Ein Starlink, zwei Haushalte

groener

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Hallo, wir sind in die andere Doppelhaushälfte von einem Freund der Familie gezogen. Da wir jetzt am Hinterteil der Welt wohnen und es kein schnelles DSL gibt, hat der Freund vorgeschlagen, dass wir uns auf sein Starlink aufschalten.
Seine Konfiguration. Vom Starlinkrouter (internes Starlink WLAN wird von ihm nicht verwendet) per Ethernetkabel auf Fritzbox (missbraucht als WLAN Hub) weiter zu WLAN Repeater

Er hat gemeint wir hängen ein Switch nach dem StarlinkRouter und hier könnte ich abgreifen.

Jetzt meine Frage. Habe ich die Möglichkeit auf einfache Weise (Netzwerkunbedarfter) ein einigermaßen autarkes Netzwerk aufzubauen. Gerade in Hinblick auf einige Smarthome Aktoren könnte die IP range (ohne die subnetmask zu verändern) schnell eng werden und ich den Starlink Router bzw dessen DHCP Server nicht kenne.

Gerne würde ich auch meine Fritzbox (als WLAN Hub und evtl auch NAS) ran hängen. Oder wären ausschließlich WLAN Repeater wegen des kleineren Energiebedarfs sinnvoller und dafür auf die integrierte FritzNAS zu verzichten?

Vielen Dank für die Unterstützung.
 
Als erstes ich würde auf kein WLAN Repeater setzen sondern ein Access Point. Repeater halbiert die WLAN Leistung.

Klar geht das, ein Router nutzen :) Alternativ ein Switch nehmen der VLANs kann. Dann kann dein Nachbar ein VLAN haben und du eins und ihr kommt euch nicht in den Weg.

Würde aber mal schauen ob das überhaupt laut AGB erlaubt ist.
 
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Der starlink Support hat die dazu welche Antwort gegeben?
 
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Elon sagt: kauf 2x Starlink.
 
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AGBs machen dir da einen Strich durch die Rechnung und rechtlich ist das alles nicht so 100% sauber wenn es denn mal Trouble mit dem Zugang gibt.
Ich würde niemanden empfehlen sowas zu machen, egal wie gut man befreundet ist.
 
Der ISP darf dir in DE da keine Vorgaben machen. Wenn man mit DoppelNAT leben kann, hänge per Kabel (!) eine FritzBox dahinter und fertig.
 
Der ISP kann da jederzeit den Vertrag kündigen. Dazu kommt das Thema Haftung. Ich würde die Hände vom Teilen lassen.
 
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Salamimander schrieb:
Der ISP darf dir in DE da keine Vorgaben machen.
Bitte mit Quellenangaben im entsprechenden Gesetz. Ich finde solche Aussagen ohne Quellen immer schwierig. "Salamimander im Forum Computerbase hat mir gesagt, ihr dürft dazu gar keine Vorgaben machen!" dürfte nicht gerade Hieb- und Stichfest sein.

Letztlich dürfte das genau so eine Kiste sein, wie die Vorgabe von Netzbetreibern im Mobilfunk: Die Tarife sind nicht für den Ersatz des stationären Internet (an mehreren Standorten) vorgesehen, wenn als Mobiltarif abgeschlossen.
 
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Salamimander schrieb:
Der ISP darf dir in DE da keine Vorgaben machen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Verträge werden zwischen zwei Parteien geschlossen und es kann im Vertrag - oder den dazugehörigen AGB - durchaus festgehalten werden, dass eine Weitergabe an Dritte untersagt ist. Selbst wenn es nicht explizit Erwähnung findet, ist das kein Freibrief, weil man als Anschlussinhaber sogesehen selbst als Provider aufträte. Spätestens dann, wenn man sich den Anschluss (anteilig) bezahlen lässt, bewegt man sich in einer sehr grauen Zone, da man Leistungen potentiell unbefugt weiterverkauft.

Zwar dulden die meisten Provider das Teilen eines Internetanschlusses, aber das liegt maßgeblich daran, dass sie keine Möglichkeit haben, dies überhaupt nachzuweisen. Bei Netflix ist das beispielsweise anders, da dort Accountsharing offensichtlich wird, wenn parallele Logins von verschiedenen IP-Adressen aus festgestellt werden. Dagegen geht Netflix nun vor, weil ihnen durch geteilte Accounts ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden entsteht (sofern man jeden geteilten Account gegen eigene Accounts rechnet).


groener schrieb:
Vom Starlinkrouter (internes Starlink WLAN wird von ihm nicht verwendet) per Ethernetkabel auf Fritzbox (missbraucht als WLAN Hub) weiter zu WLAN Repeater

Er hat gemeint wir hängen ein Switch nach dem StarlinkRouter und hier könnte ich abgreifen.
Wie schon erwähnt wurde ist das ein zweischneidiges Schwert. Von der rechlichen Seite des Teilens abgesehen besteht natürlich auch eine gewisse Gefahr im Falle von illegalen Aktivitäten, die über den Anschluss laufen - zB FileSharing. Egal wie gut eine Freundschaft ist, wenn man Post von einem Abmahn-Anwalt bekommt und nicht dazu steht - oder tatsächlich nichts getan hat - geht die Zankerei los wer denn die Rechnung begleichen darf oder vor Gericht erscheint. Ich wäre da wirklich sehr vorsichtig und hoffe, dass ihr nie in diese Situation kommt.


groener schrieb:
Habe ich die Möglichkeit auf einfache Weise (Netzwerkunbedarfter) ein einigermaßen autarkes Netzwerk aufzubauen.
Das geht ganz banal mit einem handelsüblichen Router mit WAN-Port. Man nennt das "Routerkaskade".
 
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Raijin schrieb:
Da wäre ich mir nicht so sicher. Verträge werden zwischen zwei Parteien geschlossen und es kann im Vertrag - oder den dazugehörigen AGB - durchaus festgehalten werden, dass eine Weitergabe an Dritte untersagt ist.
nochmal dazu generell...wenn in den AGBs/Verträgen etwas drin steht was gegen geltende Gesetze verstößt ist das ungültig. Egal ob unterschieben oder sonst was.
 
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@honky-tonk
Das habe ich auch nicht bestritten. Die Frage nach einer Quelle zum entsprechenden Gesetz wurde ja bereits gestellt. Wobei auch das bei den Formulierungen und kreativen Wortschöpfungen in deutschen Gesetzestexten nicht unbedingt so eindeutig sein muss wie Otto Normal denken mag - ich sag nur: Personenvereinzelungsanlage ;)

Vermutlich ist keiner von uns hier Anwalt für Medienrecht (o.ä.) und deswegen sind rechtliche Aussagen in einem Forum auch immer mit Vorsicht zu genießen. Pauschale Antworten - egal in welche Richtung - sind daher in keinster Weise belastbar, weder meine, deine noch andere. :schluck:
 
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honky-tonk schrieb:
nochmal dazu generell...wenn in den AGBs/Verträgen etwas drin steht was gegen geltende Gesetze verstößt ist das ungültig. Egal ob unterschieben oder sonst was.
Für den speziellen Fall hier aber komplett egal, da es sich bei der Nutzung von einem externen Haushalt strenggenommen sogar um Diebstahl handelt.
 
bondki schrieb:
Für den speziellen Fall hier aber komplett egal, da es sich bei der Nutzung von einem externen Haushalt strenggenommen sogar um Diebstahl handelt.
Erklär bitte mal, wie das Diebstahl ist...
 
Unabhängig davon was der Anbieter gerne hätte, kannst du natürlich als Dauergast das Netz nutzen.
Verantwortlich bleibt zuerst einmal immer der Anschlussinhaber, außer er benennt dich bei Problemen.
Da von Diebstahl zu reden, bei Bandbreite für die man vorher bezahlt hat, finde ich schon etwas daneben.
Bei den Stromkosten halte ich das im Prinzip sogar für Ökologisch sinnvoll, wenn die Bandbreite von 1 Starlink den beiden ausreicht.

Aber zum technischen (nach moralischem und gesetzlichem wurde hier ja nicht gefragt):
Im Prinzip kannst du eine FritzBox von der Stange nehmen oder einen anderen Router und dir ein komplett eigenständiges Netz im Netz des Nachbarn aufbauen.
Wenn er das auch so macht seit ihr komplett getrennt. Wenn er sich direkt an den Starlink hängt, könntest du theoretisch auf seine Geräte zugreifen, er aber nicht auf deine. Manchmal kann es aber auch ganz praktisch sein sein Netzwerk zumindest in Teilen zu verbinden, wenn man sich gut versteht.

Was ich noch ansprechen will wäre das unterschiedliche Erdungspotential beider Häuser. Im Normalfall passiert da zwar nichts, aber theoretisch könnte das durch die Verbindung per LAN Kabel ein Problem sein. Das wäre bei der WLAN Verbindung kein Problem, aber halt langsamer.
 
lamer11 schrieb:
Erklär bitte mal, wie das Diebstahl ist...
Selber Grund warum Raubmordkopieren ebenfalls als Diebstahl gewertet wird.
Darüber hinaus nutzt du Starlinks Infrastruktur ohne dafür berechtigt zu sein und bezahlt zu haben. (Laut deren TOS darfst du die Nutzung des Dienstes auch nicht auf andere übertragen)
Alle anderen rechtlichen und sicherheitsrelevanten aufploppenden Probleme mal außen vor.
 
bondki schrieb:
Selber Grund warum Raubmordkopieren ebenfalls als Diebstahl gewertet wird.
Diebstahl fände ich schwierig zu verargumentieren. "Erschleichen von Leistungen" könnte da eher der Begriff sein, den du suchst. Wobei auch hier die Frage ist, ob du als Dritter hier wirklich eine "Leistung erschleichst". Du nutzt die Leistung ja durchaus mit Zustimmung. Zwar nicht mit Zustimmung des Dienstleisters, aber mit Zustimmung des Kunden.
Da dürfte weder der Tatbestand Diebstahl noch der Tatbestand Erschleichen von Leistungen passen. Auch, weil die Leistung bezahlt wird. Sie wird nur eben nicht vertragsgemäß genutzt und da hat der Anbieter womöglich maximal Möglichkeiten gegen seinen Vertragspartner (in dem er ihm dazu verpflichtet, dass Teilen zu unterlassen oder ggfs. sogar außerordentlich kündigt und u.U. in Regress nimmt). Aber nicht gegen den Dritten.

Ich habe meinen Nachbarn auch schon für 2 Wochen den Zugriff auf unser (Gast-)WLAN erlaubt, als sie gerade eingezogen sind und ihr Anschluss noch nicht geschaltet war. Die haben sich gar nichts erschlichen. Erschlichen hätten sie es sich vermutlich dann, wenn sie sich einfach draufgeschaltet hätten. Und weil sie dazu auch noch Sicherheitsmechanismen (Passwortschutz) hätten umgehen müssen, wäre das eh noch einmal eine andere Geschichte gewesen.
 
Da nicht davon auszugehen ist, dass alle hier im Thread Jura studiert haben (mutmaßlich sogar niemand), sind Diskussionen über Straftatbestände sinnlos.

Fakt ist, dass sich derjenige, der sowas tut, dessen bewusst sein sollte, dass er womöglich gegen den Vertrag bzw. die AGB oder gar Gesetze verstößt und dies beispielsweise die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen kann. Bestenfalls passiert nie etwas, schlimmstenfalls stehen beide ohne Internet da. Der Hinweis, dass es durchaus rechtliche Dinge zu bedenken gibt, ist richtig und wichtig und gehört zu einer seriösen Beratung. Was aus den Hinweisen gemacht wird, muss jeder selbst wissen.

Man könnte beispielsweise den Vertrag und die AGB lesen, beim Support des Providers anrufen oder sich an die Rechtsberatung des Verbraucherschutzes, o.ä. wenden. Habe ich auch schon mal gemacht (Thema war leider nicht durch Rechtsschutzversicherung abgedeckt) und hat mich eine Pauschale von 40€ gekostet und ich war auf der sicheren Seite.
 
Sicherlich sollte man den Support nicht deswegen kontaktiere. Weil dann hat man ja das preisgegeben und darf der Kündigung entgegen sehen.
Aber mal im Ernst, die Aol-Zeiten sind lange vorbei.
Bedenkenträger treten jetzt mal 2 Schitte zurück. Einfach machen dann sieht man weiter.
Die Amis glauben ja eh, das ihr Recht überall gilt, was ja vielfach wirklich der Fall ist.
Warum eigentlich alles mit fritz Hardware, wo man die Funktionen doch nicht braucht. Telefonieren will darüber niemand. Also kann man auch andere preisgünstigere Router und Access Points verwenden.
Klar mit einer Router-Kaskade wäre Euer Netzwerk separat.
Oder man nimmt openWRT Router, dann hat man vlan und keine Probleme mit vpn.
Ich habe keine Erfahrung mit Starlink. Ich Frage mich allerdings, in welchem Land unter welchen Gesetzen ich dann online bin. Welcher Geoblock zum Tragen kommt.
Also wird das Thema VPN interessant werden und das ist bei Router Kaskaden immer schwieriger.
Also besser einen Managed Switch und Access Points. Ist auch preisgünstiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich wo diese Diskussion her kommt, bei einem Thema was sich seit Jahren nicht verändert hat.
Du darfst alleine schon rein rechtlich nicht ISP für deinen Nachbarn spielen, Anschluss gegen Entgelt teilen ist damit schon mal raus.
Vermutlich verbieten es die AGB zusätzlich auch noch.
groener schrieb:
Gerade in Hinblick auf einige Smarthome Aktoren könnte die IP range (ohne die subnetmask zu verändern)
Du willst allen ernstes erklären, dass ihr beide zusammen über 200 Smarthome Aktoren habt und noch 50 weitere Netzwerkgeräte in Betrieb habt, die parallel betrieben werden?

Davon abgesehen solltest du dein Netzwerk, auch wenn es Freunde sind, trotzdem durch einen Router / Firewall oder einen VLAN Switch abschotten.
Alleine schon deswegen, dass man nicht versehentlich mal die Heizung in der anderen Doppelhaushälfte ansteuert statt die eigene.
 
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