Bundesnetzagentur: Telekom darf StreamOn-Beschluss länger prüfen

Andreas Frischholz
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Bundesnetzagentur: Telekom darf StreamOn-Beschluss länger prüfen
Bild: Deutsche Telekom

Als die Bundesnetzagentur beschlossen hatte, dass das Zero-Rating-Angebot StreamOn in manchen Bereichen gegen die EU-Vorgaben zur Netzneutralität verstößt, hatte die Deutsche Telekom eine Frist von zwei Wochen erhalten, um nachzubessern. Die wurde nun verlängert.

Generell ermöglicht StreamOn den Mobilfunk-Kunden der Telekom, die teilnehmenden Internetdienste zu nutzen, ohne dass der Datenverkehr auf das Inklusivvolumen angerechnet wird. Nicht vereinbar mit den EU-Vorgaben zur Netzneutralität ist laut der Bundesnetzagentur allerdings, dass die Telekom bei den L-Tarifen die Qualität der Video-Streams reduziert. Erst Kunden mit dem MagentaEins-Tarif können „StreamOn Music & Video Max“ und damit die volle HD-Qualität hinzubuchen. Moniert wird außerdem, dass dies nicht im EU-Ausland nutzbar ist. Das sei aber ein Verstoß gegen die Roaming-Verordnung.

Telekom hat nun bis zum 10. November Zeit

Deswegen muss die Telekom das Angebot überarbeiten – und hat dafür mehr Zeit. Wie Golem von der Bundesnetzagentur erfahren hat, wurde die Frist bis zum 10. November verlängert. Ursprünglich hatte die Telekom zwei Wochen, die Frist wäre dann am Ende dieser Woche abgelaufen.

Mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur waren weder die Telekom, noch die Kritiker des Angebots zufrieden. Ein Sprecher der Telekom hatte auf Anfrage von ComputerBase erklärt, man teile nicht die Rechtsauffassung der Behörde. Diese habe eine „eigene, sehr enge Interpretation des EU-Rechts“ angewendet. Die Telekom selbst will den Beschluss nun genau prüfen. Womöglich könnte der Konzern auch rechtlich dagegen vorgehen.

Verbraucherschützern ging der Beschluss der Bundesnetzagentur aber nicht weit genug. So erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), man hätte auf ein grundsätzliches Verbot von StreamOn und weiteren Zero-Rating Angeboten gehofft. Die würden zu Lasten des freien Internets gehen und den Wettbewerb zwischen einzelnen Diensten erschweren, so der Vorwurf.

Unklar, wie es weitergeht

Unklar bleibt also, wie es nun mit StreamOn weitergeht. Wie Golem vorrechnet, ist es insbesondere die als rechtswidrig eingestufte Ausnahme für das EU-Roaming, die dem Zero-Rating-Angebot das Genick brechen könnte. Denn sobald Kunden das Angebot auch im EU-Ausland nutzen können, müsste die Telekom die Großhandelspreise für den Datenverkehr zahlen, was ein bedeutender Kostenfaktor wäre.

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