News MSI belohnt Freischaltung von Phenom II X3 zu X4

finde ich bedenklich das ein konzern zu betrugt aufruft. in deutschland wäre so was strafbar.
 
tXX schrieb:
Mal ne Frage... man hat doch ein 14-Tägiges Rückgaberecht bei den meisten Shops. Was würde denn dagegen sprechen sich gleich z.b. 5 3 Kerner zu kaufen, bei allen ausprobieren ob sich ein 4. Kern freischalten lässt und die "mangelhaften" wieder zurückzuschicken?

Rechtlich wohl nichts, sehr wohl aber die Tatsache dass man sowas nicht macht da dann die "ehrlichen" Kunden die dummen sind da die Händler die entsehenden Kosten letztlich so oder so auf den Preis umlegen.

Außerdem wird man in diesem Fall wohl für die Nutzungszeit oder Wertminderung belangt werden (sieht man ja an WLP und so...).
 
fox40phil schrieb:
kann man ne CPU die schon benutzt wurde überhaupt zurücksenden? wegen der Wärmeleitpaste und so

Genau das würde mich auch interessieren.. Und erhält man einen VOLLWERITGEN 4-Kerner beim freischalten des 4. Kerns oder unterscheidet sich die CPU noch irgendwie vom "original"?
 
Wenn du es funktionierend freigeschaltet hast ist es wie ein original, nur halt dass der vierte Kern vll nicht so hoch taktbar ist.
 
Das wird sowohl die Abverkäufe der Prozessoren als auch des Mainboards geringfügig steigern, jedoch verfällt trotzdem die Garantie für den Prozessor, das sollte den meisten klar sein, so wird ein Kern nicht um sonst abgeschaltet und nicht selten ist der Katzenjammer groß, wenn Prozessoren Fehler verursachen, in diesem Fall würde das eigenverschulden des Käufers dem vorausgehen.
 
gute werbung.
nur könnte ich nichts mit der "belohnung" anfangen^^
 
Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass AMD mit unter der Haube ist. Unter Umständen wollen beide herausfinden, wie hoch die Quote ist, dass eine eigentlich funktionierende 4-Kern-CPU als billigere 3-Kern-CPU ausgeliefert wird. Im Endeffekt geht es sowohl AMD als auch MSI um bares Geld. Folglich wäre solch eine Maßnahme, bei der die Kunden zum Händler kommen und Informationen direkt aushändigen, viel effektiver und billiger, als jeder Marktanalyse der Situation erzielen könnte.
 
@ r34ln00b

Das werden die schon wissen ;-) Mach dir mal da keine Sorgen.
 
natürlich kann man auch cpus innerhalb von 14 tagen gebraucht zurück schicken. Alles was ggfs abgezogen werden kann sind die kosten für die wlp und das wird wohl nciht sehr teuer sein.
 
tXX schrieb:
Mal ne Frage... man hat doch ein 14-Tägiges Rückgaberecht bei den meisten Shops. Was würde denn dagegen sprechen sich gleich z.b. 5 3 Kerner zu kaufen, bei allen ausprobieren ob sich ein 4. Kern freischalten lässt und die "mangelhaften" wieder zurückzuschicken?

Das kann man nicht. Das Fernabsatzgesetz sieht vor, dass man Abschläge zahlt, wenn man die Ware einsetzt:
"Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."

D.h. (so hab ich es zumindest schon öfters gehört):
Du kannst mit der Ware alles machen, was du auch im Laden machen dürftest, ohne Abschläge zu zahlen. Bsp. Kleidung anprobieren etc... Prozessoren würdest du aber auch im Laden wohl kaum in deinen PC einbauen um ihn auszutesten :D
 
Man mag es ja kaum glauben...
DAS ist Werbung die in unseren Sammlethred "Die besten Werbungen" gehört.
 
Die meisten Versandunternehmen sind so kulant, dass sie die CPUs zurücknehmen würden, auch wenn man sie benutzt hat und sie es vielleicht juristisch korrekt nicht müssten. Die Frage ist aber ob sie das bei einer größeren Menge machen, da der Verdacht auf solche Sachen nahe liegt und die Leute ja nicht doof sind. Ebenso würden die Versandkosten für die Bestellung nicht erstattet. Für die Rücksendung schon.
 
Was eine geile Marketing Methode.
Aber was will AMD machen, wenn sie sogesehen "vollwertige" Quad-Core's als Tripple-Core's verkaufen?
Dann sollen sie die gerne halt ganz abschalten, oder nicht verkaufen!
 
Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz, wie soll denn bitte nen Kunde die Ware ausprobieren ohne sie einzubauen?
Somit müsste das zurückschicken sehr wohl möglich sein.
Aber selbst wenn, würde ich sowas nicht machen.
a) Viel zu viel Aufwand
b) ein sehr schlechter Charakterzug.
Ausserdem ist es die "Belohnung" garnicht wert, so viel Aufwand zu betreiben ;)
Entweder man hat Glück oder eben nicht.
Im Normalfall nimmt man dann an, das man einen dreikerner bekommt und wenn es dann doch ein vierkerner wird ists toll, wenn nicht zahlt man eben nur für die drei Kerne.

Mfg
TuXiFiED
 
Im Fernabsatzgesetz geht es um die VERSCHLECHTERUNG für die man den Ersatz leisten muss, wenn man die Ware in Gebrauch nimmt. Und bei einem Prozessor oder RAM oder Grafikkarte sollte bei normaler Benutzung keine Verschlechterung eintreten. Und niemand kann einem nachweisen, dass man den Prozessor benutzt hat und nicht nur ausgepackt und angeschaut.

Verpackung öffnen ist auch kein Problem. Händler dürfen das wieder einpacken, wenn alles Zubehöretc. vorhanden ist und wieder verkaufen.
 
tXX schrieb:
Genau das würde mich auch interessieren.. Und erhält man einen VOLLWERITGEN 4-Kerner beim freischalten des 4. Kerns oder unterscheidet sich die CPU noch irgendwie vom "original"?

Hängt wohl auch vom Board ab. Vielfach wird ein Phantasiename der CPU angezeigt. Und wie andere schon schrieben, gibt es häufig einen Grund für das Deaktivieren des 4.Kerns. Er erfüllt dann entweder nicht die gewünschten Kriterien hinsichtlich Stabilität und Takt, - dann läßt er sich meist freischalten mit entsprechendem Risiko von Instabilitäten. Oder aber er ist defekt - dann geht gar nix.

Deshalb ist es auch wahrscheinlicher, einen X3 Phenom zum X4 zu machen als das Gleiche mit einem X2 Phenom. Man kann nämlich immer nur ALLE deaktivierten Komponenten scharf schalten oder keine. Und die Wahrscheinlichkeit, daß bei zwei deaktivierten Kernen zumindest einer wirklich defekt ist, ist höher als bei nur einem Kern. Zumal AMD diese CPU dann auch als X3 hätte anbieten können.
 
Soran schrieb:
Im Fernabsatzgesetz geht es um die VERSCHLECHTERUNG für die man den Ersatz leisten muss, wenn man die Ware in Gebrauch nimmt. Und bei einem Prozessor oder RAM oder Grafikkarte sollte bei normaler Benutzung keine Verschlechterung eintreten. Und niemand kann einem nachweisen, dass man den Prozessor benutzt hat und nicht nur ausgepackt und angeschaut.

Und was ist dann bitte das "einbrennen" der Wärmeleitpaste? Wenn du danach den Kühler wieder runter nimmst (muss man ja zum verkaufen bzw einpacken) dann kannst die WLP wegwerfen.
-> ganz klare verschlechterung

Und das sieht man auf den ersten Blick ob dieses WLP Plättchen noch jungfräulich ist oder schon auf temperatur gebracht wurde.

Also wenn dann geht das nur wenn man einen eigenen Kühler mit eigener WLP nutzt und diese dann blitzesauber mit verdünnung wieder abwischt.
 
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