Vorratsdatenspeicherung: Eine Zwickmühle für die Provider

Andreas Frischholz
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Vorratsdatenspeicherung: Eine Zwickmühle für die Provider

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember ist die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung ungewisser denn je, das aktuelle Gesetz bezeichnen Juristen und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags als nicht vereinbar mit den EU-Vorgaben. Provider-Verbände sprechen daher von einer Zwickmühle für die Unternehmen.

Ausschlaggebend ist, dass der Stichtag immer näher rückt: Bis zum Sommer müssen die Provider die Infrastruktur aufbauen, um die Verkehrs- und Standortdaten gemäß der Vorgaben zu speichern, die die Bundesnetzagentur in einem Anforderungskatalog festgelegt hat. Erst dann startet die Vorratsdatenspeicherung auch in der Praxis. Umso ärgerlicher ist nun, dass immer noch keine Rechtssicherheit herrscht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.

Wer sich an deutsches Gesetz hält, verstößt gegen EU-Recht

Daher warnen nun die Provider-Verbände VATM und Buglas in einer gemeinsamen Stellungnahme: Egal, ob sich die Provider nun an das deutsche Gesetz oder die Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten, in beiden Fällen droht Ärger. „Wenn ein Unternehmen die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung erfüllen will und sich daher im Rahmen der deutschen Vorgaben zur Datenüberwachung verhält, läuft es Gefahr, gegen vorrangig geltendes EU-Recht zu verstoßen“, erklären VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner und Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer.

Nun stehen also wirtschaftliche und Haftungsrisiken im Raum. Investieren Provider in die Infrastruktur für die Vorratsdatenspeicherung, wird es teuer. Die Verbände rechnen branchenweit mit Kosten von rund 500 Millionen Euro. Investitionen, die nach wenigen Monaten hinfällig sein könnten, sollte das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Gesetz wieder kippen. Und die Klagen laufen bereits.

Mit Verweis auf das EuGH-Urteil könnten sich Provider zwar weigern, die Vorratsdaten zu sammeln und an deutsche Behörden auf Anfrage zu übermitteln. Doch dann ist mit Strafen zu rechnen: Die Palette umfasst Bußgelder, im „schlimmsten Fall“ könnten allerdings auch „Zwangsmaßnahmen bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebs“ drohen.

Moratorium wurde schon gefordert

Daher müsse die Bundesregierung nun reagieren, fordern die Provider-Verbände in Schreiben an das Justiz- und Wirtschaftsministerium. Angesichts der finanziellen Belastungen und der Rechtsunsicherheit wären „praxisorientierte Lösungen“ nötig.

Wie so etwas aussehen kann, erklärte der Internetwirtschaftsverband eco bereits im Dezember. Unmittelbar nach dem EuGH-Urteil forderte der Verband ein Moratorium für das aktuelle Gesetz. Die Vorratsdatenspeicherung soll solange ausgesetzt werden, bis das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft entschieden hat.

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