News Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook muss in den USA 5 Milliarden Dollar zahlen

Die paar Milliarden zahlt Zuckerberg doch aus der Portokasse.
 
Ist alles schon miteinkalkuliert worden als man Facebook gründete.. Macht die nicht arm.
 
Zunächst danke für Deinen Erklärungsversuch. Für mich ist das leider noch immer noch klar, denn die von dir gebrachten Schilderungen ändern in meinen Augen nichts.

Klosteinmann schrieb:
@ReactivateMe347 Der Dateneingriff erfolgte über der API von Facebook. Hiermit lag ein deutlicher Verstoß gegen das Datenschutz-Gesetz der FTC und jeder anderen Organisation vor Facebook musste sich an Gesetzmäßigkeiten halten missachte dies aber. Außerdem sollte jedem Klar sein wen man die Nutzerdaten bis zur Verwertung bringt welche bisher unerlaubt von Nutzern überwacht wurde ohne Hinweis / Kenntlichmachung oder das man dem Wiedersprechen könnte das es sich hierbei um einen Regelverstoß handelt.

Ja, der Zugriff erfolgte über die API von facebook - aber erst nach der mit der Installation/Aktivierung der Quiz-App notwendigen Zustimmung zur Datenweitergabe, oder nicht? Entsprechend gab es eine simple Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen: ihr nicht zustimmen indem man sie nicht mit dem Account verknüpft und die App nicht nutzt.

Klosteinmann schrieb:
@ReactivateMe347 Dazukommt schließlich wurden hierdurch nicht nur Nutzer der Quiz-App sondern auch Drittnutzer betroffen, außerdem wurden Daten aus Kontaktlisten, ähnlichen Abgehörten von Nutzern welche nie mit der App in Kontakt damit kamen. Facebook muss als Akteur auch die Verantwortung tragen wen sie Ihren Entwicklern anbietet die sensiblen Daten zu benutzen, scheinbar wurde hierauf nicht geachtet das kannst du aber auch alles im Original Artikel nachlesen.

Die Daten der nicht-App-Nutzer ("Drittnutzer" in deiner Wortwahl) sind ein spannender Punkt dieses "Skandals". Ich habe leider keinen Artikel gefunden, der auf die Sichtbarkeit der zu "Drittnutzern" abgegriffenen Informationen eingeht. Wären dies Informationen, die als "Für Freunde" oder gar "Nur für mich" konfiguriert waren, so könnte ich die Aufregung verstehen. Da dies aber offenbar nirgends explizit erwähnt wird gehe ich davon aus, dass es sich eben um Informationen mit der Sichtbarkeit "Öffentlich" handelt. Diese sind für jedermann zugänglich, der einen facebook Account hat (eben öffentlich) und ob diese Daten nun über eine API abgerufen werden oder man den HTML-Output des Webservers parst macht bzgl. der enthaltenen Informationen keinen Unterschied. Mit Accountnutzung und damit einhergehender Akzeptanz der AGB und der Konfiguration "Öffentlich" gibt man Facebook nach meinem Verständnis das Recht dazu. Auch hier ist ein Widerspruch sehr einfach möglich: Informationen nicht als "Öffentlich" einstellen.

Klosteinmann schrieb:
@ReactivateMe347 Facebook muss als Akteur auch die Verantwortung tragen wen sie Ihren Entwicklern anbietet die sensiblen Daten zu benutzen, scheinbar wurde hierauf nicht geachtet das kannst du aber auch alles im Original Artikel nachlesen.
Da stimme ich dir vollkommen zu, natürlich muss FB verantwortungsvoll mit den Daten umgehen, ich bin auch längst kein Freund von Datenkraken (nicht, dass meine Argumentation als "verteidigen" rüberkommt). Dennoch sehe ich in deiner Argumentation, im zu diesem Thread gehörenden "Original-Beitrag" und auch in dutzenden anderen Artikeln zu diesem Thema, die ich gelesen habe, nicht, wo der Verstoß liegt (siehe Absatz 1 und 2 dieses Posts)

Klosteinmann schrieb:
@ReactivateMe347 Ja muss Google auch für jede einzelne Malware warum denkst du werden den Änderungen wie ein Protect Shield eingeführt?

Ich glaube kaum, dass Protect Shield aus Gründen der Haftungsvermeidung eingeführt wurde. Der Grund dafür dürfte doch eher sein, dass die Nutzer dem Play Store vertrauen sollen und auf dieser Basis auch unbekannte Apps ausprobieren sollen (womit Google durch Anzeigen in den Apps oder durch Verkäufe wiederum Geld verdient usw.) - Gerade bei den typischen Schadensersatz-Geschichten in den USA müsste es da doch sonst längst einen Präzedenzfall geben, wo Google haften musste - zumal immer wieder mal Malware es in den Store schafft?!
 
ReactivateMe347 schrieb:
Ja, der Zugriff erfolgte über die API von facebook - aber erst nach der mit der Installation/Aktivierung der Quiz-App notwendigen Zustimmung zur Datenweitergabe, oder nicht?
Eben die Abfrage der notwendigen Zustimmung das genau erfolgte nicht es kam keine Abfrage jedenfalls für keine der Freunde der Nutzer Facebook, Cambridge Analytica sehen sich hierbei natürlich keiner Schuld bewusst man hätte ja schließlich darauf hingewiesen. Trotzdem wurde dein ganzer Freundeskreis deine Kontakte und alles mögliche ausgelesen über Facebook, Analysiert und verkauft an ein drittes Unternehmen. Was man definitiv als Sicherheitslücke betrachten kann! Die Sicherheitslücke war Facebook schließlich seit Jahren bekannt das man dies über die Entwickler-API einfach auslesen kann, doch geschlossen wurde diese nicht. Fazit ist also als "Drittnutzer" also du als nicht relevante Person, wurdest du trotzdem einfach eingeschlossen ohne das dir die Möglichkeit gegeben wurde dies zu wiedersprechen.

ReactivateMe347 schrieb:
Die Daten der nicht-App-Nutzer ("Drittnutzer" in deiner Wortwahl) sind ein spannender Punkt dieses "Skandals". Ich habe leider keinen Artikel gefunden, der auf die Sichtbarkeit der zu "Drittnutzern" abgegriffenen Informationen eingeht. Wären dies Informationen, die als "Für Freunde" oder gar "Nur für mich"
Andreas Frischholz schrieb:
Datenweitergabe als Verstoß gegen FTC-Auflage
Der Grund für die Strafe ist der Cambridge-Analytica-Skandal, durch den Facebook gegen Datenschutz-Auflagen der FTC aus dem Jahr 2011 verstoßen hat. Der Hintergrund des Vorfalls: Ein Forscher hatte zunächst die Daten von Facebook-Nutzern und deren Freunden über eine Quiz-App gesammelt, ohne dass die Betroffenen – also insbesondere die Freunde der Nutzer – widersprechen konnten. Dieser Datensatz mit Informationen über 87 Millionen Facebook-Nutzer ist dann bei der Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica gelandet.

Datenzugriff über API wird eingeschränkt
Ausführlicher beschreibt Schroepfer hingegen die Maßnahmen, die Facebook als Reaktion auf den Cambridge-Analytica-Skandal entwickelt hat. So soll ab Montag oberhalb des Newsfeeds ein Tool verlinkt werden, das den Nutzern anzeigt, welche Apps sie nutzen – und auf welche Daten diese Apps zugreifen können. Auch das Löschen der Apps soll damit möglich sein.

Eingeschränkt wird zudem der Datenzugriff über die Veranstaltungen-, Gruppen- und Seiten-API. Wenn Nutzer Apps installiert hatten, konnten diese über die Schnittstellen auch Informationen von Dritten abgreifen. Dazu zählten etwa Mitgliederlisten von Gruppen. Das soll künftig nicht mehr ohne Weiteres möglich sein.

ReactivateMe347 schrieb:
Informationen mit der Sichtbarkeit "Öffentlich" handelt. Diese sind für jedermann zugänglich, der einen facebook Account hat (eben öffentlich) und ob diese Daten nun über eine API abgerufen werden oder man den HTML-Output des Webservers parst macht bzgl. der enthaltenen Informationen keinen Unterschied. Mit Accountnutzung und damit einhergehender Akzeptanz der AGB und der Konfiguration "Öffentlich" gibt man Facebook nach meinem Verständnis das Recht dazu. Auch hier ist ein Widerspruch sehr einfach möglich: Informationen nicht als "Öffentlich" einstellen.

Es wurden Informationen aus der Quiz-App verarbeitet, inklusive der Freunde ohne das diese dem widersprechen konnten und bekamen gezielt Wahlwerbung angezeigt auf Grund von den beantworteten Fragen der Nutzer welche die Quiz-App benutzten. Doch das kann ja in niemanden Interesse sein, die Daten von unbeteiligten Nutzern einzubeziehen welche nicht einmal, das Quiz selber gemacht haben dabei handelt es sich wahrscheinlich nicht um öffentliche Informationen, sondern Informationen welchen nur den Personen bekannt ist bspw. würde mir einfallen welche politsche Ausrichtung hast du? Sagte man republikanisch könnte der Freundeskreis auch sein also wurde deinem Freundeskreis auch Trump Wahlwerbung geschaltet ohne das diese davon irgendein Interesse gezeigt haben. Problem ist dabei man bekommt nur von einer Seite Input gezielt Werbung nur von einem Kandidaten/einer Poltischen Ausrichtung man glaubt es gäbe nur das eine deshalb dürfen schließlich Wahlplakate und Wahlwerbung nicht exzessiv nur von einer Partei stammen. Wobei es bei bedruckter Werbung natürlich immer gerne Zielgerichtet wird in armen Regionen, wie den neuen Bundesländern genießt die AFD nicht ohne Grund hohe Wahlergebnisse da steckt Konzept hinter. Wahlmanipulation steht im Raum hier wurde gezielt Werbung für politische Ziele gemacht bei bestimmten Parteien und politischen Agenden wie dem Brexit und der Präsidentschaftswahl 2016. Dies hat nichts mit den bezogenen Informationen auf den Profil der Facebook-Nutzer zu tun, wobei natürlich bei der Quiz App diese genau mit Einbezogen worden sind, aber auch leider die von unbeteiligten Dritten.

ReactivateMe347 schrieb:
unbekannte Apps ausprobieren sollen
Quatsch, unbekannte Apps und Drittapps von nicht bekannten Seiten sollen nicht ausprobiert werden deshalb ist Android Prinzipiell so abgeriegelt das nur Apps aus dem Play Store heruntergeladen werden sollen. Play Protect ist dafür konzipiert das Apps im Play Store gescannt werden und der Benutzer gewarnt wird, zwar ganz genau weil Google weiß das ihr App Store mit Maleware infiziert ist. Daher ist Punkt 1 von Google selber
  • Apps vom Google Play Store werden damit vor dem Herunterladen auf ihre Sicherheit überprüft.
beschrieben außerdem können Sie ja schließlich sich absichern in dem sie behaupten das Sideloaden von Apps aus anderen Quellen wie den Google Play Store kann Google nicht die Qualität der Apps sicherstellen wir empfehlen daher Apps nur aus Quellen wie dem Google Play Store herunterzuladen. Punkt, damit ist die Diskussion beendet. Totschlag-Argument.... mit der jede Diskussion beendet wird Präzendensfälle sind in den USA extrem selten. Besonders beim Datenschutz tun sich die Amerikaner schwer, schließlich müssen um Gesetze / Präzedenzfälle zu schaffen mehrere Gerichtsergebnisse gleich ausfallen da aber das ganze bei verschiedenen Apps passiert ist es nicht als Präzedenzfall anzusehen.
 
DerHalbmann schrieb:
Und @LazyGarfield wird sein Abitur nachträglich aberkannt, weil die Anforderungen ans Abitur nachträglich erhöht wurden. Vorbei sind die Zeiten, wo ein Abschluss zählt, für den die zu dem Zeitpunkt geltenden Prüfungen Gültigkeit haben. Ist auch besser für die Umwelt, dann hat man nachträglich kein Papier...
Alles was ich in deinem Beitrag lese ist wertloses Gelaber. Verklag VW doch, wenns dich so stört...
 
Zum Kernthema:

Lass uns doch bitte klar getrennt von den beiden Gruppen Appnutzer und Nicht-Appnutzer (oder meinetwegen Drittnutzer) sprechen. Das geht in deiner Argumentation leider mehrfach durcheinander und macht den Text in meinen Augen unnötig unübersichtlich.

Die Weitergabe der Daten durch den App-Anbieter an Cambridge Analytica und die daraus folgende Werbung (meinetwegen auch "Wahlmanipulation") hätte nicht erfolgen dürfen - ich denke hier sind wir uns einig und brauchen nicht weiterreden.
Es geht also nur darum, in wiefern sich Facebook "falsch verhalten" hat.

Klosteinmann schrieb:
Eben die Abfrage der notwendigen Zustimmung das genau erfolgte nicht es kam keine Abfrage jedenfalls für keine der Freunde der Nutzer Facebook,
Erfolgte jetzt keine Abfrage oder nur bei den Drittnutzern nicht? Das ist sehr wichtig und wird bei dir hier in einem Halbsatz zur Seite gelegt.

Essentiell ist doch die Frage ist, ist die Information "Account 4711 und Account 4915 sind befreundet" eine, über deren Weitergabe eine einzelne Person entscheiden darf (Also die Nutzer der Accounts 4711 bzw. 4915 unabhängig von einander) oder ist dies eine Information, die nur weitergegeben werden darf, wenn die Inhaber BEIDER Accounts zustimmen? (Rechtlich gemeint, bei Facebook ist es technisch eine Weitergabe durch eine einzelne Person)

Andreas Frischholz schrieb:
Eingeschränkt wird zudem der Datenzugriff über die Veranstaltungen-, Gruppen- und Seiten-API. Wenn Nutzer Apps installiert hatten, konnten diese über die Schnittstellen auch Informationen von Dritten abgreifen. Dazu zählten etwa Mitgliederlisten von Gruppen. Das soll künftig nicht mehr ohne Weiteres möglich sein.
DAS ist interessant. Das sind zumindest einmal einige Details mehr. Leider weiterhin keine Angabe, ob es sich um öffentliche Informationen handelt. Denn, ich wiederhole mich da, die zu einem Account gehörenden öffentlichen Informationen sind für jederman verfügbar und diese Weitergabe ist mit Sicherheit durch die AGB von Facebook gedeckt. Wenn Mitgliederlisten von Gruppen öffentlich sind, dann ist die Mitgliedschaft von Account 4915 in dieser Gruppe eben öffentlich und die Weitergabe kein Problem. Widerspruchsmöglichkeit: Der Gruppe nicht beitreten oder den Admin bitten, die Mitgliederliste zu verbergen.



Zur Debatte Play Protect:

Klosteinmann schrieb:
Quatsch, unbekannte Apps und Drittapps von nicht bekannten Seiten sollen nicht ausprobiert [...]
An der Stelle habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. Unbekannte Apps meinte nicht "Apps unbekannter Herkunft", sondern Apps abseits von "den großen" Apps mit zig Millionen Nutzern. In Apps unbekannter Herkunft wird ja i.d.R auch keine Google-Werbung verwendet werden :D

Die Kernfrage ist: Erfolgt eine Prüfung eher deswegen, um eine "angenehme Marktatmosphäre" zu schaffen oder um Haftungsrisiken zu minimieren. Ich denke eher ersteres, du offenbar eher zweiteres. Herausfinden werden wir es wohl nicht ....

Klosteinmann schrieb:
Präzendensfälle sind in den USA extrem selten. Besonders beim Datenschutz tun sich die Amerikaner schwer, schließlich müssen um Gesetze / Präzedenzfälle zu schaffen mehrere Gerichtsergebnisse gleich ausfallen da aber das ganze bei verschiedenen Apps passiert ist es nicht als Präzedenzfall anzusehen.
Präzedenzfälle sind in den USA soweit ich weiß alles andere als selten und sogar im Gegensatz zur Situation in Deutschland rechtlich bindend (In D darf prinzipiell jedes Amtsgericht anders entscheiden, als in einem vergleichbaren Fall z.B. das BGH geurteilt hat. Das wird für gewöhnlich nicht passieren, ist aber rechtlich zulässig). Wenn du da mehr Ahnung hast, belehre mich gerne, am besten mit einer Quelle.
 
Ich schalte jetzt mal einen Gang hoch, damit es wirklich verständlich ist.
ReactivateMe347 schrieb:
Appnutzer und Nicht-Appnutzer
Da hast du mich falsch verstanden, „Drittnutzer” sind unbeteiligte an der Quiz-App. Ich glaube schon die ganze Zeit du verstehst das ganze falsch mit App es handelt sich nicht um eine normale Handy-App sondern um eine App im Facebook-Showroom Store/Spiele Kategorien diese werden nicht als einzelne Handy App behandelt sondern um Showroom Apps auf der eigenen Webseite und in Facebook selber, diese werden nicht auf dem Handy selbst installiert sondern sind HTML-Apps / Flash-Games wen man so will.

Facebook-Apps


Jeder Appnutzer hat aktiv den Rechtsbestimmungen zugestimmt, doch jeder außenstehende nicht und wurde auch nicht gefragt, der „Drittnutzer” wurde deshalb unfreiwillig abgehört. Da gibt es kein drum herum das steht fest diese Daten wurden an das Drittunternehmen Cambridge Anlytica verkauft. Diese Präsentierten keine Google-Werbung, sondern gezielt Facebook Nutzern bestimmte Werbung für Trump, welche man als politische Agenda einstufen kann weil Trump gezielt bei Cambridge Analytica Werbeausgaben dahingehend hatte.

ReactivateMe347 schrieb:
Essentiell ist doch die Frage ist, ist die Information "Account 4711 und Account 4915 sind befreundet" eine, über deren Weitergabe eine einzelne Person entscheiden darf (Also die Nutzer der Accounts 4711 bzw. 4915 unabhängig von einander) oder ist dies eine Information, die nur weitergegeben werden darf, wenn die Inhaber BEIDER Accounts zustimmen? (Rechtlich gemeint, bei Facebook ist es technisch eine Weitergabe durch eine einzelne Person)
Die Frage habe ich dir Beantwortet Account 4711 - 4915 sind betroffen Punkt. Da die Befreundung als Bindeglied reicht. Verstehe auch gar nicht warum man sich so ein schwieriges Beispiel heranzieht. Bei 800 Millionen betroffenen Profilen reden wir von einmal der ganzen USA + genügend Propaganda in Europa mit 500.000 Accounts die hier auch betroffen sind. Und nicht von wie war es verbunden von Person 1 zu 5000 scheinbar kann es nur darüber funktioniert haben sonst wäre gar nicht diese Reichweite erreicht worden.

Widerspruchsmöglichkeit: Der Gruppe nicht beitreten oder den Admin bitten, die Mitgliederliste zu verbergen.
Wen wir mit solchen Argumenten kommst, wird mir übel den dann kann man gleich sagen „lieber gar nicht auf Facebook sein, dann wäre es gar nicht erst passiert.” Sowas sollte nicht passieren, besonders wen man einen Facebook-Sicherheitschef hat der auf die Lücke seit Jahren aufmerksam machen muss, da ist an der obersten Managamentebene beim Herr Zuckerberg einfach alles falsch gelaufen anders lässt es sich nicht erklären.

ReactivateMe347 schrieb:
An der Stelle habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. Unbekannte Apps meinte nicht "Apps unbekannter Herkunft", sondern Apps abseits von "den großen" Apps mit zig Millionen Nutzern. In Apps unbekannter Herkunft wird ja i.d.R auch keine Google-Werbung verwendet werden :D
Welche ach so großen Apps außerhalb des Play-Store neben Fortnite gibt es ich denke jetzt wirklich scharf nach, den es gibt keine die mir auf hopps einfallen würden welche nicht unbedingt Rootkits/Maleware sonstiges sind.

ReactivateMe347 schrieb:
Präzedenzfälle sind in den USA soweit ich weiß alles andere als selten
Ich würde dich bitten mir mitzuteilen wo du Präzendenfälle überall finde, doch alleine wen ich es schon Google habe ich wenig Resultate mit folgenden Stichworten „Präzendensfälle USA” suche finde ich nichts. Weil wen alles über Präzendensfälle geregelt würde und die USA sich in sowas so einig wären gäbe es keine Gouverneure mehr und mehr Einheitliche Gesetze die Landesweit gelten. Laut Wikipedia (Bundesrecht-Absatz) ist ein Präzedenzfall Bundesrecht, nicht Amtsgericht ich bin kein Jura-Student und auch kein Anwalt, doch die Aussage verrät mir schon das es nicht zu oft vorkommen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist klar, dass eine Facebook-App eine Web-App innerhalb von facebook ist und keine Android-App. Mir ist unklar, wie du einen gegenteiligen Eindruck gewinnen konntest. Ein Nicht-Appnutzer ist ein Facebook-Nutzer, der die Quiz-App nicht verwendet hat. Verwendet meint hier die Verknüpfung mit dem Account und die damit erlaubte Datenweitergabe.

Klosteinmann schrieb:
Jeder Appnutzer hat aktiv den Rechtsbestimmungen zugestimmt, doch jeder außenstehende nicht und wurde auch nicht gefragt, der „Drittnutzer” wurde deshalb unfreiwillig abgehört.
Das sehe ich anders. Der Drittnutzer hat zugestimmt, dass bestimmte Daten auf Facebook bzw. seinem facebook-Profil veröffentlicht werden (Akzeptanz der AGB durch anlegen des Accounts sowie gesetzte Sichtbarkeiteinstellungen).

Klosteinmann schrieb:
Da gibt es kein drum herum das steht fest diese Daten wurden an das Drittunternehmen Cambridge Anlytica verkauft.
Von dem Betreiber der Quiz-App, nicht von Facebook.

Klosteinmann schrieb:
Diese Präsentierten keine Google-Werbung, sondern gezielt Facebook Nutzern bestimmte Werbung für Trump, welche man als politische Agenda einstufen kann weil Trump gezielt bei Cambridge Analytica Werbeausgaben dahingehend hatte.
Vollkommen klar. Die Diskussion zum Play Store hat inhaltlich mit dem Cabridge Analytica-Vorfall nichts zu tun.

Klosteinmann schrieb:
Die Frage habe ich dir Beantwortet Account 4711 - 4915 sind betroffen Punkt. Da die Befreundung als Bindeglied reicht. Verstehe auch gar nicht warum man sich so ein schwieriges Beispiel heranzieht.
Weil das der Knackpunkt ist. Diese Informationen spannen das soziale Netzwerk im weitergegebenen Datensatz erst auf. (Ja, gemeinsame Mitgliedschaft in kleinen Gruppen o.ä. können auch Indizien seiner Verbindung sein, aber die "Freundschaft" ist doch der wesentliche Teil). Deiner Argumentation folgend gibt dann jeder, der auf seinem facebook-Profil seine Freundesliste nicht verbirgt, unerlaubt Daten weiter?.

Klosteinmann schrieb:
Bei 800 Millionen betroffenen Profilen reden wir von einmal der ganzen USA + genügend Propaganda in Europa mit 500.000 Accounts die hier auch betroffen sind. Und nicht von wie war es verbunden von Person 1 zu 5000 scheinbar kann es nur darüber funktioniert haben sonst wäre gar nicht diese Reichweite erreicht worden.
87 Millionen Betroffene waren es doch?! Und nur durch die Freundes-Verbindung sind es eben so viele geworden (Ich glaube es waren 270.000 App-Nutzer)

Klosteinmann schrieb:
Wen wir mit solchen Argumenten kommst, wird mir übel den dann kann man gleich sagen „lieber gar nicht auf Facebook sein, dann wäre es gar nicht erst passiert.” Sowas sollte nicht passieren, besonders wen man einen Facebook-Sicherheitschef hat der auf die Lücke seit Jahren aufmerksam machen muss, da ist an der obersten Managamentebene beim Herr Zuckerberg einfach alles falsch gelaufen anders lässt es sich nicht erklären.
Richtig, sowas sollte nicht passieren. Wer eine Web-Plattform nutzt, der sollte sich im Klaren darüber sein, welche der Informationen, die er einstellt, (gewollt) öffentlich abrufbar sind und welche nicht (Eben die Sichtbarkeit). Wenn ich einer Gruppe beitrete, dann rufe ich vorher die Gruppenseite auf. Auf dieser Seite werden die Mitglieder angezeigt oder eben auch nicht. Sind sie sichtbar, so muss doch jedem denkensfähigen Menschen klar sein, dass nach dem Beitritt auch er auf dieser Liste sichtbar ist und jeder belibiebige Facebook-Nutzer auf diese Informationen zugreifen kann.



Zur Sache Play Store:

Klosteinmann schrieb:
Welche ach so großen Apps außerhalb des Play-Store neben Fortnite gibt es ich denke jetzt wirklich scharf nach, den es gibt keine die mir auf hopps einfallen würden welche nicht unbedingt Rootkits/Maleware sonstiges sind.
es geht ja um unbekannte Apps innerhalb des Play Stores - nicht außerhalb


Klosteinmann schrieb:
Ich würde dich bitten mir mitzuteilen wo du Präzendenfälle überall finde, doch alleine wen ich es schon Google habe ich wenig Resultate mit folgenden Stichworten „Präzendensfälle USA” suche finde ich nichts. Weil wen alles über Präzendensfälle geregelt würde und die USA sich in sowas so einig wären gäbe es keine Gouverneure mehr und mehr Einheitliche Gesetze die Landesweit gelten. Laut Wikipedia (Bundesrecht-Absatz) ist ein Präzedenzfall Bundesrecht, nicht Amtsgericht ich bin kein Jura-Student und auch kein Anwalt, doch die Aussage verrät mir schon das es nicht zu oft vorkommen kann.
Gerichte sind Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative), der Gouverneur ist Teil der ausführenden Gewalt (Exekutive). Letzterer entspricht in etwa unseren Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Der Teil mit dem Amtsgericht bezog sich auf deutsches Recht. Ich verweise bzgl Präzedenzfällen an eine andere Stelle der Wikipedia:
Wikipedia schrieb:
Die größte Rolle spielen Präzedenzfälle im anglo-amerikanischen Rechtskreis (engl. precedent). Das dortige Rechtssystem basiert unter anderem auf der Auswertung vergleichbarer Gerichtsentscheidungen. Die gerichtliche Entscheidung wird selbst Teil des Rechtssystems und ist Grundlage für weitere Urteile. Binding precedents binden vor allem rangniedrigere Gerichte (Bindungswirkung).

https://de.wikipedia.org/wiki/Präzedenzfall
 
Artikel-Update: Nun ist es offiziell: Die FTC hat heute mitgeteilt, dass Facebook die Strafe in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar zahlen muss, weil der Konzern gegen die Auflagen der Regulierungsbehörde aus dem Jahr 2012 verstoßen hat. Hinzu kommen noch weitere Auflagen, auf die sich Facebook in den Verhandlungen mit der FTC verständigt hat, die nun vom amerikanischen Justizministerium abgesegnet wurden.

Dazu gehören Restriktionen beim Umgang mit Nutzerdaten sowie eine angepasste Firmen-Struktur. Neben bereits bekannten Punkten wie die Dokumentation von Datenschutz-Risiken bei neuen Produkten muss der Konzern künftig etwa einen Compliance-Beauftragten benennen, der verantwortlich ist für Facebooks Datenschutz-Programm.
 
und, gibt es schon Pläne was mit den 5 Milliarde gemacht wird ?, werden die Betroffenen entschädigt ?. Das ist doch alles nur ein beschissener Scheinprozess um hohe Geldsummen steuerfrei zu versenden und verschwinden lassen
 
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Reaktionen: Dimensionday
So viel zum rumgeheule und EU bashing beim Thema Strafzahlungen. Peanuts sind diese paar Milliarden für diese Unternehmen.
 
5 Milliarden klingt viel für einen normalsterblichen. Für Facebook ist das Kleingeld. Diese "hohen" Strafen sollen nur den Pöbel beruhigen.
 
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Reaktionen: Discovery_1
Man sollte die Straßenbußgelder der Skandinavischen Länder als Vorbild nehmen.. Höchstrafe: ein Monatslohn netto.. für Firmen abgewandelt dann halt eben ein Jahr drauß machen..
 
Haben die vielleicht eine Null vergessen? 5 Milliarden zahlen die doch locker aus der Portokasse.
 
Wie ich schon öfters gesagt habe, Geldstrafen interessieren Facebook&Co. nicht. Es müssen längere Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen her. Sonst wird das immer so weiter gehen.
 
Facebook entschädigt jeden einzelnen Nutzer mit gratis Katzenbildern und tollen Effekten im Katzenfilter.
 
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Reaktionen: Coeckchen
FranzvonAssisi schrieb:
"Drittanbieter" wie die NSA werden ausgelassen, oder? :evillol:

Naja, an sich ne ordentliche Strafe. 5Mrd sind für Facebook zwar ganz gut verkraftbar, aber erstmal eine echte Steigerung verglichen mit den vorherigen Strafen.

Nicht nur die Geldsumme ist interessant. Es wird ein Gremium geben, was nur dafür da ist Zuckerberg auf die Finger zu gucken damit der sauber arbeitet.
 
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