kurze Rechtsfrage zu Netzteilen!

Donnerwelle

Ensign
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Feb. 2008
Beiträge
237
Hab mal kurz ne Frage:

wie ist das eigentlich, wenn das Netzteil abraucht und die anderen Komponenten auch zerstört? Bekomme ich die ersetzt wenn

a. keine Garantie mehr drauf ist
b. noch garantie drauf ist ?
 
Das ist eine Kulanzfrage, weil Du sonst einer weniger kundenfreundlichen Firma nachweisen müsstest, dass das Netzteil dafür verantwortlich ist. Und es gibt natürlich immer Unterschiede in Theorie und Praxis.
Wenn keine Garantie oder gesetzl. Gewährleistung (wobei man bei letzterem wieder auf die Beweislast achten muss) mehr drauf ist, ist es ganz logisch, dass da sowieso nichts ersetzt wird, warum auch?
 
Hm möglich wäre das schon, selbst wenn keine Garantie/Gewährleistung besteht.

http://bundesrecht.juris.de/prodhaftg/__1.html

Wenn du nachweisen kannst, dass die Bauteile gerade durch den Defekt geschrottet wurden (Gutachter => teuer) dann hast du eine gute Chance!
 
der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

Das ist ziemlich fies. Da kann ja jeder sagen: Das konnte man ja nicht absehen, dass sich diese Komponente mit der anderen nicht verträgt. :freak:

Also absolut Pro Händler und verbraucher unfreundlich

Was sagt das §BGB eingentlich dazu ?
 
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn:
nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte.

Siehe den Link im vorherigen Post.
Das Gegenteil Nachzuweisen dürfte äußerst schwer, wenn nicht unmöglich sein. Zumal das Teil ja mal einwandfrei gelaufen sein dürfte.
In jedem Fall kostet ein Gutachter mehr als ein kompletter neuer PC.
 
wie oft reißt denn ein kaputtes netzteil andere komponenten mit in die Müllhalde?

Hatte vor mir ein LC Power zu kaufen, da mir das Geld ausgeht
 
Also repräsentative Zahlen kann sicherlich keiner so einfach vorlegen.
Es passiert sicherlich nicht so oft, aber wenn es passiert, hat es eben verheerende Wirkungen und Resultate, die einen viel Geld kosten und den Aufpreis für qualitative Netzteile plötzlich garnicht mehr so groß dastehen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
100% identisch sind sie nicht, Originale von Seasonic sind grundsätzlich besser. Unterschiede liegen im nicht sichtbaren Bereich aber auch ein paar Bauteilen und dem Kühlkonzept als auch den Anschlüssen. Aber dieses Modell basiert prinzipiell schon auf einem S12II und dessen Qualitäten.
 
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also empfehlenswert :)

Mir gefällt das Corsair vom Aussehen vieeeeeeeel besser :cool_alt:
 
Ja, empfehlenswert, schon des Preises wegen und der guten Grundlage als auch einer anständigen Bestückung, was die Elektronik betrifft. Zwei Punkte sind vll., dass der Lüfter unter Last eher schon zu langsam dreht und es nur einen 6-pin PEG Stecker für die Grafikkarte hat. Aber sonst ist das Produkt absolut in Ordnung, Corsair macht generell gute Angebote in der Hinsicht. Die 5 Jahre Garantie sind natürlich auch ok und das man hier eben einen Forenvertreter als Ansprechpartner hat.
 
Forenvertreter? Ist das mit dem PEG Stecker ein Problem? Komme von einer X800 und die hatte keinen Stromanschluss :D

Möchte ja eine HD 4850 anschliessen gibt es da ein Problem?

Meinst du damit dass das NT zu heiß wird?
 
Ja, ein Forenvertreter ist zugegen. Die 4850 kommt damit zurecht, da sie nur einen Anschluss benötigt, bei der HD 4870 müsste man bereits mit Adaptern arbeiten. Das Corsair wird sehr warm, nicht heiß, aber geringfügig oberhalb der ATX Norm.
 
Brauch ich so ein Adapter auch bei ner GTS G92? welches?
 
Wenn dich die Theorie interessiert :

************Theorie************

1) Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung nach §280
1.1 Es liegt ein Schuldverhältnis über ein Netzteil vor, entstanden aus einem Kaufvertag, nach §§433, 145, 147.
1.2 Nach §§ 276, 278 hat der Hersteller die Pflichtverletzung zu vertreten, da dein Netzteil ohne zu Wirken deinerseits kaputt ging.
1.3 Es liegt eine Pflichtverletzung vor : § 434 Sachmangel

Schadenersatz statt der Leistung nach §§ 281 ff.

§ 434 : Sachmangel :

2.1) Mangel lag schon bei Gefahrübergang vor. Nach § 446. Besonders wichtig : 6 Monate nach dem Kauf leigt eine Beweislastumkehr vor, dann musst du nach § 476 beweisen, dass der Hersteller schuld am Mangel ist. Innerhalb der 6 Monate muss der Hersteller beweisen, dass er keine Schuld trägt.

2.2) § 442 : Deine Kenntnis lag nach § 442 beim Kauf noch nicht vor.

2.3) Nach § 438 sind deine Mangelansprüche noch nicht verjährt.

2.4) Deine Rechte bestimmen sich nach §§ 437, 439.


************Theorie************

Praxis : Nette E-Mail, in der du höflich anfrägst. Wichtig wäre es juristische Kompetenz zu beweisen, in der E-Mail, am Besten gut eingebaut in die Mail. Dann noch ein bisschen glück haben und Geld haben. Hattte mit dieser Taktik bis jetzt Erfolg, und hatte Engen Email Kontakt, auch mit einem Chef eines Onlinehändlers. Auf Kulanz muss man hoffen und betteln nicht mit dem Kopf durch die Wand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinem Kollegen von mir ist ein Tagan 500W abgeraucht und hat Graka und MoBo mit in den Tod gerissen. Er hatte alles ersetzt bekommen. Händler hat nicht lange gefackelt Ersatzteile bereitgestellt und alles eingeschickt nach Tagan die haben eine Fehleranalyse gestartet und alles ersetzt. Hat 14 Tage gedauert.
 
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