2x Netzteil kaputt

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ExigeS2 schrieb:
Vor allem bei Kleinanzeigen bei denen Gewährleistung etc. ausgeschlossen ist.
Unsinn. Ein Gewerblicher Verkäufer kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.

ElGonzo schrieb:
Ähm doch!
1. Der reale Wert des PC liegt 50% unter dem gezahlten Wert.
2. Die Unwissenheit des Käufers wurde ausgenutzt.
3. Der Verkäufer ist ein Händler, also muss man in diesem Fall von Vorsatz ausgehen.

Du bist schlichtweg nicht richtig informiert. Hier liegt kein Wucher vor. Das kannst du gerne mal lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

Es wäre erst Wucher, wenn die Leistung und der Preis in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Zwar ist der PC keine 200 € wert und damit in der Tat überteuert, aber es ist kein auffälliges Missverhältnis erkennbar.

Auch ist der Käufer zwar offenbar unerfahren, es kann jedoch jeder im Internet sehr leicht die Preise und damit den Wert der einzelnen Komponenten finden. Der Verkäufer hat also nichts ausgebeutet. Es liegt glasklar kein Wucher vor. Die Hürde für Wucher ist in Deutschland sehr hoch.

Edit:
Chinaquads schrieb:
DU hast bei einem DEFEKT die WAHL auf REPARATUR oder GELD zurück!
Nein, völlig falsch. Im Rahmen der Sachmängelhaftung hat man regulär die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz.

Chinaquads schrieb:
2x Netzteil kaputt = Geld zurück. Lass dich nicht abwimmeln.
Die gewährten Nachbesserungsversuche des Verkäufers, bevor der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sind variabel, regulär hat der Verkäufer aber zwei Versuche und nicht nur einen wie du behauptest: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Leli196 schrieb:
Es wäre erst Wucher, wenn die Leistung und der Preis in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Zwar ist der PC keine 200 € wert und damit in der Tat überteuert, aber es ist kein auffälliges Missverhältnis erkennbar.

Ich habe die 50% ganz bewusst geschrieben. Wenn der Kaufpreis doppelt so hoch oder höher ist als der Wert zum Zeitpunkt des Kaufs liegt dieses Missverhältniss vor! ;)
Das geht hier jetzt aber auch zu weit. Der TE soll versuchen das Ding beim Verkäufer wieder los zu werden und was aus der Aktion lernen.
 
Leli196 schrieb:
Die gewährten Nachbesserungsversuche des Verkäufers, bevor der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann sind variabel, regulär hat der Verkäufer aber zwei Versuche und nicht nur einen wie du behauptest: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Als Käufer habe ich das Recht zu entscheiden, ob der VK nachbessern darf oder ob ich das Geld zurück haben möchte.

§ 439 I BGB lässt dem Käufer die Wahl, ob er den Mangel beseitigen lässt (Nachbesserung also Reparatur) oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache.

Wenn der VK keine Mangelfreie Sache liefern kann => Geld zurück
 
Boah leute, bleibt mal auf dem teppich!

Als ich kann nahezu ALLES an pc als Gaming-PC ausweisen. Warum? Ist recht simpel, der begriff nicht nicht geschützt und wie schon gesagt wurde seeehr dehnbar. Ein Gaming-PC ist auch eine 10 Jahre alte Kiste, es laufen ja alte Games problemlos darauf.

Eine alte Weisheit sagt:"Dummheit (sry TE) schützt vor Strafe nicht." Wer etwas kauft ohne sich zu informieren hat selbst schuld. Und bezahlt in der Regel immer mehr.

Wucher (nach Stgb) ist es denke ich auch nicht, da der TE nicht in einer Notlage oder einer ähnlichen Situation war als er den PC gekauft hat.

Der Händler hat ein Angebot gemacht und der TE hat es abgenommen. Wenn der TE nicht eine geistige Behinderung, volltrunkenheit oder andere Gründe zur Einschränkung der Geschäftsfähigkeit bei Vertragsschluss (Geld gegen PC) nachweisen kann, dann ist es ein gültiger Vertrag.

Wenn die Hardware in der Anzeige stand ist es alles tutti für den Händler. Moralisch höchst fragwürdig aber in meinen Augen NICHT Strafbar.


Ihr vergesst wohl alle, dass JEDER für sich selbst verantwortlich ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres!
 
@ElGonzo
Du nimmst sicherlich den Wert der einzelnen Komponenten. Hier wurde aber ein ganzer Computer verkauft, also bereits zusammengebaut und mit Gewährleistung auf das gesamte Gerät. Abgesehen davon sind noch nicht einmal alle Komponenten bekannt und die 50 % von dir reine Spekulation.

Chinaquads schrieb:
Als Käufer habe ich das Recht zu entscheiden, ob der VK nachbessern darf oder ob ich das Geld zurück haben möchte.
Ich wiederhole mich, aber: NEIN, das ist schlichtweg falsch!
Als Käufer kann man im Rahen der Sachmängelhaftung entscheiden, auf welche Weise der Verkäufer nachbessern soll, nämlich Reparatur oder Ersatz: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
§ 437 Abs. 1 BGB schrieb:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist erst dann eine Option, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert oder die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist.

Eck schrieb:
Als ich kann nahezu ALLES an pc als Gaming-PC ausweisen. Warum? Ist recht simpel, der begriff nicht nicht geschützt und wie schon gesagt wurde seeehr dehnbar. Ein Gaming-PC ist auch eine 10 Jahre alte Kiste, es laufen ja alte Games problemlos darauf.
Damit hast du grundsätzlich möglicherweise recht. Ein Richter könnte dies jedoch anders sehen. Darüber hinaus ist die GPU des Computer ja eben keine Grafikkarte, die für Gaming geeignet ist, sondern eine Workstation-GPU.
 
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Richtig, die 200€ sind kein Schnäppchen aber von Wucher noch eine ganze Ecke entfernt.

Wenn der Händler den Rechner jetzt noch nicht zurück nehmen möchte (und die 14 Tage bei Onlinekauf um sind) hilft es nur nochmals das NT tasuchen lassen in der Hoffnung dass es wieder stirbt. Dann kann man den PC problemlos zurück geben.

Bezüglich Gaming-PC: Der Rechner war auf jeden Fall mal Spieletauglich und ist es für ältere auch heute noch. Ein Sportwagen von 1960 ist heute ja auch noch ein Sportwagen, auch wenn es bei den deutschen OEMs schwierig wird langsamere Autos neu zu kaufen...
 
Leli196 schrieb:
die 50 % von dir reine Spekulation.

Na du willst aber auch zwingend einen Fehler finden. Sicher ist das von mir geschätzt, aber diese über 10 Jahre alte Hardware ist keine 100€ wert. Das würde, wenn es ernst wird auch sehr einfach zu beweisen sein.
Aber egal. Hab keine Lust ich hier über solche Kleinigkeiten zu streiten.
Wünsche noch einen entspannten Abend! Ich such mir jetzt was zu essen.
 
Ein Kollege hat eine Werkzeugmacherlehre gemacht . Kein Studium u d Abi . Heute darf er sich Verkaufsingenieur nennen .Soviel zu Gaming Pc .geh ihm auf den Geist. Aber öffentlich würde ich den nicht als Wuchereroder ähnliches bezeichnen . Das wäre eine Beleidigung und Rufschädigung . Auch könnte er Geschäftsschädigung geltend machen . Siehe auch Vw Abgas . Niemand bekommt als Käufer Recht .U d wer da nicht die Software aufspielen tut ,dem wird das Auto stillgelegt .Da sind andere Summen im Spiel .In Deutschland bekommen meist die Händler und Hersteller Recht . Je grösser umso mehr . Leider
 
Der TE hat den Verkäufer ja gar nicht genannt, er kann also behaupten/sagen was er will.

@ElGonzo
Es ist schlichtweg kein Wucher, sondern nur überteuert. Du versuchst es doch nur so hinzudrehen, als sei es Wucher.

iamunknown schrieb:
Interessante Rechtsauffassung!
Die einzig korrekte Rechtsauffassung. Wenn niemand genannt wird und es nicht konkludent ist, dann kann keine Beleidigung oder üble Nachrede stattfinden.

Abgesehen davon hat der TE sich ja gar nicht entsprechende geäußert - das waren Dritte.
 
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mir hat der das (perPM), und der VK verkauft nur mist.....auf kleinanzeigen zumindest.
ich weis auch nicht ob das der TE will das es hier öffendlich zu lesen ist, ABER es ist ein Gewerblicher Anbieter in Kleinanzeigen.



seine Homepage hat kein Impressum, also Inhaber konnte ich mit namen nicht finden.

bei dem System wird in der anzeige behauptet, dass: Spiele wie GTA 5 csgo usw laufen einwandfrei.
OS: Windows 7pro 64 Bit neu installiert . License Aufkleber Windows7
CPU: Intel Xeon CPU E5-1603 0 4x2.8GHz turbo 3.5GHz Socket 2011 LGA
RAM: 16gb DDR3 erweiterbar bis 64GB
Festplatte: 500GB SATA erweiterbar....
Grafikkarte: Nvidia Quardro K2000 2GB bis zu 10GB
DVD Brenner SATA
USB3
Netzteil: 600Watt

und wir wissen alle das das system der letzte ......


desweiteren findet man scheiß wie eine Workstation hp Z400, mit LED beleuchtung welcher ebenfalls als Gaming rechner verkauft wird.
entweder hat der keine ahnung vom Handwerk, ODER es ist mit vorsatz....

nach meiner einschhätzung ein ramschladen, (hab paar bilder auf der Hompage genauer angeschaut)
es sind alles Office rechner und Workstation von Dell / HP welche man fürn 50er bekommt, werden mit LED und einen sichbaren Lüfter (rahmen aussen angebracht) verkauft.

Neues finden man garnicht im Austellungsraum...
 
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seine Homepage hat kein Impressum, also Inhaber konnte ich mit namen nicht finden.
Das reicht doch schon mal für die erste Anzeige...

Ich würde noch mal mit dem Kerl reden das er das ding zurück nimmt wenn nicht würde ich mich mit einem Anwalt in verbindung setzten.

War eine Rechnung mit ausgewießener Umsatzsteuer dabei?
 
Ich bitte einen Moderator das ganze hier zu löschen wenn es geht, habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzte und haben uns geeinigt. Danke an allem beteiligten.
 
darf man fragen worauf sich der VK bzw. du geeinigt habt?
 
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