Filmdownload bei Besitz legal?

Zeroflow

Lt. Commander
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Hi

Es geht mir um folgendes:

Wenn ich von einem Film (Herr der Ringe z.B) die DvD besitze, dürfte ich mir dann die HD Version des Filmes herunterladen (wiegesagt es findet dabei kein Upload statt).

Ich hab da nicht so viel Ahnung von, vl. kann mir wer von euch weiterhelfen.

mfg Zeroflow
 
Der Download ist auch bei Besitz der entsprechenden DVD/HD-DVD/BluRay illegal.

Eine Ausnahme sind Downloads von den Portalen der Filmstudios, wie z.B. aktuell bei "The Dark Knight". Der BluRay liegt nämlich ein Code bei mit dem man eine DRM geschütze Version laden kann.

Gruss Nox
 
Das sollte man so nicht sagen. Wenn er meinetwegen bei Rapidshare für einen Premiumaccount eine Gebühr bezahlt, dann darf er es auch nicht.

Zahlen müsste er wenn dann an den Rechteinhaber des Films.
 
@Crimson_LP: Keine Sau? Ich glaub die Rechteinhaber sehen das anders...
Zudem geht's hier nicht um Juckreize sondern um Rechtslagen.
Weil ob ich zu schnell fahre juckt im Grund auch keine Sau aber ab und zu wird man halt doch mal erwischt - dann juckt's doch wen... und ich glaube kein Rechteinhaber, kein Kläger und kein Richter lässt sich durch den Spruch "es juckt doch keine Sau" wirklich überzeugen, eventuelle Forderungen fallen zu lassen...
 
Zuletzt bearbeitet:
die rechteinhaber sehn das anders? oO
warum? weil sich jemand illegal den film beschafft für den er ihnen sowieso schon das geld bezahl hat?
btw wäre das uU überhaupt nicht illegal..grundvoraussetzung wäre allerdings schon mal dass der film keinen kopierschutz besitzt ^^
also eh alles quatsch, und nein ich kann auch nicht erkennen dass der thread gegen die regeln verstößt, der post von crimson in meinen augen allerdings schon -.-
 
Er hat für die DVD bezahlt nicht für die HD-Version... nur mal so am Rande. Film ist nicht gleich Film. Und es werden auch keine "Ich darf einen Film schauen"-Lizenzen verkauft (schade, dafür wäre ich im Übrigen nämlich, ich finde es nämlich ätzend doppelt und dreifach für den selben Film zahlen zu müssen, Kino, Videothek, DVD... und wenn's doof läuft auch BluRay... aber das wäre natürlich schon kompliziert)

Ach ja... ich war ja im Kino und hab damit für den Film bezahlt, darf ich ihn mir jetzt runterladen?
Ich hab den Film im Fernsehen gesehen, darf ich ihn mir nun als HD-Version runterladen?
Genau das selbe...
 
Zuletzt bearbeitet:
also darf ich ein musik album nicht runterladen obwohl ich es gekauft daliegen hab? Weil es geht ja viel schneller und einfacher das album runter zu laden als es von cd als mp3 auf pc zu ziehen und die titel einzugeben usw...
 
lamor200 schrieb:
also darf ich ein musik album nicht runterladen obwohl ich es gekauft daliegen hab?

Exakt. Allerdings dauert das von CD auf den PC ziehen nun wirklich nicht lange o0^^
 
du darfst sie größtenteils nicht mal von cd auf den pc ziehen -.-

@ mib1668

Ach ja... ich war ja im Kino und hab damit für den Film bezahlt, darf ich ihn mir jetzt runterladen? << bekommst du die nächste vorstellung umsonst oder bist du nur berechtigt den film ein mal anzusehen?
Ich hab den Film im Fernsehen gesehen, darf ich ihn mir nun als HD-Version runterladen? << noch ein völlig sinnloser vergleich, gibt's da etwa werbung?
Genau das selbe... << nein
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt. Die Regeln lassen grüssen!)
Mir geht's doch darum zu zeigen, dass man absolut keine Rechte an einem Film erwirbt...
Und glaub mir, hab schon genug doofes Gerede gehört "das lief doch schon im Fernsehen, also darf man's auch ziehen"... *kopfschüttel*
 
strafbar is ja vor allem das verteilen. der download an sich ist nach deutschem recht nicht so arg das problem
 
naja, ist halt dooferweise mal so mal so..das bescheuertste ist eben dass man zwar rechte erwirbt (ich darf mit der dvd kuscheln und sie mir ansehen wenn ich sie kauf!) diese jedoch dramatische unterschiede aufweisen können (von sicherungskopien bis hin zur vorführung ^^)
in der regel:
eine sicherung von seinen filmen zu besitzen oder zu erstellen ist heutzutage fast grundsätzlich illegal

edit: und wie er das ist..
 
komm in die Schweiz und lade es hier ;) hier ist Download für Eigengebrauch legal^^ Also wenn man es nicht weitergibt/uploadet kein Problem^^

Mfg
 
is das wirklich so in der schweiz. weil ich war mir da noch nie so sicher (gut hat mich jetz net abgehalten aber wenns wirklich so wär wär natürlich top). ein gutes hätte sie ja dann die schweiz ^^
 
@Dark Soul
An Enge Bekannte und Verwante, darfst du es sogar weitergeben.
 
Jep ist so!

Quelle: NZZ Online

Der Download aus dem Internet
Etwas komplizierter ist die Rechtslage für das Downloaden von Musik oder Filmen aus dem Internet. Gemäss der SKS-Broschüre geht die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsexperten davon aus, dass der Konsument gratis Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen darf - unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Die Juristen argumentieren, dass es Konsumenten nicht zugemutet werden kann, in der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil liegt aber noch nicht vor.

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/newzzf0dim9l7-12_1.141555.html

ein Vorteil für die Schweiz ;)

AAS schrieb:
@Dark Soul
An Enge Bekannte und Verwante, darfst du es sogar weitergeben.

Jep nur Massenweise (ist wieder mal eine Unbestimmte Menge) verschenken ist Illegal!
 
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