News Australische Behörde: Klage gegen Samsung wegen „wasserdichter“ Smartphones

Frank

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Die ACCC, die australische Wettbewerbsbehörde, zuständig für den Verbraucherschutz, hat Klage gegen Samsung eingereicht, da viele Galaxy-Smartphones in der Werbung mit einer Wasserdichtigkeit in Pools und im Meer beworben werden, die die IP-Zertifizierung jedoch nicht abdeckt. Kunden würden so getäuscht und in die Irre geführt.

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Super, dieses Werbelügen sind einfach nicht tragbar
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Die IP Zertifizierungen sind eben nichts als ein Kostenfaktor wenn die Garantie solche Fälle ausschließt.

Das es trotzdem funktioniert zeigen die Meinungen hier bei Tests von Handys ohne IPXX ja trotzdem.
 
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Verbraucherschutzministerium: Abgucken erwünscht.
 
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Samsung lehnte Garantieansprüche nach Einsatz im Wasser ab
Gleichzeitig habe, so die australischen Verbraucherschützer, Samsung Garantieansprüche von Kunden abgelehnt, deren Smartphones durch die Nutzung im Wasser beschädigt worden seien. Ob es sich hierbei um Süßwasser oder anderes Wasser handelte, geht aus dem Bericht der ACCC nicht hervor.

Und da das hier auch so ist, verstehe ich oftmals nicht, wenn sich bei (oftmals günstigen) Smartphones über die fehlende (teure) IP Zertifizierung beschwert wird. Die ist genau nix wert.

Edit: natürlich finde ich das gut, was Australien da macht.
 
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steht doch eh überall, dass das nur im süßwasser gilt (deswegen gibts ja immer die *)

außerdem bei wievielen produkten wird denn nicht in der werbung gelogen?

btw. wer nimmt sein smartphone beim schwimmen mit? klar, ich mach auch mal fotos am strand oder im pool, aber halt das phone halt nicht ins wasser. gut ich zähl schon zum alten eisen, früher musste man auch aufpassen. aber ich hab ja schon von leuten gehört, die mit dem smartphone in der hand duschen :freak:
 
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Aber auch ohne Salz- und Chlorwasser in der Werbung ist es gelogen, denn „wasserdicht bis 1,5 Meter für bis zu 30 Minuten“ ist aufgrund der zeitlichen Einschränkung IPX7 (Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen) und nicht, wie in der Werbung behauptet, IPX8 (Schutz gegen dauerndes Untertauchen). So haben z.B. Tauchpumpen und die meisten Aquarienheizstäbe IP68 und sind durchaus mehrere Jahre unter Wasser.

Bei IPX7 und IPX8 muss die maximale Eintauchtiefe angegeben werden, bei IPX7 auch die Zeit (entfällt natürlich bei IPX8). In welche Medien die Geräte (nicht) eingetaucht werden dürfen, muss natürlich beschrieben werden (man denke mal an Säuren usw. in einer Galvanik), wird aber in der Regel auch gemacht.
 
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WhyNotZoidberg? schrieb:
steht doch eh überall, dass das nur im süßwasser gilt (deswegen gibts ja immer die *)

Darum geht's doch nicht.
Bzw. genau darum - um den offensichtlichen Konflikt zwischen Werbeversprechen und Wirklichkeit/Kleingedrucktem.
Und Zwecks Wassereinsatz: Unterwasserbilder vom Schnorcheln, Poolpartys, In der Hose stecken beim Angeln, Bilder bei Kanu-/Rafting - da gibt's so einiges.
 
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@ MDomi09
Als würde das Verbraucherministerium über den Bund, der mit seiner Hand über der Telekom im Boot sitzend die lukrativen Einnahmen über Samsung Smartphone Vertragsverkäufe bombardieren, wenn man neben Gewinnen auch noch aus Steuergeldern das 5G Netz für die Industrie aufbauen kann. Darüber hinaus sponsert Samsung viele Sport Veranstaltungen in Deutschland und ohne Brot und Spiele würde der Konsument anfangen aus Langeweile nachzudenken, was er da kauft und wählt. Es läuft ja wieder mal die mittlerweile jährliche Fussball WM.

Verbraucherministerium = Scheuertesverkehrsministerium

Da die Steve Jobs Meme ausgelutscht ist.
Kaninchen.jpg

Im Übrigen kann jeder fachqualifizierte Fachverkäufer, der nicht der Agenda Quereinsteiger zum Opfer gefallen ist den Kunden auch richtig beraten. Aber da hätten die Einkäufer schon vor Jahren das weit zerbrechliche Glas aus den Verkaufsvitrinen nehmen müssen, was die Kunden ja heulen lassen würde, warum Glas und Boden einen Sprung in der Schüssel verursacht. Da sichert man sein Smartphone mittlerweile über die Hausratversicherung ab und Frau Merkel kann wieder mal die Versicherer loben.

Im Übrigen war das die Werbeantwort nach dem Note 7 Desaster.

Wer den Gebrauch von Gebrauchsgegenständen unter Labobedingungen im Laborkittel testet, testet die Handhabung einfach falsch. Ich habe noch nie im Labor eingekauft, wohne und lebe nicht im Labor, weil es selbst für viele Menschen nicht die natürliche Lebensumgebung ist.

Zwei Jahre später beweist das Fold, wie gut getestet Samsung Produkte den Markt erreichen, wenn sogar die Telekom es der Presse vorstellen wollte. Ich nehme nicht mal die technischen Hardwareprüfer der Telekom mehr ernst, wenn die hoch bezahlte Geschäftsführung so ihre technische Testabteilung den Qualitätsanspruch diktiert.
 
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keinbeinschwein schrieb:
Poolpartys, In der Hose stecken beim Angeln, Bilder bei Kanu-/Rafting - da gibt's so einiges.
bei keinem dieser genannten muss es ja nass werden ;) außer natürlich bei unterwasserfotos.

ich weiß schon warum es geht, aber da könnte/sollte man dann ganz viele firmen klagen, denn werbeversprechen sind meist abseits der realität.
 
Richtig so und am besten bei jeder solchem Schwachsinn machen. Dann lernt die Lügen- aehm Werbeindustrie vielleicht mal das man doch nicht das blaue vom Himmel versprechen sollte.
 
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Titina schrieb:
Richtig so und am besten bei jeder solchem Schwachsinn machen. Dann lernt die Lügen- aehm Werbeindustrie vielleicht mal das man doch nicht das blaue vom Himmel versprechen sollte.
Was hat denn die "Werbeindustrie" damit zu tun? Die setzt das um, was der Kunde will. Für die Inhalte ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Agentur für falsche Angaben /Inhalte einer Kampagne belangt worden wäre. Die können das eh nicht beurteilen.
 
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Da müssen aber sehr viele Hersteller und nicht nur Samsung eigentlich ran zitiert werden. Bestes Beispiel mein ehemaliges Cat S60. Bis zu 5m Wasserdicht und dann die erste Seite der Gebrauchsanleitung: Garantieansprüche durch Wassereindringung werden nicht abgedeckt und nicht in feuchten Bereichen nutzen! Sehr lustig sowas.
 
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Da lobe ich mir die Werbungen aus den 50er Jahren...

"Eine Frau hat zwei Lebensfragen: Was soll ich anziehen? und Was soll ich kochen? Und das aller wichtigste für den Mann ist der Pudding... "

Hab meiner Frau letztens nen Dr. Oetker Pudding in die Hand gedrückt... hat nicht funktioniert.
Haben die das Rezept geändert oder ist das was für die Wettbewerbsbehörde?

 
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keinbeinschwein schrieb:
Bilder bei Kanu-/Rafting
Ich kenne mich mit Booten jetzt nicht so gut aus, aber reicht da nicht Spritzwasserschutz? Das wäre dann IPX5 oder so, glaube ich.
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
aber ich hab ja schon von leuten gehört, die mit dem smartphone in der hand duschen :freak:

Ist bislang kein Problem bei mir ☺
(gut, ich übertreibs auch nicht, benutze es in der Regel nur kurz um nen neuen Song zu starten)
 
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@Che-Tah

Du hast die Frau aber leider nicht Frauengold gefügig gemacht. Denn nur wenn du die Frau abfüllst wirst du ein positives Ergebnis erhalten.

 
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Der Nachbar schrieb:
Ich habe noch nie im Labor eingekauft, wohne und lebe nicht im Labor, weil es selbst für viele Menschen nicht die natürliche Lebensumgebung ist.
Und wie bitte soll man Versuche ohne Labor anständig bewerten?
Dazu kommt noch das man im Labor vieles beschleunigen kann. Bei uns werden hier z.B. 5 Jahre Betrieb getestet. Möchtest du das Smartphone erst 3 Jahre nach Release erhalten?
 
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