Finger weg von Mainboards bei MF

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@DigitalBlizzard
Ich hab mir das jetzt nicht alles durchgelesen. Ich kann deinen Unmut verstehen. Aber ist hier wirklich nur MF der Schuldige? Man könnte genauso fragen warum bieten die Hersteller keine Kundenabwicklung an?

Dazu sein noch zu sagen (zumindest vor der Chipkrise) der Hardwaremarkt ist extrem umkämpft es wird um jeden € gekämpft.
https://www.computerwoche.de/g/compris-studie-margen-im-hardware-geschaeft,105167,3#:~:text=3/6-,Margensituation bei PCs und Notebooks: 86 Prozent geben 1 bis,zwischen 16 und 20 Prozent.

Nur mal so zum vergleich bei Textilen sind wir bei 300-500%. Es entspricht der Regel das T-Shirts Hosen etc zum 3 Fachen des EK an den Kunden weiter verkauft werden.

Wie man lange Garantiezeiten richtig Handhabt zeigen viele Netzteilhersteller:
https://seasonic.com/support
https://help.corsair.com/hc/de/articles/360033067832-Garantie-von-Corsair
https://www.enermaxeu.com/de/service/warranty/

@feidl74 Garantie ist immer Freiwillig. Deswegen sollte man sich in den ersten 2 Jahren nach kauf auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.
 
Ganz schön kniffelig, so steht es auf https://www.computeruniverse.net/ beim Produkt
Eine eventuell ausgeschriebene Garantie wird durch den Hersteller des Produktes gewährt und gilt mindestens deutschlandweit. Die Garantiebedingungen samt der Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Die Kontaktdaten können unserer Herstellerübersicht entnommen werden. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Weitere Informationen zum Thema Garantie.

FAQ: Gewährleistung und Garantie | computeruniverse.net
Garantie

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Die Garantiebedingungen samt der Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Die Kontaktdaten können unserer Herstellerübersicht entnommen werden.

ASRock

RMA | ASRock
Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer zwecks Gewährleistung und weitere Schritte.

Notieren Sie sich bitte auch die Modellbezeichnung und Seriennummer für Ihre Unterlagen.

ASUS

Bedingungen der ASUS-Herstellergarantie |ASUS (PDF)
5. Reparaturabwicklung

Falls eine Reparatur erforderlich ist, müssen Sie Ihr Produkt, dem von ASUS benannten Reparaturzentrum zusenden. Nach freiem Ermessen von ASUS kann das Verfahren durch Übergabe des Produktes an den Einzelhändler, bei dem Sie das Produkt erworben haben oder einen kostenlosen Pickup and Return-Service ersetzt und vereinfacht werden.

MSI

Garantieservice | MSI
3. Motherboards Servicerichtlinie
  1. Garantiedauer: 3 Jahre
  2. Die Garantie von 36 Monaten gilt für alle MSI Motherboards, ab Produktionsdatum. Die Garantiezeit gilt für alle Motherboards die von MSI Deutschland in Österreich und Deutschland vertrieben wurden. Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder einem anderen Fachhändler der MSI Produkte verkauft und unsere Serviceleistungen nutzt. Es kann regionale Unterschiede geben, bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Niederlassung in Deutschland.
 
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computerfouler schrieb:
Vertragspartner ist immer der Händler, der ist auch für die Garantieabwicklung zuständig. Wurde dir das Board mit 36 Monaten Garantie verkauft?
die garantie3vereinbarung hat asrock mit mindfactory und nicht dem Kaufer. garantie ist nicht einfach übertragbar...
 
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Herstellergarantie ist Sache des Herstellers. Deshalb heißt sie auch Herstellergarantie, und nicht Händlergarantie. Wenn der Hersteller auf die Händler zur Abwicklung angewiesen ist, dann muss er halt entsprechende Verträge mit den Händlern machen, um deren Aufwände zu vergüten. Auch ein einfacher Austausch bedeutet ja erheblichen Aufwand bei den Händlern. Fakt ist: Der Hersteller muss dafür sorgen, dass es entsprechende Strukturen gibt, die es dem Kunden erlauben, die Herstellergarantie auch in Anspruch zu nehmen.

Üblicherweise ist es aber so, dass Hersteller ausgewählte Service Partner haben, die für die Garantieabwicklung zuständig sind. Man kennt das von Handys. An die kann man sich dann auch wenden, völlig egal, wo man das Gerät gekauft hat. Der Hersteller kann das natürlich über die Händler machen, nur sollte das vorher vertraglich geklärt sein. Wie ist da der Status zwischen MF und AsRock? Bevor man das nicht weiß, sollte man sich mit Schuldzuweisungen zurückhalten.

Der Händler ist erstmal nur zur Gewährleistung verpflichtet. Die Randbedingungen mit Beweislastumkehr etc. wurden hier ja schon geschildert. Grob kann man sagen: nach spätestens 24 Monaten ist der Händler raus, üblicherweise schon mit Ablauf der Beweislastumkehr.
 
Ich nehme mal als Händler dazu Stellung:

Ein Verkäufer haftet rechtlich gesehen lediglich 24 Monate lang, wenn er keinerlei anderen Zusagen
dem Kunden gegenüber macht, im manchen Fällen (gerade bei MF hatte ich schon Fälle, in denen sich
auf die Beweislastumkehr berufen wurde, weil das Produkt - eine MSI Grafikkarte - aus einer dubiosen
Quelle stammte und nach Nachfrager bei MSI nicht für den Verkauf in Europa bestimmt war, daher
lehnte MSI auch eine Abwicklung ab) kann so die Leistung auf mittlerweile 12 Monate begrenzt werden
(früher 6).

Asus und Gigabyte machen Endkundenabwicklung, wie auch einige Grafikkartenhersteller, Asrock wickelt
offiziell nur über den Distributor ab, der sich aber in der Regel raushält, mit etwas Glück kann man
aber auf Kulanz hoffen, ich habe diesbezüglich in mehreren Fällen positiver Erfahrung mit Asrock gemacht.
MSI ist absolut unkompliziert bei der Abwicklung, solange der Händler MSI Partner ist, das hat aber mit Aufwand zu tun, also macht das kaum jemand.

Und auch hier nochmal: Vertragspartner ist der Verkäufer und wenn der nicht mitspielt, ist nach 12 oder 24 Monaten Schluss!

Ich als Händler weise meine Kunden auf die Nachhaltigkeit und eventuellen Service des Herstellers hin,
aber das machen die Wenigsten, besonders bei Notebooks z.B. aber sehr wichtig, hier muss sich
der Händler (z.B. bei HP) sogar auf die Beweislastumkehr berufen, denn HP ist nach 12 Monaten nicht
bereit, sich um ein defektes Produkt zu kümmern (außer bei erworbener Garantieverlängerung, aber
in einem der bekannten Elektrofachmärkte wird man wohl kaum darauf hingewiesen).

Manchmal macht es halt Sinn, evtl. nicht beim Billigsten zu kaufen, sondern vielleicht doch mal beim
Händler vor Ort, der hier einen viel besseren Service bieten kann, also einfach mal nachfragen!
 
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@riversource Da kannst du durchaus recht haben
Aber MF ist offizieller Onlinehändler auf der ASRock Seite
https://www.asrock.com/general/buy.de.asp?Product=MB&Country=Germany

ASRock.JPG


Eventuell gibt es keinen Vertrag zwischen ASRock und MF und die stellen sich deswegen Quer.....

@DigitalBlizzard Du könntest versuchen ob du eventuell bei einem "Vertriebspartner" bessere Karten hast. Aber ich bezweifle das fast.
 
@Goldsmith Viele Hersteller bieten mittlerweile mehr als die Üblichen 2 Jahre von haus aus an. Das Problem dabei ist wohl das viele/einige/wenige Händler sich nach 2 Jahren Quer stellen. Das was du da gepostet hast ist eher eine Versicherung. Zudem sollte man bei sowas immer die AVB lesen:
https://legal.schutzklick.de/insurance/avb_allianzgl_stat_gvl.pdf

Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist in jedem Fall auf den Zeitwert des Gerätes zum Schadenzeitpunkt begrenzt. Der Zeitwert berechnet sich gemäß folgender Zeitwertstaffel (Bezugswert ist der unsubventionierte Kaufpreis des versicherten Gerätes inkl. MwSt.): Alter des versicherten Gerätes zum Schadenzeitpunkt ab Kauf des Gerätes durch den Erstbesitzer Zeitwert:
ab 24 bis 36Monate 70 %
ab 36 bis 48Monate 60 %
ab 48 bis 60Monate 50 %
@Questionmark deswegen ja der Hinweis sich eventuell nochmal an die Vertriebspartner zu wenden.

Edit:
@riversource Naja bin kein Rechtsverdreher für mich als Kunden sollte es aber schon so sein das ASRock und MF als offizieller Onlinehändler nen Abkommen/Vertrag über die Garantieabwicklung nach 2 Jahren haben. Finde das ne schon sehr Fragwürdig. Wie gesagt hier sitzen für mich sowohl Händler als auch Hersteller im gleichen Boot. Ich würde daraus meine Schlüsse ziehen und dann halt kein ASRock mehr kaufen.
 
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Ich fände einem Artikel, der das Thema mal genau beleuchtet und einen Vergleich zwischen den wichtigsten Hersteller zieht, sehr interessant… 😉

VG 🙋‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet:
MF kauft beim gleichen Distri wie ich als Händler und dieser kümmert sich nicht um irgendwelche Herstellergarantien!
 
Goldsmith schrieb:
Zuerst einmal würde mich interessieren, wie es zu dieser Garantieverlängerung kam, denn in der regel müssen diese Garantieverlängerungen abgeschlossen und gekauft werden.

https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/98
Also idR ist es noch so, dass die wenigsten Garantieverlängerungen gekauft werden - auch wenn die Händler das gerne so hätten. Es ist idR eine Herstellergarantie, die die Hersteller zwar "freiwillig" gewähren, aber dann für die Hersteller auch verbindlich ist.
 
Questionmark schrieb:
MF kauft beim gleichen Distri wie ich als Händler und dieser kümmert sich nicht um irgendwelche Herstellergarantien!
Naja und jetzt wird es halt interessant. Was mach ich am ende mit einer Garantie die ich nicht in Anspruch nehmen kann weil der Hersteller sagt:
"Garantieabwicklung nur über den Handel"

Der Händler Sagt:
"Pech gehabt 2 Jahre sind vorbei"

Der Distributor
"Ist mir egal"

Das wäre der Punkt wo ich mein Rechtsschutz anrufen würde um den Fall mal auf den Zahn zu fühlen, kostet ja erstmal keine SB.....
 
Sahit schrieb:
@Goldsmith Viele Hersteller bieten mittlerweile mehr als die Üblichen 2 Jahre von haus aus an.....
All das ist mir bekannt, aber hier in dem besagten Fall ist wichtig zu wissen, wie diese erweiterte Garantie zustande kam.

War diese vom Hersteller, musste sie erweitert werden über MF, was stand in den Garantiebestimmungen, bei wem muss diese geltend gemacht werden.

Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung entweder des Herstellers oder des Verkäufers und was da abgedeckt wird, ist in den AGBs dieser Garantie hinterlegt, auch wer der Ansprechpartner ist.
Ergänzung ()

janeeisklar schrieb:
Also idR ist es noch so, dass die wenigsten Garantieverlängerungen gekauft werden - auch wenn die Händler das gerne so hätten. Es ist idR eine Herstellergarantie, die die Hersteller zwar "freiwillig" gewähren, aber dann für die Hersteller auch verbindlich ist.
Auch das ist bekannt, ändert aber nichts daran, wer hier in besagtem Fall die Garantie gegeben hat, denn diese Garantiebestimmungen, geben vor, wer hier der Ansprechpartner und der Erfüller ist.
 
@Sahit : Da wirst Du kaum eine Chance haben, denn Du müsstest dich ja mit Asrock, MSI usw. anlegen,
nicht mit dem Zwischenhändler, denn der hat Dir gegenüber ja nie solche Versprechen abgegeben (normalerweise).
 
Wenn MF mir diese 36 Monate beim Kauf gewährt, dann habe ich da sicher auch die AGBs, aus denen klar hervorgeht, welche Ansprüche und wem gegenüber ich diese habe.
 
Bitte nicht die extra abzuschließende Garantie (über eine Versicherung) mit der Herstellergarantie
verwechseln, die haben nichts miteinander zu tun!
 
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Das machen aber viele, nicht nur Asrock, deshalb immer mit dem Händler reden, der ist mein
alleiniger Ansprechpartner!
 
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