Kann man gegen die Bundesregierung klagen?

noob@work

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Der titel sagt ja schon alle.

ICh würde gern wissen ob man gegen die bundesregierung klagen kann(gegen den haushalt 2004 oder so)?
Denn auf einmal können die 500 mil€ lockerlassen durch umschichtem des haushaltes.
Warum machen die das nicht schon früher um geld zu sparen?
ICh finde es ja gut das man spendet aber gerade soviel wo deutschland doch soviel schulden machen.
 
Re: Kann mangegen die Bundesregierung klagen

Nein! Als einzelner kannst du nichts machen. Die Regierung wurde in einer demokratischen Wahl vom Volk gewählt. Daran kannst du nichts aussetzen.

Bei der nächsten Wahl kannst du dich mit Nichwählen "rächen".

Soweit ich weiß wurde noch nie eine Bundesregierung verklagt. Auf was willst du sie klagen? Damit sie noch mehr Zahlen müssen? Auf eine Entschädigung in der Höhe einer halben Mrd.?

Der Oberste Rechnungshof und der Verfassungshof können politischen Druck auf das Vorgehen der Regierung ausüben. Das wars dann aber auch schon.
 
Re: Kann mangegen die Bundesregierung klagen

Zivilrechtlich kannst du auch als ganz normaler Mensch die "Bundesrepublik Deutschland" verklagen - da müsstest aber du dann ganz konkret von diesen "Umschichtungen" betroffen sein, bzw. geschädigt sein.

Strafrechtlich wüsste ich nicht wie man gegen die Bundesregierung vorgehen kann, noch dazu wo sie ja kein strafbares Verhalten an den Tag legt.
 
Natürlich kann man die Bundesregierung verklagen - allerdings nicht strafrechtlich, sondern nur zivil- und in erster Linie verwaltungsrechtlich. Eine Straftat kann nur eine natürliche Person begehen, aber keine juristische Person.

Die Klage ist dann aber nicht gegen die Bundesregierung unmittelbar, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Das passiert regelmäßig, und ich habe das auch schon gemacht! :D

Gegenstand einer individuellen Klage kann aber immer ein persönlicher Schaden für zivilrechtliche Ansprüche oder die Überprüfung von den Kläger betreffenden Verwaltungsentscheidungen vor einem Verwaltungsgericht sein. Dieses betrifft aber keine politischen Entscheidungen. Diese können vom Bundesverfassungsgericht bei Verstößen gegen das Grundgesetz oder vom Europäischen Gerichtshof bei Konflikten mit Regelungen und Vereinbarungen der EU überprüft werden.

Abgesehen davon finde ich den Anlass einer angedachten Klage wegen der Katastrophenhilfe für die Tsunami-Opfer reichlich peinlich. Die Milliardenausfälle durch das Lkw-Maut-Debakel, um nur ein Beispiel zu nennen, wären trotz fehlender Erfolgsaussichten einer dertigen Klage imho ein besserer Anlass gewesen.

Viele Grüße, Tiguar
 
Zuletzt bearbeitet:
Tiguar schrieb:
Eine Straftat kann nur eine natürliche Person begehen, aber keine juristische Person.
So?
Was wenn ein Unternehmen (juristische Person) gegen ein Markenrecht, Patentrecht etc. verstößt? Ist das keine Straftat?
 
@ Graka0815: Ich habe noch kein Unternehmen - und auch keine Behörde - gesehen, das in den Knast gewandert ist, zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert oder zu einer Geldstrafe verurteilt worde ist. Wohl aber die Organe von Unternehmen - Vorstände, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter als natürliche Personen. ;)

Das Unternehmen steht zivilrechtlich für den entstandenen Schaden gerade, nur die handelnden Personen müssen ggf. strafrechtlich den Kopf hinhalten.

Ciao, Tiguar
 
Man kann nicht gegen eine Regierung klagen! :rolleyes:

Du kannst den Staat Österreich (z.B.: Zwangsarbeiter im 2 Weltkrieg) auf Schadensersatz klagen. Die Regierung selbst wäre aber nicht betroffen.
 
Tiguar schrieb:
@ Graka0815: Ich habe noch kein Unternehmen - und auch keine Behörde - gesehen, das in den Knast gewandert ist, zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert oder zu einer Geldstrafe verurteilt worde ist. Wohl aber die Organe von Unternehmen - Vorstände, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter als natürliche Personen. ;)

Das Unternehmen steht zivilrechtlich für den entstandenen Schaden gerade, nur die handelnden Personen müssen ggf. strafrechtlich den Kopf hinhalten.

Ciao, Tiguar
Ist schon klar, aber wenn das Unternehmen eine Straftat begangen hat, ist auch das Unternehmen dran.
Denn zunächst wird ja das Unternehmen verklagt auf Schadenersatz etc.
 
@ GRAKA0815: Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ein zivilrechtlicher Anspruch. ;)

@ Sherman123: Wenn ich mit mich betreffenden Entscheidungen einer Bundesbehörde nicht einverstanden bin, dann verklage ich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Firlefanz, dieses wiederum vertreten durch das Bundesamt für Hastenichtgesehen, und so weiter. Die Bundesminister ihrerseits bilden die Bundesregierung. Du hast recht, ich kann die Regierung nicht unmittelbar verklagen, über den Umweg über den Staat allerdings schon.
Die Regierung selbst wäre aber nicht betroffen.
Die Regierung muß sich mit der Klage auseinandersetzen, als Vertreter des Staats an dem Verfahren teilnehmen und letztlich im Fall der Verurteilung das Urteil umsetzen. Wie gesagt, formalrechtlich hast Du vollkommen recht. Wahrscheinlich meinen wir beide ohnehin das gleiche! :D

Gruß, Tiguar
 
Wäre aber auch zu schön gewesen naja nächsten wahlen werden die net gewwählt
 
Wenn wegen verschwendung von steuereinnahmen. Darauf kann man das glaube ich und es würde auch schon deswegen geklagt.
Nciht das die die hilfe nicht brauchen aber gerade soviel 100 mil€ hätten auch gereicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Gefühl, das sich hier mehr und mehr Müll, Strandgut und Schrott ansammelt.
Cerberus
 
Finde auch das das hier Müll ist.
Warum zum Teufel gibt es Menschen die mit der Arbeit dieser Regierung unzufrieden sind und nach Lösungen suchen? tst.
 
Tiguar schrieb:
Abgesehen davon finde ich den Anlass einer angedachten Klage wegen der Katastrophenhilfe für die Tsunami-Opfer reichlich peinlich.
Dennoch sollte es doch wohl erlaubt sein, das Thema, wie es im Topic lautet, zu diskutieren.

@ noob@work: Schau mal hier, da kannst Du Dir das aktuelle Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler herunterladen - ist als PDF 2,4 MB groß, verspricht also reichlich Inhalt. Da findest Du sicherlich Klageanlässe ohne Ende, wenn Du gegen den Umgang mit Steuergeldern vorgehen willst. So lange es aber den dort geforderten Straftatbestand der Veruntreuung im Amt nicht gibt, kannst Du Dir die Mühe allerdings auch sparen.
100 mil€ hätten auch gereicht
Bei solchen Aussagen wird mir schlecht, ich könnte :kotz:
Was dort reicht oder nicht reicht, wird auf Jahre niemand beurteilen können. Abgesehen davon: Bist Du in der Lage, den Wert eines Menschenlebens zu beziffern? Und mal ein paar Zahlen zum Vergleich: Der Bundeshaushalt 2004 hatte ein Volumen von 254,3 Mrd. Euro, auf vier Jahre also rund eine Billion. Da sind die 500 Mio. Euro Nothilfe gerade mal 0,5 Promille!

Viele Grüße, Tiguar
 
Klar ein Menschenleben ist wichtiger als Geld.

Das ist ja auch schlimm was da passiert ist und man muss dort ja auch helfen aber warum gerade soviel wir hätten den lieber ein frühwarnsystem geben sollen so hätte eine deutsche firma was davon und dann würde so etwas auch nicht mehr passieren.

zum Haushalt die nächsten haushalte sind doch auch schon gefährdet und die union will den nicht anerkennen, was zu folge hat das eingespart werden muss.
 
Ich würde auch mal dazu tendieren nachzuschauen wieviel Geld Deutschland an den "EU-Pott" zahlt.
Davon sollte doch so etwas finanziert werden. Oder nicht?
 
ich glaube deutschland bezahlt 800 million ein
die eu spendet ja extra nochmal 1,3 milliarden € davon komt ein großteil aus deutschland, frankreich und england.
Also spenden wir ja mehr als 500 mil€

Daraus finanziert wird nix das wird alles aus schuldenrückzahlungen von russland und wahrscheinlich polen bezahlt
 
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