Schadensersatz für nicht agenommene Nachname-Lieferung ?

Boffe

Lieutenant
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Juli 2007
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Guten Abend,

Ich hatte in Ebay Kleinanzeigen das Gehäuse meines aktuellen PC´s privat inseriert (Thermaltake Level 10).

Nach einigen Emails mit dem Käufer war der Bestellablauf und die Bezahlung per Nachname in Höhe von 600€ abgemacht.

Daraufhin habe ich die PC Teile von dem Händler, bei dem ich den PC gekauft hatte, für mich kostenpflichtig ausbauen lassen.

Das Gehäuse habe ich daraufhin Fristgerecht mit Transportversicherung bis 2500€ (DHL) versendet.

Die Sendungsnummer hat der Käufer bekommen.

Das Gehäuse wurde daraufhin nicht angenommen und lag sieben Werktage in der örtlichen DHL Station zur Abholung.

Ich habe den Käufer während dieser Zeit mehrfach angeschrieben und Ihn darauf hingewiesen, das er das Gehäuse doch abholen könnte.

Es kam nie wieder eine Reaktion von Käuferseite.

Kann ich rechtlich gegen ein Solches Verhalten vorgehen, oder bleibe ich jetzt einfach auf den Kosten sitzen ?

Email Verkehr, Postbelege, Umbaurechnung habe ich alles bei mir zuhause.

Ich befinde dieses Verhalten für eine absolute Sauerei, zumal ich nicht mal in irgendeiner Weise eine Antwort bekommen habe.

Ich bin für jeden Tipp/Rat dankbar
 
Da wirst Du keinen Schaden geltend machen können.

Persönliches Pech ist das.

Es heißt nicht umsonst eBay Kleinanzeigen. Das ist gedacht für den Verkauf in örtlicher Nähe. Und wenn Du dann verkaufst mit Ware erst, Geld später, dann ist das Dein Risiko.

Was willst Du dem Käufer vorwerfen? Er hatte die Ware nie in der Hand.

BTW, was ist denn das für ein abstruses Gehäuse. 600€ ist wohl bisschen viel. Wenn es nur das Gehäuse ist. Neu ist es weniger als halb so teuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde mich auch mal interessieren, wieso der Kerl 600 Euro nur für das Gehäuse zahlen wollte.

Hat er möglicherweise nicht geschnallt gehabt, dass es eben nur das Gehäuse sein sollte, es erst im Nachhinein begriffen und deshalb es nicht angenommen?

Das wäre zumindest nachvollziehbar.
 
Es ist das erste Level 10 welches Neu aktuell min. 1000€ kostet.
 
http://geizhals.de/856359

Der Preis ist wohl in denn letzten Tagen etwas gefallen.

Mein letzter Stand war min. 999 bei Alternate.

Der Aktuelle Straßenpreis ist aber auf jeden fall immer noch deutlich über dem ausgemachten Kaufpreis.
 
BlubbsDE schrieb:
Was willst Du dem Käufer vorwerfen? Er hatte die Ware nie in der Hand.


Dir ist schon klar, dass da höchstwahrscheinlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Von daher ist das kein "persönliches Pech". Man muss alles nur beweisen können und, falls sich der Käufer nicht kooperativ zeigt, zum Anwalt laufen.
 
So etwas in der Art dachte ich mir auch.

Deshalb hätte ich gerne Hilfe von euch bzw. Tipps wie man da am besten vorgeht.
 
Das wird nichts bringen.

Bei eBay Kleinanzeigen einigt man sich eben über den Verkauf von Mensch zu Mensch.

Daher auch keine Gebühren. Keine Vorgaben. Nichts. Eben eine private Kleinanzeige. Auch ebay wird nichts dazu sagen/helfen usw.

Sicher kannst Du einen Anwalt einschalten. Du hast ja die Dinge bei Dir. Postquittung usw.

Aber da wird nichts passieren. Außer mehr Geld ausgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@BlubbsDE
Bist du Anwalt, oder woher willst du den Ausgang schon jetzt kennen?
Ohne nähere Infos bzw. Einblicke in den kompletten Vorgang, der da abgelaufen ist?

Ist doch völlig egal, ob es über eBay Kleinanzeigen, über normal eBay lief, oder ob sie sich auf der Straße getroffen und den Deal dort besiegelt haben.
Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Die Frage ist ganz einfach, ob und wie man den kompletten Vorgang nachweisen kann. Wenn der komplette Kontakt per Mail ablief, ist das doch schonmal etwas.
 
Nein, ich bin kein Anwalt. Wäre ich einer, würde ich sicher auch den Gang zum Anwalt als einzigen Weg empfehlen.

Ich sage ja nicht, lass es sein. Ich sage nur, das wird nahezu keinen Erfolg haben.

Und wenn der TE den Anwalt aufsucht kann er uns ja über den Verlauf hier informieren. Das wäre eine nette Geste.
 
Ich werde auf jeden Fall mal einen Anwalt um Rat fragen.

Falls sich was ergibt lass ich es euch auf jeden Fall wissen.
 
BlubbsDe kannst du mir erklären wieso er hier pech hat? Wieso die Gegenseite nicht an die Vertragsvereinbarung mehr gebuunden ist, wieso überhaupt der Vertrag aufgelöst worden ist? Das einzig Mögliche ist eben das der TE keine Rückgaberecht ausgeschlossen hat. Trotzdem ist hier Schadensersatz durchaus denkbar.
 
@Xyn

ich weiß, das Thema ist Dein Steckenpferd.

Habe ich irgendwo geschrieben, der TE hätte keine Rechte und kein Recht seine Aufwendungen geltend zumachen? Nein.

Wenn ich Dich lese denke ich oft daran an A: ob Du jemals schon mal irgend etwas selber reklamierst oder geltend gemacht hast und B: das Du unausgereiftes rechtliches Halbwissen hast. Ich weiß, dass ich kein Jura studiert habe. Du weißt es scheinbar von Dir selbst nicht.

Wie auch immer. Schauen wir mal, was die Realität sagt in diesem Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei so einem lächerlichen Betrag zum Anwalt (ich meine damit die Versandkosten usw.)?
Das Erstgespräch wird dich mind. 50-70€ Kosten, das lohnt sich afaik nicht :p

Was manche Leute für Vorstellungen haben.. ich würde es einfach an den nächsten verkaufen und die Sache vergessen.
 
BlubbsDE schrieb:
Da wirst Du keinen Schaden geltend machen können.
Persönliches Pech ist das.

BlubbsDE schrieb:
Aber da wird nichts passieren. Außer mehr Geld ausgeben.

BlubbsDE schrieb:
Ich sage ja nicht, lass es sein. Ich sage nur, das wird nahezu keinen Erfolg haben.

BlubbsDE schrieb:
@Xyn
Habe ich irgendwo geschrieben, der TE hätte keine Rechte und kein Recht seine Aufwendungen geltend zumachen? Nein.

Noch fragen?

Ich habe die dich gefragt wieso du glaubst das er keine Chance hat. Statt dessen bekomme ich nur Angriffe von dir. Das lässt mich glauben du weisst das selbst nicht.

Im übrigen deine Meinung über mich in allen ehren, aber die ist hier nicht gefragt. Btw. auch für mich uninteressant was du über mich denkst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei so einem lächerlichen Betrag zum Anwalt (ich meine damit die Versandkosten usw.)?
Das Erstgespräch wird dich mind. 50-70€ Kosten, das lohnt sich afaik nicht :p

Was manche Leute für Vorstellungen haben.. ich würde es einfach an den nächsten verkaufen und die Sache vergessen.
Vor allem aber sollte diese Situation einen Lerneffekt nach sich ziehen. Selbst wenn du zum Anwalt gehst und Recht bekommen würdest muss erstmal das Geld am Start sein, um dir deine Kosten zurück zu erstatten.

Wenn der Käufer nicht einmal auf Schriftverkehr reagiert würde ich dieses als Leergeld Aktion verbuchen, stell das Teil rein mit Selbstabholung und/oder Vorkasse, wer diesen Artikel wirklich kaufen will tut das auch!
 
Wieso eigentlich immer die Anwaltempfehlung? Das BGB regelt das doch komplett. Der TE ist im Recht, es wurde ein gültiger Kaufvertrag geschlossen. Also Frist zur Abnahme setzen, wenn die verstrichen ist, Mahnung aufsetzen, danach zum Amtsgericht und für 25€ einen Mahnbescheid erwirken. Hier wird wegen jedem Kinkerlitzchen ein Faß aufgemacht und wenn dann jemand 100% im Recht ist, soll der auf seine Ansprüche verzichten?
 
Theoretisch kannst du natürlich Schadensersatzansprüche (Versand, PC-Shop, Umkosten/Aufwand und alle Kosten die dich Durchsetzung dieser Forderung kostet) das Problem ist halt das du mit Zeit, Nerven und Geld in Vorleistung gehen muss und nicht sicher ist das du am ende auch Geld bekommst. Wenn das z.b. nen armer Schüler war der das Teil bestellt hat wirst du da wohl nicht viel von sehen, wenn du aber ein wenig Zeit hast würde ich mir den Spaß trotzdem gönnen, methadron hat ja schon gesagt wie es geht...
Alternativ kannst du natürlich auch zum Anwalt gehen, hättest deutlich weniger Arbeit und Formfehler etc wären ausgeschlossen, aber eben auch ein deutlich höheres finanzielles Risiko, wenn am ende dann doch kein Geld kommt.

BTW: M.M.n gehört solchen Menschen einfach aus Prinzip eine reingewürgt, sich verrechnen oder sonst was und vom Kauf zurücktreten ist das eine und für sowas habe ich auch immer Verständnis, aber in dem Fall muss man das einfach kommunizieren und min die Versandkosten erstatten, dann wäre es ok, aber so wie es der Käufer hier gemacht hat ...
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