KlaasKersting
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Ernst gemeinte Frage.
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Ähm ja. Sorry. Deswegen ist da auch ein Absatz in meinem TextRibery88 schrieb:Es geht doch gar nicht um die Reparatur! Sondern ausschließlich um das Prüfen!
Idon schrieb:Der Händler muss es eben gerade nicht in jedem Fall einschicken. Er kann es einschicken. Das befreit ihn von keiner Frist.
Ich glaube, du hängst dich völlig sinnlos an einer Formulierung auf, die du zwingend falsch verstehen willst.
Du ignorierst komplett das er sich auf NagasakiGG bezogen hat welcher das WAHLRECHT auf Reparatur oder Ersatzlieferung dem Händler überlassen möchte.Ribery88 schrieb:Die du bis heute nicht richtig formuliert hast...
Als Jurist sollte man schon sorgfältiger solche Sachen formilieren.
Ribery88 schrieb:Kann ich dir sagen, dass ist ein deutlich höherer Aufwand für den Händler
Ist der Kunde ertsmal weg, wird es schwierig ihn wieder zu bekommen....
Das ist leider so.....
Ribery88 schrieb:Die du bis heute nicht richtig formuliert hast...
Als Jurist sollte man schon sorgfältiger solche Sachen formilieren.
Ribery88 schrieb:@Lipo
Da muss du vorischtig sein! Ein Kaufmann kann zwar beurteilen ob ein Defekt vorliegt aber nicht die Ursache und dies ist nun mal zwingend wichtig
Ribery88 schrieb:[...]
Kostenvoranschlag: Ein Flüssigkeitsschaden wurde festgestellt.
Austausch der Kamera: 399€
Also hatten wir somit kosten In Höhe von knapp 900€
WhiteShark schrieb:Nur muss die Frist eben auch angemessen sein. Und 1,5 Wochen sind eben nicht angemessen.
Und ja der Händler muss es nicht einschicken, aber er hat das Recht dazu. Da kann man noch so mit Gesetzes Texten rumwedeln. Der Händler ist im Recht. [...]
wiztm schrieb:Du ignorierst komplett das er sich auf NagasakiGG bezogen hat welcher das WAHLRECHT auf Reparatur oder Ersatzlieferung dem Händler überlassen möchte.
Idon schrieb:Nur zur Klarstellung: Mit "müssen wir einschicken" war meinerseits gemeint, dass der Händler die Sache vorliegen hat und diese zum Hersteller einschicken möchte. In aller Regel um seine eigenen Kosten zu minimieren und gerade um dem unbedarftem Käufer eine Garantie aufzudrücken.
Idon schrieb:Aus dem Zusammenhang geht meines Erachtens klar hervor um was es geht, nämlich das Wahlrecht des Käufers bei dem konkreten Saturn-iPhone-Beispiel von @NagasakiGG - nicht die grundsätzlichen Rechte des Verkäufers. Wenn du das anders interpretieren möchtest, bitte. Das liegt außerhalb meines Einfluss- und Interessensbereiches.
Idon schrieb:Auf den Kosten musst du aber nicht sitzen bleiben?
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