Verdienstausfall Gerichtsladung

eRacoon

Rear Admiral
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Hallo Community,
ich habe mal eine Frage bei der ich mir nicht 100% sicher bin weil überall etwas anderes steht bzw. andere Antworten bekomme.

Demnächst ist eine Gerichtsverhandlung bei der ich als Zeuge vorgeladen bin.
Die Gerichtsverhandlung ist weiter weg, wodurch ich den kompletten Tag dafür investieren muss.

Das Gericht bezahlt Verdienstausfall, das Problem ist, dass ich noch in der Ausbildung bin und laut dem Schreiben habe ich wohl kein Recht darauf.
Hier der Wortlaut aus dem Schreiben...
Auszubildenden entsteht nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 b BBiG kein Verdienstausfall, da die/der Auszubildende unverschuldet verhindert ist, ihre/seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen und damit die Ausbilderin/der Ausbilder verpflichtet ist, die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.

Jetzt habe ich das Schreiben meiner Personalabteilung vorgelegt und gesagt bekommen, ich müsste mir dafür Urlaub nehmen?!
Diese war sich aber selbst nicht 100% sicher ob das so läuft, ich könne nicht einfach so einen Tag freibekommen...

Wie versteht ihr das Schreiben?

Wenn ich das richtig interpretiere bekomme ich vom Staat kein Geld als Auszubildender und der Betrieb muss mich einen Tag einfach so freistellen?

Also ich bin ZEUGE in diesem Fall, ich habe nichts verbrochen, das war nämlich die erste Frage meiner Personalabteilung auf das Schreiben...

Vielleicht kennt sich jemand von euch genauer damit aus...

Danke!
 
Ohne ein Jurist zu sein:

Die Stelle bedeutet, dass dein Arbeitgeber dich bezahlen muss. Normalerweise ohne Urlaub.
 
Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.
Quelle: Juris.

Das heißt soviel, dass der Arbeitgeber dich freistellen muss.
 
Aber selbst wenn du einen Urlaubstag nehmen müsstest. Du bekommst ja die Vergütung auch im Urlaub.
Aber ich bin auch der Meinung, dass sie dich so freistellen müssen, ohne dir den Tag als Urlaub anzurechnen.
 
Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet dich für den angesetzten Zeitraum von der Arbeit frei zu stellen.

Da gibt es keinen Spielraum und es darf dir auch kein Urlaub für die fehlende Zeit abgezogen werden. Also legst du eine Kopie der Vorladung sowie später eine Bestätigung des Gerichts (für deine Anwesenheit) der Personalabteilung vor. Weiter natürlich den Ausbildungsleiter über die Abwesenheit im Vorfeld informieren.

Eine Bestätigung über dein Erscheinen bekommst du auf Nachfrage in der Verwaltung des jeweiligen Gerichts. Hinzu natürlich die Auslagen geltend machen, also Fahrtkosten (Vorlage eines Bahntickets etc).

Als Beispiel und zur weiteren Information:
http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1652.de
 
Zuletzt bearbeitet:
ui, da fällt mir grad ein, dass ich während meiner ausbildung auch einen solchen fall hatte, an dem ich urlaub nehmen musste. interessant... gleich mal anrufen um noch nen tag urlaub einzuklagen.
 
Okay dann lag ich ja richtig mit meiner Vermutung...
Der Betrieb muss mir freigeben ohne einen Urlaubstag zu streichen!

Danke für eure Meinungen! :)

PS:
Achja es ist doch immer wieder schön für was einen Unsinn Geld verschwendet wird, was allein der Spaß kostet für eine Angelegenheit die von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist...

Aber so etwas passiert wenn man Menschen ohne Gehirn eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung gibt...
 
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