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Nächste Woche wird die "Sneak Preview" der neuen Version von CloneDVD zum Download bereitstehen. Sie erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit. Man möchte allen Interessenten nur die Gelegenheit bieten, sich vorab mit der neuen Version vertraut machen.
Ist es nicht so das CloneDVD den Kopierschutz mit auf die DVDR kopiert und dieser somit auf der Kopie bestehen bleibt? wie sagte Sony doch mal ,,jede Kopie ein Original,, :-)
CloneCD umgeht zwar nicht direkt einen Kopierschutz, indem es ihn mitkopiert, ist aber trotzdem illegal, da laut dem neuen Urheberrecht keinerlei kopiergeschützten Medien in irgendeiner Weise kopiert werden dürfen.
CloneDVD kann in seiner normal erhältlichen Version keine kopiergeschützten DVDs umgehen, daher ist das Programm auch legal. Ob es dafür nun spezielle Treiber gibt, ist dabei völlig uninterressant.
Das recht auf Privatkopie bei Software die durch einen Kopierschutz geschützt ist besteht weiterhin: siehe Chip Ausgabe03-2004 Seite 193 (ist die Pocket Edition ich nehme an es gilt auch für die große Version)
Ich zitiere:
Gilt das Kopierverbot auch für Computerspiele?
-Nein, Computerprogramme - dazu zählen grundsätzlich auch Spiele - sind vom Kopierverbot ausgenommen nud dürfen trotz Kopierschutzsystem vervielfältigt werden. Im Gesetzestext ist sogar ausdrücklich erwähnt, dass das Umgehungsverbot nicht für Computerprogramme gilt. Das Anlegen einer Sicherheitskopie von Software und Computerspielen ist dem Nutzer also weiterhin erlaubt.
Allerdings gilt das nur für Backups.... Da wir hier aber über Backups sicherlich reden....
edit: Natürlich ist die Ausgane aus dem Jahr 2004 und nicht wie ich irrtümlich geschrieben habe 2003
Ausgabe 03 / 2003 stammt folglich aus dem Februar 2003.
Zum 01.09.2003 (September) trat ein neues Urheberrecht in Kraft, welches auch Kopien verbietet, wenn sie nur für privat gemacht werden!!
Jedes Kopieren eines Mediums (CD/DVD), welches einen Kopierschutz hat (egal welche Art) darf nicht mehr kopiert werden, auch wenn der Kopierschutz dabei nicht geknackt wird, sondern nur "mitkopiert" wird.
Meine natürlich 2004 ach ich bringa das immer wieder durcheinander.... Erfahrungsgemnäß legt sich das erst so mitte des Jahres
Aber es steht da so drin wie ich es gesagt habe..... Also Backups von Softwareprogrammen sind laut chip erlaubt. Also noch mal zum Verständnis es ist 03-2004 die Ausgabe gemeint.
Nein, Computerprogramme - dazu zählen grundsätzlich auch Spiele - sind vom Kopierverbot ausgenommen und dürfen trotz Kopierschutzsystem vervielfältigt werden. Im Gesetzestext ist sogar ausdrücklich erwähnt, dass das Umgehungsverbot nicht für Computerprogramme gilt.
hier mal ein Ausschnitt der Chip. der Rest ist rausgeschwärzt, wer den Rest lesen will muss sie sich wohl kaufen oder beim Freund/in mal nen BLick reinwerfen.