E-Privacy-Verordnung: EU-Parlament votiert für Tracking-Schutz

Andreas Frischholz
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E-Privacy-Verordnung: EU-Parlament votiert für Tracking-Schutz
Bild: Leandro Neumann Ciuffo | CC BY 2.0

Das EU-Parlament hat heute den Entwurf für die E-Privacy-Verordnung abgesegnet, der unterem anderem einen stärkeren Schutz vor Online- und Offline-Tracking sowie ein Recht auf Verschlüsselung vorsieht. Während Datenschützer zufrieden sind, hadert die Wirtschaft.

Bei der Abstimmung votierten insgesamt 318 Abgeordnete für den Entwurf, den der Innen- und Justizausschuss im Europäischen Parlament (LIBE) in der letzten Woche beschlossen hat. 180 Abgeordnete stimmten dagegen.

EU-Parlament stimmt für verschärften Tracking-Schutz

Das zentrale Ziel in der Vorlage des EU-Parlaments ist, die digitale Kommunikation der EU-Bürger besser zu schützen. Neben einem Anrecht auf Verschlüsselung sowie der gleichen Rechtsgrundlage für klassische Telekommunikationsanbieter und Messenger-Diensten zählt dazu auch der Tracking-Schutz.

Der Schutz beim Online-Tracking wird unter anderem durch die neue Cookie-Richtlinie umgesetzt. Browser und Smartphones sollen künftig eine „Do-Not-Track“-Option erhalten, sodass Nutzer leichter entscheiden können, ob sie dem Tracking zustimmen oder nicht. Im Sinne des „Privacy-by-Default“-Ansatzes soll zudem von Anfang an die Option ausgewählt werden, die die Privatsphäre schützt.

Für das Offline-Tracking – also etwa dem Auswerten von WLAN-Daten in Geschäften – sieht die Vorlage ebenfalls strengere Vorschriften vor. Gestattet wird es außerdem nur, wenn Nutzer zuvor eingewilligt haben.

Generell gilt ohnehin: Das Verarbeiten von persönlichen Daten ist nur erlaubt, wenn die Nutzer einwilligen. Das gilt künftig auch für Messenger-Dienste wie Skype oder WhatsApp.

Bürgerrechtler sind zufrieden, die Wirtschaft nicht

Dass es die Vorlage durch das EU-Parlament gebracht hat, begrüßen Netzaktivisten und Bürgerrechtler. So erklärt Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft: „Mit der heutigen Abstimmung zur ePrivacy-Reform hat das Europäische Parlament in erfreulicher Deutlichkeit zugunsten der Grundrechte entschieden.“ Das wäre auch wirtschaftlich kein Nachteil. „Anders als von Industrielobbyisten immer wieder behauptet, ist ein starkes Datenschutzniveau kein Hindernis für innovative Geschäftsmodelle, sondern ein potenzieller Standortvorteil für die europäische Digitalwirtschaft“, so Tripp.

Erst in der letzten Woche hatte der Bitkom kritisiert, die verschärften Vorschriften für die digitale Kommunikation wären ein Hemmnis für Innovationen. Die eingeschränkte Datenverarbeitung würde es erschweren, „Online-Angebote zu personalisieren oder leichter bedienbar zu machen“. Ebenso heißt es in einer Stellungnahme vom Verband der Internetwirtschaft eco, die E-Privacy-Verordnung würde „digitale Geschäftsmodelle durch restriktive Vorschriften und eine übermäßige Ausweitung des Regulierungsfelds massiv“ einschränken.

Einer der Vorwürfe ist: Je strikter die Vorgaben für den Umgang mit Nutzerdaten sind, desto schwerer fällt es Unternehmen, personalisierte Werbung zu schalten. Das erschwere dann die Finanzierung der Angebote.

Verlegerverbände hatten das bereits in der Vergangenheit kritisiert. Und hoffen nun, dass die Bundesregierung noch in den Trilog-Verhandlungen eingreift. Denn dort muss sich das EU-Parlament noch mit dem Ministerrat und der EU-Kommission über den finalen Entwurf verständigen.

Daher erklärte ein Sprecher von Bund der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) bereits in der letzten Woche: „Deutschland muss nun seine zögerliche Haltung aufgeben und mit Nachdruck für eine Regelung eintreten, die Datenschutz und legitime Geschäftsmodelle offener Webangebote berücksichtigt.“ Ansonsten wären journalistische Geschäftsmodelle in Gefahr. Bürgerrechtsvereine wie die Digitale Gesellschaft setzen hingegen darauf, dass das EU-Parlament die heute beschlossene Vorlage als Mandat nimmt, um die strikten Vorgaben auch in die finale Verordnung zu übernehmen.

Die Zeit wird knapp

Inkrafttreten soll die E-Privacy-Verordnung eigentlich zusammen mit der EU-Datenschutzreform, die ab dem 25. Mai 2018 gilt. Die Trilog-Verhandlungen werden sich nach Einschätzung des eco aber bis zum Jahresende hinziehen. Die wenigen Monate danach würden dann aber nicht mehr ausreichen, um die Vorgaben umzusetzen, so der Verband.

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