir nicht vorstellen kann, ist das allerdings die letzte Karte mit ATI-Chip gewesen, die ich mir gekauft habe.
 
eigentlich ist eine mindestgarantie im gesetz geregelt von nicht weniger als 3 jahren auf elektronische produkte. ich denke mal ein fall für den verbraucherschutz.
 
für mich wirkt das so, als wenn das mit dem kommenden r520 zusammenhängen würde...vielleicht haben sich schon probleme bei tests angedeutet und ati hat daraufhin die garantie runtergesetzt...
 
abcd12 schrieb:
Bleibt mal schön geschmeidig, das betrifft doch nur, wie bereits mehrfach gesagt wurde, von ATI hergestellte und vertriebene Karten. Sollten die "richtigen" Grakahersteller das übernehmen, was ich mir nicht vorstellen kann, ist das allerdings die letzte Karte mit ATI-Chip gewesen, die ich mir gekauft habe.


Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die anderen Kartenhersteller das uebernehmen, denn es zeigt doch nichts anderes, als dass ATI weniger Vertrauen in seine eigenen Produkte hat. Alternativ koennte ich mir noch vorstellen, dass ATI finanzielle Problem hat und ueber die Garantieverkuerzung Geld einsparen will. Das waere aber nicht nett dem Endkunden gegenueber.


p00chie schrieb:
eigentlich ist eine mindestgarantie im gesetz geregelt von nicht weniger als 3 jahren auf elektronische produkte. ich denke mal ein fall für den verbraucherschutz.

Nein, Garantie ist ueberhaupt nicht gesetzlich geregelt, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 
sehr merkwürdig. da versteh einer die marketing strategen bei ati. das kommt doch wirklich zu einen zeitpunkt wo es total unpassend ist.

ob die hersteller weiterhin die gleiche garantiezeit beibehalten wage ich zu bezweifeln und hoffe das dieser zweifel unberechtigt ist.
 
Wo ist das Problem, in Deutschland gelten 2 Jahre als Gewährleistungs-/Garantiezeit. Von diesem Gesetz kann sich keiner entbinden.
 
Gewährleistung != Garantie

@ Paoloest

Das Flimmer der Texturen wurde längst mit einem neueren Treiber behoben. Also erstmal informieren ... dann solche Dinger raushauen. Gabs sogar nen Test hierzu auf CB.
 
Hallo,

um einmal die Unklarheiten aus der Welt zuschaffen:

Garantie:
Bei Garantien handelt es sich stets um eine freiwillige Leistung des Verkäufers, meist aber Herstellers einer Sache. Welche Leistungen von der Garantie umfasst sind, ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen und nicht aus dem Gesetz.
http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/themen/vertraege_einzeln/kaufvertrag/garantien.htm

Das heißt, wenn Ati die Garantie auf 1 Jahr verkürzt, dann betrifft es nur die Geschäfte, die direkt Ati-Hardware verkaufen, da diese nämlich eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren geben müssen. Diese können in Zukunft nur noch ein Jahr lang die defekte Ware an Ati zurückschicken.

Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Für den normalen Käufer ändert sich also fast nichts! Er muss nur nach einem Jahr die Mängel bei dem Verkäufer geltend machen (alternate, mediamarkt,....), was ich sowieso schon immer gemacht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, das deutsche Recht unterscheidet da wie folgt:
- Anspruch aus Sachmangel gemäß §§ 434, 437 BGB. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Schaden, der sich später nach dem Kauf manifestiert hat, schon vor Vertragsabschluss vorhanden war. Dieser verjährt nach § 438 I Nr. 3 BGB nach zwei Jahren, lässt sich allerdings durch AGB (§ 309 Nr. 8 b) ff) BGB) auf mindestens ein Jahr reduzieren. Hierzu korrelierend gibt es den so genannten Verbrauchsgüterkauf in §§ 474 ff. BGB. Dort regelt z.B. der § 476 die Beweislastumkehr. D.h. wenn ein Sachmangel bis sechs Monate nach dem Kauf entsteht, muss der Hersteller beweisen, dass dieser nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach gilt die Beweislast wieder für den Käufer.

- Die so genannte Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie aus § 443 BGB. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Übernahme des Verkäufers von Gewährleistungsansprüchen auf einem von ihm bestimmten Zeitraum. Das ist z.B. "30 Jahre Garantie" beim Kauf eines Eastpack-Rucksack o.ä.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seppuku schrieb:
Das heißt, wenn Ati die Garantie auf 1 Jahr verkürzt, dann betrifft es nur die Geschäfte, die direkt Ati-Hardware verkaufen, da diese nämlich eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren geben müssen. Diese können in Zukunft nur noch ein Jahr lang die defekte Ware an Ati zurückschicken.
das ist auf dem papier richtig, aber leider nur dort. denn die 2 jahre sind fast sowas wie eine schildbürger garantie, denn der witz ist, dass man nur 6 monate lang eine "richtige" garantie hat, denn dort ist der hersteller in der beweispflicht, dass die ware eine defekt hatte. nach 6 monaten wird das umgedreht und der kunde muss das beweisen (geht nur über teure gutachten die sowieso keiner macht). bei unkulanten herstellern eine unmöglichkeit an sein "recht" zu kommen.
 
Naja, da kommen mir immer die OC Jungs in den Sinn, die zuerst grosse Sprüche klopfen, mit Benckmarks protzen und wenn die Karte abraucht noch grössere machen weil diese dann auf Garantie zurückgeht. Könnte auch dies einer der Gründe sein?? Mal abwarten wie lange es bei NVidia dauert. Es ist ja so einfach die Schuld immer nur beim Hersteller zu suchen. Deswegen ist meine nächste Karte trotzdem eine ATI und keine grüne.
 
Das nennt sich auch Beweislastumkehr ;)
 
Gewährleistung ist aber nicht so toll als Garantie denn nach 6monaten musst du beweisen dass das ding von anfang an
einen schaden hatte und dass must erstmal zusammenbringen. (bei unkulanten Händlern zumindest)

Was mich intressiern würd ob dass ganze für die chips bzw. das PCB auch (die an hersteller gehen) gilt denn dann wären die anderen Hersteller
auch betroffen und müsten die garantiezeiten kürzen, ein beispiel.

r520 hatt von ati aus 1jahr garantie
asus hat zb. 3 jahre garantie, tja was machen die wenn der chip nach 18 monaten flöten geht? Sicher nicht aus eigener Tasche zahlen.
Ergo dürften wohl auch alle anderen die ATi chips verbauen die Garantiesachen verschärfen oder einer an die Ati Garantie anpassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damokles schrieb:
Gewährleistung != Garantie

@ Paoloest

Das Flimmer der Texturen wurde längst mit einem neueren Treiber behoben. Also erstmal informieren ... dann solche Dinger raushauen. Gabs sogar nen Test hierzu auf CB.


Also ich weiß ja nicht wie lange die, die sich die karte gleich geholt haben, mit dem ollen Texturflimmern leben musstn. Ist ja mal logisch, dass es mal irgendwann ausgebügelt wird.

informiert bin ich. aber ich als käufer einer graka im highend bereich erwarte, dass das mit dem mitgelieferten treiber funktioniert!
 
das flimmer wurde nur für den high qualitiy bereich gemindert aber das ist ot.
 
Voll die Panik hier.

Wie schon glaub ich einige hier erkannt haben:
Gewährleistungs auch Sachmängelrechte genannt (per GESETZ normiert) <>
(un)selbstädige Garantievereinbarung / -versprechen (von Herstellerstellerseite)

Also kann Ati das machen, das hat nichts mit Sittenwidrigkeit (nach § 242 BGB) zu tun!

Ich kann Ati in gewisser weise verstehen. Wenn man alleine hier die Forenbeiträge (Grafikkarten) sieht:
So gibt's doch einige. die ihre Karte overclocken und dann wenn sie kaputtgeht versuchen, sie umzutauschen.
Oder den Lüfter ausstauschen, was auch daneben gehen kann oder die Karte mal fallen lassen.
Das alles muss die Allgemeinheit der Käufer mit tragen, da die Kartenhersteller sich von uns das Geld für den Service wiederholen.

Deswegen finde ich das grds. von Ati-Seite in Ordnung.

Überdies bleib völlig offen, was die anderen Hersteller machen (Asus, Sparkle, Sapphire etc).
Das bezieht sich hier erstmal nur auf Karten, die DIREKT bei ATI gekauft haben.
Es sei denn, die anderen Hersteller beziehen das in ihre Produkte mit ein.
Muss aber dann im Handbuch etc stehen, um wirksam zu sein.
 
kisser schrieb:
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die anderen Kartenhersteller das uebernehmen, denn es zeigt doch nichts anderes, als dass ATI weniger Vertrauen in seine eigenen Produkte hat. .
Das die Hersteller nachziehen, würde mich nicht wundern. Warum? Wenn ich hier und anderswo regelmäßg lese "Shit...Karte übertaktet, nu kaputt...aber Glück gehabt, hab noch Garantie" und flugs ab in den Karton, Silencer Kühler vorher gegen Originalkühler ausgetauscht und sich ne neue Karte erschnorren. Dann ist das jetzt die Konsequenz. Die Allgemeinheit muss für diese Penner jetzt geradestehen.
 
@ Paoloest

Das Flimmer der Texturen wurde längst mit einem neueren Treiber behoben. Also erstmal informieren ... dann solche Dinger raushauen. Gabs sogar nen Test hierzu auf CB.

naja,sie haben es verbessert,ist aber selbst unter high qualiti noch sichtibar das flimmern.
Bei ati karten auch aber weniger.

erst informieren dann andere runter machen
 
Paoloest schrieb:
Also ich weiß ja nicht wie lange die, die sich die karte gleich geholt haben, mit dem ollen Texturflimmern leben musstn. Ist ja mal logisch, dass es mal irgendwann ausgebügelt wird.

informiert bin ich. aber ich als käufer einer graka im highend bereich erwarte, dass das mit dem mitgelieferten treiber funktioniert!

Genau das dachte ich damals mit meiner ATI 9800 Pro auch, als ich Battlefield zocken wollte.
Das flimmerte nicht... das war unspielbar. Und das dauerte mehrere Monate bis man das in den Griff bekommen hat. Aus diesem grund steckt wieder eine NVidia im Rechner.

Aber wir werden OT.


Back to Topic und keine flames pls.
 
Mal wieder ein grund warum mit nix von ATi ins Haus bzw. in den Rechner kommt
 
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