Paket, inhalt leer

stratte

Lieutenant
Registriert
Apr. 2012
Beiträge
536
Hallo mal eine Frage,

hab über Kleinanzeigen was gekauft und via Paypal gezahlt. Das Paket war leer, und unten am Paket ist "fremdes" Paketklebeband befestigt, dass darauf schließt, dass es jemand bei DHL entwendet hat. Wert 400€

Es wurde bei DHL gemeldet und die Absenderin hat auch Strafanzeige erstattet. Paypal allerdings sprach ihr den Fall zu, da Sie das Paket ja abgesendet hat und ich wohl für den Transport hafte.

Jettz frage ich mich aber, was wenn die Verkäuferin den Betrag von DHL als Auftraggeberin erstattet bekommt, dann hat sie ja 2 mal die 400€ bekommen und ich, der den eigentlichen Schaden hat bleibe komplett drauf sitzen?

Welche Rechte habe ich gegenüber der DHL? sodass mir im Versicherungsfall das Geld überwiesen wird und nicht der Verkäuferin.

Gibt es da Erfahrungswerte? 400€ ist viel Geld, kb dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe.. da zahlt man schon per Paypal und dann das :/
 
Hallo,

das Versandrisiko trägst tatsächlich Du als privater Käufer.

Gegen DHL hast Du mE in Ermangelung eines Vertragsverhältnisses keinerlei Ansprüche, wohl aber gegen die Verkäuferin, insoweit sie tatsächlich eine Leistung der Versicherung bezieht.

Das wiederum bekommst Du privat nicht heraus.

Daher würde ich abwarten, ob Du von der Verkäuferin Mitteilungen bekommst und ggf eine Rückzahlung. Sollte dies nicht der Fall sein (sowas kann viele Monate dauern), bleibt Dir nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten. Dieser hat weitreichendere Möglichkeiten der Beweissicherung.


EDIT:
Du könntest aber die Verkäuferin kontaktieren und um eine Abtretung ihrer Ansprüche gegen die Transportversicherung bitten.
Eine solche Abtretung kannst Du gegenüber der Transportversichrung geltend machen, sodass sie Dir das Geld überweisen.
Es versteht sich von selbst, dass dies beweisbar (schriftlich) stattfinden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na toll... und wer zahlt mir dann die Anwaltkosten... ist doch echt alles zum kotzen :/
 
Ich würde auf jeden Fall mal die Rückbuchungsfrist im Auge behalten um als Notlösung die 400€, welche PayPal als Lastschrift von deinem Bankkonto eingezogen hat, wieder zurückbuchen zu können.

Ob das dann rein rechtlich eine gute Idee wäre, weiß ich allerdings nicht. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Geld einfach zurück buchen habe ich keine gute Erfahrung gemacht - das würde ich bei sowas lieber lassen.

Kannst du die Verkäuferin nicht darum bitten, den Betrag den sie erstattet bekommt dir zu überweisen? Würde ich in so einem Fall als Verkäufer jedenfalls machen..
 
Das Ding ist ja, nachher sagt Sie, dass die DHL nchts erstattet hat o.ä. ich kann sie ja nicht dazu zwingen. Ich kann nicht verstehen, wieso Paypal da nicht einspringt.
 
Srimmt, das wäre möglich.. auch wenn das wirklich asozial wäre, aber die Gier, die Gier.. :/
400 Euro fürs nixtun sind auch verlockend.
Ich würde sie auf jeden Fall mal fragen.

Aber, wenn auf privatem Weg nix zu erreichen ist, dann bleibt wohl nur Rechtsbeistand - damit kenne ich mich aber überhaupt nicht aus, gebe also auch keine Tips.
 
Versuche doch erstmal, dass sie dir ihre Ansprüche gegen DHL freiwillig abtritt.

Dafür gibt es doch ein gutes Argument: Sie hat bereits das Geld.

Dann kannst Du schon mal sehen, wie ehrlich sie ist.

Danach musst allerdings Du Dich mit der Transportversicherung rumstreiten. Einen anderen Weg sehe ich allerdings nicht.

Natürlich kann es auch sein, dass sie selbst eine Betrügerin ist. Wer sagt denn, dass das Paket nicht von Anfang an leer war? Dass das andere Paketband nicht bewusst verwendet wurde?
Eine Garantie darauf, dass die Transportversicherung auch zahlt, kann Dir niemand geben. Leider.
 
Also zum einen hat sie es unter "Zeugen" eingepackt, und auch bei DHL gewogen, dort betrug das Gewicht 0,5Kg. Also muss ja mehr als nur das Verpackungsmaterial drin gewesen sein.

Ich habe Ihr eine Mail geschrieben, aber Sie meldet sich nicht.
 
Na dann lass ihr etwas Zeit.

Du forderst ja von ihr, ihre Rechte abzutreten. Sie muss sich erst einmal selbst bewusst werden, dass ihr das nicht schadet (insoweit sie überhaupt soweit denken kann).
 
sondern?
 
Mracpad schrieb:
Ob das dann rein rechtlich eine gute Idee wäre, weiß ich allerdings nicht. :D
Dies ist keine gute Idee, zumindest wird dann das Konto bei PayPal gesperrt und es wird einige Briefe geben, vielleicht wird PayPal dann sogar vor Gericht ziehen, da die Rechtslage zu deren Gunsten ist. Der Käufer trägt das Risiko des Versands, auch wenn diese Rechtslage eben sehr unglücklich ist, da er ja dieses Risiko eigentlich nicht beeinflussen kann und nicht einmal Vertragspartner des Unternehmens ist welches diesen durchführt und damit wie in diesem Fall nicht einmal den Anspruch auf die Versicherung hat.
stratte schrieb:
Ich kann nicht verstehen, wieso Paypal da nicht einspringt.
Wieso sollte PayPal einspringen wenn der Verkäufer offenbar alles richtig gemacht hat? Das eigentliche Problem ist halt, dass zwar der Käufer das Risiko trägt, der Verkäufer aber der Vertragspartner des Versandunternehmens (also hier DHL) ist und damit den Anspruch auf die Erstattung hat.
Stevo86 schrieb:
Und fürs nächste Mal als Käufer nicht mehr mit PayPal zahlen
Wie denn sonst? Für den Käufer ist PayPal immer noch die beste Bezahlmethode, für private Verkäufer hingegen ein unkalkulierbares Risiko, weil Betrüger nämlich gerne mit der Masche des gehackten Kontos ankommen.
 
Holt schrieb:
Dies ist keine gute Idee, zumindest wird dann das Konto bei PayPal gesperrt und es wird einige Briefe geben, vielleicht wird PayPal dann sogar vor Gericht ziehen, da die Rechtslage zu deren Gunsten ist. Der Käufer trägt das Risiko des Versands, auch wenn diese Rechtslage eben sehr unglücklich ist, da er ja dieses Risiko eigentlich nicht beeinflussen kann und nicht einmal Vertragspartner des Unternehmens ist welches diesen durchführt und damit wie in diesem Fall nicht einmal den Anspruch auf die Versicherung hat.
Wieso sollte PayPal einspringen wenn der Verkäufer offenbar alles richtig gemacht hat? Das eigentliche Problem ist halt, dass zwar der Käufer das Risiko trägt, der Verkäufer aber der Vertragspartner des Versandunternehmens (also hier DHL) ist und damit den Anspruch auf die Erstattung hat.

Du vermischst hier zwei Sachen. Der Verkauf an sich hat ja nichts mit der Tatsache zu tun als dass PayPal regelmässig als quasi rechtsprechende Institution auftritt. Der Verkäufer hat sein Geld ja sowieso, PayPal hin oder her.

Ich würde den Verkäufer freundlich nach der Abtretung des Regulierungsanspruches an DHL fragen und wenn der sich quer stellt ist die "Käuferschutz / Verkäuferschutz" Entscheidung von PayPal doch zumindest fragwürdig.

Leider war hier wohl die Reihenfolge unglücklich gewählt, das eröffnen eines Falles wäre imho erst angebracht gewesen NACHDEM der Verkäufer sich in Sachen Regulierung quer stellt. Und das ist ja noch nicht passiert.
 
Ich hatte mit dem Support von Paypal gesprochen, wie ich mich nun verhalten soll. Er sagte mir, ich solle einen Fall eröffnen, denn wenn Sie dass Geld von der DHL ausgezahlt bekommt, und Sie mir es nicht gibt, habe ich so die Möglichkeit es über Paypal einzufordern...

Scheinbar kannte er die eigenen AGB´s von Paypal nicht, denn gebracht hat es nichts.
 
Jetzt mal davon ausgehend das sie das geld tatsächlich von dhl noch "zusätzlich" bekommt. Sie muss doch nur wissen/denken das dhl auch mit dir als offiziellen empfänger kommuniziert bzw. dich involviert und das du informierst wirst sobald in dem fall entschieden wird ... wenn du das glaubhaft rüberbringst dann ist es sicher keine garantie aber eine deutlich beseere ausgangslage für dich. Manchmal ist bissel psychologie ganz gut ;)
 
Mracpad schrieb:
Du vermischst hier zwei Sachen.
Nein, tue ich nicht, denn:
Mracpad schrieb:
Leider war hier wohl die Reihenfolge unglücklich gewählt, das eröffnen eines Falles wäre imho erst angebracht gewesen NACHDEM der Verkäufer sich in Sachen Regulierung quer stellt. Und das ist ja noch nicht passiert.
Außerdem:

stratte schrieb:
Er sagte mir, ich solle einen Fall eröffnen, denn wenn Sie dass Geld von der DHL ausgezahlt bekommt
Und da dies dauern kann, ist nicht davon auszugehen das sie dies Geld schon erhalten hat, weshalb meine Aussage richtig war, es gibt derzeit keinerlei Grundlage für den Käuferschutz und damit auch die Entscheidung von PayPal zu kritisieren und die Überweisung an PayPal zurückzufordern. Wenn dies gemacht wird, würde PayPal nach aktuellen Stand der Dinge einen Prozess haushoch gewinnen!
stratte schrieb:
und Sie mir es nicht gibt, habe ich so die Möglichkeit es über Paypal einzufordern...

Scheinbar kannte er die eigenen AGB´s von Paypal nicht, denn gebracht hat es nichts.
Weil Du die Bedingung "wenn Sie dass Geld von der DHL ausgezahlt bekommt" übergangen bist, dies dürfte kaum jetzt schon der Fall sein und ja, es dürfte für Dich schwer bis unmöglich sein dies zu prüfen. Es ist eben wie gesagt eine sehr unglückliche Konstellation die der Gesetzgeber und die Versanddienstleister hier geschaffen haben. Die Lösung wäre entweder auch bei Geschäften zwischen Privatpersonen das Versandrisiko dem Verkäufer statt wie jetzt dem Käufer aufzuerlegen oder die Rechte des Empfängers solcher Sendungen gegenüber den Versendern wie DHL zu stärken.
 
stratte schrieb:
Paypal allerdings sprach ihr den Fall zu, da Sie das Paket ja abgesendet hat und ich wohl für den Transport hafte.

​Da hast Du bei PayPal das Formular falsch ausgefuellt, und "Ware nicht erhalten" angegeben anstatt "Ware entspricht nicht der Beschreibung".
Im ersten Fall muss der Verkaeufer in der Tat nur die Sendungsnummer angeben. Paypal kann dann nachvollziehen, dass Du das Paket angenommen hast, und spricht dem Verkaeufer den Fall zu.
​Im zweiten Fall bekommst Du von PayPal die Anweisung, die Ware zurueckzusenden (leeres Paket in dem Fall), und spricht Dir als Kaeufer den Fall zu.

​Im der aktuellen Situation bringt es natuerlich nichts mehr, aber fuers naechste Mal hast Du nun etwas dazugelernt...
 
"Ware nicht erhalten" entspricht aber den Tatsachen und ist daher korrekt, "Ware entspricht nicht der Beschreibung" kann man ja kaum unterstellen, wenn das Paket leer und damit ohne die Ware ankommt. Der Tipp ist also rechtlich schon sehr grenzwertig und leider ist die Lage hier für den Käufer (also in diesem Fall den TE) sehr ungünstig, aber solange der Verkäufer keine Erstattung von DHL erhalten ist, ist die Lage so wie sie ist auch korrekt. Der Käufer trägt nun einmal das Versandrisiko und da der Versand hier versichert war, hat er natürlich Anspruch auf die Erstattung die DHL bezahlt, der Verkäufer hat diese an ihn weiterzuleiten.

Erst wenn der Verkäufer dies nicht tut, denn ändert sich die Sachlage, aber wenn dies Monate dauert, dann hat der Käufer (also der TE) eben auch kein Anrecht sein Geld vorher zurück zu bekommen, so bitter dies auch sein mag und wenn er sich durch Vorspieglung falscher Tatsachen wie "Ware entspricht nicht der Beschreibung" einen Vorteil verschafft, dann ist dies nach §263 StGB schlicht Betrug, so wie der §263 dem Verkäufer droht, wenn dieser die Erstattung von DHL nicht an den Käufer weiterleitet. Darauf steht immerhin eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren!

PayPal müsste man als Verkäufer in dem sogar wegen Beihilfe mit anklagen, denn der Verkäufer hat hier seine Pflicht aus dem Vertrag durch den Versand vollkommen erfüllt und damit ein Anrecht auf die Bezahlung, dafür zu sorgen das ihm diese Betrag von PayPal wieder abgebucht wird, schädigt sein Vermögen unrechtmäßig, da der Käufer das Risiko des Versands trägt und wer "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" dem drohen nach § 263 StGB bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Schon "der Versuch ist strafbar" und der fällt schnell auf, wenn der Verkäufer den Käufer dann auffordert die Waren zurückzuschicken.
 
Holt schrieb:
"Ware nicht erhalten" entspricht aber den Tatsachen und ist daher korrekt, "Ware entspricht nicht der Beschreibung" kann man ja kaum unterstellen, wenn das Paket leer und damit ohne die Ware ankommt.

Ein leeres Paket entspricht exakt den Tatsachen, da es sogar eines der Beispiele fuer "Ware weicht von der Beschreibung ab" in den Kaeuferschutzrichtlinien bei PayPal ist.
 
Zurück
Oben