News WLAN-ax-Router: Asus RT-AX88U zeigt besseres ac-WLAN mit 4,8 Gbit/s

Bei uns im kleinen Büro macht das schon Sinn, spart man sich ein paar Kabel und die Laptops und Smartphones sind ja eh Wireless im Netz.

Da bei uns alles Cloud-basiert ist, ist die WLAN-Geschwindigkeit aber nur zweitrangig, da wir eh nur ne 50 MBit-Neuland-Leitung haben.

Zuhause wüsste ich auch nicht, was ich mit dem Speed soll, da wäre mir Reichweite lieber.
 
DFFVB schrieb:
Ich würde ja verstehen, wenn mir jemand aufs Brot schmieren würde, dass auf der Skala der Dinge, der jetzt vorgestellte Router weniger als 50% vom finalen Standard abweichen würde, und damit näher am Standard ls an der Eigenentwicklung wäre, aber auf den Trichter ist ja noch keiner gekommen ;-)

Weils auch wieder Blödsinn wäre, was willst du dauernd mit deiner Eigenentwicklung? Wenn eine Gruppe etwas entwirft und für jeden freigibt, ist es einfach keine Eigenentwicklung und somit nicht proprietär - egal ob final oder nicht.

Das hat rein garnichts mit enger oder weiter Auslegung zu tun. Meine Kartoffel ist weit ausgelegt auch nicht aus Rindfleisch, nur weil beides Nahrungsmittel sind.
 
Du hast das nicht verstanden oder? Ich sage gerade selber, dass sofern das Delta zwischen dem Router heute und dem Standard (Achtung Standard ab Verabschiedung) kleiner 50% wäre, meine Argumentation falsch wäre... trotzdem Blödsinn wa... ja genau über 50% Abweichung zu einem Standard machen es konform...
 
160MHz Bandbreite... RIP 5GHz band in städten. Ereilt also das gleiche Schicksal wie 2.4GHz.
So schafft man wenigstens gleichzeitig den grund 60GHz voran zutreiben und besser vermarkten zu können.
 
DFFVB schrieb:
Du hast das nicht verstanden oder? Ich sage gerade selber, dass sofern das Delta zwischen dem Router heute und dem Standard (Achtung Standard ab Verabschiedung) kleiner 50% wäre, meine Argumentation falsch wäre... trotzdem Blödsinn wa... ja genau über 50% Abweichung zu einem Standard machen es konform...

Ich weis nicht was ich dazu sagen soll, das hat grad alles nichts mit dem Thema "proprietär" zu tun. Auch wenns 99% vom letztendlichen Standard entfernt wäre, ne Eigenentwicklung wirds trotzdem nicht.

Naja, habs auch versucht, werd mich da jetzt nicht länger abmühen mit ^^
 
Was ist es denn dann? Wenn es vom Standard abweicht, dann musst Du den Standard ergänzen, Du musst die 99% "auffüllen", womit? Mit Eigenentwicklung die vom Standard abweicht = proprietär... ist ja nicht so, dass es zu 100% closed sein muss... gibt ja auch Drittanbieter Produkte für Apples Lightning... Aber ja sich einklinken, kurz in Drive By Manier versuchen was sinnvolles abzugeben um sich dann auszuklinken bringt keinem was...
 
Zuletzt bearbeitet:
Offenbar gibts hier ganz große Defizite im sinnerfassenden Lesen.

Niemand füllt hier auf. Auch wenn der Standard noch nicht fertig ist, es haben alle Hersteller auf den derzeitigen Stand nach Draft 1.0 Zugriff und fertigen genau nach dieser Vorlage. Bis zum finalen Standard kann sich noch soviel ändern, es ist immer noch nix proprietär.

Es bringt auch keinem was hier weiter zu diskutieren, du scheinst offenbar resistent gegen jegliche Einwende zu sein und darauf hat keiner Lust mehr.
 
DFFVB schrieb:
Du musst die 99% "auffüllen", womit? Mit Eigenentwicklung die vom Standard abweicht = proprietär... ist ja nicht so, dass es zu 100% closed sein muss...
Solange alle anderen auf die Abweichung zugreifen und sie diese ohne Lizenzabkommen o.ä. nutzen können, ist es per Definition nicht proprietär!

Aber ja sich einklinken, kurz in Drive By Manier versuchen was sinnvolles abzugeben um sich dann auszuklinken bringt keinem was...
Wieso? Er hat doch den wesentlichen Punkt genannt: Eigenentwicklungen sind nicht automatisch proprietär.
Der Wink mit dem Linux-Zaunpfahl kam in diesem Thread schon von @psYcho-edgE:
DFFVB schrieb:
psYcho-edgE schrieb:
Das ist doch eigentlich Blödsinn. Ist der Linuxkernel 4.14 jetzt auch proprietär, nur weil er noch entwickelt wird? :rolleyes:
Natürlich ist es Blödsinn... aber ein grober Klotz braucht nun mal einen groben Keil :D
Hier hast du deine Argumentation, dass Eigenentwicklungen automatisch proprietär seien, als Blödsinn beschreiben, aber nun kommst du genau mit dem gleichen Argument wieder? Was soll das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte mal eine Frage:
​Angenommen man benutzt 20 MHZ Channel für 2.4GHZ WLAN.
​Wenn man nun Kanal 3 auswählt benutzt man meines Wissens indirekt Kanal 1-6 mit (+-10 MHZ) und stört diese dadurch auch.
Wenn man nun Kanal 1 wählt, benutzt man folglicherweise Kanal 1-3. Kanal 0 und -1 eins gibt es ja laut Wikipedia etc. nicht.

​Verliert man dann nicht Bandbreite dadurch, dass man Kanal 1 statt Kanal 3 wählt? Bzw. allgemein Randbereiche wählt (vgl. Kanal 13).
 
Atkatla schrieb:
Solange alle anderen auf die Abweichung zugreifen und sie diese ohne Lizenzabkommen o.ä. nutzen können, ist es per Definition nicht proprietär!

Korrekt, nur eben genau dieser Fall ist nicht wahrscheinlich, genauso, wie dass es jetzt Drittanbieter gibt, die mit den 1024 QAM von Asus harmonieren werden.

Und: "Eigenentwicklung ist nicht automatisch proprietär." - kann sein, muss es aber nicht. Kommt drauf an, ob das was Asus ganz offensichtlich als Eigenentwicklung vermarktet letztlich in den Standard einfließt oder eben halt nicht. Der Verweis auf Linux verfängt nicht, da es eine ganz andere Ausgangslage ist. Soweit ich weiß, gibt es jetzt hier keinen eigenen Stakeholder, die daran entwicklen, und dann exklusiv Kohle damit machen wollen... da OSS. Der Vergleich hinkt also.

In a nutshell:

Wenn wir ALLGEMEIN von proprietär sprechen, wissen wir alle, dass es sich dabei eigene, geschlossene Standards, handelt. Beispiele gibt es viele. Apples Lightning. Tizen von Samsung, Speicherkarten von Nintendo etc. Der Grad wie das jetzt abgeschlossen ist unterscheidet sich jetzt freilich. Während Apple die Schnittstelle lizenziert (glaube ich), gibt Nintendo das Design der Sticks ja nicht frei.

Wenn wir aber schon beim Klugscheißen sind, sollten wir uns vlt. die komplette Definition anschauen:


  1. Im juristischen Sinne ist der Begriff gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“. Er ist kein juristischer Terminus, da nach europäischer Rechtstradition eine vollkommene Aufgabe der Urheberrechte nicht möglich ist („Das Band zwischen Urheber und seinem Werk kann nicht vollständig zerschnitten werden“, sog. Monismus). Juristisch bedeutet proprietär den umfassenden Vorbehalt des Urhebers für alle bzw. fast alle ihm zustehenden geistigen Eigentumsrechte.
  2. Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht „frei“ sind. Auf der einen Seite ist damit Software gemeint (proprietäre Software oder Closed Source), auf der anderen Seite Dateiformate, Protokolle usw. Freiheit im Sinne von freier Software bedeutet juristisch das Angebot des Urhebers an die Allgemeinheit, alle ihm zustehenden Urheberrechte mitnutzen zu dürfen.[2]
    1. Proprietäre Software ist jegliche Software, die keine freie und quelloffene Software ist. Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: Ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der Softwarelizenz GPLveröffentlicht wurde, ist hiernach „frei“. Hingegen gilt ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter einer nicht-„freien“ Lizenz steht – auch bei offengelegtem Quelltext – als proprietär. Bekannte Beispiele proprietärer Software sind Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCAD und Adobe Flash sowie die meisten Videospiele von kommerziellen Anbietern. Unter Linux findet man den Begriff besonders häufig im Zusammenhang mit Treibern, die nicht offen sind, sondern vom Hersteller zur Verfügung gestellt wurden, und deren Code nicht einsehbar (und damit auch nicht von der Linux-Community pflegbar) ist. Ein Beispiel hierfür ist AMD Catalyst für Linux, auch ‚fglrx‘ genannt. Siehe auch Closed Source.
    2. Protokolle, Dateiformate und Ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten von Dritten implementierbar und deshalb nicht zu öffnen oder zu lesen sind, weil sie z. B. lizenzrechtlich, durch herstellerspezifisches Know-how oder durch Patente beschränkt sind. Beispiele für proprietäre Dateiformate sind das MS-Word-Format, das WMA-Format oder Dateiformate der Lotus Smartsuite. Beispiele für nicht proprietäre, offene Formate sind die OpenDocument-Formate, Ogg Vorbis, das Portable-Network-Graphics-Format und das HTML-Format.
  3. Traditionell werden im IT-Bereich solche Dateiformate, Protokolle usw. aber auch Hardware als proprietär bezeichnet, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also eigene Entwicklungen sind. Beispiele hierfür sind die Cisco VoIP-Telefone mit Skinny-Protokoll und die Software Skype. Proprietäre Formate werden einerseits zur Vereinfachung und damit Verminderung des Implementierungsaufwands verwendet, wenn Standards zu aufwendig wären. Oft werden sie aber auch zur Abgrenzung von Standards und damit als zusätzliche Einnahmequelle von Lizenzgebühren genutzt, z. B. bei Herstellern von Arbeitsspeicher und bei einigen Softwareherstellern.
Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der Freiheit im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der anerkannten Standards im Sinne offizieller Standardisierungsgremien. So ist z. B. das Audiodatenkompressionsformat MP3 nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht mehr frei implementierbar ist. Nach 3 ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist. Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein freies Format nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3 proprietär.


Der Begriff als solches ist also nicht nur nicht klar definiert, sondern die Definitionen widersprechen sich auch noch.

SO und nun machen wir den Sprung von ALLGEMEIN (wo die Lage ja auch unklar ist, siehe bSp. von MP3) zu KONKRET dieser Fall.

HominiLupus spricht von PseudoStandard. Jetzt lass uns mal darüber diskutieren, ob es ein Pseudostandard ist oder nicht. Er geht davon aus, dass es eine Eigenentwicklung ist. Also wäre es ein solcher. Ich gehe davon aus (aufgrund des Namensschemas, dass es von IEEE kommt). Aber es ist noch nicht verabschiedet. Wir können also gerne darüber streiten, ob es bis zur Finalisierung ein Pseudo-Standard ist. Weil ja noch nicht final (wichtiger Wendepunkt).

Dann kommt Bense und sagt in einem ziemlich rotzigen Ton, dass es eben kein Pseudostandard sei, sondern offiziell nur noch nicht final - und das ist ein Widerspruch in sich. Ich weiß Deine Argumentation setzt an, dass es die offizielle Verbaschiedung gar nicht braucht, und eh alle abgestimmt sind. Mich überzeugt das nicht, aus den genannten Gründen (neuer Standard, "rolling release", Wave " etc. pp.) - Asus nennt es ja wohl auch bewusst NICHT DRAFT Router, sondern Eigenentwicklung.

Es ist also allein aufgrund der wortwörtlichen Logik falsch, davon zu sprechen, dass ein Standard offziell sein kann, wenn er nicht final ist. Das schließt sich aus. Geht nicht (auch wenn Arbeitsgruppen sich weitestgehend intern darauf einigen, aber offiziell ist es nicht). PUNKT.

So und nun, mache ich den gedanklichen "Fehler" und um in Benses Vokabular zu bleiben, zu sagen, dass solange es nicht offiziell ist, ebene eher proprietär sei. ACHTUNG: Milchmädchen, Schwarz-Weiß, irgendwo richtig, aber halt auch falsch). Ich baue noch die gedankliche Brücke, dass ich es offen lasse dass das Delta zwischen heute und dann gegen Null tendiert, was die Abgrenzung obsolet machen würde. Dass diese aber nicht trennscharf vollzogen werden kann, sollte nach Lektüre der unterschiedlichen Defintionen klar sein!



In dieser Rechnung gehe ich von zwei Extremen aus: Proprietärvs Standard. Und da es in der Natur der Sache liegt, dass es ein Standard erst dann ein solcher sit, wenn er verabschiedet wurde, bis Du, nach dieser fallspezifischen Logik bei 90 % proprietär und 10 % Standard.

Jetzt gehe ich selber hin, und sage, dass ein Angriff auf diese, fallbezogene Logik, dann möglich wäre, wenn Du die offizielle Verabschiedung ignorierst, sondern auf die Funktionalität abstellst. Sprich, wenn Du bei einer lebensfremden schwarz-weiß Abgrenzung angelangt bist, dass man ja dann sagen könnte, dass sofern das Delta zwischen diesem Router und dem finalen Standard kleiner 50% ist, er näher am Standard wäre, auch bei schwarz-weiß Betrachtung.

Comprende?
 
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Skycrumb schrieb:
160MHz Bandbreite... RIP 5GHz band in städten. Ereilt also das gleiche Schicksal wie 2.4GHz.
So schafft man wenigstens gleichzeitig den grund 60GHz voran zutreiben und besser vermarkten zu können.
Naja nicht ganz. Man hat zwar in der Tat dann nur 2 160 MHz Kanäle, aber die Dämpfung durch Waände ist schon sehr groß. Das müssen schon ungünstige Konstellationen sein, um mehrere Nachbarn zu haben, die wirklich eklatant zu stören. Ich bezweifel aber auch dass 160 MHz viel genutzt wird. Imho wird weiterhin 80 MHz breit genutzt werden.

160 MHz ist aber auch nicht neu, das ist schon in .ac spezifiziert.


The Ripper schrieb:
Ich hätte mal eine Frage:
​Angenommen man benutzt 20 MHZ Channel für 2.4GHZ WLAN.
​Wenn man nun Kanal 3 auswählt benutzt man meines Wissens indirekt Kanal 1-6 mit (+-10 MHZ) und stört diese dadurch auch.
Wenn man nun Kanal 1 wählt, benutzt man folglicherweise Kanal 1-3. Kanal 0 und -1 eins gibt es ja laut Wikipedia etc. nicht.

​Verliert man dann nicht Bandbreite dadurch, dass man Kanal 1 statt Kanal 3 wählt? Bzw. allgemein Randbereiche wählt (vgl. Kanal 13).
Man stört Kanal 1-5, wenn man Kanal 3 wählt. Immer die beiden nächsten.
Nein, man verliert keine Bandbeite wenn man einen Randkanal nutzt. Es werden trotzdem 20 MHz genutzt. Bei Kanal 1 nutzt man 2402-2422 MHz. Der Bereich unter 2412 ist nur nicht klassifiziert, aber da ist ja kein schwarzes Loch welches alle Frequenzen <2412 MHz eliminiert. ;)
 
DFFVB schrieb:
Solange alle anderen auf die Abweichung zugreifen und sie diese ohne Lizenzabkommen o.ä. nutzen können, ist es per Definition nicht proprietär!
Korrekt, nur eben genau dieser Fall ist nicht wahrscheinlich, genauso, wie dass es jetzt Drittanbieter gibt, die mit den 1024 QAM von Asus harmonieren werden.
Nicht sehr wahrscheinlich? Machst du Witze? Genau eben dieser Fall hat hier eine Wahrscheinlichkeit von 100%, denn alle anderen können auf die Inhalte von IEEE 802.11ax Draft 1.0 zugreifen! (Das proprietäre QAM1024 bei dem anderen ac-Router ändert nichts daran, und bei ax ist QAM1024 schon Teil von Draft1.0!) Und damit kann es nicht proprietär sein, weil es die Grunddefinition nicht erfüllt. Du hast zwar die Definition von Proprietär herauskopiert, aber den wesentlichen Teil für die Protokolle "zufälligerweise" ignoriert:
Protokolle, Dateiformate und Ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten von Dritten implementierbar und deshalb nicht zu öffnen oder zu lesen sind, weil sie z. B. lizenzrechtlich, durch herstellerspezifisches Know-how oder durch Patente beschränkt sind.
Stattdessen hast du im Abschnitt 3 gewildert, obwohl hier über IEEE gesprochen wird.

Und ob du persönlich es als kein Standard, Pseudo-Standard oder Standard ansiehst, ist völlig irrelevant. Ob dich meine Argumentation überzeugt, ist ebenfalls irrelevant. Denn es ist die Vorgehensweise der IEEE und der Industrie und wenn diese sich mit der Industrie auf "Draft Standards" einigt und die Beteiligten das als Standard nutzen, dann ist das so. Die IEEE ist ein schließlich ein Berufsverband und keine staatliche Normungsinstitution wie DIN oder ANSI. Es handelt hier damit um keine gesetzlich vorgeschriebene oder verwendete Norm, sondern ein Berufsverband und Industrieteile einigen sich darauf, einen bestimmten Informationsstand als gemeinsamen Standard zu nutzen um Kompatibilität zu erreichen. Deine Ansichten haben einfach keinen Einfluss darauf, ob die Beteiligten das für sich als Standard nutzen bis er von einem neueren Draft oder der finalen Fassung abgelöst wird. Bei diesem Router hier gibt es damit kein Delta bei der 802.11-Implementierung, wie fälschlicherweise vom Newsschreiber formuliert. Deine Argumentation wäre nur dann nachvollziehbar, wenn die IEEE und die Firmen die Drafts nicht als Zwischenstandards nutzen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider machst Du es Dir reichlich einfach.

Atkatla schrieb:
Nicht sehr wahrscheinlich? Machst du Witze? Genau eben dieser Fall hat hier eine Wahrscheinlichkeit von 100%, denn alle anderen können auf die Inhalte von IEEE 802.11ax Draft 1.0 zugreifen! (Das proprietäre QAM1024 bei dem anderen ac-Router ändert nichts daran, und bei ax ist QAM1024 schon Teil von Draft1.0!)

Atkatla schrieb:
Bei diesem Router hier gibt es damit kein Delta bei der 802.11-Implementierung, wie fälschlicherweise vom Newsschreiber formuliert. Deine Argumentation wäre nur dann nachvollziehbar, wenn die IEEE und die Firmen die Drafts nicht als Zwischenstandards nutzen würden.

Und womit kannst Du mir nun mit Sicherheit sagen, dass Asus sich 100% daran hält? Wie dem 1024 QAM Beispiel zu sehen, halten sie sich auch nicht 100% an den AC Standard, wer sagt dann dass sie sich 100% an den Draft von AX halten? Dies vor dem Hintergrund, dass sie es selber aggressiv als Eigenentwicklung bewerben (Sowohl CB als auch Golem sind drauf "reingefallen"). Woher nimmst Du diese Gewissheit? Bitte erzähl mir jetzt nicht, dass Asus nur OEM ist, wie Du selber gesagt hast, sind sie auch in der Lage proprietäre Techniken zu nutzen - ob über Hard- oder Software spielt keine Rolle, es geht um die Funktionalität.

Atkatla schrieb:
Und damit kann es nicht proprietär sein, weil es die Grunddefinition nicht erfüllt. Du hast zwar die Definition von Proprietär herauskopiert, aber den wesentlichen Teil für die Protokolle "zufälligerweise" ignoriert:Stattdessen hast du im Abschnitt 3 gewildert, obwohl hier über IEEE gesprochen wird.

Welche Grunddefinition? Wer sagt denn, dass ausschließlich Protokolle zur Bestimmung herangezogen werden? Hardware hat damit nichts zu tun? Genausowenig wie die IEEE gesetzlich normiert ist, ist das Wort "proprietär" normiert. Es gibt verschiedene, sich teilweise widersprechende, Vorstellungen die einzelne Beteiligte darunter subsumieren. Und auch wenn die IEEE kein staatliche Gremium ist, so ist sie nicht im rechtsfreien Raum, da sie sich immernoch im von der Bundesnetzagentur gesteckten Rahmen bewegen muss...

Und wenn Du nochmal ganz genau hinschaust siehst Du, dass ich folgenden Satz fett markiert habe:

Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der Freiheit im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der anerkannten Standards im Sinne offizieller Standardisierungsgremien. So ist z. B. das Audiodatenkompressionsformat MP3 nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht mehr frei implementierbar ist. Nach 3 ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist. Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein freies Format nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3 proprietär.

Wir sehen also, dass für den ein und selben Sachverhalt zwei Definitionen herangezogen werden können. Deine Annahme von einer Grunddefinition ist also FALSCH.

Es geht hier auch nicht darum, dass ich es Pseudostandard ansehe, sondern es geht darum, dass es ganz schlicht und ergreifend, keinen finalen, aber nicht offiziellen Standard gibt. Schließt sich aus, geht nicht. Ist sowas wie "Sieger der Herzen" hat keinerlei Relevanz. Nicht für Dich und nicht für mich. Wenn Du dieses Axiom angreifst, disqualifizierst Du Dich aufgrund eines mangelhaften Sprachverständnisses für jegliche weitere Diskussion (wenngleich Du fachlich und inhaltlich den Eindruck vermittelst, ziemlich Ahnung von der Materie zu haben).
 
Artikel-Update: Asus hat gegenüber ComputerBase bestätigt, dass es sich beim aktuellen WLAN 802.11ax um einen bislang nicht offiziell verabschiedeten Standard handelt. Der sogenannte Draft als Zwischenschritt vor der finalen Spezifikation ist in dieser Form von den am IEEE-Konsortium beteiligten Unternehmen freigegeben.

Router setzt auf offenen Standard IEEE 802.11ax
Die endgültige Verabschiedung der finalen Eckdaten zu IEEE 802.11ax soll aller Voraussicht nach erst 2019 erfolgen. Infolge dessen ist der Asus RT-AX88U einer der ersten Router, welcher im Consumer-Segment auf die neue Funktechnik setzt. Die dafür benötigten Chips werden aktuell bereits von beispielsweise Broadcom und Quantenna in kleineren Stückzahlen an Netzwerkausrüster ausgeliefert, um daraus resultierend Endprodukte entwickeln zu können. Entsprechend kompatible Endgeräte wie Notebooks, Tablets und Smartphones aber auch Repeater und Netzwerkkarten sind hingegen zur Zeit noch nicht in der Nähe einer Markteinführung.

Wie Asus weiter erläutert, erfolgt bei WLAN 802.11ax die Signalübertragung parallel auf der 2,4- und 5-GHz-Frequenz, so das aktuelle Endgeräte gleichermaßen von den höheren Übertragungsraten profitieren sollen. Je nach unterstütztem Standard und der Entfernung zum Router erfolgt die Auswahl der besten Frequenz(en) automatisch, um eine möglichst stabile Kommunikation mit hoher Datenrate zu erreichen. Als Eckpunkte für einen höheren Nettodurchsatz mit WLAN 802.11ax nennt Asus:

  • Optimierungen am WLAN-Protokoll
  • individuelle Datenrate für unterschiedlich gut erreichbare Clients
  • beiden Übertragungsrichtungen mit OFDMA (Orthogonal Frequency-Division Multiple Access)
  • Modulationsverfahren 1024QAM
  • Multi-User-MIMO im Uplink
  • Spatial Reuse

Ab dem 1. Quartal 2018 für 300 bis 400 Euro im Handel
Auch zu den Ausstattungsdetails und dem anvisierten Marktstart des RT-AX88U gibt es weitere Details, die Asus bereits auf der IFA genannt hatte. So soll der WLAN-ax-Router ganz klassisch zwei USB-Anschlüsse bieten, welche USB-Sticks und USB-Festplatten als Speichermedien aber auch USB-Drucker und Surfsticks für 3G/4G-Verbindung unterstützen. Der Asus RT-AX88U soll den deutschen Einzelhandel im ersten Quartal 2018 erreichen. Nach Angaben des Herstellers wird derzeit ein Endkundenpreis von 300 bis 400 Euro anvisiert. Abzuwarten bleibt dabei, wie sich die anderen Router-Hersteller bis zu diesem Zeitpunkt mit ihren WLAN-ax-Lösungen aufstellen. Denn nachdem Asus nun diesen Vorstoß unternommen hat, werden zeitnah auch andere nachziehen.
 
Na endlich werden 5 Ghz und 2,4 Ghz damit zusammengeführt. Früher war nur SU-MIMO über 2,4 Ghz oder MU-MIMO über 5 Ghz möglich. Sobald der PC im Arbeitszimmer über 2,4 Ghz drinnen ist (5 Ghz kommt nicht so weit) haben alle anderen 2,4 Ghz Geräte nur noch 1 Verbindung. Da das 5 Ghz sowieso nur im selben Raum nutzbar ist haben wir das ganz ausgeschaltet. Aber so könnten die Geräte gut koexistieren.
 
DFFVB schrieb:
Leider machst Du es Dir reichlich einfach. Und womit kannst Du mir nun mit Sicherheit sagen, dass Asus sich 100% daran hält?Wie dem 1024 QAM Beispiel zu sehen, halten sie sich auch nicht 100% an den AC Standard, wer sagt dann dass sie sich 100% an den Draft von AX halten?
Ich kann es dir mit Sicherheit sagen, weil das Gerät nach 802.11ax Draft 1.0 spezifiziert ist. (Das heisst erstmal nur, dass die den Standard erfüllen) Du hast eine Grundlage immer noch nicht beachtet: die haben bei dem anderen ac-Router sich ebenfalls 100% an den ac-Standard gehalten. Und diesen um eine höhere Modulation ergänzt. Das ist erlaubt und widerspricht dem Standard nicht. Es reduziert auch nicht die Kompatibilität gegenüber anderen 802.11ac Geräten. Dass dieser Modus nur mit Endgeräten funktioniert, welche die gleiche Erweiterung haben, ist ebenfalls konform. Die Verwendung der QAM-Ergänzung zeigt also eben nicht, dass sie sich nicht an den Standard gehalten haben. Du machst aber diese falsche Schlussfolgerung.

Nun zu Erweiterungen: an den Features die ASUS bei diesem Router hier bewirbt, kann man sehen, ob es proprietäre Erweiterungen gibt, wenn man sowohl die Übertragungstechniken, als auch den IEEE-Standard kennt. Du musst dabei zwischen den 802.11-Features des WLAN-SoCs und den Features der Routersoftware bzw. der andern Baugruppen unterscheiden. In letzter wird zweifelsfrei sehr viel Eigenleistung von ASUS stecken.

Und auch wenn die IEEE kein staatliche Gremium ist, so ist sie nicht im rechtsfreien Raum, da sie sich immer noch im von der Bundesnetzagentur gesteckten Rahmen bewegen muss...
Oh je, dieser Satz ist auf so vielen Ebenen falsch... Nein, muss sie nicht. Es kann daher die Situation entstehen, dass IEEE etwas standardisiert, was in manchen Staaten lokalen Gesetzgebungen widerspricht, und dort nicht eingesetzt werden darf. Das gibt es sogar innerhalb des 802.11-Standards z.B. für manche Kanäle und Sendeleistungen. Kanal 14 ist spezifiziert, darf hierzulande aber nicht genutzt werden. 12 und 13 dürfen in den USA nicht genutzt werden. Um diese Situation zu händeln (IEEE-Spezifikation vs. lokale Gesetzgebung) dafür gibt es bei 802.11 z.B. die Regulatory Domains.

Dies vor dem Hintergrund, dass sie es selber aggressiv als Eigenentwicklung bewerben
Wo bewirbt ASUS die ax-Funktionen denn aggessiv als Eigenentwicklung? Und ob im WLAN-Baustein proprietäre Erweiterungen drinstecken, kann man sehen, wenn man die Features mit dem ax-Standard vergleicht. Das Marketing hat nichts beworben, was dort nicht beschreiben und definiert war. Bei CB und Golem arbeiten eben Redakteure und keine Entwickler für Übertragungsbausteine. Zusätzlich schreibt Golem auch nicht, dass hier ein von Asus entwickelter Standard verwendet wurde. Und wenn, dann wäre es nicht ASUS sondern der SoC-Hersteller.

Zu deinem zweiten Teil mit "proprietär": ich habe schon gesehen, dass du die Sätze fett markiert hast und du letztlich zwei verschiedene Definitionen gesehen hast. Fällt dir gar nicht auf, dass es in Abschnitt 3 um Dinge geht, die mit IEEE nichts zu tun haben? Deswegen schrieb ich, es macht keinen Sinn, darin zu wildern. Du kannst keine Erkenntnisse von Äpfeln auf Birnen anwenden. Wir reden hier über Lösungen für Übertragungstechniken die über IEEE standardisiert sind. Die Anwendung, Anforderungen und Zugänglichkeit von IEEE-Standards sind entgegen deiner Annahme eindeutig definiert, nämlich von der IEEE selbst. Die Firmen wollen schließlich Rechtssicherheit. Genauso wie bei OpenSource die Situation eindeutig geklärt ist, was Anwendung und Zugänglichkeit angeht.

Kurz: selbst wenn du ein 802.11ax-Draft 1.0 -WLAN-Baugruppe um eine eigene Lösung/Funktion erweiterst, ist es immer noch Draft 1.0, solange die darin spezifizierten Funktionen funktionieren. Es ist dabei unerheblich, ob die Eigenentwicklung proprietär oder eine offene Lösung ist. Der Draft 1.0 selbst ist nicht proprietär, gemäß IEEE. Würde ein Routerhersteller soweit proprietäre oder offene Funktionen verbauen, dass sie Draft 1.0 Funktionen eliminieren oder blockieren, ist das Gerät automatisch kein 802.11ax Draft 1.0-Gerät mehr. Gleiches gilt später für den Draft 2.0 Standard und den finalen Standard. ERgo muss bei jedem Gerät zumindest im Kleingedruckten angegeben werden, ob es ein Draft X oder final-Gerät ist. Ob es proprietäre Abweichungen gibt, erkennt man an einem Vergleich der Funktionen mit den Definitionen des Standards.

Übrigens habe ich nichts von ASUS gefunden, wo sie sagen, sie hätten ax bei dem Modell proprietär erweitert. Vielleicht findest du ja eine derartige Quelle.

@paul: MU-MIMO war eben ein Bestandteil von AC und damit nicht auf dem 2,4 GHz-Band verfügbar. Zudem ist das MU-MIMO bei ax jetzt auch für den Uplink (Endgerät -> AP) spezifiziert, bei ac ging es nur in Downlink-Richtung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also jetzt wird die Argumentation etwas unübersichtlich, bzw. bewegen wir uns von der Ursprungsfrage weg, hin zu Nebenkriegsschauplätzen.

Lass uns nochmal den Ursprung rekapitulieren:

DFFVB schrieb:
@bensen

“Das ist kein Pseudostandard, das ist ein offizieller IEEE-Standard, der nur eben noch nicht final ist.“

Und das ist einfach großer Humbug. Entweder es final und offiziell oder in Erwartung dessen nennt man es konsequenterweise proprietär. So einfach ist das. (...)

Infolgedessen ging das große Hauen und Stechen los, was nun proprietär sei und was nicht. Du kommst mit einer Grunddefinition die es so nicht gibt. Jetzt wirfst Du mir vor, ich würde die falsche Definition heranziehen / wildern. Das ist falsch. Wie Du am Beispiel von MP3 siehst, kannst Du auf einen Sachverhalt mehrere Definitionen anwenden. Warum sollte das für eine enorm abstrakt geführte Diskussion über die Bedeutung von "proprietär" am Beispiel eines Standards anders sein? Ich kann mich genausogut hinstellen und sagen, ich definiere das ausschließlich juristisch, denn das sind diejenigen die alles entscheiden (Unser Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle ist in diesem Sinne der mächtigste Mann im Staat, weil er jede Entscheidung kassieren kann). Nicht umsonst ist die Überschrift "Verschiedene Bedeutungen". Es gibt hier kein "richtig" oder "falsch". Ich sag so, Du sagst so. Weil ich aber nicht dumm bin, geb ich sogar noch zu, dass die tradierte Lesart eher in die Richtung geschlossen geht, ich das hier mit ner Krücke Einzelfallbezogen hingebogen habe. Richtig wäre gewesen: "Bense, solange ein Standard nicht final ist, ist er nicht offiziell. Der wird auch frühestens 2019 offiziell." Nein stattdessen bin ich in seinem Vokabular geblieben... Haben wir jetzt aber auch ausreichend diskutiert. Ich kann aber auch gerne Rechtsfortbildung am lebenden Beispiel mit Dir betreiben... "be my guest".

Und wo sage ich, dass die IEEE nicht standardisiert sei? Bitte Quelle! Natürlich ist es ein (wip) Standard. Nur halt (noch) nicht offiziell (wir reden von AX, nicht von der Institution als solches). Ist nun mal ein Unterschied. Vlt. hilft es Dir wenn Du den Herstellerblickwinkel verlässt und alle Stakeholder (Nutzer, Regulierungsbehörden) mit einbeziehst. Denn nach Deiner Argumentation wir die offizielle Verabschiedung marginalisiert. Allein von der Logik, warum gibt es diese dann, wenn es eh keinen Unterschied macht? Beschreib doch mal bitte, was sich mit der offiziellen Verbabschiedung alles ändert, die Implikationen etc. pp. Deine Argumente lesen sich eher so, wie wenn die dann mit nem Sektchen anstoßen, aber schon alles geklärt sei...

Atkatla schrieb:
Ich kann es dir mit Sicherheit sagen, weil das Gerät nach 802.11ax Draft 1.0 spezifiziert ist. (Das heisst erstmal nur, dass die den Standard erfüllen)

Woher weißt Du, dass das Gerät danach spezifiziert ist, bzw. ist es auch zertifiziert? Vom Standard in dem Sinne können wir ja bis zur offiziellen Verabschiedung auch nicht sprechen. Ich bin ja bei Dir, dass es eine normative Kraft des faktischen gibt, gleichwohl ist die Degradierung der offiziellen Verabschiedung falsch. Ja es gibt Hypothesen / Assumptions und Drafts, allerdings gibt es ja seine Gründe dafür, dass es dann nicht verabschiedet wird, und sich bis 2019 Zeit gelassen wird. Denn theoretisch wie auch praktisch sind die Hersteller spitz wie Nachbars Lumpi, den Standard als solchen so schnell wie möglich zu verabschieden - weil: Neue Geräte, mehr Umsatz! Genau aus diesem Grund prescht Asus nun vor und will ein Produkt verkaufen, welches so weitgehend nutzlos ist (wie AD Router auch). Nutzlos im Hinblick auf AX und fehlende Clients!

Atkatla schrieb:
Du hast eine Grundlage immer noch nicht beachtet: die haben bei dem anderen ac-Router sich ebenfalls 100% an den ac-Standard gehalten. Und diesen um eine höhere Modulation ergänzt. Das ist erlaubt und widerspricht dem Standard nicht. (...) Du machst aber diese falsche Schlussfolgerung.

Also entweder baust Du einen Strohmann auf, oder hast mich falsch verstanden. Wo ziehe ich diese Schlussfolgerung? Natürlich können sie den Standard ergänzen, solange es diesen nicht verletzt, ist auch konform, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es sich bei der Ergänzung um proprietäre Technik handelt (QAM). Wenn wir sagen der AC Standard sind 100%, dann hast Du halt mit der zusätzlichen, proprietären Modulation 120%. Und dass es sich dabei um proprietäre Technik handelt, hast Du selbst gesagt. Und woher nimmst Du nun die Gewissheit, dass es bei dem neuen Router (abseits der GUI) nicht wieder Sonderlocken geben wird? Zwar im Rahmen des AX Drafts, aber eben um xyz ergänzt? Wissen wir beide nicht.

Das mit der aggressiven Vermarktung ist eine Mutmaßung meinerseits, weil ich es für unwahrscheinlich halte, dass sowohl CB und Golem hier leichtfertig dazu hinreißen lassen, Falschinformationen wieder zu geben, und ich davon ausgehe, dass Asus sich hier aus Marketinggründen mit fremden Federn schmücken wollte. Ist natürlich 100% Spekulation. Kann aber natürlich auch sein, dass hier voneinander abgeschrieben wurde - die anderen News schreiben nichts davon ...(ist jetzt aber auch kein kriegsentscheidender Punkt, wir wissen beide nicht wie die finalen Specs aussehen, ich hab dazu auch nichts mehr gefunden).

Wie Du weiter schreibst müssen wir hier zwischen Features des SoCs und der Routersoftware abgrenzen. Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt. Nur was sind trennscharfe Kriterien? Wir sind uns beide einig, dass die GUI immer individuell sein wird, auch Gelumpe wie VPN ist herstellerspezifisch (ja ich weiß, dass VPN auch standardisiert ist, ich meine eher die Umsetzung, Unterstützung von ipsec) aber wann ist ein Feature dann proprietär und eine Abweichung zum Standard? Das überlasse ich an der stelle Dir, Du hast diese Abgrenzung jedenfalls bei QAM Richtung proprietär getroffen...

Ad IEEE und rechtsfreier Raum... also so falsch ist der Satz von mir nicht, zumal Du ja selber schreibst, dass es dafür die Regulatory Domains schreibst, es also sehr wohl Berührungspunkte zu der jeweiligen nationalen Jurisdiktionen gibt. Nicht zuletzt können wir auch hier das Pferd von hinten aufziehen und sagen: Du kannst halt keinen Router in Deutschland verkaufen, der nicht mit unserer Gesetzgebung in Einklang steht. Da kann sich die IEEE ausdenken was sie wollen... aber genau deswegen gibt es ja die Regulatory Domain. Und Du weißt ganz genau, dass ich das zur Untermauerung der Argumentation gesagt habe, dass "proprietär" ein nicht normierter Begriff ist. Also entweder die greifst Du These als solches an (indem Du mir eine "Grunddefinition" lieferst, oder lässt es bleiben. Das sind nämlich sonst Nebelkerzen. Btw, widersprichst Du Dir noch an anderer Stelle sehr deutlich, Du sagst die Firmen würden Rechtssicherheit wollen. Wie erhalten sie denn Rechtssicherheit, wenn sie sich im rechtsfreien Raum befinden? Wie erhältst Du Rechtssicherheit? Richtig durch eine Legislative... aber damit hat Qualcomm nun wirklich nichts zu tun. Was Du meinst ist "Planungssicherheit".

Aber um mir auch mal den Spaß einer Nebelkerze zu erlauben:

Atkatla schrieb:
OpenSource die Situation eindeutig geklärt ist, was Anwendung und Zugänglichkeit angeht.

Oh je, dieser Satz ist auf so vielen Ebenen falsch... Warum benutzen die meisten Linux Distros dann kein ZFS? Es gibt kaum ein besseres Beispiel für die unterschiedliche Interpretation von Lizenzbedingungen als OSS...

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Aber ja von der Grundaussage her sollten wir es dann gegessen haben, ein Standard kann nicht offiziell und nicht final zur gleichen Zeit sein.
 
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Also entweder baust Du einen Strohmann auf, oder hast mich falsch verstanden. Wo ziehe ich diese Schlussfolgerung?
In deinem Post zuvor, in dem du über den anderen ac-Router geschrieben hast: "Wie dem 1024 QAM Beispiel zu sehen, halten sie sich auch nicht 100% an den AC Standard,". Diese Aussage ist imho nicht richtig, denn der zusätzliche Einsatz einer 1024 QAM-Lösung reduziert nicht die Erfüllung des ac-Standards.
Woher weißt Du, dass das Gerät danach spezifiziert ist, bzw. ist es auch zertifiziert?
Spezifiziert: Von ASUS. Sie haben ein Gerät nach ax-Draft1.0 angekündigt. Daher muss es den Anforderungskatalog für Draft1.0 erfüllen. Zertifiziert: wieso fragst du nach zertifiziert? Es geht hier um IEEE. Zertifizierung nach WiFi-Alliance ist etwas ganz anders.
Ad IEEE und rechtsfreier Raum... also so falsch ist der Satz von mir nicht, zumal Du ja selber schreibst, dass es dafür die Regulatory Domains schreibst, es also sehr wohl Berührungspunkte zu der jeweiligen nationalen Jurisdiktionen gibt.
Der Satz war dahingehen falsch, als dass die IEEE beschließen kann, was sie will (dann wäre es halt in manchen Ländern halt nicht einsetzbar). Das Korrektiv sind hierbei die Hersteller, die nur dann große Absatzzahlen erzielen können, wenn die Systeme dann auch verkaufbar sind und hier im Gremium einwirken. Regulatorische Einschränkungen bei WiFi werden in der Software umgesetzt ohne dass es den Standard anficht oder die IEEE irgendwelche ausländischen Gesetze oder Regelungen studieren müsste. Die Hersteller nutzen regulatory domains, eben weil der IEEE-Standard keine Rücksicht auf nationale Gesetze nimmt.
Btw, widersprichst Du Dir noch an anderer Stelle sehr deutlich, Du sagst die Firmen würden Rechtssicherheit wollen. Wie erhalten sie denn Rechtssicherheit, wenn sie sich im rechtsfreien Raum befinden? Wie erhältst Du Rechtssicherheit? Richtig durch eine Legislative... aber damit hat Qualcomm nun wirklich nichts zu tun.
Das ist kein Widerspruch. Du mischst nur wieder zuviel durcheinander. Die Hersteller sind doch nicht im rechtsfreien Raum, nur weil die IEEE keine Rücksicht auf unsere Regulierungsbehörde nehmen muss. Die IEEE kann theoretisch beschließen, was ihre Mitglieder wollen. Die Mitglieder wiederum werden beim Erstellen des Standards drauf achten, dass Methoden verwendet werden, von denen sie wissen, das sie entweder frei nutzbar oder zumindest planbar sind. Das gibt ihnen dann die Sicherheit vor rechtlichen Streitigkeiten. Lokale Einschränkungen, siehe ein Absatz höher.
Aber ja von der Grundaussage her sollten wir es dann gegessen haben, ein Standard kann nicht offiziell und nicht final zur gleichen Zeit sein.
Wie oft denn noch: doch, dass kann er. Es ist ja keine gesetzlich verankerte Norm. Wenn sich alle Mitglieder (inkl. teilnehmende Hersteller) auf einen "Draft Standard" (deswegen nennen die es auch so) einigen, dann ist das so. Es gilt dann für alle, die sich daran beteiligen. Das "Final" hat letztlich Auswirkungen im internen Ablauf, dass es keine weiteren Ballots gibt. Differenzen zum Final werden über Software ausgeglichen (oder das Gerät bleibt nur Draft-x-kompatibel). Die IEEE arbeitet seit über 50 Jahren so, jetzt komm nicht und erzähl denen, was es angeblich nicht sei. Ob man als Aussenstehender die Wortwahl passend oder unpassend findet, ändert nichts daran. Es zählt, ob es bindend für Hersteller ist, die IEEE X Draft-Y kompatible Geräte anbieten wollen.

ASUS prescht hier auch nicht außergewöhnlich stark vor. In der ax-Roadmap war die Erschließung des Consumer-Marktes für 2H17 mit Draft1.0 anvisiert und die ersten Consumer-APs kommen meist vor den ersten Endgeräten. Anti-Henne-Ei. Seit Anfang diesen Jahres haben die WLAN-Hersteller (Qualcom, Broadcom usw) die SoCs schon End-to-End fertig, d.h. die Chips für Endgeräte und für Accesspoints/WLAN-Router kannst du als Ausrüster einkaufen und deine Plattform aufbauen.
Ist so ein Early-Adopter-Gerät deswegen sinnlos? IMHO nicht, denn man will den Router ja letztlich nicht nur jetzt, sondern ein paar Jahre nutzen. Ein Zeitraum, in dem man das neue Übertragungsverfahren dann auch nutzen kann. Ein Nachteil entsteht nur, wenn ASUS die Firmware nicht pflegt.
aber wann ist ein Feature dann proprietär und eine Abweichung zum Standard? Das überlasse ich an der stelle Dir, Du hast diese Abgrenzung jedenfalls bei QAM Richtung proprietär getroffen...
Nur bei ac, denn dort ist QAM-1024 nicht im Standard, es war nur max QAM-256 vorgesehen. Der ASUS RT-AC5300U nutzte für WLAN einen SoC von Broadcom, welcher das propritäre "NitroQAM" mit 1024-stufiger Unterscheidung anbietet. Daher funktioniert es nur mit anderen Geräten, die ebenfalls diese Erweiterung haben, egal ob diese Geräte dann von ASUS oder einem anderen Hersteller sind.
 
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Schade, jetzt wird es noch diffuser, und Du gehst auch nur mittelbar auf meine Argumentation ein... (scharfe Abgrenzungskriterien für Deine eigene Definition von proprietäer QAM Technik bleibst Du bspw. schuldig).

Atkatla schrieb:
In deinem Post zuvor, in dem du über den anderen ac-Router geschrieben hast: "Wie dem 1024 QAM Beispiel zu sehen, halten sie sich auch nicht 100% an den AC Standard,".

Genau, das impliziert aber nicht, dass es zweiseitig zwingend ist. Wie Du selber sagst: Es wurde durch proprietäre Technik ergänzt, ich sag ja nicht, dass das non-konform, sondern eine Ergänzung der Funktionalität. (100% Standard vs 120% was Asus abgeliefert hat.

Atkatla schrieb:
Spezifiziert: Von ASUS. Sie haben ein Gerät nach ax-Draft1.0 angekündigt. Daher muss es den Anforderungskatalog für Draft1.0 erfüllen.

Wo nimmst Du diese Info her? Nicht mal im offiziellen Press Release ist die Rede davon. Ist also auch Mutmaßung Deinerseits. Ich weiß jetzt zwar nicht genau wie es bei der IEEE läuft, aber reicht es, wenn der Hersteller eine "Entsprechenserklärung" abgibt? Es reicht, wenn Asus / der SoC Produzent sagt: Jup - können wir... überprüft / zertifiziert keiner? Also ohne unabhängige Überprüfung ist es ja sonst das Papier nicht wert, auf dem es steht...

Deine Ausführungen zur rechtlichen Isolierung der IEEE verfangen jetzt auch nicht unbedingt. Klar sind die 100% privatwirtschaftlich und können tun und lassen was sie wollen, nur wenn die jetzt beschließen, dass nach 802. schießmichtot alle AccessPoints mit 55 db funken, dann werden sie das nirgends verkaufen können (bzw. die Hersteller, die sich dran halten) - man kann die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Sprich: Ist ein privatwirtschaftlicher Verband, der im Rahmen der nationalen Gesetzgebungen beschließt, tun sie das nicht, können sie sich ihren Standard in die Haare schmieren, weil ihn keiner nutzen kann, keiner kaufen, und damit wäre es "L'art pour l'art" und das weißt Du auch.... Ich sage ja nicht, dass die Regulierungsbehörden aktiv die Entwicklung vorgeben, sie stecken aber einen Rahmen. ... Wie Du auch schreibst:

Atkatla schrieb:
Die Mitglieder wiederum werden beim Erstellen des Standards drauf achten, dass Methoden verwendet werden, von denen sie wissen, das sie entweder frei nutzbar oder zumindest planbar sind.

Und wann sind sie planbar? Wenn sie mit der/ den nationalen Regelungen im Einklang stehen... das beißt die Maus kein Faden ab....

Atkatla schrieb:
Wie oft denn noch: doch, dass kann er. Es ist ja keine gesetzlich verankerte Norm. Wenn sich alle Mitglieder (inkl. teilnehmende Hersteller) auf einen "Draft Standard" (deswegen nennen die es auch so) einigen, dann ist er für die Mitglieder bindend und damit in der IEEE offiziell. Es gilt dann für alle die sich daran beteiligen. Das "Final" hat letztlich Auswirkungen im internen Ablauf, dass es keine weiteren Ballots gibt. Differenzen zum Final werden über Software ausgeglichen (oder das Gerät bleibt nur Draft-x-kompatibel). Die IEEE arbeitet seit über 50 Jahren so, jetzt komm nicht und erzähl denen, was es angeblich nicht sei


Richtig IN der IEEE offiziell, aber nicht für Dich und nicht für mich und am wenigsten für Bense. Denn keiner von uns ist IN der IEEE. Um Dir ein Beispiel zu geben: Intel arbeitet heute schon an Ice Lake / Tiger Lake... bei Intel INTERN ist das mega offiziell, aber nicht für uns. Erst wenn es offiziell, also auf einer Pressekonferenz / Hausmesse oder ähnlichem bestätigt wurde. Vlt hilft Dir die Definition aus dem Duden. Nur weil wir aufgrund des Internets davon wissen und die ihre Arbeit transparent machen heißt es, dass es ein offizielles Faktum ist. Einfach aus der Logik, wenn jeder Draft schon bindend ist, warum gibt das final submittal dann überhaupt? Ich hab das versucht mit Marginalisierung der Finalisierung zu umschreiben. Wozu macht man sich den Stress dann noch? Eben um einen Standard zu schaffen. Der harte Umkehrschluss wäre ja sonst der zwischen Draft 1.0 und Final gibt es keine Unterschiede.

Und natürlich prescht Asus vor... der Zeitplan hat sich um ein halbes Jahr nach hinten verschoben... Abgesehen davon ist das schon sinnlos, weil es es ja nicht mal für die Enthusiasten unter uns Hardware zu kaufen gibt, selbst wenn ich will... Ich rede ja nicht von breiter Nutzung in Mittelklasse-Smartphones... nein sondern nichtmal im High End Markt steht was zur Verfügung. Und aus ökonomischer Sicht ist es sinnlos sich ein Gerät zu kaufen, was dir 0% Mehrwert bietet, es aber ein Risiko gibt, dass es noch Änderungen gibt (wenn auch gering), und Du damit "proprietäre" (war n Witz okay) Technik rumzuliegen hast... Aber egal, das ist eine andere Diskussion.

Ich glaub wir hättens dann... "nicht final aber offiziell" gibts nicht. Ich wünsch Dir aber ein schönes Wochenende und bedanke mich für eine durchgehend sachlich geführte Diskussion!
 
(scharfe Abgrenzungskriterien für Deine eigene Definition von proprietäer QAM Technik bleibst Du bspw. schuldig)
Jegliche Umsetzung einer Quadraturampitudenmodulation, die anderen Teilnehmern nicht offen zugänglich ist. Dies trifft auf TurboQAM von Broadcom zu. Das bedeutet nicht, das Andere kein QAM-1024 bauen können, sondern dass andere Hersteller eigene Umsetzungen schaffen können, entweder geschlossen oder offen, denn QAM selbst ist eine allgemeine Methode, Grundwissen aus der Nachrichtentechnik. Ich kann hier keine tausend Seiten schreiben, nur damit du keine Interpretationen machst, die auf fehlendem Hintergrundwissen an Übertragungstechnik, Standards und IEEE-Abläufen basieren. Es ist normal diese Dinge nicht zu wissen, aber dann akzeptiere doch einfach, wenn die Industrie und die IEEE auf bestimmte Art und Weise arbeiten und impliziere nicht einfach, dass die Drafts für die Industrie nicht relevant oder bei Release eine Produktes nicht bindend seien, wenn tausende Leute damit beschäftigt sind, genau dies zu erreichen, weil sie es müssen, weil sonst keine kompatiblen Produkte raus kommen. Ja, für dich sind sie nicht bindend, das hat auch nie einer behauptet, denn wie bereits gesagt, es ist keine gesetzliche Norm o.ä. sondern nur ein Standard einer Industrievereinigung. Du oder Benson bauen auch keine Geräte, die IEEE-konform sein müssen. Wenn ASUS jetzt was auf den Markt bringt, und es mit 802.11ax angibt, dann muss es aber gegen einen verfügbaren Draft spezifiziert sein.
Und wann sind sie planbar? Wenn sie mit der/ den nationalen Regelungen im Einklang stehen... das beißt die Maus kein Faden ab...
Das geschieht aber über die Software und unabhängig vom Standard! Das habe ich schon ein- oder zweimal hier geschrieben. Daher kann man mit entsprechender Firmware den Router auch auf unerlaubte Kanäle oder Sendeleistungen bringen, obwohl er IEEE-konform ist.
Und natürlich prescht Asus vor... der Zeitplan hat sich um ein halbes Jahr nach hinten verschoben...
Ich hatte gesagt, sie preschen nicht _außergewöhnlich_ vor. Denn der Draft 1.0 ist schon längst durch. Die Chips sind am Markt (die ersten kamen Oktober'16 von Quantenna) und die Router-/AP-/Endgerätehersteller kaufen diese bereits ein. Wenn ASUS einen SoC kauft, dann können die anderen es auch. Ja, ASUS ist als Enthusiastenplattform für Consumer gerne vorn, das ist klar, aber der Rest wartet nicht mehr lange. Weihnachtsgeschäft?

Wir drehen uns hier im Kreis. Du siehst nur die final als gültig an, ok, aber die Industrie tut das nicht und verwendet die Drafts schon vorher als gemeinsame Standards für die Entwicklungslifecycles und Produkte am Markt. Dafür ist der Aufwand. Wer vorher schon was auf den Markt haut, muss dann halt angeben, gegen welchen Draft sie kompatibel sind und dann ggf. später patchen. Final bedeutet nur, dass es kein weiteres balooting gibt, weil 75% zugestimmt haben. Und final bedeutet übrigens auch nicht, dass sich nichts mehr ändert, denn obwohl 802.11ac im Jahre 2013 final wurde (erste Geräte schon ab 2012), wurde der Standard 2016 erweitert (Stichwort ac Wave 1 vs. ac Wave II). Die ersten Wave 2 Geräte kamen 2015, von der IEEE verabschiedet und der WiFi-Alliance zertifiziert wurde es erst 2016. History repeating. (Und wave 2 ist wirklich kein neuer Standard, sondern wirklich eine Erweiterung. Die MCS-Stufen 8 und 9 sind damit in den ac-Standard gekommen.)

Du wirst sehen, dass Consumer- und selbst die Enterprisegeräte schon vor dem Final am Markt sein werden, und dass die Geräte nach dem final ebenso SoCs haben, die vor dem final releast wurden. Das ist alles nix neues. Dafür ist der Aufwand mit den Drafts. Ich klinke mich jetzt hier aus, das Wochenende gehört der Family und nächste Woche muss ich wieder arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur: Quantenna-Chips schon 2016, nicht 2017)
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