Austausch Akku auch 2 Jahre Gewährleistung durch Verkäufer?

Mr.Smith

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Hallo zusammen,

man liest immer wieder dass der Verkäufer eine 2 jährige Gewährleistung auf (festverbaute) Akkus in Handys und Notebooks geben muss. (Sofern keine Schäden am Gehäuse etc zu sehen sind die auf unsachgemäße behandlung schließen lassen)

Meine Frage ist nun, was passiert nach einem Akkutausch durch den Hersteller, führt das auch zu einer weiteren 2 jährigen Gewährleistung auf den Austauschakku?

Gruß

Edith: bezahlter Akkutausch, darauf 2 Jahre Gewährleistung ab Tausch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde mich jetzt auch interessieren. Im Normalfall bedingt der Austausch ja keine Verlängerung der Garantie bzw. Gewährleistung.
 
So lang das Grundgerät noch in der Garantie/Gewährleistungszeit ist, verlängert sich nichts. Es zählt das Kaufdatum des Gerätes.
 
Hägar Horrible schrieb:
…Im Normalfall bedingt der Austausch ja keine Verlängerung der Garantie bzw. Gewährleistung.

klar.. neues teil = neue garantie ..

aber wie schauts mit der gewährleistung auf das neue teil (nicht gesamt gerät) dann aus.. wär ja ein witz, wenn 2 jahre nur bei neugerät auf den akku gelten würden und nicht nach bezahltem austausch?
 
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Das ist kompliziert. Prinzipiell kann die Gewährleistung sehr wohl neu beginnen, da es sich um Grunde bloß um eine Frist handelt. Und da beginnt sie zB neu, wenn der Anspruch anerkannt wird. Das wiederum wird bei der Gewährleistung regelmäßiger unterstellt, wenn die ganze Kaufsache ausgetauscht wird. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dies auch dann so zu sehen, wenn "nur" repariert wird. Kompliziert wird das ganze schlussendlich, wenn man das Problem der sog. "Kettengewährleistung" sieht, wonach man dem Verkäufer nicht unbilligerweise eine potentiell ewige Verpflichtung aufbürden möchte.
 
klar.. neues teil = neue garantie ..
mehr als ganz klares NEIN, denn die garantiebestimmungen usw. legt der hersteller selber fest. der kann das handhaben und an bedingungen festmachen wie es ihm beliebt.

gewährleistung ist gesetzlich geregelt, dazu meine ich aber auch das sich die gewährleistungszeit bei austausch/reparatur auch nicht gleich wieder verlängert.
wenn ich aber mein auto z.b. in ner werkstatt reaparieren lasse so habe ich auf die reparatur 1 jahr gewährleistung, sowit ich mich erinnere.
 
Mr.Smith schrieb:
klar.. neues teil = neue garantie ..

aber gewährleistung wird wohl nicht verlängert in dem fall.. und eigtl ist das ja ein witzt.. beim ersten akku hast sozusagen 2jahre und beim nächsten dann meist 1 jahr …

Nö, denn das worauf du die Garantie / Gewährleistung hast ist ja das Telefon, und nicht der Akku,.. also verlängert sich da nix...

Ausser du hättest den Wechsel des Akkus nicht auf Garantie/Gewährleistung in Auftrag gegeben, sondern einen Reparaturauftrag erstellt und den Akku incl Wechsel bezahlt, dann hast du auf den Akku eine neue Gewährleistung / Garantie ( Die Garantie bei Akkus beträgt aber in der Regel nur 6 Monate und nicht 2 Jahre )
 
"klar .. neues teil = neue garantie .." das war auf das ausgetauschte teil bezogen nicht auf das ganze gerät ...


und ja, hatte bezahlt für den akkutausch.
daher wollt ich wissen auf für den bezahlten austausch dann eine gewährleistung auf den akku gilt oder ob es gewährleistung nur auf das gesamt gerät gibt die ja bereits abgelaufen ist und war .. sonst hät ich den ersten tausch ja ned bezahlen müssen.
 
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sag mal, kapierst du das nicht? Du hast für das Telefon bezahlt, und für das hast du ab Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung, und ggf 2 Jahre Garantie. eine Reparatur ändert dadran nix. nicht einmal ein kompletter Austausch ändert dadran was. Es gilt ab Kaufdatum!
 
Wozu denn der Ton jetzt? Seine Nachfrage ist doch treffend?

Davon abgesehen, dass du mit der Aussage, dass Reparatur und Austausch an der Gewährleistung niemals etwas ändern, nicht richtig liegst.
 
Alpenfoen996 schrieb:
sag mal, kapierst du das nicht? Du hast für das Telefon bezahlt, und für das hast du ab Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung, und ggf 2 Jahre Garantie. eine Reparatur ändert dadran nix. nicht einmal ein kompletter Austausch ändert dadran was. Es gilt ab Kaufdatum!

SAG MAL!! Was soll der Ton?
Hab doch genau dargelegt was ich wissen will.

1. bezahlter Akkutausch
2. wie sieht die Gewährleistungsfrist auf das getauschte Teil aus? auch 2 Jahre oder gilt da Gewährleistung nur auf Kaufdatum
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du was nachträglich hinein editierst kann ich nix dafür.. ursprünglich hattest du nix von einem bezahlten Akkutausch geschrieben.

Und auch da hatte ich schon geschrieben, wenn du einen Akku Austausch al Reparatur in Auftrag gibst, und für den Akku und die Reparatur Geld bezahlst, dann hast du auf die Reparatur und den getauschten AKKU Garantie / Gewährleistung. Aber eben auch nur auf den Akku, auf die Garantie/ Gewährleistung des Telefons hat das keinerlei Einfluß.
Wobei die Garantie bei Akkus in der Regel nur 6 Monate ist, und auch bei der Gewährleistung nach 6 Monaten schwer wird nachzuweisen das der Akku von Beginn an defekt war.
 
damn80 schrieb:
mehr als ganz klares NEIN, denn die garantiebestimmungen usw. legt der hersteller selber fest. der kann das handhaben und an bedingungen festmachen wie es ihm beliebt.

ICH SCHRIEB nur von Gewährleistung! Die ist gesetzlich vorgegeben und da hat der Hersteller sehr wenig mit zu tun. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Ergänzung ()

Alpenfoen996 schrieb:
…wenn du einen Akku Austausch al Reparatur in Auftrag gibst, und für den Akku und die Reparatur Geld bezahlst, dann hast du auf die Reparatur und den getauschten AKKU Garantie / Gewährleistung…
Wobei die Garantie bei Akkus in der Regel nur 6 Monate ist, und auch bei der Gewährleistung nach 6 Monaten schwer wird nachzuweisen das der Akku von Beginn an defekt war.

Es geht um Gewährleistung und nicht Garantie (wo 6-24 monate je nach hersteller gelten)…
Und es gibt da auch gesetzliche Regeln soweit ich weiß, dass sofern keine Fallspuren etc. am Gerät sind, meist davon ausgegangen, dass keine unsachgemäße Benutzung stattfand.

Dass man sich da mitunter recht lang rumärgern muss um zu seinem Recht zu kommen ist auch klar.
Aber bei 230€ oder so, kann sich das auch mal lohnen.

Damit hab ich hoffentlich ne korrekte Antwort bekommen und das kann.
-> Bezahlte Reparatur, Neue Gewährleistung darauf

-closed-
 
ja, jetzt sind wir auf dem gleichen Gleis ^^

Neues Teil, bezahlt, gleich neue Gewährleistung,... aber eben nur auf das neue Teil, deswegen geht es nicht um 230 € , sondern nur um 20€ oder so... eben für den Akku.

Und auch 24 Monate Gewährleistung zu bekommen ist recht schwer. Google mal bitte nach Gewährleistung und Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. danach wird es schwer eine Gewährleistung zu bekommen wenn der Hersteller sich Quer stellt. Ist dann meistens eher eine Kulanzsache.
 
@Mr.Smith
klar.. neues teil = neue garantie ..
sorry bin manchmal etwas blind und blöd aber ich sehe da keine spur von gewährleistung, man muss ja leider extremst zwischen den beiden unterscheiden.
den quote darüber hab ich gesehen da wird ja auch beides genannt.
 
Aus meiner Sicht muss revolvierende Gewährleistung/Garantie explizit vereinbart sein.
 
Akkus haben ma eh nur 1 Jahr ;)
Egal ob bei Notebooks, Smartphones oder Vibratoren :D

Genau so wie z.b. der Controller bei ner Xbox One oder das Kinect.

Zubehörteile 1 Jahr ...
 
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