Netzsperren: Vodafone muss Zugang zu Kinox.to blockieren

Update 2 Andreas Frischholz
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Netzsperren: Vodafone muss Zugang zu Kinox.to blockieren
Bild: Vodafone

Wie mehrere Nutzer auf Twitter berichten, blockiert Vodafone Kabel Deutschland seit heute den Zugang zu dem illegalen Streaming-Portal Kinox.to. Der Hintergrund der Netzsperre ist offenbar eine einstweilige Verfügung von Constantin Film. Das berichtet unter anderem Golem.

Demnach erwirkte Constantin Film am 1. Februar eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone Kabel Deutschland. Betroffen sind also nur Kabelkunden, nicht aber DSL-Kunden. Die können – wie ein Test der Redaktion zeigt – nach wie vor auf das illegale Streaming-Portal zugreifen.

Zugang zu illegalen Portalen blockieren

Wie zu erwarten geht es bei der einstweiligen Verfügung um Verstöße gegen das Urheberrecht. Über Kinox.to werden Filme und Serien illegal verbreitet, das Portal sowie der Vorgänger (Kino.to) befinden sich deswegen schon seit langem im Visier der Behörden. So laufen immer noch Ermittlungen gegen die Hintermänner von Kinox.to, schon vor gut drei Jahren fand eine Razzia statt. Die Seite selbst konnten die Behörden aber nicht vom Netz nehmen, weil sie keine Zugangsdaten haben.

Constantin Film versucht nun offenbar mit der einstweiligen Verfügung, den Zugang zu erschweren. Der Filmverleih beruft sich dabei laut Golem offenbar auf das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April 2017. Bei dem ging es im Kern zwar um das Verbot von Streaming-Boxen, über die sich von Haus aus illegale Streams abrufen lassen. Das Urteil ließ sich nach Ansicht von Juristen allerdings auch insoweit interpretieren, dass es auf Streaming-Seiten wie Kinox.to übertragbar ist.

Constantin Film selbst forderte bereits vor Jahren Netzsperren, um Webseiten zu blockieren, die geschützte Inhalte rechtswidrig verbreiten. Innerhalb der EU ist das Instrument auch nicht neu. In Österreich wurden Internetanbieter bereits verpflichtet, den Zugang zu bestimmten Portalen zu sperren.

Vodafone nutzt DNS-Blockade

Wie mehrere Nutzer in den Foren von Vodafone berichten, setzt der Kabelanbieter eine DNS-Blockade ein. Die Sperre ließe sich also umgehen, wenn Nutzer auf die DNS-Dienste von Anbietern wie Google oder offene Alternativen umsteigen.

Update

Vodafone hat nun auf Anfrage von ComputerBase bestätigt, die einstweilige Verfügung von Constantin Film erhalten zu haben, weil urheberrechtliche Ansprüche von Dritten verletzt wurden. Details will man aufgrund des laufenden Verfahrens aber nicht nennen.

Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Feb. 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabelsparte zu sperren. Es geht um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, gibt Vodafone dazu keine Stellungnahme ab.

Stellungnahme von Vodafone
Update

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) begrüßt derweil, dass es mit Constantin Film einem Rechteinhaber gelungen ist, Netzsperren gegen Kinox.to durchzusetzen. Das wäre ein „wichtiger Schritt“, sagte der Verband auf Anfrage von ComputerBase, und ist erfreut, dass er mal vollzogen wurde. Denn sofern nichts anderes machbar ist, wären die Netzsperren eine „Möglichkeit, um illegalen Seiten das Wasser abzugraben“. Kinox.to gilt dabei als Paradebeispiel, denn gegen die Betreiber des Portals laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen und es gab Verurteilungen. Abrufbar ist die Streaming-Seite aber immer noch, da es den Behörden nicht gelingt, die Server vom Netz zu nehmen.

Allerdings gibt es auch gegenteilige Ansichten. Laut einem Bericht von Netzpolitik.org bezeichnet Judith Steinbrecher vom IT-Verband Bitkom die Netzsperren als „völlig überzogene“ Maßnahme bei Urheberrechtsverstößen. Die Interessen von Rechteinhabern wären legitim, doch bei Netzsperren würden immer Risiken wie etwa Overblocking bestehen.

Weitere Anordnung von Constantin Film zielt auf Tauschbörsen-Nutzer

Wie Netzpolitik.org berichtete, existiert neben der einstweiligen Verfügung noch weitere einstweilige Anordnungen, die Constantin Film gegen Vodafone erlassen hat. Das Landgericht München bestätigte das auf Anfrage von ComputerBase.

Bei diesen Anordnungen, die vom 10. Und 11. Januar stammen, geht es allerdings nicht um Netzsperren. Stattdessen wird Vodafone aufgefordert, die IP-Adressen von Kunden nicht zu löschen, die eine bestimmte Tauschbörse benutzt haben. Weitere Details dazu sind nicht bekannt. Eine Anordnung hat allerdings einen vorläufigen Charakter, Aussagen über den Abschluss des Verfahrens lassen sich damit noch nicht treffen.

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