Partyfofo vom Club aus Facebook löschen lassen - Admin kommt Aufforderung nicht nach

B

Boedefeld1990

Gast
Hallo,

vor einigen Jahren wurden von einem Kumpel und mir zwei Fotos vom Club Fotografen gemacht, die anschließend bei Facebook veröffentlicht wurden.
Diese beiden Fotos möchte ich gerne löschen lassen, da ich mich aus Facebook löschen möchte.

Den Clubbetreiber habe ich letzte Woche bereits kontaktiert, er hat meine Nachricht gelesen aber nicht drauf reagiert.


Die Meldefunktion direkt über das Bild bringt nichts, da man nur "Spam" etc auswählen kann, aber nicht, dass das Foto gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.

Wie kann ich nun vorgehen, damit die Fotos gelöscht werden?

Besten Dank bereits für die Hilfestellung!
 
Die Frage ist: wenn du in den Club warst und dort ein (offiziell angestellter) Fotograf unterwegs war, hättest du diesen gleich beim Knipsen des Fotos darauf hinweisen sollen, dass du das nicht möchtest. Ansonsten hast du meines Erachtens still dazu eingewilligt, dass die Fotos veröffentlicht werden - wie das halt bei sehr vielen derartigen Veranstaltungen der Fall ist.
Das Foto zu löschen wäre also reiner Goodwill des Betreibers.
 
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cartridge_case schrieb:
Naja, du wirst mit dem Besuch die AGB des Clubs bestätigt haben und da wird sicher drinstehen, dass du keine Rechte mehr an den Fotos im Club haben wirst. Hast du das schon geprüft?
Das Recht am eigenen Bild lässt sich durch sowas nicht aushebeln...wenn das in den AGB steht sind diese nicht wirksam.

Mit der Veröffentlichung haben die anderen recht, die damaligen "Einwilligung" schließt aber nicht aus das du es jetzt gelöscht haben willst.
 
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Bodensee_bmwler schrieb:
Das Recht am eigenen Bild lässt sich durch sowas nicht aushebeln

Richtig. Deshalb gibt es ja auch bei Facebook die Option "Im in this picture and I dont like it". Das Recht am eigenen Bild kannst du gar nicht abtreten.

Wenn du diese Option also irgendwo findest ist der Seitenbetreiber dazu verpflichtet dein Bild zu löschen. Tut der das nicht kannst du ihn anzeigen.


Gothic74 schrieb:
Hättest Dir heutzutage vorher Gedanken machen sollen wozu es kommen kann, wenn man das macht.

Bull. Shit. Argument.
 
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Erstmal: Du hast natürlich das Recht am eigenen Bild und dank DSGVO darfst du das Zeug natürlich auch immer löschen lassen. Bei Facebook kannst du natürlich auch "etwas anderes" als Meldung angeben.

Desweiteren bin ich mir aber nicht unbedingt sicher, dass in dem Fall der Club-Betreiber immer noch aktiv ist, oder überhaupt Nachrichten liest und beantwortet.
 
Gothic74 schrieb:
mannomannomannn.. ernsthaft? Du gehst in die Öffentlichkeit (hier der Club) und erwartest nicht gesehen zu werden? ( gefilmt, photographiert oder whatever) Ehrlich jetzt? Was hast Du getan das Du das ungeschehen machen willst (Spuren verwischen) ?

Hättest Dir heutzutage vorher Gedanken machen sollen wozu es kommen kann, wenn man das macht.
Stammtisch-Polemik.

Bleib einfach hartnäckig. Bzw. hast du dieses Formular genutzt? https://www.facebook.com/help/contact/144059062408922
 
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B.XP schrieb:
Desweiteren bin ich mir aber nicht unbedingt sicher, dass in dem Fall der Club-Betreiber immer noch aktiv ist, oder überhaupt Nachrichten liest und beantwortet.

Rein rechtlich ist eine Onlinepräsenz immer so zu werten wie eine aktive Repräsentanz. Wenn ich das Bild über diese Präsenz melde ist er dazu verpflichtet diesem Wunsch auch nachzugehen. Das ist eine ausreichende Kontaktmöglichkeit. Gerade bei Facebook. Wäre es jetzt ne HTML Website von 1999 wäre das vielleicht noch was anderes in der Auslegung.
 
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NighteeeeeY schrieb:
Wenn ich das Bild über diese Präsenz melde ist er dazu verpflichtet diesem Wunsch auch nachzugehen.

Das ist vollkommen klar. Inaktivität ist hier keine Entschuldigung. Nur der Weg wird halt schwieriger, das meinte ich damit :)
Also in dem Fall konkret: Der Weg geht dann nur über den Anwalt oder über Facebook.
 
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NighteeeeeY schrieb:
Richtig. Deshalb gibt es ja auch bei Facebook die Option "Im in this picture and I dont like it". Das Recht am eigenen Bild kannst du gar nicht abtreten.

Wenn du diese Option also irgendwo findest ist der Seitenbetreiber dazu verpflichtet dein Bild zu löschen. Tut der das nicht kannst du ihn anzeigen.




Bull. Shit. Argument.

Was für ein Blödsinn! Von wegen "Spuren verwischen"!

Das Foto ist sechs Jahre alt, ich war noch etwas jünger und habe mir diesbezüglich im Alkoholrausch keine Gedanken darüber gemacht. Jetzt, sechs Jahre später, ist mir das Foto einfach sehr unangenehm und ich würde heute kein Foto mehr machen lassen, die dann veröffentlicht werden.
 
Meiner Erfahrung nach (und ich mache seit 15 Jahren Partyfotos) ist Facebook mittlerweile ganz fix mit DSGVO Verstößen denn für jeden der nicht gelöscht wird handeln die sich ggf. eine saftige Geldstrafe ein.
 
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cartridge_case schrieb:
Naja, du wirst mit dem Besuch die AGB des Clubs bestätigt haben und da wird sicher drinstehen, dass du keine Rechte mehr an den Fotos im Club haben wirst. Hast du das schon geprüft?
diese agbs sind nicht gültig,zudem der Betreiber nicht nachweisen kann, dass der besucher die AGB beim Betreten gelesen und verstanden hat usw... (ebenso wie damals agbs auf ticketrückseiten zb)
ebenfalls ist das Posting von Captain Mumpitz nicht korrekt.

Er kann es jederzeit löschen lassen, auch im nachhinein.
(ausser er hat Geld/ Leistungen dafür bekommen, Vertrag unterzeichnet usw, das bezweifel ich jetzt mal ;) )

tipp
nochmal anschreiben (auch die offizielle adresse des clubs) mit Fristsetzung und mitteilen, dass ansonsten ein Anwalt kontaktiert wird...ggf. nachfragen wer verantwortlich ist (kann sich ja geändert haben).


Er/Sie wird es löschen (wenn er/sie es kann aufgrund Adminrechte) .. zudem er nichts davon hat so ein unwichtiges uraltes Bild auf seiner Seite zu haben, vor allem wenn er sicherlich 1000 andere bessere hat.
 
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Immer wieder erheiternd, wenn auf Computerbase Rechtsthemen diskutiert werden.

Die bisherigen Informationen lassen IMHO keine eindeutige Beurteilung zu.
Persönlichkeitsrechte sind keine absoluten Rechte sondern unterliegen im Regelfall einer Abwägung mit anderen Rechten.

Wir wissen nichts vom Club, von der Veranstaltung, von der Person (Promi ) und wir wissen auch nichts darüber ob und wie Nutzungsrechte erteilt wurden. ( Erteilte Nutzungsrechte lassen sich nur in sehr engen Grenzen widerrufen ).

Wenn die freundlichen Appelle nichts fruchten, beleibt einem sowieso nur ein Anwalt, der die offenen Fragen dann hoffentlich vernünftig abklopft.
 
Hast du schonmal versucht, den Betreiber abseits von FB zu kontaktieren, als z.B. per Telefon?
Ich denke mal, dass sich das in einem höflich (!), aber bestimmt geführten Gespräch schnell klären lässt unter Hinweis auf deine bereits erfolgte FB-Nachricht.
 
@BoardBricker

Die Discothek existiert nicht mehr, die Seite auf Facebook jedoch schon.
Kontaktmöglichkeiten habe ich keine, da der Admin auf der Seite nicht aufgeführt ist und die Telefonnummer natürlich auch nicht mehr erreichbar ist.

Das Foto habe ich schon gemeldet, wurde aber abgelehnt. Ich solle mein Personalausweis hochladen und dieser wird dann "sicher bei Facebook" gespeichert.
Ich will aber keine Kopie meines Personalausweis bei Facebook hochladen.
 
paul sieht mich mit seinen alienaugen an und raunt: ...die spinnen, die menschen...
;)
 
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Bodensee_bmwler schrieb:
Ja und was steht da anderes drin, als ich geschrieben habe? Veröffentlichen darf man es, doch wenn ICH will das es gelöscht werden soll dann muss es gelöscht werden!
Ganz so einfach ist es eben nicht. Du kannst nicht heute deine Zustimmung zur Veröffentlichung eines Bildes von dir geben und in einer Woche sagst du, daß das Bild jetzt doch gelöscht werden soll.

Wenn man nach dieser Seite einer Anwaltskanzlei zum Thema Medien- und Urheberrecht geht kann man aber dann seine Einwilligung zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen wenn:
Eine einmal erteilte Einwilligung kann nur widerrufen werden, wenn sich die Umstände seit ihrer Erteilung so geändert haben, dass die Veröffentlichung den Betroffenen in seiner Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt nach der Rechtsprechung beispielsweise vor, wenn sich die innere Einstellung des Abgebildeten grundlegend geändert hat oder wenn der Widerruf zur Wahrung gewichtiger ideeller Interessen des Inhabers unvermeidlich ist.
Quelle: https://www.medienrecht-urheberrech...-am-eigenen-bild-widerruf-der-zustimmung.html

MIt anderen Worten: Du kannst nicht einfach hergehen und sagen, daß die Fotos jetzt eben gelöscht werden müssen, sondern du mußt auch begründen warum du das willst.

Wenn der Seitenbetreiber der Forderung dann trotzdem nicht nachkommen will bleibt nur der Weg über Facebook selbst und in letzter Konsequenz (wenn alles nichts hilft) der Rechtsweg.

Ich würde es erst einmal damit versuchen dem Clubbetreiber höflich zu erklären warum du die Fotos gerne weghaben willst. Ich würde dabei weniger auf die DSGVO verweisen als vielmehr auf die unangenehme Gesamtsituation. Du warst im Alkoholrausch, wurdest dabei fotografiert und befürchtest jetzt eben z.B. negative Konsequenzen für deine Karriere.

Aber wie gesagt: Wenn alles nicht funktioniert und Facebook auch nicht kooperiert bleibt nur der Rechtsweg.
 
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