Nicht zur Bundeswehr FF oder Zivi

A

Axel.

Gast
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen,
Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr, diese endet in diesem
Jahr im November. Im Herbst letzten Jahres bekam ich den Einberufungsbescheid
der Bundeswehr zum Januar 2009. Aufgrund meiner Ausbildung bei der Feruerwehr
wurde ich bis zur Beendigung der Ausbildung freigestellt. Nun möchte ich aber nicht
zum Bund sondern mich bei der Freiwilligen Feuerwehr verpflichten, ( 6 Jahre )
so könnte ich in meinem gerade erlernten Beruf weiter arbeiten und Geld verdienen.
Ob ich nun wieder neu gezogen werde, die Chancen stehen 50 zu 50.
Die Feuwehr stellt auf meine Frage einen UK Antrag, ob dem allerdings
stattgegben wird, auch hier 50 zu 50.
Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt noch trotz Musterung und Einberufung und
Rückstellung noch zur FF gehen? Was mache ich, wenn eine neue Einberufung
kommt und der UK Antrag abgelehnt wird, kann ich dann noch verweigern und
wie sind hier die Fristen??
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.

Herzlichen Dank sagt Axel
 
da kenn ich mich nicht so genau aus, ich denk auch das du hier da im falschen Forum bist
 
Bei uns in Österreich ist es so, dass du deinen Zivildienst bei der Feuerwehr ableisten könntest. So ähnlich habe ich es bei der Rettung gemacht. Denke aber, dass es in D sicher auch ähnliche Optionen gibt. Wenn dir hier jemand helfen kann, dann durch Zufall. Es gibt sicher bessere Foren oder Infoportale für solche Angelegenheiten.
 
Verweigern kannst du IMMER, sogar wenn du schon als Soldat bei der Bundeswehr bist.

Nach der Verweigerung suchst du dir entweder ne Zivistelle (so hab ichs gemacht)...oder du machst 6 Jahre beim THW oder der FFW.

Bei dem THW oder der FFW denk aber dran das es 6 Jahre dauert, und das meist am Samstag Übungen stattfinden.
 
Bei uns (THW) ist es eher die Ausnahme, dass am Samstag eine Übung ist. ;)
 
Das du einfach so einen Einberufungsbescheid von der Bundeswehr bekommst kann ich mir nicht vorstellen. Es war bestimmt nur der Musterungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes, jedenfalls sehe ich keinen Grund dafür das man dich während der Ausbildung mustert. Bei der Musterung kannst du gleich angeben das du verweigern möchtest. Bleib aber bitte nicht eigenständig von einer Musterung fern, zu dieser bist du als deutscher Staatsbürger verpflichtet.

Wenn deine Verweigerung dann durchgeht musst du Ersatzdienst leisten, inwiefern sich das mit deinem Berufswunsch vereinbaren lässt weiß ich nicht.


Gruß
 
hallo sav, habe mich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt, natürlich war ich
bei der Musterung und wurde dort als T2 eingestuft.
Ich habe irgendwo in einem Gesetzblatt gelesen, dass man einen Ersatzdienst
FF oder THW, usw. vor der Musterung aufgenommen haben muss, ist dass so??
Wäre super, wenn da jemand genau Bescheid weiß.

Grüße Günter
 
Eigentlich hätte ich ja gesagt, das es kein Problem sein sollte.
Niemand kann ja festschreiben, zu welchem Termin sich ein Gewissen melden muss.

Aber wenn ich mir als Beispiel mal diese beiden Seiten anschaue.
Bei beiden steht in etwa:
Wehrpflichtige Interessenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und bisher weder einen Einberufungsbescheid noch dessen Ankündigung erhalten haben, können sich - auch noch nach erfolgter Musterung - zum Dienst für die Dauer von 6 Jahre verpflichten.
 
Verweigern kann man immer, auch noch bei der Bundeswehr.

Allerdings dauert es ein bischen bis der Antrag durchgeht.
 
habe die beiden Seiten gelesen, es ist aber nicht eindeutig, ich hatte bereits
eine Einberufung, bin lediglich zurückgestellt.
 
wenn ich aber zum THW oder zur FF möchte, was wäre da terminlich sinnvoll?
 
Ruf doch einfach mal beim Kreiswehrersatzamt an und lass dich mti deinem sachbearbeiter verbinden (Name müsste normal im Schreiben angegeben sein) und frag wie es aussieht, wann du da was für einen Antrag stellen musst.
 
@Kryptolan
Richtig, verweigern kann man immer.
Aber bei dem Ausgleich mit der Feuerwehr scheint es wohl eine gesonderte Regel zu geben...?
Da sollte man sich wirklich mal bei der richtigen Stelle Informairen.
 
Ich komme selber durch die Feistellung bei der Feuerwehr um den Wehrdienst rum :), ohne dass ich bisher gemustert wurde^^

Um sicherzugehen welche Mittel du zur Verfügung hast um von der Einberufung zuwiedersprechen bzw. zu verhindern, ist der Vorschlag beim Kreiswehrersatzamt anzrufen gar nicht schlecht. Soweit ich weis, kannst du trotz Einberufungsbescheid der Einberufung "wiedersprechen" indem du verweigerst. (Ein Bekannter hatte duch ein ständiges Hin und Her zwischen Verweigerung durch Zivi, ohne dabei sich ne Stelle zu suche und Einberufungsbescheid geschafft die Zeit auszusitzen bis er älter wie 26 ist)

Um bei der FF freigestellt zu werden, solltest du erstmals ne FFW haben, die dich aufnimmt (wovon ich aber mal stark ausgehe ;)) d.h. dass du ggf die Aufnahmekriterien erfüllst. Bei uns scheiterte in einem Fall die Freistellung über die Feuerwehr, da dieser unsere Aufnahmekriterien (bestandene G26-Untersuchung) nicht erfüllte.

Bei mir im Landkreis (Ludwigsburg Ba-Wü) muss noch eine weitere Bedingung erfüllt sein, dass du über fie Feuerwehr freigestellt wirst: Es gibt für jeden Jahrgang bestimmte Kontingente für die Anzahl der Freigestellten im Landkreis. Für gewöhnlich wird nicht das ganze Kontingent ausgereizt, jedoch kann es dumm laufen dass vom Jahrgang 1985 im ganzen LK nur 200 Leute freigestellt werden, dann schaust du als 201 in die Röhre.

Auf diese Problematik würde ich deinen Kommandanten darauf ansprechen, der sollte über die Freistellung bescheid wissen, ggf wird er dich an einen in der FFW weiterleiten. Wenn du dann weist wer zuständig ist, spreche diesen gezielt darauf an, ob es z.B. die Kontingente gibt oder andere/weitere Fallstricke.

Gruß Rocky
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben