Ist eine Garantie "übertragbar"?

Nun ich kann dir einen großen Händler zeigen und zwar Mindfactory die zimlich restriktiv diese Beweislastumkehr durchsetzen, denn mir haben sie mal dies geschrieben:

Begründung: Umkehr der Beweislast

Leider ist der Kauf des Artikels bereits über 6 Monate her, so dass der Fall der umgekehrten Beweislast in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Sie uns ein Gutachten erbringen müssten, welches beweist, dass der vorliegende Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Sollten Sie dieses Gutachten nicht erbringen können, sind wir nicht mehr dazu verpflichtet, die Ware für Sie einzuschicken bzw. auszutauschen. Dies mag sehr kleinlich und nicht sehr kundenfreundlich wirken, doch sind wir leider abhängig von unseren Vorlieferanten, die leider immer häufiger auf diesen Beweis pochen.


Mit freundlichen Grüßen

oder hier

http://www.planet3dnow.de/vbulletin...efektes-Board-nicht-an--trotz-Garantie-!!!!!?

Und ja ich habe ja immer geschrieben, dass der Hersteller verfahren kann wie er möchte, ich aber kaufe einfach keine Produkte mehr von diesen Herstellern. Gibt genug Hersteller die die Garantiebedingungen vernünftig auslegen.

Und wenn ich etwas verkaufe dann bekomme ich immer etwas besser los oder sogar mehr Geld wenn ich schreiben kann hat noch so und so lange Garantie.
Wenn ich etwas verkaufe dann habe ich mit dem Teil abgeschlossen und kein Bock nach einem Jahr für den Käufer die Garantie abzuwickeln weil ein Hersteller meint dies völlig unverständlicherweise nur dem Erstkäufer zuzubilligen. Und es stimmt ja, jede Firma darf die Garantiebedingungen so auslegen wie sie wollen, habe ich ja auch geschrieben. Nur für mich ist die Firma dann mit solchen Bedingungen gestorben. Und ich hoffe viele User verfahren ebenso!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Händler, in dem Fall nicht aus einem bestimmten Grund (auf die Antwort von MF bezogen) oder aufgrund einer Unklarheit des Rechtsanspruchs so gehandelt hat, was ich jetzt nicht nachvollziehen kann, dann könnte mir so ein Händler nur längs, quer und diagonal die Rosette verwöhnen und sich über Post freuen.

Denn solche pauschalen Aussagen sind inakzeptabel und natürlich auch eine dreiste Lüge.

Und zwar aus dem Grund, weil kein Händler leider abhängig vom Vorlieferanten ist, der leider immer häufiger auf diesen Beweis pocht.

Der Händler hat nur Bedenken, dass er länger auf den Kostenersatz vom Vorlieferanten warten muss oder im Streitfall erst einmal gar nichts erstattet bekommt. Der Händler kann aber seinem Kunden gegenüber jederzeit in "Vorleistung" treten, daran hindert ihn keiner. ;)

Edit: Warum schreibt MF, dass sie leider abhängig vom Vorlieferanten sind? Denn der Vorlieferant von MF wäre ja der Lieferant vom Lieferant. Und der Vorlieferant wäre nur Deiner. Selbst diese Aussage ist nicht durchdacht. :p
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
YesWeedCan schrieb:
Ne natürlich nicht, aber einer der wenigen. Die absolute Mehrheit der Hersteller handhabt das eben nicht so.
Das ist völliger Bullshit, was du hier von dir gibst!

Die meisten Netzteilhersteller gewähren nur dem Erstkäufer die Garantie, bei einigen muss man sich sogar registrieren, sonst gibts nur 3 Jahre...

Aber hast du schon mal darüber nachgedacht, warum die das machen?! Vielleicht gibt es ja einen Grund dafür, dass man das nur dem Erstkäufer garantiert und nicht dem Zweitkäufer?!

Zum Beispiel, weil der Erstkäufer gern mal unvollständige oder defekte Ware weiter verkauft, wäre ein Grund dafür...


Und überhaupt:
WARUM kauft man ein Netzteil gebraucht?! Das ist in den meisten Fällen einfach völliger Quark, da die Ersparnis in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Zumal es ja auch gern solche Dinge wie pfeifen und ähnliche Wechselwirkungen geben kann...

Sorry, aber dieses rumgemaule von wegen 'Ich kaufe nicht mehr von dem', ohne sich vorher keine Sekunde mit der Sachlage befasst zu haben, ist einfach mal eine bodenlose Frechheit von dir!
Ergänzung ()

moquai schrieb:
Aber kaum ein Händler wird nach den 6 Monaten ernsthafte Probleme machen, da dies mit Kosten und Zeit verbunden ist. Auch will man ja zufriedene Kunden haben, halten und neue gewinnen.

Ich habe noch keinen einzigen Händler erlebt, der auf die Beweislastumkehr pocht und bei uns werden im Jahr Waren für mehrere 10.000 EUR bestellt. Und das nicht nur im EDV-Bereich.
Hängt schlicht von dem Hersteller der Komponenten ab, wie der das handhabt und so weiter.

Irgendwo gab es mal einen Beitrag über eine Inno3D Grafikkarte, die nach einiger Zeit kaputt war und der Händler hat dem Kunden dann gesagt, dass er Pech gehabt hatte...
Da ich selbst schon mit jenem Händler zu tun hatte und weiß, dass er meine Gigabyte Grafikkarten stumpf an den Hersteller weiter leitet, gehe ich hier von einem Problem in Zusammenhang mit Inno3D aus, der schlicht dem Händler keine Garantie anbietet, wie es z.B. mit Gigabyte der Fall war...
Ergänzung ()

YesWeedCan schrieb:
Nun ich kann dir einen großen Händler zeigen und zwar Mindfactory die zimlich restriktiv diese Beweislastumkehr durchsetzen
Ja und um was für eine Komponente gings denn?!
Noch einmal für dich zum Mitmeißeln:
Es hängt schlicht vom Hersteller und den Verträgen, den die Händler mit dem Hersteller haben, ab, ob etwas nach 6 Monaten getauscht wird, oder nicht...
Denn manchmal ist schlicht der Hersteller des Produktes Schuld...

YesWeedCan schrieb:
Boh, sag mal, gehts noch?!
Der Thread ist 12 Jahre alt!
Das auf die heutige Zeit anzuwenden, ist einfach nur dreist von dir...
Denn, wie du sicherlich mitbekommen hat, hat MF in der Zeit schon mal MSI ausgelistet und komplett aus dem Programm geschmissen - und die führen sie auch erst wieder seit etwa 2 Jahren oder so...

YesWeedCan schrieb:
Und ja ich habe ja immer geschrieben, dass der Hersteller verfahren kann wie er möchte, ich aber kaufe einfach keine Produkte mehr von diesen Herstellern. Gibt genug Hersteller die die Garantiebedingungen vernünftig auslegen.
Ja, wie zum Beispiel Enermax:
http://www.enermax.de/service/garantiebedingungen/

Cooler Master:
http://eu.coolermaster.com/de/service/warranty.html

Corsair
http://www.corsair.com/de-de/support/warranty

Palit
http://www.palit.com/palit/rma.php?lang=de

Soll ich weiter machen?!
ODer siehst du ein, dass das eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, bei der der Hersteller einige Freiheiten besitzt und dass das ganze dem gebrauchtkäufer zu verwehren ein üblicher Passus ist, den man so ziemlich überall findet?!

Oh und hier noch einige, die die Zusatzgarantie nur nach Registrierung anbieten:
Zotac:
https://www.zotac.com/de/page/product-warranty-policy

Iiyama:
http://www.iiyama.com/de_de/service/

YesWeedCan schrieb:
Und wenn ich etwas verkaufe dann bekomme ich immer etwas besser los oder sogar mehr Geld wenn ich schreiben kann hat noch so und so lange Garantie.
Achso, also geht es letztendlich nur um dich und den Gewinn, den du beim Verkauf eines Produktes machen kannst.
Aber warum soll das jetzt den Hersteller interessieren?!
Insbesondere da der nicht weiß, was du mit den Komponenten angestellt hast.

Und genau DAS ist nämlich auch der Grund, warum die Garantie hier ausgeschlossen wurd...

YesWeedCan schrieb:
Wenn ich etwas verkaufe dann habe ich mit dem Teil abgeschlossen und kein Bock nach einem Jahr für den Käufer die Garantie abzuwickeln weil ein Hersteller meint dies völlig unverständlicherweise nur dem Erstkäufer zuzubilligen. Und es stimmt ja, jede Firma darf die Garantiebedingungen so auslegen wie sie wollen, habe ich ja auch geschrieben. Nur für mich ist die Firma dann mit solchen Bedingungen gestorben. Und ich hoffe viele User verfahren ebenso!
Ich, ich, ich, die anderen interessieren mich nicht, sollen die doch elendig verrecken, oder wie soll man diese Aussage verstehen?!

Warum versteifst du dich hierauf so sehr?!
WARUM musst du dem Fragenden diesen Thread mit deinen Wünschen zerstören?! Muss das sein?!

Noch einmal:
1. die Welt dreht sich nicht nur um dich.
2. gibt es manchmal sehr gute Gründe, etwas so zu machen, wie man es macht.
3. zwingt dich niemand, etwas gebraucht zu kaufen oder zu verkaufen, das ist _IMMER_ ein relativ hohes Risiko...
 
Stefan Payne schrieb:
Hängt schlicht von dem Hersteller der Komponenten ab, wie der das handhabt und so weiter.

Das glaube ich Dir aufs Wort. Du sitzt ja quasi mitten im Geschehen. Deswegen habe ich auch kaum ein Händler geschrieben. Wie gesagt, mir ist noch keiner untergekommen, nicht nur im PC-Bereich.

Ich hatte bisher wohl auch Glück, setze auf guten Service, halte aber auch Abstand zu jung, dynamisch, ölige Koteletten, vorher Verkäufer bei Vodafone, aber das auch nur, weil die Kneipe nicht so richtig lief.

Wenn sich aber Händler diese Ignoranz dem Kunden gegenüber erlauben können, dann geht es ihnen noch nicht so schlecht oder/und sie haben das Wort Kundenservice nicht verstanden.

Stefan Payne schrieb:
Irgendwo gab es mal einen Beitrag über eine Inno3D Grafikkarte, die nach einiger Zeit kaputt war und der Händler hat dem Kunden dann gesagt, dass er Pech gehabt hatte...

Dazu sollte man die ganzen nach einiger Zeit-Fakten kennen. Gab es noch Gewährleistung, war es ein "Garantieanspruch", vor oder nach der Einführung der Beweislastumkehr...

Du brauchst nicht suchen, es ist nicht wichtig. Ich kann mir denken, was Du mir damit sagen möchtest.

Schade ist aber, dass sich Daniel0000 dazu nicht mehr meldet. :p
 
Aber hast du schon mal darüber nachgedacht, warum die das machen?! Vielleicht gibt es ja einen Grund dafür, dass man das nur dem Erstkäufer garantiert und nicht dem Zweitkäufer?!
Ja natürlich gibt es da einen Grund. Die Hersteller sparen sich viel Geld, wenn sie das nur dem Erstkäufer gewähren.
Nur darum geht es. Schade das der Verbraucherschutz da nicht endlich mal was dagegen unternimmt. Denn die Garantie hat man ja mitbezahlt.
 
@ Stefan Payne

Ich weiß nicht was du mir aufzwingen willst, ich weiß auch nicht was deine was wäre wenn Thesen mit meinen Beiträgen zu tun haben? So viel Bullshit wie in deinem Post habe ich selten gelesen.

Ich sage nur eins lesen und verstehen!

Ich sagte nie, dass ich eine Extrawurst möchte! Ich habe explizit geschrieben , dass der Hersteller verfahren kann wie er will. Und wenn er sagt du musst die Tapeten Rot anstreichen und einen dreifachen Salto machen um Garantie zu bekommen ist das sein gutes Recht!

Es ist genauso mein gutes Recht zu entscheiden wem ich mein Geld in den Rachen werfe oder ob ich mit Garantiebedingungen einverstanden bin! Das ist ganz alleine meine Sache und da brauchst du mir nichts einreden! Die Welt dreht sich nicht um mich, aber sie dreht sich auch nicht um die Hersteller die nur Garantie an Erstverkäufer geben. Wer damit einverstanden ist, super freut mich.......akzeptiere bitte auch meine Meinung, tu capisci?

Wenn ich aus Prinzip kein Geld an Firmen gebe die keine Garantie an Käufer meiner gebrauchten Ware geben, obwohl es eigentlich möglich wäre, ist das meine Sache und geht dich eine feuchten Kehricht an!

Im Grunde geilst du dich an Netzteilen auf, es geht nicht um Netzteilhersteller, sondern einfach darum, dass in der heutigen Zeit einfach versucht wird die Kunden abzuzocken wo es nur geht. Da kannst du dir noch so viel was wäre wenn aus dem Daumen lutschen.
Ob ich an mein Netzteil rumfingere und es verkaufe und der Zweitkäufer reicht es zur Garantie ein, dann hat der Hersteller keinen Schaden.

Denn erkläre mir mal explizit den Unterschied zwischen wenn ich ein manipuliertes Teil einschicke oder der Zweitkäufer schickt es ein. Die Garantie wird verweigert punkt aus, der Hersteller hat keinen Schaden!

Aber nein bitte erkläre mir nichts mehr, denn auf so einen Nonsense Post wie von dir habe ich kein Bock und werde ich auch nicht mehr durchlesen!

Es geht mir darum, dass versucht wird maximalen Profit zu erzielen nicht mehr und nicht weniger.

WhiteShark ist hier der einzige der mich verstanden hat und weiß worauf ich hinaus will. Wir leben in einer Gesellschaft, wo mit neokapitalistischen Methoden versucht wird das meiste für seine Firma herauszupressen.

Das fängt mit den Arbeitsbedingungen an, geht über minderwertige extra eingebaute Komponenten weiter (damit Ware auch schön nach knapp zwei Jahren kaputt geht) und hört bei den Garantiebedingungen auf.

Mein letzter Satz zu diesem Thema:

DU kaufst wo DU willst und ICH wo ICH möchte und nun hab ein schönes Leben!
 
Zuletzt bearbeitet:
YesWeedCan schrieb:
WhiteShark ist hier der einzige der mich verstanden hat und weiß worauf ich hinaus will.
Da irrst Du, WhiteShark stimmt Dir zu, was aber nicht bedeutet, dass andere Dich nicht verstehen, nur weil sie zum Teil etwas anderes schreiben.

Aber auch WhiteShark irrt sich mit seiner Aussage in #12.

Denn es ist sehr wohl das gute Recht vom Hersteller seine AGB selber zu gestalten, er darf dabei nur nicht geltendes Recht untergraben. Es ist dabei auch irrelevant, ob es seit Jahren oder Jahrzehnten üblich ist, dass man etwas mit Restgarantie verkauft. Dass man etwas verkauft, das hat keinen Einfluss auf die Bedingungen vom Hersteller.

Auch ist es keine überraschende Klausel. Warum sollte es auch. Selbst wenn bisher die Regelung bestand, dass der Zweitkäufer auch die Garantieleistung erhält, man kann diesen Passus ändern. AGB darf man anpassen, sie sind keine betriebliche Übung, die auch gern mit Gewohnheitsrecht tituliert wird.

Fazit Nr. 2:

Wer mit den großen Jungs spielen möchte, der muss die Spielregeln akzeptieren. Will man das nicht oder sie sind einem nicht geheuer, dann stellt man sich im Streitfall der Konfrontation oder bleibt eben gleich fern.
 
moquai schrieb:
Du brauchst nicht suchen, es ist nicht wichtig. Ich kann mir denken, was Du mir damit sagen möchtest.

Schade ist aber, dass sich Daniel0000 dazu nicht mehr meldet. :p
Nee, das war nach Beweislastumkehr. EInmal AFAIR 7 Monate.

Bei meinen Gigabyte Karten war das ganze über ein Jahr her und Mindfactory hat die anstandslos bearbeitet...
Wobei bearbeitet wohbl eher heißt: 'das ist was von Gigabyte, das kommt auf den Gigabytestapel und wird bei Gelegenheit weiter geschickt'...

Das sind zwei verschiedene Erfahrungen mit dem gleichen Händler, was die Garantie/Gewährleistung betrifft...
In dem einen Fall wurde das ganze "unbürokratisch" weiter geleitet, im anderen Fall hat man gesagt: hast pech gehabt...

Daher würde ich das ganze nicht nur dem Händler in die Schuhe schieben sondern insbesondere auch dem Hersteller...
 
moquai schrieb:
Wer mit den großen Jungs spielen möchte, der muss die Spielregeln akzeptieren. Will man das nicht oder sie sind einem nicht geheuer, dann stellt man sich im Streitfall der Konfrontation oder bleibt eben gleich fern.

Sehe ich anders, ich brauche mit niemanden mitspielen, egal ob große oder kleine Jungs :D

Ich schreibe meine Meinung so wie es mir passt, und andere schreiben ihre Meinung so wie es ihnen gefällt. Das nennt man Meinungsfreiheit und ist in einer freiheitlichen pluralistischen Gesellschaft Gang und Gebe.

Man braucht meine Meinung nicht akzeptieren oder gar gut finden und ich brauche andere Meinungen nicht gut finden. Man kann auch gerne vernünftig diskutieren, aber nicht persönlich irgendwelche Menschen angreifen. Doch mit diesem Payne diskutiere ich nicht mehr das ist mir zu blöd egal ob er ein großer oder kleiner Junge oder selbst ein Milchbubi ist , was mich auch nicht interessiert^^

Und über Hirngespinste was wäre wenn etc. habe ich so oder so kein Bock mich zu unterhalten.....
 
moquai schrieb:
Aber auch WhiteShark irrt sich mit seiner Aussage in #12.
Das ist nicht möglich, da ich meine Meinung dargestellt und nicht irgendwas behauptet habe.

Denn es ist sehr wohl das gute Recht vom Hersteller seine AGB selber zu gestalten, er darf dabei nur nicht geltendes Recht untergraben. Es ist dabei auch irrelevant, ob es seit Jahren oder Jahrzehnten üblich ist, dass man etwas mit Restgarantie verkauft. Dass man etwas verkauft, das hat keinen Einfluss auf die Bedingungen vom Hersteller.

Auch ist es keine überraschende Klausel. Warum sollte es auch. Selbst wenn bisher die Regelung bestand, dass der Zweitkäufer auch die Garantieleistung erhält, man kann diesen Passus ändern. AGB darf man anpassen, sie sind keine betriebliche Übung, die auch gern mit Gewohnheitsrecht tituliert wird.
Früher gab es mal an Fertig-PCs diese Garantiesiegel. Waren sie gebrochen, wurde die Garantie verweigert. War vor Gericht aber nicht haltbar, da der Computer ein aufrüstbares Gerät ist.
Von daher glaube ich, dass eine Klausel welche die Garantie nur dem Erstkäufer gewährt, auch nicht haltbar ist. Eben weil es eine überraschende Klausel ist (der normale Verbraucher rechnet mit sowas dreistem eben nicht) und der Käufer unfair benachteiligt wird.
Auch wird man beim Kauf nicht auf diese Einschränkung hingewiesen. Die Garantiebedingungen sind ja oft sehr versteckt.

Aber solange niemand gegen diese Klausel vorgeht, bleibt sie uns leider erhalten.
 
Ich möchte das mal mit einem Beispiel untermauern und mit einem realistischen und nicht mit einem Weltfremden Beispiel:

Ich gehe in einen Computerladen, kann Alternate, KM oder Mindfactory sein oder ein anderer, nun sehe ich im Regal ein Netzteil (um bei den Netzteilen zu bleiben, kann aber auch anderes Produkt sein, das spielt erst mal keine Rolle).

Nun nehme ich die Verpackung aus dem Regal, schaue mir an was das Teil so zu bieten hat, dann lese ich hat dies und jenes und dann wandert mein Blick darauf:



Oh denke ich cool hat drei Jahre Garantie, das ist cool und deswegen kaufe ich das Netzteil.

Nach einem Jahr kaufe ich eine neue Grafikkarte, doch habe ich vielleicht ein 300Watt Netzteil gekauft und brauche ein stärkeres. Das alte setze ich bei Ebay rein oder verkaufe es wo auch immer und schreibe, habe das Netzteil erst vor einem Jahr gekauft es hat noch Garantie. Das hat anders wie Payne sagt nichts mit ich ich ich zu tun sondern damit das der Hersteller das bewirbt.

Nun sieht ein potentieller Käufer mein Angebot und denkt sich, cool da bietet einer ein Netzteil an welches noch zwei Jahre Garantie hat. Also kauft er es und nach ein paar Monaten geht es kaputt und der Hersteller sagt "Pech gehabt du bist nicht Erstkäufer" und schaust in die Röhre.

Das aber würde ad absurdum geführt, wenn der Gebrauchtkäufer wieder zu mir kommt und ich es einschicke. Denn dann würde der Hersteller ja die Garantie uneingeschränkt anbieten.
Das ist im Prinzip nur eine Gängelung und ein hoffen, dass der Zweitkäufer keine Möglichkeit mehr hat den Erstkäufer zu kontaktieren um die Garantie für ihn durchzusetzen.
Und klar was hat der Hersteller mit dem Zweitkäufer zu tun, aber was ich mit meiner bezahlten Ware mache hat den Hersteller auch nicht zu interessieren.

Oder anderes beispiel: Ein Geburtstagsgeschenk welches ich z.b. von verwandten bekomme (die Rechnung ist logischerweise nicht auf meinen Namen) und dann zieht er wie bei uns in der Familie passiert nach Italien, oder Belgien oder in die USA. Ich steh dann im Regen!

Wenn von 100 Käufern nur zehn diese Möglichkeit nicht haben, hat der Hersteller doch schon ein Plus gemacht und nicht wenig Geld gespart.

Mein Fazit ist: Wenn alles offen kommuniziert wird und auf der Verpackung explizit draufsteht 3 Jahre Garantie (nur für Erstkäufer) ist alles gut. Eventuell haben Käufer die vorher seitenlange Garantiebedingungen studieren auch den Durchblick und wissen was auf einen zukommt, beim Spontankauf aber nicht!

Oder welcher Kunde sagt im Geschäft, Moment mal muss eben die Garantiebedingungen lesen??? Das ist sowas von weltfremd das es schon weh tut!

Und bevor sich hier wieder einer aufgeilt:
Der Hersteller kann machen was er will, und vielleicht ist das sogar gesetzeskonform (oder auch nicht wenn man den plausiblen Ausführungen von WhiteShark folgen tut). Darum geht es auch nicht, wer das nicht versteht worum es im Kern geht hat nichts begriffen!
 
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YesWeedCan schrieb:
Schön, für dich.

Und warum hijackst du jetzt diesen Thread, in dem jemand um Rat gebeten hat?!
 
Weil die Frage lautet ob Garantie übertragbar ist und dies zum Thema gehört. Denn auch wenn in den Bedingungen steht, das sie nicht übertragbar ist, könnte dies vor Gericht gekippt werden.

Kurz und knapp via Smartphone
 
Man kann nur etwas "kippen", wenn es gekippt werden kann und dazu muss ein Gesetz geschaffen werden oder es erheben Dritte Klage, dann wird entschieden, was dem TE aber nicht mehr helfen wird.

Und der TE hat immer noch nicht gesagt, wie er "Garantie" definiert.
 
Stefan Payne schrieb:
Schön, für dich.

Und warum hijackst du jetzt diesen Thread, in dem jemand um Rat gebeten hat?!

Gehen Argumente aus wird einfach diffamiert, oder was hat dieser Beitrag von dir nun mit dem Thema zu tun? Meine Beiträge sind sachlich und spiegeln meine Meinung wieder. Schön für mich und auch für dich, selbst wenn sie dir nicht gefallen. Oben rechts ist ein Kreuz, da kannst du drauf klicken wenn dir was nicht passt.

Wenn du nur deine Ansichten akzeptierst ist das ebenfalls schön für dich, interessiert mich aber genauso wenig wie der Sack Reis der irgendwo in China umgefallen ist.

Und nun bitte sollten wir es dabei belassen ( ein schönes Leben habe ich dir ja schon gewünscht.....), dies war mein letzter Post zu diesem Thema denn alles andere habe ich ausführlich dargelegt.......darf und kann jeder anders sehen, ist ja auch super wenn dies in Europa möglich ist. In vielen Teilen der Welt darf man ja keine eigene Meinung haben von daher hat es ja auch was gutes.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Stefan Payne schrieb:
Denn, wie du sicherlich mitbekommen hat, hat MF in der Zeit schon mal MSI ausgelistet und komplett aus dem Programm geschmissen - und die führen sie auch erst wieder seit etwa 2 Jahren oder so...

Das hat aber 100% nichts wegen der RMA zu tun, im Gegenteil MSI hat einen vorbildlichen Service und excellente FAIRE Garantiebedingungen:


"36 Monate Herstellergarantie auf MSI Motherboards und Grafikkarten
MSI erweitert den Service bei Mainboards und Grafikkarten für eine erhöhte Kundenzufriedenheit bei Endverbrauchern. Der Käufer erhält ab sofort 36 Monate Hersteller-Garantie ab Produktionsdatum. Im Servicefall können Sie das genaue Produktionsdatum über Ihren Fachhändler erfragen. Damit erhält der Käufer ein weiteres Jahr Sicherheit auf Komponenten, eine freiwillige Leistung seitens MSI, als dies die gesetzliche Regelung vorsieht. MSI unterstreicht mit der erweiterten Garantie deutlich die gesteigerte Produktqualität im Vergleich zu vergleichbaren Marktlösungen.

Zusätzlich ist die Rückabwicklung bei defekten Komponenten (Mainboards & Grafikkarten) wesentlich vereinfacht und optimiert worden. Ihr Händler hat die Möglichkeit, das defekte Produkt direkt an MSI zu senden. Ein Umweg über die Distribution ist nicht notwendig – somit erhalten Sie in Rekordzeit ein funktionsfähiges Austauschprodukt und können Ihr System wieder voll nutzen."

Nicht nur ohne Rechnung möglich, sondern es gibt auch eine direktabwicklung. Mein Board ist im Jahr 2013 bei einem Bios Flash abgestürzt. Nach Zusendung des Boards hat MSI umsonst das Bios neu beschrieben, und kostenlos zurückgesendet. Seitdem bin ich treuer MSI Kunde und kaufe fast alles nur noch von dieser Marke und bereue es nicht!

Wenn es um die RMA geht, dürfte es keine Produkte mehr von Asus zu kaufen geben ( 3 Monate RMA Dauer für ein popeliges Mainboard*lol*)
 
MSI bietet im Allgemeinem keine Garantie auf Endkunden an, wenn es sich Beispielsweise um Komponente wie Mainboard und Grafikkarten handelt. Bei Laptops sieht es hier anders aus.

Die Garantie muss daher in der Regel immer über dem Händler laufen.
 
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