Verarscht worden bei Facebook, wie bekomme ich mein Geld wieder ?

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Guten Tag. Ein Freund von mir hat sich letztens, obwohl ich ihm davon abgeraten habe, in einer Gebrauchtgruppe bei Facebook ein S3 für 250 Euro ,,ersteigert,,.

Nun, sie haben per Chat geschrieben:


Wie sieht das Handy aus ? Zustand ? etc halt, und denn haben sie ausgemacht das er ihm 250 Euro überweist und mein Kumpel hat ihm dann die Adresse genannt, nun, bis heute ist nix angekommen und der vermeidliche Verkäufer hat mein Kumpel, und mittlerweile mich auch bei Facebook ,,Ignoriert,,.

Klar es war eine dumme Aktion von meinem Kumpel, aber hat er irgendeine Chance wieder sein Geld zu erhalten ? Denn theoretisch wenn wir nur die Fakten sehen hat mein Kumpel aus jux und laune Geld überwiesen und ist mit dem Verkäufer keinen Vertrag in dem Sinne ( Chat ) eingegangen. Sehe ich das so richtig ?


Vielen Dank...
 
Überwiesenes Geld kannst du nicht zurückfordern.
Es ist ein Kaufvertrag entstanden, dein Freund hat sich an diesen gehalten.
Das Geld wird er wohl nicht wiedersehen, er sollte in jedem Fall Anzeige erstatten.
Möglichst alles sichern was er über diesen Deal hat.
 
Okay ?

Mir ist es schonmal passiert das ich was von Privat verkauft hatte und dieser gesagt hatte die Ware sei I.O ist aber mit knarzenden Tasten bei mir angekommen, Verkäufer hatte DHL das ganze in die Schuhe geschoben.... sowas kann auch nicht belangt werden, richtig ? :(
 
natürlich.
ist nur immer die Frage wie viel Energie man reinstecken will.
 
buzz89 schrieb:
Überwiesenes Geld kannst du nicht zurückfordern.

Selbstverständlich kann man Geld zurückfordern, nur eben nicht ohne weiteres.

Hier sollte in jedem Fall (wenigstens) Strafanzeige erstattet werden.
 
Ein par mehr Infos wären schon Hilfreich, gibts noch irgendwelche Protokolle von dem Chat, hat er wenigstens den Verwendungszeck bei der Überweisung angegeben, was genau habt ihr nach der Überweisung alles dem Verkäufer geschrieben und was hat er geantwortet ?

Wenn man hier realistisch bleibt behauptet der Verkäufer er habe unversichert versendet und das Paket ist verloren gegangen, ohne Beweis das ein versicherter Versand vereinbart war wirds da schon hakelig, zumindest ohne eigenen Anwalt.

Zumal ja noch das grundsätzliche Risiko besteht das beim Verkäufer nichts zu holen ist und ihr somit auf unbestimmte Zeit auf euren Kosten sitzen bleibt.
 
Natürlich kann man Geld welches man überwiesen hat zurück fordern. Warum sollte das auch nicht gehen? Man kann halt nur nicht zur Bank gehen und zurückbuchen lassen.
 
Alles ausdrucken zur Polizei damit und Strafanzeige erstatten. Hat man damit keinen Erfolg, dann hat man hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung, sonst siehts blöd aus.
 
Pandora schrieb:
Wenn man hier realistisch bleibt behauptet der Verkäufer er habe unversichert versendet und das Paket ist verloren gegangen, ohne Beweis das ein versicherter Versand vereinbart war wirds da schon hakelig, zumindest ohne eigenen Anwalt.
Der Verkäufer muss in dem Fall trotzdem beweisen, dass er die Ware verschickt hat. Denn behaupten kann man viel.
Er haftet nur nicht dafür, wenn die Ware dann auf dem Postweg verloren gegangen ist.

EDIT:
Schicke ein Einschreiben los mit Fristsetzung zur Lieferung. Wird die Frist nicht eingehalten, schickst du eine Mahnung los mit Fristsetzung zur Rücküberweisung des Geldes (da vom Kaufvertrag zurückgetreten nach Lieferverzug) und dem Hinweis, dass anschließend ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege geleitet wird.
Und das kannst du dann tun, sollte es dazu kommen. Es ist vergleichsweise günstig (günstiger als ein Anwalt) und spätestens wenn die Post vom Gericht bekommen, müssen sie reagieren. Sonst steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Die Anzeige bringt dir dein Geld ja nicht wieder. Anzeigen solltest du ihn trotzdem.
 
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