A
Axel.
Gast
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen,
Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr, diese endet in diesem
Jahr im November. Im Herbst letzten Jahres bekam ich den Einberufungsbescheid
der Bundeswehr zum Januar 2009. Aufgrund meiner Ausbildung bei der Feruerwehr
wurde ich bis zur Beendigung der Ausbildung freigestellt. Nun möchte ich aber nicht
zum Bund sondern mich bei der Freiwilligen Feuerwehr verpflichten, ( 6 Jahre )
so könnte ich in meinem gerade erlernten Beruf weiter arbeiten und Geld verdienen.
Ob ich nun wieder neu gezogen werde, die Chancen stehen 50 zu 50.
Die Feuwehr stellt auf meine Frage einen UK Antrag, ob dem allerdings
stattgegben wird, auch hier 50 zu 50.
Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt noch trotz Musterung und Einberufung und
Rückstellung noch zur FF gehen? Was mache ich, wenn eine neue Einberufung
kommt und der UK Antrag abgelehnt wird, kann ich dann noch verweigern und
wie sind hier die Fristen??
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
Herzlichen Dank sagt Axel
Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr, diese endet in diesem
Jahr im November. Im Herbst letzten Jahres bekam ich den Einberufungsbescheid
der Bundeswehr zum Januar 2009. Aufgrund meiner Ausbildung bei der Feruerwehr
wurde ich bis zur Beendigung der Ausbildung freigestellt. Nun möchte ich aber nicht
zum Bund sondern mich bei der Freiwilligen Feuerwehr verpflichten, ( 6 Jahre )
so könnte ich in meinem gerade erlernten Beruf weiter arbeiten und Geld verdienen.
Ob ich nun wieder neu gezogen werde, die Chancen stehen 50 zu 50.
Die Feuwehr stellt auf meine Frage einen UK Antrag, ob dem allerdings
stattgegben wird, auch hier 50 zu 50.
Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt noch trotz Musterung und Einberufung und
Rückstellung noch zur FF gehen? Was mache ich, wenn eine neue Einberufung
kommt und der UK Antrag abgelehnt wird, kann ich dann noch verweigern und
wie sind hier die Fristen??
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
Herzlichen Dank sagt Axel