Merz möchte die Klarnamenpflicht

Sprich doch mal Klartext, wovon sprichst du? Was soll ich vergessen haben?
 
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Samurai76 schrieb:
Ich meine gelesen zuhaben (hier im Thread), dass Beleidigung ein Antragsdelikt ist und nicht von Dritten gestellt werden kann.
Bei Privatpersonen trifft das zu. Bei gegen Behörden und Amtsträger gerichteten Beleidigungen muss es nicht zwingend der Beleidigte selbst sein, der Anzeige stellen muss und dafür nur drei Monate zeit hat.

Da unser Justizsystem mit zweierlei Maß misst, war das Handeln der Polizeidienststelle also legal (ich finde es nur einfach nicht legitim).
Eingestellt wurde dann wahrscheinlich, weil die Beleidigung des Kanzlers als Pinocchio seinem Ruf nicht sonderlich schaden kann (dass der es mit der Wahrheit nicht so hat, sollte mittlerweile allen aufgegangen sein).

Aber Vorsicht mit Politikerbeldigungen ... dafür kann es nach §188 StGB bis zu 5 Jahre Knast geben (was wirklich mal so richtig übertrieben ist).
Aber so muss das wohl für diese Menschen erster Klasse.
Andersrum dürfen die Teile ihrer Bevölkerung völlig straffrei als zu faul verleumden ... ich wäre gespannt, wie weit eine Beleidigungsklage gegen einen Politiker wohl kommen würde.
Vielleicht würde man sogar versuchen, die mit einem Verweis auf §188 StGB abzuweisen ... es wäre ja beleidigend, ihro Majestät drauf hinzuweisen, dass sie nicht alles darf.
Aber deswegen würde ich auch keine Klage anstrengen ... denn ich weiß, dass das nur Wahlkampf ist und es da draußen eine ganze Menge Menschen gibt, die auf diese Art von Hass und Hetze nur zu gerne reinfallen.
 
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DerOlf schrieb:
Aber so muss das wohl für diese Menschen erster Klasse.
Andersrum dürfen die Teile ihrer Bevölkerung völlig straffrei als zu faul verleumden ... ich wäre gespannt, wie weit eine Beleidigungsklage gegen einen Politiker wohl kommen würde.
Ich wäre eher gespannt, welche Fälle es denn gab, in denen ein Verfahren gegen eine politische Person eingestellt oder die Person freigesprochen wurde und was die Hintergründe waren.

Es ist eigenartig: Auf der einen Seite wird gepostet, in welchen Fällen Urteile gegen "normale" Bürger:innen auf Grundlage des §188 zu Recht revidiert wurden, auf der anderen Seite wird populistisch impliziert, dass bei Klagen gegen politische Personen dieselben (revidierten) Urteile schlecht wären und es ja sowieso irgendwie immer in einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens enden würde. Dabei findet man direkt bei kurzer Suche ein Gegenbeispiel. Bestimmt wird es auch weitere Fälle geben.

Es mag sein, dass es weniger dieser Verfahren und somit auch weniger Urteile gibt. Das dürfte dann aber eher daran liegen, dass Politiker:innen weniger oft direkt beleidigen. Das Beispiel von Merz zeigt es ja: Er beleidigt keine einzelne(n) Person(en). So, wie es auch in dem besagten Link zur Anwaltsseite etwas weiter vorn im Thread zu einem anderen Fall steht.
 
Richtig. Und was hinzukommt: man zeige mir den fall wo jemand nur angezeigt wurde weil er Politiker als faul bezeichnet hat. Das wäre nämlich das exakt umgedrehte Fall. Ich lehne mich aus dem Fenster und sage, selbst wenn man einzelnen Politiker als faul bezeichnet, wird es zu keiner Anzeige kommen. Und schon gar nicht zu einem Urteil.

Ich halte den 188 auch für unnötig. Aber das Drama das um ihn gemacht wird, ist masslos übertrieben und der grossteil der Kritiker messen auch komplett mit zweierlei Maß.
 
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Erkekjetter schrieb:
Aber das Drama das um ihn gemacht wird, ist masslos übertrieben und der grossteil der Kritiker messen auch komplett mit zweierlei Maß.
Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Diese Höchststrafen werden sicherlich kaum verhängt, aber dennoch halte ich diesen Strafrahmen für unverhältnismäßig.
Für eine Beleidigung sollte man eigentlich nicht weggesperrt werden können.

Ich finde einfach nur, dass vor dem Gesetz wirklich alle gleich sein sollten.
Paragraph 188 StGB widerspricht mMn dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, denn er räumt Amtsträgern eine Sonderstellung ein.
Vor allem ist das so formuliert, das es gefährlicher wird, einen Politiker zu beleidigen, je näher eine Wahl rückt. Am Ende fantasiert ein Politiker noch, dass ihn diese eine Beleidigung sein eigentlich sicheres Mandat oder die Wiederwahl gekostet habe.
 
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Als ob absichtliche Diskreditierungen kein übliches politisches Mittel seien, also kann das auch zur Beeinflussung von Wahlen verwendet werden. Da ist das doch nur eine logische Konsequenz und daher sehr gut nachvollziehbar.
 
Incanus schrieb:
Als ob absichtliche Diskreditierungen kein übliches politisches Mittel seien, also kann das auch zur Beeinflussung von Wahlen verwendet werden.
Willst du alles unter Strafe stellen, was eine Wahl beeinflussen könnte?

War "Pinocchio" eine "absichtliche Diskreditierung" oder doch nur eine Affekthandlung eines enttäuschten Wählers? Es war die Reaktion auf eine Rede ... und da tendiere ich doch zu allererst in Richtung Affekt.
Offensichtlich sah das die Staatsanwaltschaft im Pinocchio-Fall ähnlich.

Eine Diskreditierung ist auch nur etwas, das nicht der Wahrheit entspricht ... und das sehe ich im Pinocchio-Fall als nicht gegeben ... OK ... Merzens Nase wächst nicht, er ist nicht aus Holz und auch keine echte Marionette ... von daher war der Vergleich schon irgendwie unpassend.
 
DerOlf schrieb:
Für eine Beleidigung sollte man eigentlich nicht weggesperrt werden können.
Für wiedeholte schwerste beleidigungen/verleumdung als umtima ratio durchaus. Dir höchststrafe für
Verleumdung beträgt auch 5 jahre, für beleidigung 2. das hat wenig mit dem 188. zu tun. Dieser bezieht sieht explizit bei den Strafen auf die eigentlichen Paragrafen zu diesen taten und übernimmt die dauer von dort.
Der 188 ist halt einfach sinnlos weil reduntant.
 
Erkekjetter schrieb:
Verleumdung beträgt auch 5 jahre, für beleidigung 2. das hat wenig mit dem 188. zu tun.
Mit dem Unterschied, dass der 188 auch Beleidigung mit bis zu 3 Jahren ahndet.
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Zum Vergleich §185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle(n): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
bzw. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
Daran nehme ich Anstoß ... 188 wertet die Beleidigung einer Amtsperson höher, als die einer Privatperson.

Ich halte sowas grundsätzlich für falsch.
 
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Es wirkt einfach alles nur völlig gaga, weil unfassbar unverhältnismäßig.

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski (Ethikrat):
LTO "Zugriffe auf die Meinungsfreiheit erleben Konjunktur"
BZ „Das führt zu Selbstzensur“: Ethikrat-Mitglied kritisiert staatliche Eingriffe in Meinungsfreiheit
Ganz stark, zufällig auch daraus:

Geringfügige Ehrangriffe auf Politiker hart geahndet​

Zuletzt berichteten die Zeitungen über ein Meme, das die Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Schild vor der Brust zeigt, auf dem der Satz steht: "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" – für den Post des manipulierten Bildes wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung ausgeurteilt.

Das Gericht begründete das damit, dass nicht erkennbar sei, ob das echt ist. Da muss ich schmunzeln.


Comedian Nikita Miller wird abgestochen und es passiert nichts. (youtube short 45s)
Texform: Nikita Miller: Ich bin aus dem Zug ausgestiegen und wir haben uns angerempelt – er hat wild gestikuliert und ich bin mit meinem Gesicht in seine Hand gelaufen. Er flippt sofort aus, ‚Was fasst du mich an, spinnst du‘ und ich sage, ‚Nerv nicht, reiß dich zusammen, hier laufen Leute‘ und gehe. Da ist es eigentlich schon vergessen. In der Unterführung sehe ich auf meinem Handy, dass ich in die falsche Richtung gehe und drehe um, da treffen sich unsere Blicke wieder – und es eskaliert, er zieht die Klinge. Wir stehen auf einem schmalen Treppengang, ich versuche ihn umzudrehen, die Treppe runterzuschmeißen wenn er hochkommt, kann ich noch treten. Es war ein Kampf von 20 Sekunden und er hat aufgegeben, aber er hat mich in diesen 20 Sekunden fünfmal mit dem Messer erwischt. Er wollte mir an die Kehle und hat mir viermal hier (deutet auf den Bereich zwischen Schlüsselbein und Brust) und in den Hinterkopf gestochen, weil ich mich noch geduckt habe. Passiert ist am Ende gar nichts, er wurde in derselben Nacht freigelassen und hat mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Justiz ist irgendwie seltsam.

Das kann man niemanden mehr vermitteln.

Die Ausweitung von Meinungsäußerungsdelikten, die verstärkte Ahndung von Ehrangriffen, die noch vor wenigen Jahren als Bagatelle eingestuft und auf den Privatklageweg verwiesen worden wären – sie fügen sich in das Bild einer Gesellschaft, die in ihren Debatten verletzlicher geworden ist. Ich bezeichne dieses Phänomen als "Diskursvulnerabilität".

Gemeint ist eine besondere Verletzlichkeit im Gespräch. Worte können verletzen, nicht erst dann, wenn sie die Grenze zur strafbaren Beleidigung überschreiten. Diskursvulnerabilität ist nach meiner Einschätzung ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das gerade in den letzten Jahren erheblich um sich greift. Sie äußert sich insbesondere in aufgeladenen Debatten wie jenen über die Pandemie, den Ukraine-Krieg oder den Klimawandel.

Ganz unabhängig davon aber, wie die Gesetzesänderungen bzw. die Ahndungspraxis von Strafverfolgungsbehörden im Ergebnis individuell bewertet werden, sind sie zunächst einmal eines: eine Verkürzung der Meinungsfreiheit.

Diese liegt zum einen darin, dass die Räume zulässiger Meinungskundgaben rechtlich verkürzt werden. Zum anderen ist bekannt, dass Menschen zu Übersteuerungen neigen, um regelkonformes Verhalten zu erreichen. Im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen heißt das konkret, dass die Sorge darüber, sich der Strafverfolgung auszusetzen, Mechanismen der Selbstzensur nach sich zieht – und zwar im Hinblick auf die eigentlich rechtlich zulässige Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit.

Ist auch so, ich werde öffentlich ganz sicher keinen Politiker mehr scharf angehen und bissige memes und Satire darf man ja auch nur noch machen, wenn man damit sein Geld verdient und die richtige Gesinnung hat.
X muss Böhmermann-"Parodie"-Account löschen
Dieses brutale mundtoch machen von Oppositonellen ist wirklich angsteregend. Ein Gericht sollte einfach nicht darüber entscheiden was Satire ist und was nicht. Am Ende ist es so, dass aus Angst keiner ohne massive Finanzmittel mehr welche erstellt.

Vielleicht haben wir uns aber auch zu sehr an die Meinungsfreiheit gewöhnt? Ähnlich, wie wir uns offenbar an Frieden oder eine starke Wirtschaft gewöhnt hatten.
Tatsächlich denke ich, dass wir teilweise nicht dankbar genug für unsere wunderbare Rechtsordnung sind. Unser Grundgesetz, also auch die Meinungsfreiheit, ist eine großartige Errungenschaft. Mangelnde Wertschätzung kann dazu führen, dass man etwas für selbstverständlich nimmt und bestehende Gefahren nicht sieht.

Das letzte Zitat gibt auch meine Meinung wieder. Uns geht es einfach zu gut und sind verwöhnt, wir sägen wegen lächerlichen Befindlichkeiten an den maßgeblichen Vorrausetzungen für unsere Demokratie herum. Demokratie ist empfindlich und Rechtsauslegung, Regierungen usw. sind nicht in Stein gemeißelt.
 
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Wenn du meinst das eine Jahr ist hier jetzt entscheidend, bitte.

Ich bleibe dabei, dass das komplette nebensächlich ist und die sinnfreie Redundanz viel erheblicher ist.
Ergänzung ()

Ford_Prefekt schrieb:
die richtige Gesinnung hat.
Du hast den Artikel aber gelesen oder?

Sagtest du nicht, du seist links? Und unterstellst dann sowas wegen einem Urteil auf Löschung bei einem Profil, welches bewusst dazu genutzt wurde, Böhmermann rechte Narrative zu unterstellen und gezielt ihm Schaden sollten? In dem Urteil ging es primär um bewusste Täuschung und vortäuschen einer falscher Tatsache (das der account böhmermann gehöre). Das hat wenig mit Parodie und Satire zu tun.

Deine Quelle kommt dann auch zu dem Schluss, dass das Urteil hier auch korrekt sei. Zunindest deine Quelle, sieht definitiv nicht, was du darin siehst.
 
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Erkekjetter schrieb:
Ich bleibe dabei, dass das komplette nebensächlich ist und die sinnfreie Redundanz viel erheblicher ist.
Redundanz wäre aber nur gegeben, wenn das Strafmaß gleich wäre.
Das ist es aber nicht.
Die Beleidigung einer Person des politischen Lebens kann einfach härter bestraft werden, als die Beleidigung einer Privatperson.
Gegenstand der Betrachtung ist hier die identische Formulierung mit unterschiedlichem Strafrahmen am Ende.

Öffentliche Beleidgung einer Privatperson -> maximal 2 Jahre.
Das Gleiche bei einer Person des politischen Lebens -> maximal 3 Jahre.
Zur Tragweite dieses Unterschieds: Bewährung gibt es nur für maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe (diese KANN zur Bewährung ausgesetzt werden).
Das eine Jahr extra sorgt dafür, dass du die Strafe auf jeden Fall im Knast absitzen musst, wenn dir das Gericht mehr als 2 Jahre aufdrückt, denn eine solche Haftdauer darf der Richter nicht mehr zur Bewährung aussetzen.

Mich stört das irgendwie mehr, als dass es zwei Paragraphen mit (nahezu) identischem Wortlaut gibt.
 
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Ford_Prefekt schrieb:
zufällig auch daraus:
Wichtig ist erst einmal zu wissen, dass der Deutschland Kurier als AfD-Vorfeld gilt, welcher rechtspopulistische bis rechtsextreme Narrative verbreitet. David Bendels als Chefredakteur spielt hier dementsprechend eine Schlüsselfigur.

Nun zum Kontext, der meiner Meinung nach entscheidend ist:

Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums (BMI). Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" steht.

Hier ist es schon ekelhaft ein Foto, welches an die Opfer des Nationalsozialismus gedenkt, so zu manipulieren, um damit mindestens rechten Populismus zu verbreiten.

Das manipulierte Foto wurde zudem natürlich politisch genutzt.

Zudem:
Auf seinem Portal bezeichnete Bendels den Beitrag als satirisches Meme [...]

Was hat solch ein ekelhaft manipuliertes Foto mit dem Satz "Ich hasse Meinungsfreiheit!" mit Satire zu tun? Es ist keine. Es ist eine sehr gerne genutzte Behauptung aus dem rechten Spektrum, rechten Populismus zu schützen. War ja nur Satire.

Ich brauche nicht erwähnen, dass das manipulierte Foto in deren Kreisen die Runde macht und einige Menschen damit selbst politisch manipuliert.

Faser selbst ist seit Jahren explizites Ziel von rechten bis rechtsextremen Kreisen und ein offen erklärtes Feindbild.

Ford_Prefekt schrieb:
Comedian Nikita Miller wird abgestochen und es passiert nichts. (youtube short 45s)
Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient nur der Sicherung des Verfahrens. Wenn der Täter einen festen Wohnsitz hat und keine akute Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht, muss er bis zum Prozess freigelassen werden.

Ford_Prefekt schrieb:
Das kann man niemanden mehr vermitteln.
Das kann niemand beurteilen, weil wir dazu kaum etwas wissen, deshalb nützt es nicht als Argument. Es würde schon reichen, wenn der Täter schuldunfähig ist und stattdessen in psychiatrischer Behandlung gehen musste.

Ford_Prefekt schrieb:
und bissige memes und Satire darf man ja auch nur noch machen, wenn man damit sein Geld verdient und die richtige Gesinnung hat.
Das ist populistischer Unsinn. Schau dir an, was die ganzen rechten bis rechtsextremen Medien im Internet und Content Creator auf YouTube veröffentlichen.

Ford_Prefekt schrieb:
Gericht sollte einfach nicht darüber entscheiden was Satire ist und was nicht.
Natürlich, wer soll denn sonst unabhängig beurteilen, ob Satire oder etwas Strafbares vorliegt?

Satire ist aber Kunst und das muss man können. Das ist keine Generalausrede, wie man oben sieht.

Ford_Prefekt schrieb:
X muss Böhmermann-"Parodie"-Account löschen
Was daran ist eine Parodie? Wusste der Account-Inhaber überhaupt, was parodieren bedeutet? Oder ist es nur eine Schutzbehauptung, wie beim Begriff Satire?

Zusätzlich aus deiner Quelle:
Im konkreten Fall stellten die Richter fest, dass der Account sogar gegen die Vorgaben für Parodie-Accounts verstoße, die X selbst in seinen Richtlinien festlegt. Denn ja: Es gibt Vorgaben, bei deren Einhaltung man durchaus Parodie-Accounts aufziehen und betreiben kann. Maßgeblich dabei ist die Erkennbarkeit für die Nutzer, denn ein sogenannter "Identitätsdiebstahl" ist gerade nicht erlaubt. Man darf sich nicht als andere Person ausgeben, um andere zu täuschen. Ein sogenannter "Parodie-, Kommentar- und Fan-Account (PCF)" ist nur zulässig, wenn er der Diskussion, Satire oder dem Informationsaustausch dient, so regeln es die Nutzungsbedingungen. Als formale Anforderungen müssen derartige Accounts mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllen, so muss etwa der Begriff der Parodie am Anfang des Account-Namens geführt werden, beim Account in diesem Fall stand der Begriff "Parody" aber erst am Ende und dann in der Mitte, jedoch nie am Anfang.

Ich halte es nicht für hilfreich die andere Seite der Medaille einfach wegzulassen.
 
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DerOlf schrieb:
Redundanz wäre aber nur gegeben, wenn das Strafmaß gleich wäre.
ist es auch, bis auf eine Ausnahme in nicht relevanten Maß. Man hat eine Ausnahme gemacht, sich ansonsten an den anderen Paragrafen orentiert. Vermutlich nur, damit man nicht 100% redundant ist. Ein Jahr mehr im Maximum ist quasi nicht relevant, auf der Ebene wird das maximalmaß ohnehin "nicht" angewendet in der Praxis und Selbst wenn, wärest du deutlich freüher raus, wenn du dich nicht komplett dämlich anstellst. Denn auch bei 3 Jahren kann bei entsprechendem Rest dann das ganze auf Bewährung umgemünzt werden.

Aber ja, ein minimaler Unterschied bleibt in der Theorie. Im Kern sind wir uns ohnehin einig. Der Paragraf nur für Politiker ist eine Sonderstellung, die es so eigentlich nicht geben sollte im deutschen Strafgesetz. Mensch bleibt Mensch, egal ob Politiker oder normale Bürger. Auch weil es nicht auf Spitzenpolitiker beschränkt ist und spätestens in der Lokalpolitik greift auch das Argument mit "in der Öffentlichkeit stehend" nicht mehr so ganz.
 
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Skaiy schrieb:
"Ich hasse Meinungsfreiheit!" oder "Schwachkopf Professional" ist keine Satire.
Es sind Meinungsäußerungen, Aus welchem Grund siehst du sie als so schwerwiegend an, dass sie nur als Satire legitim sein sollten?

Satire liegt im Auge des Betrachters.
 
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Rote Rose schrieb:
Es sind Meinungsäußerungen,
Das Erste wurde mit einem Foto manipuliert. Er hätte auch einfach sagen können, dass er der Meinung ist, dass sie Meinungsfreiheit hasst und alles wäre cool gewesen. Er hat sich aber für etwas anderes entschieden. Manipulation eines Fotos, indem sie ursprünglich der Opfer der Nazis gedenkt und suggeriert damit bei einigen Menschen, dass sie tatsächlich es geäußert hat. Nun gibt es eben Menschen, die das glauben in gewissen Kreisen. Das ist nicht nur eine simple Meinungsäußerung.

Das Zweite ist eine stumpfe Herabsetzung als Meinung. Ob so etwas dann zu weit geht oder nicht, ob es jemand anzeigt oder nicht, ob jemand einen Strafantrag stellt oder nicht, ob es zu einem Urteil kommt oder nicht, sind andere Fragen.

Rote Rose schrieb:
Aus welchem Grund siehst du sie als so schwerwiegend an, dass sie nur als Satire legitim sein sollten?
Das habe ich nicht geschrieben. Es wurde auch nicht von mir erwähnt, dass das Satire sein soll.

Ich habe geschrieben, dass die Schutzbehauptung der Satire nicht zutrifft.

Willst du ein Parodierer sein, musst du parodieren. Es reicht nicht, wenn du es nur im Namen stehen hast. Willst du Satiriker sein, musst du auch Satire machen und es am Ende, wenn es Konsequenzen geben sollte, nicht nur einfach erwähnen. Hey, hey, das war doch nur Satire.

Rote Rose schrieb:
Satire liegt im Auge des Betrachters.
Man kann Satire durchaus feststellen oder nicht, weil Satire ein definierter Begriff ist und es zahlreiche Referenzfälle dazu gibt. Im Zweifel wird es entlang von entsprechenden Leitlinien individuell entschieden.

Eine stumpfe Herabsetzung ist es nicht.

Ich habe keine Stellung dazu bezogen, ob etwas bestraft gehört oder nicht.

Ich bin ebenfalls gegen den Paragraphen, dramatisiere es aber beispielsweise im Falle von Pinocchio aber nicht, indem der Rechtsstaat für den Angeklagten entschieden hat. Das zeigt nur, dass das Rechtssystem funktioniert und dem standhält.
 
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Skaiy schrieb:
Er hätte auch einfach sagen können, dass er der Meinung ist, dass sie Meinungsfreiheit hasst und alles wäre cool gewesen.
Hätte er, aber warum muss er seine Meinung so äußern? Meinungsfreiheit lebt ja davon, dass man sich im Idealfall keine Gedanken machen muss, was man wie sagt.
Skaiy schrieb:
Er hat sich aber für etwas anderes entschieden. Manipulation eines Fotos
Was als Meme durchaus üblich ist.
Skaiy schrieb:
indem sie ursprünglich der Opfer der Nazis gedenkt und suggeriert damit bei einigen Menschen, dass sie tatsächlich es geäußert hat.
Es mag geschmacklos sein, aber er hatte mit seiner Manipulation keine Opfer der nazis verunglimpft.
Skaiy schrieb:
Das Zweite ist eine stumpfe Herabsetzung als Meinung.
Was auch legitim sein muss. Wenn ich öffentlich sage, ich finde Herrn M. aufgrund seiner Politik und beruflichen Tätigkeit der letzten Jahrzehnte als ungeeignet und wähle dafür umgangssprachliche und drastische Begriffe, sollte ich dafür meiner Meinung nach nicht bestraft werden.
Skaiy schrieb:
Ich habe geschrieben, dass die Schutzbehauptung der Satire nicht zutrifft.
Es ist ein Skandal, dass es überhaupt dieser schutzbehauptung bedarf.

Skaiy schrieb:
Das zeigt nur, dass das Rechtssystem funktioniert und dem standhält.
Das Rechtssystem hat hier zum Glück ebenfalls von einer Verurteilung abgesehen.
Ergänzung ()

Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...umdung-freispruch-journalist-meinungsfreiheit
 
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Rote Rose schrieb:
Meinungsfreiheit lebt ja davon, dass man sich im Idealfall keine Gedanken machen muss, was man wie sagt.
Diese Art der Meinungsfreiheit gibt es nirgends. Selbst in den USA nicht. ICh versteh wirklich nicht, wie man dafür votieren kann, dass jede Aussage, egal auf welche Weise, legal sein darf. Das belndet einfach völlig aus, was man mit Worten, Bilder, Kommunikation welcher Art auch immer anstellen kann, wenn sie nicht auch gewissen grenzen unterliegt. Eine komplett unregulierte Meinungsfreiheit für zu Gewalt, unweigerlich.
 
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Rote Rose schrieb:
Hätte er, aber warum muss er seine Meinung so äußern?
Muss er ja nicht. Wenn er sich für etwas anderes entscheidet, muss man aber manchmal mit Konsequenzen rechnen. Oder wie in diesem Fall eben nicht.

Der schmale Grat wird ja bewusst gewählt. Mal funktioniert es. Mal nicht.

Rote Rose schrieb:
Was auch legitim sein muss. Wenn ich öffentlich sage, ich finde Herrn M. aufgrund seiner Politik und beruflichen Tätigkeit der letzten Jahrzehnte als ungeeignet und wähle dafür umgangssprachliche und drastische Begriffe, sollte ich dafür meiner Meinung nach nicht bestraft werden.
Nur "Schwachkopf" beinhaltet den Subtext nicht, sondern ist eine stumpfe Herabsetzung ohne Inhalt.

Rote Rose schrieb:
Es ist ein Skandal, dass es überhaupt dieser schutzbehauptung bedarf.
Ist es nicht, weil es eben, wie im Fall der "Parody", bewusst ausgenutzt wird von rechten Kreisen. Nur ist Satire eine Kunstform und keine Generalausrede für Populismus. Wie geschrieben: Ansonsten wäre die Schwelle für Satire sehr niedrig und wäre meiner Meinung nach eine Herabsetzung der Kunstform.

Rote Rose schrieb:
Das Rechtssystem hat hier zum Glück ebenfalls von einer Verurteilung abgesehen.
Deswegen verstehe ich die künstliche Aufregung nicht. Anzeigen kann man alles. Entscheidend ist, was am Ende herauskommt.

Nur gibt es eben Rechte, die das dann ausnutzen und beispielsweise so hinstellen, dass Merz dagegen vorgegangen wäre oder irgendein Politiker selbst angeordnet hat, dass jemand eine Hausdurchsuchung bekommt.

Da sollte man sich schon ehrlich machen.
 
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