Bestellung nicht erhaten und nun?

smuji

Lieutenant
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Mai 2008
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Hallo,

ich habe etwas von einer Seite bestellt, die wiederum die Artikel von China aus versendet. Nun habe ich ewig drauf gewartet und es kam nie was. Dann habe ich Paypal eingeschaltet und mein Geld (50 euro) zurück erhalten.

Nach 4 Monaten bekam ich eine Mahnung, ich solle doch den Artikel bezahlen. Als ich geschrieben habe, dass ich nichts erhalten habe, haben diese mir nun nach weiteren Wochen ein Chinatracking gesendet, auf dem tatsächlich zu sehen ist, dass die Ware angeblich nach 3 Monaten bei mir ankam. Aber natürlich ohne Unterschrift etc., typisches Chinatracking.

Ich habe nie ein Paket erhalten. Keine Ahnung wo der Postbote das Paket entsorgt hat. Ich habe nun gefragt, an wen das Paket denn übergeben wurde. Nun wird es vermutlich erst wieder eine Weile dauern, bis sie mir antworten.

Wie ist denn das, mal angenommen das Tracking (Chinatracking) zeigt an, dass die Ware bei mir angekommen ist, aber ich nie etwas bekommen habe. Muss ich die Rechnung dann trotzdem bezahlen?


Würde mich über Hilfe sehr freuen.


Grüße
 
Wenn du nicht unterschrieben hast und wirklich nichts bekommen hast, natürlich nichts bezahlen.

Das Versandrisiko liegt beim Verkäufer.
 
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Nunja, in dem Zeitraum (gerade währen der Coronahochphase) sind die Sendungen aus China teilweise zwei Monate unterwegs gewesen. Klar, bei Paypal hätte ich auch kalte Füße bekommen und das Geld binnen den sechs Wochen zurückgezogen.
 
Das Versandrisiko trägt der Händler.
wenn das auf dem Versandweg verloren geht, kann das dem Kunde egal sein.
Wenn die Post sich dem Empfang nicht bestätigen lässt, dann ist das das Problem der Post.
Versicher ihm, dass du kein Paket erhalten hast und lass dich nicht auf weitere Forderungen ein.


Theoretisch könnte man jetzt noch argumentieren, dass du den Vertrag nicht widerrufen hast.
Der Verkäufer dir also die Ware nochmal senden könnte.
Da du aber jeder zeit noch widerrufen könntest, wird das der Händler nicht tun.
 
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Ich meine halt irgendwo mal gehört zu haben, dass der Verkäufer seine Pflicht erfüllt hat, wenn er es versendet hat...
 
Das mag womöglich so sein, wenn der Verkäufer eine Privatperson wäre und auch als solche handeln würde.
 
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Exakt...bei privat trägt der Empfänger das versandrisiko., Gewerblich der Versender.
 
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Nein, keine Sorge, da kann nichts passieren.

Mir ist mal Folgendes passiert (klingt schraeg, aber wahr): Ich bestellte vor 20 Jahren RAM 4GB, fuer die fuerstliche Summe von 500 Maeusen), per Nachnahme (im Nachhinein -- zum Glueck!). Kam nie an. Nachgefragt, per Telefon und Email -- verschollen. Ich dokumentierte das (notierte mir alle Details, inkl. Daten und Namen des Mitarbeiters, mit dem ich gesprochen hatte), und bestellte erneut. Die LIeferung kam an.

6 Monate spaeter erhielt ich einen Mahnbescheid, ich haette "ein nicht als Nachnahme-pflichtig gekennzeichnetes Paket erhalten, ohne es zu bezahlen." Man haette meine Unterschrift. Die gesamten Kosten beliefen sich auf 1000 Eier.

Also zum Anwalt gelatscht, alles abgeliefert, was ich hatte, inklusive meiner Versicherung, ich haette nie was bekommen, daher auch nix unterschrieben.

Wenige Wochen spaeter war's gegessen. DHL (die das Ganze angezettelt hatten) mussten meine Anwaltskosten uebernehmen.

Fazit: Wer bei einem Haendler bestellt und nichts bekommen hat, muss auch nichts bezahlen.
 
Alles was in China bestellt wird, läuft bei der Deutschen Post entweder als Paket oder Einwurfeinschreiben. Insofern wirst du dich mit der Post „rumschlagen“ müssen. Für den Händler ist der Fall klar, Tracking sagt „angekommen“, bitte bezahl deinen Kram.
 
Fuchiii schrieb:
Exakt...bei privat trägt der Empfänger das versandrisiko., Gewerblich der Versender.

Ähm, Nein. Der Vertrag für den Transport der Ware schließt der Versender mit dem Transportunternehmen (z.B. Post AG). Der Versender trägt schon aus diesen Grund grundsätzlich das Versandrisiko. Falls Ware weg, ist das Paket ja auch "versichert".
 
Nutzerkennwort schrieb:
Ähm, doch.

Du solltest solche falschen Dinge nicht posten.

Privatverkauf und Kauf beim Händler ist in der Angelegenheit kein Unterschied, sondern das exakte Gegenteil.
 
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1.) ... "auf Verlangen" ...

Da aber auch die meisten privaten Verkäufer Versand "anbieten", erfolgt kein explizites "Verlangen" von Seiten des Käufers. Der Erfüllungsort ist somit frei Haustür Käufer, da der Versand zum Produkt faktisch inkludiert wurde.

Außerdem ist das hier ein Diskussionsforum soweit mir bekannt ist und mit Totschlagargumenten, wie man solle keine "falschen Sachen" posten, kommt hier keine Diskussionskultur auf.
 
methadron schrieb:
Für den Händler ist der Fall klar, Tracking sagt „angekommen“, bitte bezahl deinen Kram.
Für den Händler ist es klar.
Genauso ist es für den Käufer klar.
also muss einer falsche Informationen haben.

Ohne Unterschrift des Käufers verliert der Verkäufer vor Gericht.
Insofern ist der Fall doch ganz einfach.
 
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