Wenn dich die Theorie interessiert :
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1) Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung nach §280
1.1 Es liegt ein Schuldverhältnis über ein Netzteil vor, entstanden aus einem Kaufvertag, nach §§433, 145, 147.
1.2 Nach §§ 276, 278 hat der Hersteller die Pflichtverletzung zu vertreten, da dein Netzteil ohne zu Wirken deinerseits kaputt ging.
1.3 Es liegt eine Pflichtverletzung vor : § 434 Sachmangel
Schadenersatz statt der Leistung nach §§ 281 ff.
§ 434 : Sachmangel :
2.1) Mangel lag schon bei Gefahrübergang vor. Nach § 446. Besonders wichtig : 6 Monate nach dem Kauf leigt eine Beweislastumkehr vor, dann musst du nach § 476 beweisen, dass der Hersteller schuld am Mangel ist. Innerhalb der 6 Monate muss der Hersteller beweisen, dass er keine Schuld trägt.
2.2) § 442 : Deine Kenntnis lag nach § 442 beim Kauf noch nicht vor.
2.3) Nach § 438 sind deine Mangelansprüche noch nicht verjährt.
2.4) Deine Rechte bestimmen sich nach §§ 437, 439.
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Praxis : Nette E-Mail, in der du höflich anfrägst. Wichtig wäre es juristische Kompetenz zu beweisen, in der E-Mail, am Besten gut eingebaut in die Mail. Dann noch ein bisschen glück haben und Geld haben. Hattte mit dieser Taktik bis jetzt Erfolg, und hatte Engen Email Kontakt, auch mit einem Chef eines Onlinehändlers. Auf Kulanz muss man hoffen und betteln nicht mit dem Kopf durch die Wand.