Sorry
@CCIBS, das war doof formuliert.
Urteile gibt es dazu keine ... aber aufregen darf sich Frau heute darüber und es kann sogar Konsequenzen für den Glotzer haben.
@Ford_Prefekt
Ein höherer Strafrahmen tut nichts dagegen, dass Gerichte zu milde Urteilen.
Das könnte man nur unterbinden, indem man die Mindesstrafen erhöht.
Oder, wie die beiden Expertinnen ja auch fordern, einfach härter urteilt.
Eventuell versteht man etwas besser, warum milde geurteilt wird, wenn man bedenkt, dass entsprechende Strafrahmen auch für einen Fall wie Josef Fritzl anwendbar sein müssen. Eigentlich wäre der Strafrahmen hier egal, weil so jemand eh bis zu seinem Ableben in psychologische Betreuung gehört (Sicherungsverwahrung), aber dennoch zählt die Höchststrafe für Vergewaltigung zu den höchsten im deutschen Strafrecht vorgesehenen.
Die Mindeststrafen mögen einem zu gering vorkommen, aber wenn ein bei der Tat betrunkener Jugendlicher zu 3 Jahren verurteilt wird, was macht man dann mit jemandem, der sowas im nüchternen Zustand regelmäßig durchgezogen hat? Am "nur das fünffache" wird man auch Antoß nehmen.
Bei der Jugendlichen Gruppenvergewaltigung in Hamburg wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt. Diese Möglichkeit haben unsere Gerichte bei Tätern, die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 waren ... bei unter 18jährigen MUSS sogar das Jungendstrafrecht angewandt werden. Im Jugendstrafrecht fallen die Strafen generell milder aus. Nicht falsch verstehen ... einen Freispruch sollte sowas auch nicht ermöglichen, aber wären die Expertinnen mit Sozialstunden zufriedener gewesen?
Kein Wort zu den Unterschieden zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht im Artikel, kein Hinweis auf geforderte Strafmaße seitens der Staatsanwaltschaft sondern nur Urteile, die als zu mild dargestellt werden, was man mit sehr wenigen Zitaten aus den Urteilsbegründungen rechtfertigt ... Schade ... so entsteht für mich der Eindruck, dass da ein bestimmter Eindruck erweckt werden soll.
Um das ganz klar zu machen, ich möchte hier keineswegs Vergewaltiger verteidigen, sondern nur drauf hinweisen, dass unser Rechtssystem auf etwas mehr Rücksicht nehmen muss, als in diesem Artikel thematisiert wird. Die Beispielurteile empfinde ich ebenfalls als zu mild ... aber ich kenne die Fälle auch nicht im Detail.
Dem Opfer eine Mitschuld anzudichten geht natürlich nicht klar ... hier hätte die Staatsanwaltschaft mMn Berufung einlegen MÜSSEN.
"Hat ja nicht so lange gedauert" ist ebenfalls ein Schlag ins Gesicht.
Allerdings sind die Gerichte angehalten, nach der Schwere des Einzelfalls zu urteilen ... und da ist die Dauer nunmal eine relevante Größe, auch wenn einem das bei einer Vergewaltigung ziemlich ekelhaft vorkommt (da ist es der Akt selbst, der hart bestraft gehört ... unabhängig von seiner Dauer).
Wenn man weniger schwere Taten schwerer bestraft, dann entsteht der Eindruck, man könne schwere Taten nicht schwer genug ahnden. Den tatsächlich verurteilten Haupttäter der Hamburger Gruppenvergewaltiigung hätte man auch für 5 oder 10 Jahre wegsperren können ... aber wäre es dann "korrekt" einen Gewohnheitstäter wie den Stralsunder Arzt mit "nur" 15 Jahren abzuurteilen?
Das wäre doch auch wieder nicht verhältnismäßig.
Von Juristen erwarte ich, dass ihnen diese Aspekte unseres Rechtssystems bewusst sind und sie sie nicht einfach zugunsten ihrer Aufregerkonstruktion unterschlagen, wie in diesem Artikel mMn geschehen.
Zur Bewertung, "der Täterschutz wiegt schwerer, als der Opferschutz".
Was ist für das Opfer erreicht, wenn der Täter doppelt so lange sitzen muss? Das tut nichts gegen die Erinnerung an die Tat, nichts gegen die Angst vor einer erneuten Vergewaltigung.
Was wird durch eine härtere Bestrafung des Täters für das Opfer besser?
Und welcher Täter wird sich durch härtere Strafen wirklich von einer solchen Tat abhalten lassen?
Halten 6 Monate dich nicht davon ab, jemanden Sexuall zu nötigen?
Und wenn es das nicht täte, wären 6 Jahre wirklich wirksamer?
Oben kritisierst du noch, dass "jugendlicher Leichtsinn" politischen Karrieren beenden kann ... nun zitierst du aus einem Artikel, der klar dafür plädiert, jungen Vergewaltigern die Chance auf eine normale Zukunft zu nehmen.
Es wird nichtmal Bezug drauf genommen, dass es im deutschen Rechtssystem "mildernde Umstände" gibt.
Da möchte ich ja beinahe die Expertise absprechen, wenn Experten so wenig Kenntnisse nutzen, die sie der Theorie und Ausbildung nach eigentlich besitzen sollten (über die Beweggründe kann ich natürlich nur spekulieren).