Probleme beim Kündigen des Fitnessstudios

Snowside

Lieutenant
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März 2010
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Moin Leute,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Kündigung beim Fitnessstudio und den Rechten bei Lastschriften.

Mein Bruder hat einen Vertrag beim Studio indem steht:

"Die Nutzungsvereinbarung ist jederzeit kündbar, nach Eingang der schriftlichen Kündigung erfolgen noch zwei weitere 14-tägige Beitrags - Buchungen."

Desweiteren steht im Vertrag:

"Der Beitrag wird im Vorraus per Lastschrift eingezogen... im Falle einer Rücklastschrift werden Gebühren fällig... etc etc."

Nun haben wir eine Kündigung bekommen, dort steht drin:

"wir haben die Kündigung am 28.02.2012 erhalten, ihr Vertrag endet somit am 14.4.2012."

Und damit hab ich Probleme. Müsste der Vertrag nicht am 31.3.12 auslaufen?

Eine weitere Sache, die mich irritiert ist, dass auf dem Vertrag Handschriftlich vom Studio geändert wird, dass nicht 14 tägig, sondern monatlich abgebucht wird. Da die EDV des Studios überhaupt nicht funktioniert, was wohl weniger auf die Soft- und Hardware, sondern viel mehr den schlecht geschulten Mitarbeiter geschuldet ist, wie ich schon des öfteren feststellen durfte und das unter anderem der Grund ist, dass wir dort kündigen, sehe ich nun kommen, dass sie den Austritt am 31.3 nicht aktzeptieren und nochmal am 14.4 einen ganzen Monat abbuchen. Falls ich die Lastschrift nun bei der Bank zurückhole, habe ich dann mit irgendwelchen Folgen zu rechnen?

Ich hoffe, es wird einigermaßen deutlich, was ich zu erklären versuche, trotz meiner etwas zornigen Grundeinstellung :rolleyes:

mit freundlichen Grüßen
Snowside

Edit: Was mir noch einfällt. Ich habe meine Kündigung und die meines Bruders gleichzeitig beim Studio in den Briefkasten geworfen. Bis jetzt hat nur er eine Bestätigung erhalten. Wenn ich heute dort hingehe, werde ich natürlich auch meine einfordern. Mein Bruder hat gesehen, wie ich beide Briefe in den Kasten des Studios eingeworfen habe. Wenn die mir heute nun sagen, dass meine niemals eingegangen wäre, kann ich mich dann auf meinen Bruder berufen oder zählt das nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
nee, wären maximal 3x 14 Tage, falls die schriftliche Kündigung am Tag einer (theoretischen) Abbuchung erfolgt ist.

Also:
(theoretische) Abbuchung: 28.02.
Kündigung: 28.02.

Zwei weitere Abbuchungen gemäß Vertrag:
13.03.
27.03.

Da die Beiträge Vorauszahlungen sind, wäre die letzte Zahlung gültig für die Mitgliedschaft bis einschließlich 10.04.
Den 14.04. haben sie Euch vielleicht kulanzhalber bestätigt, weil halt Ende der Woche, in der die Mitgliedschaft endet.

Gruß,
crycorner
 
Ah okay, Da immer am 8ten Abgebucht wird, dachte ich, dass nur noch der Monat März zu zahlen sei. Danke dir.
 
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