E-Privacy-Verordnung: Datenschutz und Versch­lüssel­ung für Messenger-Dienste

Andreas Frischholz
13 Kommentare
E-Privacy-Verordnung: Datenschutz und Versch­lüssel­ung für Messenger-Dienste
Bild: Sébastien Bertrand | CC BY 2.0

Der für die E-Privacy-Verordnung zuständige Innen- und Justizausschuss im Europäischen Parlament (LIBE) hat sich auf einen Entwurf verständigt, der verschärfte Vorgaben beim Datenschutz sowie eine Verschlüsselungspflicht vorsieht. Verbraucherschützer bewerten den Beschluss als Schritt in die richtige Richtung.

Besser geschützte Daten bei allen Kommunikationsdiensten

Die neue E-Privacy-Verordnung gilt nicht nur für klassische Telekommunikationsanbieter, sondern auch für Internetdienste wie den Facebook Messenger, Skype oder WhatsApp. Das Ziel ist also gleiche Regeln für alle, die elektronische Kommunikation anbieten.

Was die EU-Abgeordneten nun durchsetzen wollen, sind strengere Regeln, um den Schutz der Privatsphäre sowie eine vertrauliche Kommunikation zu gewährleisten. „Privacy by default“ ist das Stichwort. Deswegen wird klargestellt, dass Anbieter von Messenger- und Telekommunikationsdiensten die Nutzerdaten nur dann verarbeiten dürfen, wenn diese zuvor eingewilligt haben. Außerdem soll es eine Verschlüsselungspflicht geben.

Weitere Punkte der Privacy-Ordnung umfassen die sogenannte Cookie-Richtlinie. Die soll überarbeitet werden und enthält verschärfte Vorgaben, die sowohl das Online- als auch das Offline-Tracking betreffen.

Verbraucher- und Datenschützer sind zufrieden, die Wirtschaft nicht

Jan Philip Albrecht, EU-Abgeordneter von den Grünen, begrüßt den Beschluss des LIBE-Ausschusses. „Nutzer müssen darauf vertrauen können, dass ihr Surf- und Kommunikationsverhalten nicht ausgewertet oder weitergegeben wird“, so Albrecht. Ausnahmen würden zwar existieren, die betreffen aber nur die statistischen Messungen des Nutzerverhaltens sowie die IT-Sicherheit.

Grundsätzlich zufrieden ist auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass der LIBE-Ausschuss den Ansatz der EU-Kommission fortführt. Eine Datenverarbeitung im sensiblen Telekommunikationsbereich ist demnach grundsätzlich nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig. Außerdem hat der Ausschuss die Vorgaben zur Nachverfolgung von Interessen und Bewegungen der Verbraucher in der Online- und Offlinewelt (Tracking) weiter geschärft.

Klaus Müller, vzbv-Vorstand

Was die Verbraucherschützer aber bemängeln, sind die Vorgaben für Telefonwerbung. Die soll künftig auch möglich sein, ohne dass die Betroffenen explizit eingewilligt haben.

Wesentlich kritischer sind wie gehabt die Stimmen aus der Wirtschaft. So erklärt Susanne Dehmel vom Bitkom in einer Stellungnahme: „Der heute abgestimmte Verhandlungstext ist sehr einseitig darauf ausgerichtet, Datenverarbeitung grundsätzlich zu verbieten, Ausnahmen gibt es so gut wie keine.“ Massiv eingeschränkt werde demnach etwa die Möglichkeit, „Online-Angebote zu personalisieren oder leichter bedienbar zu machen“.

Zeitplan für die nächsten Wochen

Noch ist der Entwurf des LIBE-Ausschusses nicht in trockenen Tüchern. Nächste Woche muss erst das Plenum des EU-Parlaments abstimmen, das gilt aber als Formalie – trotz Widerstand aus dem konservativen Lager. Ist diese Abstimmung durch, starten dann die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der EU über den finalen Entwurf der Verordnung. Die soll dann mit der EU-Datenschutzreform im Mai 2018 in Kraft treten.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!