Hund am See

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Kellerkind_CB

Cadet 4th Year
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Dez. 2020
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Hi,


von meiner Schwester der Freund (Anton) war an Weihnachten bei uns und hat einen ziemlich interessanten Sachverhalt geschildet der mich bis heute grübeln lässt.

Er war 2019 mit seinem Hund, kleine ruhiger Chihauaua am See in München. Dort sind auf alle Grünflächen am See Hunde verboten.

Er hat sich dann eine große Decke besorgt und sich an den See gesetzt, ein Buch gelesen und der Hund war mit dabei. Unter einem Schirm auf der Decke, angeleint und hat geschlafen. Dann kam ein See-Aufseher zu ihm und hat ihn aufgefordert den Platz zu räumen, weil Hunde verboten seien. Anton wollte dies nicht tun und der Ordner hat mit einem Ordnungsgeld und der Polizei gedroht.

Nachdem Anton nicht folgte, hat der Ordner die Polizei gerufen die dann etwa eine Stunde später kam. Er musste ein Ordnungsgeld zahlen was er auch ohne jegliche Diskussion akzeptiert hat. Er sollte dann trotzdem den Platz räumen. Wie gehabt, wollte das Anton nicht machen. Ihm wurde dann ein Platzverweiß ausgesprochen, Verstärkung gerufen und Zwangsmaßnahmen angedroht. Anton wollte einen chilligen Tag haben und hatte absolut keine Lust auf Stress geschweige denn einer körperlichen Auseinandersetzung und ist dann gegangen.

Ich weiß, der Drang mancher Kommentatoren ist jetzt wohlmöglich groß sich über Anton auszulassen. Er ist jetzt aber gar nicht das Thema meiner Frage die ist: Darf die Polizei in so einem Fall eigentlich einen Platzverweis aussprechen? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden. Anton ist weder laut geworden, noch ausfällig, noch aggressiv oder sonst etwas geworden. Er hat auch niemanden dort gestört. Im Gegenteil, etwa 8 unterschiedliche Partein am See, von Familien bis Rentnern haben ihn unterstütz und gesagt, dass der Hund nicht 1x auf der Wiese war, nicht bellt oder wen stört.

Mich interessiert wirklich einfach nur, ob die Polizei das in diesem Fall darf auch ob hier die Verhältnismässigkeit geboten ist :)

Danke
 
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Die Polizei muss die Regeln exekutieren, also umsetzen. Ich nehme an das Hundeverbot wurde von der Stadt erlassen und wenn eine Ordnungsgeld (=nachdrücklicher Hinweis auf Regeln) eben nicht ausreicht damit die Regel eingehalten wird, dann kommt als nächstes eben der Platzverweis. Danach der Polizeigewahrsam. Die Polizei hat hier dafür zu sorgen, dass der Hund die Grünfläche verlässt und das sind ihre Möglichkeiten.

Ob das rechtens ist, muss im Einzelfall geprüft werden und es dürfen entsprechend Rechtsmittel eingelegt werden wenn man damit nicht einverstanden ist.
 
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gegenfrage:
warum sollte sie es nicht dürfen?
wer so widerspenstig ist, verdients nicht anders.
 
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Öffentlicher Raum mit klar vorgegebenen und einsehbaren Verhaltensregeln und ein Anton, der sich bewusst über diese Regeln hinwegsetzt und dann auch noch renitent wird. Warum sollte die Polizei denn zur Durchsetzung dieser Regeln nicht auch Platzverweise aussprechen können? Ist ja schliesslich nicht sein Seegrundstück, auf dem er tun und lassen kann wonach ihm der Sinn ist.
 
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Danke @hallo7 - bevor das jetzt, wie erahnt zu einem Anton-Bashing eskaliert, kann der Thread gerne mit deiner Antwort geschlossen werden. :)
 
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Meine Frage wäre eher weshalb man auf die Idee kommen könnte die Polizei dürfe in diesem Fall keinen Platzverweis aussprechen?
 
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Die Gefahr bei sowas ist halt, das manche meinen, wenn sie das Ordnungsgeld bezahlt haben das sie dann einen Freibrief haben den restlichen Tag noch dort zu bleiben. Nicht das "Anton" dies vorgehabt hätte, aber manche denken so.

Letzendlich waren wir nicht dabei aber:

m Gegenteil, etwa 8 unterschiedliche Partein am See, von Familien bis Rentnern haben ihn unterstütz und gesagt, dass der Hund nicht 1x auf der Wiese war, nicht bellt oder wen stört.

So wollte die Polizei eben die Situation schnell klären und Platzverweise werden sogar recht oft ausgesprohcen.

Der Verweis war eben mit das letzte in der langen Kette von Möglichkeiten die es vorher gab, angefangen mit dem Hinweis des Ordners.

die Polizei dürfe in diesem Fall keinen Platzverweis aussprechen?

Nicht auf "Anton" bezogen sondern allgemein "Ich bin ein freier Bürger ich darf machen was ich will" Mentalität. Was denkst du was man sich anhören darf wenn man eine Straße sperrt oder den Verkehr umleitet.

Letzendlich hat die Polizei in D. doch mehr Rechte und Möglichkeiten als man denken mag. Und "Anton" kann/konnte sihc ja über die polizzeiliche Maßnahme beschweren im Nachgang.
 
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Soweit ich als - demoerfahrener - Laie beurteilen kann, orientiert sich die Maßnahme des Platzverweises an einer Gefahrensituation und unterliegt dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Die Polizei kann also nicht willkürlich einen Platzverweis aussprechen, wenn keine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung vorliegt - weil ja eben die anderen Seebesucher gesagt haben, dass dies nicht vorliege.

Hätte es z.B. zur Folge gehabt, dass sich auf einmal andere Hundebesitzer dazugesellen, droht natürlich die Ordnung zu kippen, es besteht also Gefahr, dass das Gebot/Gesetz de facto außer Kraft gesetzt wird.

Auch wenn es intuitiv nicht so erscheint - was ja die vorangegangenen Kommentare zeigen - hätte die Polizei keinen Platzverweis aussprechen dürfen, weil dies nicht verhältnismäßig war.
 
Ein Platzverweis darf auch zur Abwehr von "Störern" durchgesetzt werden. Und jemand der trotz bezahltem Ordnungsgeld munter nicht gehen will ist nichts anderes als dass. Was hätten die sonst machen sollen?
 
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Kellerkind_CB schrieb:
Danke @hallo7 - bevor das jetzt, wie erahnt zu einem Anton-Bashing eskaliert, kann der Thread gerne mit deiner Antwort geschlossen werden. :)
Ich übernehme das mal.
 
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