Graka defekt - Gutschrift nach Abzug Gebrauchsvorteil

Das ist richtig. Und auch in der Art gibt es Unterschiede: so gibt es etwa Beschaffenheitsgarantien im Gegensatz zu Haltbarkeitsgarantien. Beides wiederum ist nicht mit einer Garantiehaftung zu verwechseln.

Ich halte die Gewährleistung nicht völlig für absurd: die Beweislastumkehr findet streng genommen nicht bezüglich des Zeitraumes nach den ersten sechs Monaten statt, sondern davor. Im übrigen Zeitraum ist die Beweislast so verteilt, wie sie ganz grundsätzlich gilt: wer einen Anspruch geltend macht, muss die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Ich sehe aber ein, wenn jemand eine andere Regelung für sinnvoller hält. Allerdings ist zu bedenken, dass zB Mehrkosten für missbräuchliche Inanspruchnahmen über die Einpreisung die Allgemeinheit trägt.
 
Droitteur schrieb:
Allerdings ist zu bedenken, dass zB Mehrkosten für missbräuchliche Inanspruchnahmen über die Einpreisung die Allgemeinheit trägt.
Eine missbräuchliche Inanspruchnahme kann man auch innerhalb der ersten sechs Monate machen. Ich denke kaum das jetzt ein Großteil der Verbraucher kriminell wird. Die Regelung der Gewährleistung ist meiner Meinung nach widersinnig. Wenn man schon 2 Jahre Gewährleistung gewährt dann sollte man die Regelung mit der Beweislastumkehr fallenlassen bzw. die Beweislast dem Händler zuweisen. Jetzt hat man praktisch nur sechs Monate Gewährleistung und dann die Garantie wenn es eine gibt, Apple zum Beispiel gewährt nur ein Jahr Garantie und es gibt auch Hersteller die keine Garantie gewähren.
wer einen Anspruch geltend macht, muss die für ihn günstigen Tatsachen beweisen
Im Prinzip richtig, wie gesagt nach den ersten sechs Monaten ist nur der Verbraucher in der Beweispflicht.
Die Gewährleistung gibt es praktisch nur sechs Monate lang.
 
Ich sag doch nichts für oder gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme. Man muss sie eben nur mitbedenken. Und die Gewährleistung gibt es praktisch nur sechs Monate lang - das gilt für mich nicht.

Die Gewährleistung in derzeitiger Regelung ist auch absolut logisch: es handelt sich um nichts anderes als eine speziell ausgestaltete Verjährungsfrist bezüglich des (modifizierten) Erfüllungsanspruchs. Wenn jemand nach einem Jahr gewisse Tatsachen beweisen kann (zB dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt), warum soll man ihm das nicht mehr gewähren, bloß weil dir die abstrakte Regelung ansonsten nicht weit genug geht? Man kann natürlich sagen, dass die Gewährleistung weitergehen soll, aber trotzdem ist sie, soweit sie greift, ja nicht sinnlos.

Wie man die Beweislast verteilt, ist eine politische Frage. Das kann man so und so sehen; für beide Seiten gibt es Argumente.
 
Droitteur schrieb:
Wenn jemand nach einem Jahr gewisse Tatsachen beweisen kann (zB dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt), warum soll man ihm das nicht mehr gewähren
Wie schon gesagt der Verbraucher muss beweisen und das ist praktisch unmöglich. Und warum sollte es sinnvoll sein einen Nachweis zu Verlangen das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Wenn es einen Mangel gibt dann sollte es ja egal sein wann er entstanden ist und genau deswegen halte ich diese Regelung für unsinnig.
aber trotzdem ist sie, soweit sie greift, ja nicht sinnlos
In den ersten sechs Monaten greift sie auch aber danach nicht mehr, es ist halt so und ehrlich gesagt ich mache ich mir keine großen Hoffnungen das es in absehbarer Zeit anders wird.
 
Das Gesetz wird erstens nicht nur für Verbraucher gemacht und es ist zweitens eben nicht immer unmöglich, einen Beweis zu erbringen. Und wo ein Beweis nicht erbringbar ist, ist es doch auch nicht schlechthin ungerecht, wenn man in der Konsequenz einen Anspruch ablehnt.

Es geht bei der Gewährleistung darum, Mängel in einer Sache auszugleichen, die der Sphäre des ursprünglichen Eigentümers entstammen. Diesbezüglich macht der Zeitpunkt, wann ein Mangel entstanden ist, schon einen relevanten Unterschied.
 
Droitteur schrieb:
Das Gesetz wird erstens nicht nur für Verbraucher gemacht
Verbraucherfreundlich ist es bestimmt nicht.
und es ist zweitens eben nicht immer unmöglich, einen Beweis zu erbringen
Doch ist es, es ist niemandem anzuraten die Gewährleistung nach den ersten sechs Monaten in Anspruch zu nehmen warum habe ich schon mehrfach erklärt.
Es geht bei der Gewährleistung darum, Mängel in einer Sache auszugleichen
In den ersten sechs Monaten kann man es ja auch problemlos machen danach nicht mehr.
Diesbezüglich macht der Zeitpunkt, wann ein Mangel entstanden ist, schon einen relevanten Unterschied
Eben nicht, Mangel ist Mangel das heißt man hat ein defektes Gerät warum sollte der Zeitraum (bei Übergabe) eine Rolle spielen das entbehrt doch jeder Logik.
 
ja nur leider wird doch diese beweislastumkehr teilweise von den händlern missbraucht, nach ablauf der 6 monate stellen die sich teilweise dumm und wollen halt bewiesen haben das der mangel schon zum kaufzeitpunkt vorlag.
für den gewöhnlichen kunden ist das aber n ding der unmöglichkeit.
und am ende ist es mir doch egal wie was wann wo nun defekt ist, der artikel ist innerhalb der 2 jahre gewährleistung nicht mehr funktionstüchtig (vorrausgesetzt ich hab ihn seiner bestimmung nach benutzt) dann sollte es ersatz oder eben reparatur geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
damn80 schrieb:
nach ablauf der 6 monate stellen die sich teilweise dumm und wollen halt bewisen haben das der mangel schon zum kaufzeitpunkt vorlag.
Das hat mit Dummheit nichts zu tun es ist ihr gutes Recht nach sechs Monaten einen Beweis zu fordern das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Rechtlich ist das völlig in Ordnung ich habe aber schon gepostet das ich diese Regelung unsinnig finde.
 
Die Regelung kann man eben gut oder schlecht finden, wie gesagt. Für beide Seiten gibt es Argumente. Und unlogisch ist sie nicht.

Ein Defekt kann auch auf unsachgemäßem Umgang oder schlicht Verschleiß oder Dritteinwirkung beruhen, warum soll dafür der Verkäufer einstehen?
 
ich sag ja nicht das sie dumm sind, eben sie tun nur so weils schlaue füchse sind, und sich den ärger mit der gewährleistung sparen.
der kunde ist der dumme.
ob diese tolle regelung guter lobbyarbeit zu verdanken ist?
 
Da es sich bei dieser Regelung um den Standard handelt, wie er grundsätzlich gilt, ist sie nicht unmittelbar einer verwerflichen Lobbyarbeit zu verdanken, sondern ist eben der Standard. Höchstens, dass an ihr nichts geändert wird.

Im Gegenteil jedoch ist ja gerade die Tendenz hin zum Verbraucherschutz einer anderen verwerflichen (?) Lobby zu verdanken; eben der Verbraucherlobby.. und nicht zuletzt der allseits verhassten (?) EU.
 
Droitteur schrieb:
Ein Defekt kann auch auf unsachgemäßem Umgang oder schlicht Verschleiß oder Dritteinwirkung beruhen, warum soll dafür der Verkäufer einstehen?
Das kann ja in den ersten sechs Monaten ja auch passieren, aber dein Einwand hat ja mit der Laufzeit nichts zu tun. Und waarum ich sie unsinnig finde habe ich auch schon erklärt.
 
Natürlich kann das in den ersten sechs Monaten auch passieren. Deshalb ist es bereits überaus freundlich von der Gesetzgeberin, dem Verbraucher hier das Leben zu erleichtern - letztlich geschieht das jedoch auf Kosten aller. Das soll nicht heißen, dass ich etwas dagegen habe.
 
Droitteur schrieb:
letztlich geschieht das jedoch auf Kosten aller.
Was heißt auf Kosten aller? Es geht um private Händler und nicht um Steuergelder oder Steuerhinterziehung.
Und es hätte noch einen Vorteil wenn die Gewährleistug wirklich zwei Jahre laufen würde, man würde sorgfälltiger produzieren also würde die Qualität steigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle Fälle, in denen sich nicht klären lässt, wer für den Schaden verantwortlich ist (oder gar bewusst getäuscht wird), zahlt nun der Händler bzw Hersteller, und diese Kosten werden selbstverständlich beim Preis berücksichtigt, "eingepreist".
 
Droitteur schrieb:
Alle Fälle, in denen sich nicht klären lässt, wer für den Schaden verantwortlich ist (oder gar bewusst getäuscht wird),.
Du meinst bei Selbstverschulden? Bei Selbstverschulden greift weder die Gewährleistung noch die Garantie. Das bewusst getäuscht lasse ich mal dahingestellt das sind Ausnahmen und das ist kriminell.
 
Zu deinem Nachtrag: Richtig, das ist ein altes Thema. Interessant dazu ist auch das Stichwort "Geplante Obsoleszenz".

Und zu deinem aktuellen Beitrag: Genau darum geht es ja bei der Beweislastverteilung. Fälle, in denen dies alles ungeklärt bleiben muss, weil es sich schlicht nicht aufklären lässt, schlagen sich im Preis nieder - werden zu Kosten der Allgemeinheit.
 
Droitteur schrieb:
werden zu Kosten der Allgemeinheit.
Das bezweifle ich dafür ist der Konkurrenzdruck viel zu hoch, und gerade im Technikbereich gibt es sinkende Preise und selbst wenn sie minimal angehoben würden man hat ja dann etwas davon man kann dann 2 Jahre einen Austausch fordern.
 
Es handelt sich um zusätzliche Kosten, die getragen werden müssen. Und vom Austausch hat man definitiv etwas, ja. Hierzu gibt es auch wieder ein schönes Stichwort: Kettengewährleistung. Die Zweijahresfrist kann nämlich immer wieder neu beginnen - inkl. Beweislastumkehr!
 
Es werden wahrscheinlich keine Kosten anfallen, der Händler bleibt bei einem Austausch ja auch nicht auf dem Gerät sitzen er schickt es zum Hersteller/Produzenten und bekommt das Geld zurück. Und der Hersteller/Produzent muss halt schauen das seine Ware mindestens 2 Jahre hält wenn er kosten vermeiden will.
 
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