NetzDG: Weniger Beschwerden als erwartet beim Bundesamt

Andreas Frischholz
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NetzDG: Weniger Beschwerden als erwartet beim Bundesamt
Bild: Oliver Ponsold | CC BY 2.0

Während die Bundesregierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verschärfen will, zeigt sich bei den bestehenden Verfahren: Die Anzahl der direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gemeldeten Beiträge ist rückläufig und fällt deutlich geringer aus als erwartet. Das meldet das Handelsblatt.

Durch das NetzDG müssen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube unter anderem strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge binnen einer bestimmten Frist löschen: Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten sind es 24 Stunden, ansonsten eine Woche. Sollten die Plattformbetreiber die Vorgaben systematisch und wiederholt nicht einhalten, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Als Alternative zu den Meldeverfahren bei den sozialen Netzwerken ist es zudem möglich, die Beiträge direkt beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Formular einzureichen. Dabei rechnete die Bundesregierung mit rund 25.000 Beschwerden pro Jahr. Doch die tatsächliche Anzahl der auf diesen Weg gemeldeten Beiträge fällt deutlich geringer aus. 489 waren es bis Mitte Dezember dieses Jahres. 2018 waren es noch 714 Meldungen, die Tendenz ist also rückläufig.

Umstrittene Melde-Mechanismen

Die meisten beim Bundesamt für Justiz eingereichten Beschwerden sollen laut Handelsblatt von Twitter stammen. Generell ist es aber schwierig, die Anzahl der gemeldeten Inhalte zu bewerten. Deutliche Unterschiede gibt es etwa in den Transparenz-Berichten, in denen die sozialen Netzwerke die Beschwerden aufführen, die über den jeweiligen Dienst direkt eingereicht wurden. Bei Twitter waren es demnach im ersten Halbjahr 2019 rund 447.000 Beschwerden von Nutzern sowie nochmals 26.000 von Beschwerdestellen. Maßnahmen ergriffen wurden bei 44.752 der Nutzerbeschwerden sowie 1.950 der Meldungen von Beschwerdestellen. Facebook kommt in seinem Report für diesen Zeitraum aber lediglich auf 674 NetzDG-Beschwerden.

Erklären lassen sich die Ergebnisse mit dem Meldeverfahren bei den einzelnen Diensten. Facebook selbst hat zwar ein separates NetzDG-Formular eingerichtet, das wird aber als zu gut versteckt bezeichnet. Somit stellt sich immer die Frage, wie viele Beiträge überhaupt im Rahmen des NetzDG-Verfahrens gemeldet wurden oder allgemein eingereicht wurden. „Die Möglichkeiten, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu melden, sind unterschiedlich leicht zugänglich ausgestaltet“, erklärt daher auch die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft.

Auch die Anzahl der gelöschten Beiträge lässt sich demnach nur schwer interpretieren, weil Vergleichszahlen vor der Einführung des NetzDG fehlen. Und hinzu kommt: Die Dienste löschen weiterhin vor allem solche Inhalte, die nicht den jeweiligen Gemeinschaftsstandards entsprechen. Sie agieren also weiterhin vor allem innerhalb des eigenen Kosmos.

Inwieweit das Gesetz, so wie Kritiker befürchten, zu Overblocking führt, lässt sich also nach wie vor nur schwer einschätzen. Prominente Fälle wie die Twitter-Sperre für den Autor Tom Hildebrand oder die Jüdische Allgemeine legen allerdings immer wieder den Verdacht nahe, dass die sozialen Netzwerke auch überreagieren. Bürgerrechtler kritisieren zudem, dass vor allem rechte Kreise das System missbrauchen, um unliebsame Kritiker blockieren zu lassen.

Kritik am verschärften NetzDG

Selbst beim Status Quo bleiben neben Bürgerrechtlern auch Branchenvertreter kritisch. Im Handelsblatt sagte etwa der Hauptgeschäftsführer vom IT-Branchenverband Bitkom: „Beim NetzDG stehen Aufwand und Nutzen in einem krassen Missverhältnis, die Umsetzung bleibt schwierig.“ Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält indes an dem Plan fest, das NetzDG zu verschärfen. Wenn Menschen durch Hetze und Beleidigungen im Netz bedroht werden, müssten sie das Gefühl haben, dass der Staat reagiere, so die Ministerin laut dem Handelsblatt.

Lambrechts Pläne sind aber äußerst umstritten. Denn diese sehen nicht nur ein erweitertes NetzDG vor, durch das soziale Netzwerke künftig strafrechtliche Inhalte samt IP-Adressen sowie Portnummern der Nutzer direkt an das BKA melden müssen. Sondern auch noch eine Änderung des Telemediengesetzes, das künftig Behörden erlauben wird, bei praktisch allen gewerblichen Diensten die Passwörter der Nutzer abzufragen.

Selbst wenn das in der Regel nicht viel bringt, weil Passwörter entsprechend der Vorgaben von DSGVO und BSI nur verschlüsselt vorliegen sollten, reißt die Kritik nicht ab. Bürgerrechtler warnen vor einem ausgeweiteten Überwachungsstaat, Wirtschaftsverbände wie der eco vor Milliarden-Kosten.

Europäische Lösung als Alternative

Auch Oppositionspolitiker lehnen den Vorstoß von Lambrecht ab. Was sie im Kampf gegen Beleidigungen und Hetze fordern, ist eine europäische Lösung. „Das Internet ist global und das Problem von Hass und Hetze im Internet ist es auch, deshalb brauchen wir auch einen übergeordneten Ansatz, und der liegt derzeit auf der europäischen Ebene“, sagte etwa die Grünen-Netzpolitikerin Tabea Grün dem Handelsblatt.

Für so eine EU-Regelung sprechen sich per se auch Befürworter des verschärften Gesetzes wie der Deutsche Richterbund aus. Diese halten allerdings auch eine nationale Regelung für entscheidend, denn den Betroffenen von Hass und Hetze könne man nicht „zumuten, noch zwei oder drei Jahre auf Europa zu warten“, so der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn im Handelsblatt.