Delle nach Kauf in iPad 2 - Was nun?

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Takoru

Lieutenant
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Hallo,

Gestern Abend habe ich mein iPad 2 mit 16GB in der WiFi Version erworben und war soweit sehr zufrieden.

Heute, bei viel Licht im Raum, sah ich allerdings eine Delle in meinem iPad 2. Diese Delle ist am Displayrahmen aus Aluminium links und von der Höhe ziemlich mittig und leider sehr gut sichtbar.

Nun bin ich darüber natürlich sehr verärgert, da die Delle nicht von mir sein kann. Ist es möglich, dass diese Delle in der Produktion entstanden ist?

Leider ist es mir nicht möglich das iPad 2 bei Media Markt umzutauschen, weil folgendes auf der Rechnung steht:
"Umtausch nur in ungeöffneter Originalverpackung!"

Jetzt stelle ich mir die Frage: Was nun? Media Markt wird es, obwohl die Delle definitiv schon vorhanden war, nicht zurücknehmen, was ich für eine bodenlose Frechheit halte.
Der Apple Care Service kann wegen Dellen nicht beansprucht werden (da diese ja angeblich durch Eigenverschulden kommen, was in meinem Fall nicht zutrifft).

Darf Media Markt wirklich so eiskalt behaupten sie nehmen das iPad nicht zurück, obwohl die Delle doch schon vorhanden war?
Jetzt hat es mich so viel Überwindung gekostet ein iPad 2 zu kaufen, und dann das...
Das wars für mich mit Einzelhandel, das iPad hätte ich im Netz bestellen sollen!

Wie würdet ihr vorgehen?

Ich bitte um etwas Rat.

Vielen Dank im voraus,
MfG Takoru
 
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Des hat nicht direkt was mit Umtausch tun. Des is n Sachmangel, somit hat Mediamarkt seine Pflicht als Verkäufer nicht erfüllt. Innerhalb der ersten 6 Monate muss Mediamarkt dir nachweisen, dass DU den Schaden verursacht hast. Danach musst du beweisen, dass er schon da war.
Da es sich um einen Sachmangel handelt, musst du Mediamarkt die Chance zur Nachbesserung geben. Gehe hin, wenn sie nicht wollen, machs schriftlich. Dann klappts auf jeden Fall.
 
Das ist ein Produktmangel und da kannst du das definitiv umtauschen. Also nicht von so einem Satz auf der Rechnung aus dem Takt bringen lassen. Hin und umtauschen. Das Gesetz ist auf deiner Seite
 
"Nachbesserung" ist gut... Entfernen kann man die Delle mit Sicherheit nicht.

Einzige Option wäre ein Austauschgerät von Apple zu bekommen und das sehe ich ebenso kritisch, denn:
- Es handelt sich bei meinem iPad um das neue iPad 2,4, welches (dank des 32nm statt 45nm Prozessors) eine wesentlich bessere Akkulaufzeit erzielen kann --> Danach hätte ich wohl wieder ein iPad 2,1 mit 45nm Prozessor
- Apple gibt nur Refurbished Geräte in Austausch, was ich auch unverschämt finde, da diese auch im Verkauf weniger Wert sind. Wieso mir für ein 1-Tage altes iPad ein refurbished Gerät in die Hände drücken, gehts noch?

Au weia...

Was ich erzielen will:
- Entweder Media Markt gibt mir mein Geld zurück (KEINEN GUTSCHEIN!!!).
- Oder ich bekomme ein iPad 2 Austauschgerät direkt im Laden, welches kein refurbished Gerät ist.
 
rücknehmen müssen siees nicht, aber du hast gewährleistung. also morgen zum mm, fall schildern und wahrscheinlich gehst mit nem neuen nach hause.
 
bring es einfach zur behebung des nicht von dir verursachten mangels hin!

grüße
 
"Nachbesserung" heist ja auch nicht Delle raus machen. (kann es heißen, wenn sie es hinbekommen)

Ein Austauschgerät ist auch eine "Nachbesserung"
 
"Das Gesetz ist auf deiner Seite", so sagst du, Biggunkief.

Kann man das irgendwie belegen, damit ich was handfestes habe, wenn ich mich beschwere?
Ich hab enorm schlechte Erfahrungen mit diesem Media Markt gemacht, die erfinden bodenlos Ausreden.
 
Definitiv Sachmangel (434 BGB). Da innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt (476 BGB), sollte das kein Problem darstellen. Zuerst musst du aber dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben (437 BGB). Dabei kann der Käufer = du zwischen Reperatur und Neulieferung wählen (439 BGB).
Eine Neulieferung ist in dem Sinne ja kein Umtausch: Mediamarkt meint damit eher das "gefällt mir doch nicht (ich will was anderes)"-Zurückbringen, denke ich.

Wenn du schon so schlechte Erfahrungen gemacht hast, warum kaufst du denn da?

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und das hier ist keine offizielle Rechtsberatung. IMHO ists aber so richtig und entspricht dem, was ich aufm Gymnasium in Wirtschaft und Recht gelernt habe.
 
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Also darf ich bei Media Markt definitiv sagen, dass ich wegen dem Sachmangel ein neues iPad 2 will und Media Markt hat gar keine andere Möglichkeit, aufgrund des Sachmangels, das zu verneinen?

Wie gesagt, Garantie kommt für mich absolut nicht in Frage. Kostet zu viel Zeit und dann sitz ich auf einem refurbished Gerät, bah.

Edit: Das mit den schlechten Erfahrungen ist schon ein paar Jahre her (da ich dort länger nicht mehr vorbei kam), daher war ich der Meinung, dass sie sich gebessert haben könnten.
Ich werfe mir den Kauf dort absolut selbst vor, ich hätte es lassen sollen. :(
 
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Takoru schrieb:
"Das Gesetz ist auf deiner Seite", so sagst du, Biggunkief.

Kann man das irgendwie belegen, damit ich was handfestes habe, wenn ich mich beschwere?
Ich hab enorm schlechte Erfahrungen mit diesem Media Markt gemacht, die erfinden bodenlos Ausreden.

Alles was du brauchst:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Hat ungefähr 2sec via google gebraucht. Inklusive Paragraphen und Erklärung alles dabei.

EDIT: c137 hatte ja schon alles zusamengefasst, habe ich überlesen. Zur weiteren Information aber ev. trotzdem nicht schlecht. Wichtig ist in meinen Augen vor allem, dass der Kunde zwischen Nachbesserung und Neulieferung wählen kann solange es verhältnismäßig ist. Lass dir von denen nichts anderes einreden.
 
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Ja, du darfst das und Mediamarkt darf garnicht anders, als dir ein neues iPad 2 zu geben. Wenn sie das nicht machen, kannst du vom Kauffvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen (440, 437, 323 BGB).
Alle Paragraphen des BGB sind auch kostenlos im Internet verfügbar, du kannst da auch (z.B. meine Referenzparagraphen) nachlesen, wenn du dir nicht sicher bist.
 
Vielen Dank für eure Antworten, ich bin schon wesentlich schlauer und weiß, was ich denen zu sagen habe!

Was ist allerdings, wenn Media Markt diese "Delle" nicht als Sachmangel erkennt...?
Nach dem Motto "Ich seh da nix!" oder "Wegen dem kleinen Krätzerchen?"
Wenn sie ganz harte Geschütze auffahren werfen Sie mir die Delle vor, dürfen die das?

Ist eine Delle wirklich ein Sachmangel?

Ein Kollege von mir hat damals auch was wegen einem Kratzer bei (leider) genau diesem Media Markt austauschen wollen (es war ein iPod Touch).
Die Antwort war: "Bei Apple ist es normal, dass in der Produktion Kratzer auftreten können, Sie müssen damit leben"
Unfassbar frech und erlogen, in meinen Augen.
Er hat sich dann damit abgefunden und kein Austauschgerät bekommen.
 
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Da isser selbst schuld wenn er sich so dämlich abwimmeln lässt. Geh doch einfach hin und probier es, halt nicht abwimmeln lassen. Aber so schwer kann das doch nicht sein
 
Die sind knallhart in dem Media Markt und deswegen bereue ich den Kauf extrem.
Kulanz ist dort ein Fremdwort und diskutieren lassen die Verkäufer nicht mit sich.

Es handelt sich im übrigen um den Media Markt in Bruchsal im Wendelrot 5. Es darf ruhig jeder wissen, wo mit den Kunden schlecht umgegangen wird.

Ist eine Delle denn wirklich ein Sachmangel und darf Media Markt mich für die Delle beschuldigen (oder erst nach 6 Monaten?)
Ehrlich gesagt erwarte ich morgen, dass man mir genau dies vorwirft und ich weiß nicht, wie ich darauf zu reagieren habe. :(
 
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Die Angestelkten vom Mediamarkt in meiner Nähe sind zwar auch nicht sonderlich kompetent, aber höflich und bis jetzt hatte ich da auch keine Probleme, einen defekten USB-WLAN-Stick haben sie anstandslos umgetauscht.

Lass dich nicht abwimmeln! Zur Not wirf ihnen ein paar Paragraphen hin und lass den Marktleiter kommen.
Wenn Fehler/Beschädigungen bei der Produktion vorkommen können (und das tun sie bei jedem Hersteller) heißt das noch lange nicht, dass man die einfach hinnehmen muss. Der Händler ist bei Sachmängeln immer die erste Anlaufstelle (gesetzliche Gewährleistung), nicht der Hersteller (freiwillige Garantie).

Sachmangel ist in Paragraph 434 BGB definiert, für dich relevant dürfte "gewöhnliche Beschaffenheit" (434 (1) 2.) sein.

Wenn sie grad kein iPad 2 derselben Version da haben, kanns aber sein, dass du warten musst. Stichwort "angemessene Frist". Bis das neue da ist, kannste aber das kaputte behalten.
 
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Du hast es doch noch gar nicht versucht, oder?
Die Chance solltest du ihnen zumindest mal lassen, auch wenn es früher vielleicht mal Probleme gab.
Probier es jetzt erst mal und schau was passiert.

Gruß
 
Ich hab mein iPad 2 damals bei einem Online Händler sogar direkt vorab tauschen lassen, und zwar wegen einem Kratzer den man fast nur mit der Lupe sehen konnte auf der Rückseite. Ich habs neue bekommen und konnte mich dann entscheiden welches ich behalte. Und wenn du dich ungerecht behandelt fühlst wende dich an deine Lokale verbraucherzentrale. Das sollte auf jeden Fall funktionieren.

http://www.ekritik.de/html/umtausch__gewahrleistung_und_r.html

Scheinbar hast du nicht mal unbedingt ein Recht auf das aus dem Online Welten bekannten 14-Tägigen Rückgaberecht. Aber dazu kann ich nichts sagen ich kauf nichts mehr in Ladengeschäften. Ohja vlt habe ich mich ja vertan und beim Umtauschen gehts doch. Ich weiß es nicht, ich hoffe ich hab dir trotzdem Hoffnungen gemacht mit dem oberen Tei.
 
Das Recht ist überhaupt nicht auf seiner Seite. Es mag zwar so sein, dass man in den ersten 6 Monaten bei "Defekten" umtauschen kann und der Händer beweisen muss, dass man dies selbst verursacht hat ABER wenn bei einem Neugerät eine Delle, Displaybruch oder ähnliches vorhanden ist, dann wird wohl niemand glauben, dass dies nicht der Besitzer verursacht hat. GENAU zu DIESEM ENTSCHLUSS wird auch der Gutachter kommen. Ob das nun so war ist da egal! Denn Recht heißt noch lange nicht gerecht.
Das hat auch nichts mit Apple zutun, das kann auch genauso beim Transport, von Media Markt selbst oder was weiß ich wem passiert sein. Wäre ja nicht das erste mal, dass Media Markt gebrauchte Geräte als neu verkauft, nur Beweisen kann man es nicht und am Ende ist man dann der angeárschte!
 
In Wirtschaftsprivatrecht wurde uns eingehämmert:
Ein Sachmangel i.S.d. §434 ist eine Abweichung des Ist vom Soll-Zustand.

im Gesetz (§434 Abs. 1)heißt es:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat"

Ist hier nicht der Fall.
Du hast demnach einen Anspruch nach §437.
-> §439: Nacherfüllung "[...] oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Du bist im Recht und sie müssten es umtauschen.
Soweit bekommen wir arme BWL'er das erzählt.
 
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