Rauschgift im Fahrzeug! Strafbar?

Timotime

Lieutenant
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Ich wußte nicht wie genau ich das nennen sollte, ich erklärs mal kurz:

Angenommen ich fahre mit ein paar Kumpels nach Holland. Wir essen dort was, gehen über den Markt usw usf.

Auf dem Rückweg werden wir angehalten --- Polizei. Alle werden gefilzt und bei 2 Leuten wird Mariujanna gefunden. Bei den 2 anderen aber nicht. Die 2 ohne Mariujanna wußten auch nichts davon, dass die anderen beiden welches mit sich führen.

Können die beiden ohne Mariujanna dafür belangt werden? Gilt hier "mitgehangen mitgefangen" ??? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, dass weiß ich.
Aber es kann doch nicht sein, dann müsste ich jedem, bei dem ich mitfahre vorher fragen ob er irgendwelche Drogen mit sich führt?
 
Solange du selber nichts hast und auch nicht unter drogen einfluß selbst gefahren bist passiert dir gar nichts. Sonst wären ja auch alle dran wenn man mit dem Bus von Holland zurück fährt und nur einer hat was dabei.
 
Soweit ich weis machen sich nur die Leute strafbar bei denen es gefunden wurde. Wenn mehrere Leute im Auto sitzen.

Ausser es wurde im Auto gefunden dann ist der Fahrer dran auch wenn er nichts davon wusste.
 
na ja, ihr werdet dann alle mit auf die wache genommen und wenn ihr dann irgendiwe bezeugen könnt, dass ihrzwei davon nichts wusstet, werden wohl nur die beiden anderen dafür belangt
 
wenn du der fahrer bist könnte das schon auch für dich strafbar sein, evtl beihilfe zum drogenschmuggel. aber ich denke da solltest du dich an eine ordentliche rechtsberatung wenden oder mal bei frageinenanwalt.de nachfragen.
 
Wenn das Zeug an den Personen gefunden wurde (also in der Tasche oder in den Schuhen) ist nur die Person dran, dies dabei hatte. Kommt halt drauf an, ob es eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
 
dann müsste ich jedem, bei dem ich mitfahre vorher fragen ob er irgendwelche Drogen mit sich führt?
Genau das mußt Du auch tun - wobei bei kleinen Mengen Marihuana Dir nix passieren wird! Aber dennoch, schau einfach mal nach, wieviele Deutsche irgendwo im Knast sitzen, nur weil sie was dabei hatten, was ihnen angblich nicht gehört hat! Andere Länder andere Sitten!

Auf jeden Fall kommst Du in eine Kartei und bist dann generell und für alles Tatverdächtig! Ist schon lustig, wie leicht man bei der Bullerei vorverurteilt wird......

Vermutung:
Da Du Dich vorher erkundigst, wollt ihr wohl drüben Drogen kaufen und vorab eine Strategie festlegen - das hat noch nie funktioniert!
 
Hallo!

Bin zwar kein Jurist, bin aber der Ansicht, dass, wenn man eindeutig den Besitz des Rauschgift einer Person zurodnen kann, auch nur diese dafür belangt werden kann.

Aus deiner hypothetischen Fragestellung stellt sich nun mir die Frage: Was hast du vor? Oder traust du nur deiner Reisegemeinschaft nicht?
 
Danke an alle !
@Lars_SHG: Nene, vorsicht mit solchen Annahmen ^^ Es geht darum, dass ein Kumpel das gerade behauptet und ich das für den größten Mist überhaupt halte. Wir diskutieren gerade darüber. Ich hab z.b gesagt.: Dass meine Freundin dann ja auch einen dran kriegen würde, wenn ich Musik runterladen würde ODER mein Beifahrer Punkte in Flensburg bekommt, wenn ich zu schnell mit dem Auto fahren würde.

Naja, er meint in der Praxis siehts anders aus und er ist sich sicher, dass dafür alle belangt werden...

PS: Ich grüße dich Carsten...du laberst mist :D ^^
 
Wir waren mal zu viert in Holland (ist aber schon ca. 15 Jahre her), wurden an der Grenze angehalten und bei zwei Leuten wurde was gefunden. Wir waren alle auf der Wache, das Auto wurde halb auseinander genommen aber nichts gefunden. Der Fahrer und ich haben keine Anzeige bekommen, die anderen beiden schon.

Wurde es denn bei den Leuten selbst oder im Auto gefunden?

EDIT: Ach so, seh grad ist nur hypothetisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Oh ich habe hier ne Tüte Kokain aber die transportiere ich nur"

Hallo, Besitz = Strafbar.

Können die beiden ohne Mariujanna dafür belangt werden?

Tja, dumm gelaufen.
 
Sagt doch niemand was anderes? Es geht darum, ob man belangt werden kann wenn man eben selber nicht im Besitz ist, aber in der Umgebung von Leuten ist die im Besitz von Rauschgift sind..
 
KillerDave schrieb:
Soweit ich weis machen sich nur die Leute strafbar bei denen es gefunden wurde. Wenn mehrere Leute im Auto sitzen.

Ausser es wurde im Auto gefunden dann ist der Fahrer dran auch wenn er nichts davon wusste.

So und nicht anders!
Allerdings kann auch der Besitzer des Fahrzeugs davonkommen, wenn der Beifahrer sagt, dass die Drogen ihm gehören. Wenn der beifahrer aber alles abstreitet, dann haftet der besitzer des Fahrzeugs.

blablub1212 schrieb:
wenn du der fahrer bist könnte das schon auch für dich strafbar sein, evtl beihilfe zum drogenschmuggel.

Wenn es im Schuh oder im Popo des Beifahres gefunden wird, dann hat der Fahrer und Inhaber des Autos nichts zu befürchten. Es müßte ja erst mal bewiesen werden, dass er davon wußte. In der Praxis ist dies doch sehr unwahrscheinlich.
 
@blablub1212: Mehr als nur fragen "Habt ihr was dabei" kann man als Privatmensch halt auch nicht. Soll man die Leute vorher filzen? oO

@marcol1979: Also nehme ich automatisch alles in meinen Besitz, was bei mir im Auto mitfährt? oO
 
Also der Fahrer wird definitiv zur Verantwortung gezogen ,
der er sich laut gesetz vergewissern muss was seine Fahrgäste mit sich führen !
als zweiten fall würde ich dir als fahrer wenn denn nicht empfelen mit zu rauchen da es durch denn Drogen test sofot nachweisbar ist ... unter drogen fahren heißst lappen weg
soo und wenn du erwischt wirst wie deine freunde was dabei hatten somit wirst wegen , mittäter angeschissen und ja somit wegen , Schmuggel (im leichen sinn) und Beihilfe von Rauschgift schmuggel ...
und wenn es nicht so viel is wie ca. 5Gramm ... ?? wird die strafe nicht so schlimm sein ??
Doch wird sie auch bei 0,5-1gramm jeglicher anteil an Gras oder Rauschgift is in der Bundesrepublik VERBOTEN !

und ja ich würde euch empfehlen nehmt nix mit ...
es wird so oder so nicht klappen die finden das egal wo ihr es versteckt entweder drogen hund oder euer Fahrzeug wird in einer sogesagten KTU auseindern geschraubt ....

mfg Maxim
 
naja, kp warum du hier sowas fragst ?! erwartest du in nem board für pc-hardware-enthusiasten echt ne qualifizierte antwort ? es gibt extra rechtsforen im internet für sowas, auch wenns ne echte rechtsberatung NUR beim anwalt gibt - und das kostet geld, selbst wenns nur ne 30-sekunden-frage is.
 
Oder gut erkennbare Nutzungsbedingungen in dein Auto hängen :lol:


Nein, da kriegen natürlich nur die Besitzer bei denen es gefunden wurde eins dran. Andernfalls müsste bei nem Schmuggel im Flugzeug auch die gesamte Besatzung und Passagiere eins an die Rübe kriegen...

Kann nur sein dass gewisse Spuren in deinem PKW hinterlassen wurden und evtl. Kontrollen mit Spürhunden immer anschlagen obwohl nix da is.

Jedenfalls schulden dir die 2 Typen mehr als nur n Kasten Bier...
 
Manchmal wird man ja auch von mehr als "nur" den deutschen Gesetzen vom Drogenschmuggel aus den Niederlanden abgehalten. Vor vielen Jahren wurde ein Kumpel von mir in Amsterdam beim Verlassen eines Coffeeshops von einem deutschen Polizisten nach seinem Befinden gefragt ;) - der diesen begleitende niederländische Beamte schmunzelte nur.
 
lufkin schrieb:
Kommt halt drauf an, ob es eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.

DAS ist die entscheidende Frage.
 
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