Neuer Fernseher hat nach ca. 3 Wochen Mängel. Was tun?

Das Urteil geht am Thema vorbei. Das dem Verkäufer zur Verfügungstellen wurde hier nie in Abrede gestellt.

Wie der Verkäufer das dann prüft ist natürlich seine Sache. Der Käufer muss aber grundsätzlich keine Verzögerung daraus zu dulden.
 
Das Urteil geht nicht am Thema vorbei, siehe meinen Post#58
Darauf hast du komischerweise nicht geantwortet....warum wohl....
 
Ribery88 schrieb:
Es geht doch gar nicht um die Reparatur! Sondern ausschließlich um das Prüfen!
Ähm ja. Sorry. Deswegen ist da auch ein Absatz in meinem Text :)
Hab ja auch geschrieben wie der Händler prüfen möchte ist seine Sache. Es ist aber nicht alleine die Sache des Verkäufers wie lange er sich damit Zeit lassen darf.
 
Weil das hier niemand behauptet hat.

Deine Aussage ist ein reines Strohmann-Argument.
 
Lies doch mal deinen Post durch....
Siehe dein Zitat auf meinen Post #58
Für dich nochmal.:
"Wenn mir ein Händler mit "müssen wir einschicken" kommt, dann motiviere ich den Händler unter Verweis auf die Gesetzeslage. " Zitat Idon
 
Mal eine Frage um dabei beim Thema zu bleiben:

Der TE rügt hier den Mangel in Form von Luftblasen auf dem Display. Meiner Meinung nach ist hier ein Fehler seitens des Käufers mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Was hindert den Verkäufer nun das Gerät sofort zu tauschen? Die Prüfung der Ursache kann doch auch nachrangig erfolgen. Und je nach Ergebnis kann auf den Käufer nochmal zugegangen werden sofern sich in der Prüfung ergibt, dass der Fehler durch den Käufer verursacht wurde.
 
Kann ich dir sagen, dass ist ein deutlich höherer Aufwand für den Händler
Ist der Kunde ertsmal weg, wird es schwierig ihn wieder zu bekommen....
Das ist leider so.....
 
Der Händler muss es eben gerade nicht in jedem Fall einschicken. Er kann es einschicken. Das befreit ihn von keiner Frist.

Ich glaube, du hängst dich völlig sinnlos an einer Formulierung auf, die du zwingend falsch verstehen willst.
 
Nur muss die Frist eben auch angemessen sein. Und 1,5 Wochen sind eben nicht angemessen.

Und ja der Händler muss es nicht einschicken, aber er hat das Recht dazu. Da kann man noch so mit Gesetzes Texten rumwedeln. Der Händler ist im Recht.
 
Also ich denke es hängt hier immer im Einzelfall von der Art des Mangels ab und an dieser Stelle möchte ich Idon recht geben.

Der Kaufmann sollte im Einzelfall beurteilen können was für den Kunden zumutbar ist. Im vorliegenden Fall (Luftblasen auf dem Display) halte ich einen kurzfristigen Austausch für angemessen, da der Fehler mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch den Käufer verursacht wurde. Das Risiko für der Verkäufer das er darauf sitzen bleibt, weil doch der Käufer etwas falsch gemacht hat halte ich für sehr gering. Hersteller führen hier sicher Statistiken über die Art von Mängeln und deren Ursache.

Anders wäre es wenn der TV kein Bild liefert und der Mangel versteckt wäre. Hier sollte man natürlich dem Verkäufer die Möglichkeit geben innerhalb einer angemessenen Frist die Ursache für den Mangel zu prüfen.
 
Idon schrieb:
Der Händler muss es eben gerade nicht in jedem Fall einschicken. Er kann es einschicken. Das befreit ihn von keiner Frist.

Ich glaube, du hängst dich völlig sinnlos an einer Formulierung auf, die du zwingend falsch verstehen willst.

Die du bis heute nicht richtig formuliert hast...
Als Jurist sollte man schon sorgfältiger solche Sachen formilieren.

@Lipo
Da muss du vorischtig sein! Ein Kaufmann kann zwar beurteilen ob ein Defekt vorliegt aber nicht die Ursache und dies ist nun mal zwingend wichtig
Ich habe erst vor ein paar Wochen eine Kamera zurückgenommen ( ohne Prüfung!), die vor ein paar Tagen gekauft wurde
Display war nur weiss.
Kunde hat das Geld zurückbekommen und wir haben das Gerät zur Reparatur eingeschickt.
Ergebnis:
Kostenvoranschlag: Ein Flüssigkeitsschaden wurde festgestellt.
Austausch der Kamera: 399€
Also hatten wir somit kosten In Höhe von knapp 900€
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Die du bis heute nicht richtig formuliert hast...
Als Jurist sollte man schon sorgfältiger solche Sachen formilieren.
Du ignorierst komplett das er sich auf NagasakiGG bezogen hat welcher das WAHLRECHT auf Reparatur oder Ersatzlieferung dem Händler überlassen möchte.
 
Dass der Käufer danach schlechter greifbar ist als vorher, ist erkennbar der Grund für das Vorgehen der Händler. Darauf können sie sich jedoch nicht redlicherweise nicht berufen. Sie verlagern damit das Risiko, das sie als Händler nunmal haben, auf den Käufer - der könnte schließlich genauso argumentieren, hat aber eine schlechtere Position, mehr Angst, häufig trotz Beweislast zu seinen Gunsten. Die Wertung aus letzterem Punkt kennen wir ja: Verbraucher ist schützen. Deshalb würde ich dem Argument, der Händler kann auch nachträglich kontrollieren, zumindest nicht pauschal den Raum wegnehmen.
 
Ribery88 schrieb:
Kann ich dir sagen, dass ist ein deutlich höherer Aufwand für den Händler
Ist der Kunde ertsmal weg, wird es schwierig ihn wieder zu bekommen....
Das ist leider so.....

Das ist sein Risiko als Kaufmann. Dieses Risiko darf er nur zu einem begrenzten Teil auf den Käufer auslagern - als Verkäufer kann er dieses Risiko z. B. bei der Bepreisung berücksichtigen, der Käufer hat diese Möglichkeiten nicht.

Ribery88 schrieb:
Die du bis heute nicht richtig formuliert hast...
Als Jurist sollte man schon sorgfältiger solche Sachen formilieren.

Aus dem Zusammenhang geht meines Erachtens klar hervor um was es geht, nämlich das Wahlrecht des Käufers bei dem konkreten Saturn-iPhone-Beispiel von @NagasakiGG - nicht die grundsätzlichen Rechte des Verkäufers. Wenn du das anders interpretieren möchtest, bitte. Das liegt außerhalb meines Einfluss- und Interessensbereiches.

Ribery88 schrieb:
@Lipo
Da muss du vorischtig sein! Ein Kaufmann kann zwar beurteilen ob ein Defekt vorliegt aber nicht die Ursache und dies ist nun mal zwingend wichtig

Nicht in jedem Fall ist die Ursache versteckt oder unklar. Und selbst wenn, dann darf die Prüfung eben nicht beliebig lange dauern.


Ribery88 schrieb:
[...]
Kostenvoranschlag: Ein Flüssigkeitsschaden wurde festgestellt.
Austausch der Kamera: 399€
Also hatten wir somit kosten In Höhe von knapp 900€

Auf den Kosten musst du aber nicht sitzen bleiben?

WhiteShark schrieb:
Nur muss die Frist eben auch angemessen sein. Und 1,5 Wochen sind eben nicht angemessen.

Und ja der Händler muss es nicht einschicken, aber er hat das Recht dazu. Da kann man noch so mit Gesetzes Texten rumwedeln. Der Händler ist im Recht. [...]

Ob eine Frist angemessen ist oder nicht entscheidet am Ende das Gericht. Warum eine Frist von 1,5 Wochen nicht angemessen sein soll, wenn sogar eine Reparatur laut @Ribery88 7-21 Tage dauert, kann ja dann gerne dargelegt werden. Ich fahre mit kurzen Fristen gut und werde davon nicht abweichen - warum auch. Wenn ein Händler mal länger braucht, dann wird er sich in aller Regel erklären und wenn das stichhaltig ist, dann ist das völlig ok.

Nachteilig ist das sowieso nicht, da eine zu kurze Frist automatisch eine angemessene Frist in Gang setzt.

Das Recht des Verkäufers hebelt derartige Fristen nicht automatisch aus. Wenn sich ein gewerblicher Verkäufer z. B. dazu entscheidet das entsprechende Fachpersonal einzusparen, um die Reparatur auszulagern, wird er sich oft die zusätzliche Versandzeit zu seinem Verschulden anrechnen lassen müssen. An einen Fachhändler werden in aller Regel auch andere Erwartungen bezüglich Reparatur und Mängelerkennung gesetzt als z. B. an die nächste Aldi-Filiale mit Aktionsware.

Grundsätzlich hat der Verbraucher in Deutschland erhebliche Rechte und Möglichkeiten, nimmt diese aber oft nicht wahr. Das wird bewusst und unbewusst von vielen Händlern ausgenutzt. Auch, indem ganz klar falsche Rechtslagen dargestellt werden. Die meisten Käufer schlucken das, sie wissen es nicht besser - und viele Verkäufer sind auch nicht besser geschult.
 
Zuletzt bearbeitet:
wiztm schrieb:
Du ignorierst komplett das er sich auf NagasakiGG bezogen hat welcher das WAHLRECHT auf Reparatur oder Ersatzlieferung dem Händler überlassen möchte.

Nein das ignoriere ich nicht, denn er hat ganz klar erstmal versucht mit der Schiene, das Einschicken zum Hersteller wäre gesetzeswidrig...
siehe unteren Post...
Wohin die Ware hingeht liegt beim Händler.
Kommt die Ware repariert zurück, obwohl der Verbraucher einen Austausch rechtlich klar formuliert hat, ist der Händler in der Beweislast die Ablehnung der Ersatzlieferung darzulegen.
Entweder stimmt der Verbraucher dann zu oder er klagt dann halt....
Idon schrieb:
Nur zur Klarstellung: Mit "müssen wir einschicken" war meinerseits gemeint, dass der Händler die Sache vorliegen hat und diese zum Hersteller einschicken möchte. In aller Regel um seine eigenen Kosten zu minimieren und gerade um dem unbedarftem Käufer eine Garantie aufzudrücken.

Idon schrieb:
Aus dem Zusammenhang geht meines Erachtens klar hervor um was es geht, nämlich das Wahlrecht des Käufers bei dem konkreten Saturn-iPhone-Beispiel von @NagasakiGG - nicht die grundsätzlichen Rechte des Verkäufers. Wenn du das anders interpretieren möchtest, bitte. Das liegt außerhalb meines Einfluss- und Interessensbereiches.

Siehe oben
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Auf den Kosten musst du aber nicht sitzen bleiben?
.

Mit falschen Angaben des Kunden
Name, Adresse etc. ist es schwierig die Kosten beim Kunden einzuholen....
Das Risiko abzudecken mit Bepreisung der Ware für solche Fällen ist nicht enrstgemeint von dir oder ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, ich habe ganz klar versucht die Schiene zu fahren, dass der Käufer die Wahl der Möglichkeiten hat, nicht der Verkäufer. Aber meine nur, wie du halt meinst. Du willst unbedingt irgendetwas lesen und interpretieren, was so weder da steht, noch so gemeint war.


Zum Kunden:
Anzeige erstattet? Gefälschten Ausweis vorgelegt? Ist halt uncool - und (leider) eines der Risiken, welches man als gewerblicher Händler oder Gewerbe generell zu tragen hat.
 
Wir fragen nicht immer nach einem Ausweis.
Der Kunde wirkte seriös, vielleicht hat er den Schaden selbst nicht wahrgenommen...

Jetzt sollten wir aber wirklich wieder zum Topic.
Der TE hat sich bisher nicht gemeldet....
 
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