Schülerbafög

move123

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Hallo,

ich habe eine Frage und ich hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann,


Ich habe vom 01-08-2008 bis 01-06-2011 (2 Jahre 10 Monate) eine Ausbildung zum Kfm. Groß- & Außenhandel gemacht.

Dann war ich leider Gottes vom 01-06-2011 - 01-01-2012 (6 Monate) arbeitslos.

Danach habe ich eine Stellle gefunden 01-01-2012 bis open end (unbefristeter Vertrag)



Ich möchte ab Oktober 2014 eine Privatschule besuchen und enterunabhängiges Schülerbafög beantragen.
Vorraussetzung dafür ist folgendes

Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.

QUELLE

Wird mir die Arbeitslosigkeit angerechnet? Es handelt sich dabei noch um KEIN Studium, sondern um eine Umschuldung zum Informatiker an diesem College.

move123
 
Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.

Du musst inkl. Ausbildung 6 Jahre erwerbstätig gewesen sein... das wäre dann am 01.08.2008 + 6 Jahre + 6 Monate in denen du nicht erwerbstätig warst. Ergo 01.02.2015, wenn es da also keine Kulanz gibt wirst du kein BAföG bekommen.
 
Lauf folgender Quelle schlussfolgere ich etwas anderes
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html

Zitat:
Der Erwerbstätigkeit werden gleichgestellt

siehe Verwaltungsvorschriften (VwV) 11.3.6 bis 11.3.8 zu § 11 BAföG

Die Zeiten der Haushaltsführung eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter 10 Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat.
Wehr- und Zivildienst (sowie diesen gleichgestellte Dienste wie z.B. Entwicklungsdienst, andere Dienste im Ausland)
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bzw. Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Daneben können folgende Leistungen als Erwerbstätigkeit anerkannt werden, wenn der Auszubildende hierfür Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. erhalten hat:

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
Arbeitslosigkeit (sofern in dieser Zeit keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung stattgefunden hat und der Antragsteller der Agentur für Arbeit zur Verfügung stand)
Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz
Erwerbsunfähigkeit
Teilnahme an Maßnahmen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
Teilnahe an Weiterbildungsmaßnahmen nach den §§ 77 ff. SGB III

3 jährige Berufsausbildung und 3 jährige Erwerbstätigkeit (insgesamt 6 Jahre)

Wichtig an diesem Punkt zu sagen ist, dass die Reihenfolge folgendermaßen eingehalten werden muss: Erst Ausbildung und dann die Erwerbstätigkeit. Die Zeit der Berufsausbildung kann durchaus kürzer sein (z.B. 2 Jahre), dies muss dann aber wieder mit der Erwerbstätigkeitg aufgeholt werden, die dann 4 Jahre betragen muss, damit man in der Summe auf 6 Jahre kommt.

Für den Rest gelten die gleichen Voraussetzungen wie bereits bei der o. g. 5 jährigen Erwerbstätigkeit.

Daraus leite ich ab, dass meine Arbeitslosenzeit angerechnet wird. Kann mir da jemand einen schubs geben oder mich ggf. korrigieren?

move123
 
Hey,
Die einfachste Möglichkeit das zu klären ist bei der Antragsstelle. Einfach mal nachfragen (schriftlich) mit bitte um verbindliche Auskunft wie lange du noch Arbeiten müsstest um Anspruch zu bekommen. Wenn du laut deren Aussage Anspruch hast erstmal einen "Vorabentscheid" beantragen bevor du die Arbeit aufgibtst.
Viel Erfolg
 
Hey und danke für die Antworten,

ich habe mir einen Termin geben lassen beim zuständigen Amt. Ihr habt recht ich kann meine Planung nicht von selbst recherchierte Fakten abhängig machen.

@ Yogi666
Deine Tipps werde ich berücksichtigen, danke!

Ich habe gerade gesehen, dass mein "Vermögen" auch eine Rolle spielt. Oh man ey :/
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich spielt das ne Rolle, jemand mit 10000 aufm Sparbuch wird man kein Geld schenken.
 
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