getexact schrieb:
aber er will zurück nach Marseille. das ist ja nun auch nicht grad "nach oben".
Ok mir war nur bekannt dass es diverse Interessenten, unter anderem auch United, Arsenal usw gibt - wenn er wirklich zu Marseille will dann hat er dafür wohl andere Gründe als sportliche, die müssen aber nicht weniger valide sein.
Seiyaru2208 schrieb:
Es kann doch aber nicht sein das man eingegangen Verträge von heute auf morgen für nichtig erachtet weil er Etwas Glück hatte oder er plötzlich andere Vorstellungen hat.
Wir sind alle erwachsen und lernen schon in jungen Jahren das Entscheidungen Konsequenzen haben, aber sobald man Fußballer ist fallen die Konsequenzen weg und nur das gute bleibt erhalten.
Das kann doch auch nicht die Lösung sein, wie soll man das seinen Kindern noch erklären wenn sie solche Vorbilder haben?
Findest du das nicht etwas übertrieben? Man muss doch mal sehen warum solch langjährige Verträge hier geschlossen werden - weder der Verein noch der Spieler haben ein Interesse daran dass diese Verträge immer über die volle Zeit so laufen wie se ursprünglich abgeschlossen werden. Es geht um Absicherung, nicht darum den Ist Stand auf 5 Jahre zu betonieren.
Der Verein sichert sich ab dass der Spieler nicht nach belieben abgeworben werden kann bzw dass man entsprechend enschädigt wird und der Spieler sichert sein Einkommen ab, aber beiden Seiten ist von Anfang an bewusst dass der Vertrag den Umständen entsprechend angepasst wird.
Es spricht auch keiner von "von Heute auf Morgen", man muss halt wie gesagt zusammenkommen, das funktioniert ja dann in der Regel auch, nur wenn sich mindestens eine Seite quer stellt gibts halt Probleme.
Bringt dem Verein am Ende des Tages auch nichts wenn ein extrem unzufriedener Spieler ohne Motivation seine X Jahre absitzt, und genauso bringts einem Spieler nichts bei einem unzufriedenen Verein X Jahre ohne Einsatzaussichten abzusitzen.
Mit sturem "Vertrag ist Vertrag" Gerede macht man es sich viel zu einfach und argumentiert nur an der Realität vorbei.
Unsere Rechtsprechung sieht übrigens eine Obergrenze von 18 Monaten als gültig an, würde dein 18 jähriger Sohn also einen Arbeitsvertrag über 5 Jahre (also auch Kündigungsfrist 5 Jahre) unterschreiben dann wäre das schlicht nichtig.