Ich wußte nicht wie genau ich das nennen sollte, ich erklärs mal kurz:
Angenommen ich fahre mit ein paar Kumpels nach Holland. Wir essen dort was, gehen über den Markt usw usf.
Auf dem Rückweg werden wir angehalten --- Polizei. Alle werden gefilzt und bei 2 Leuten wird Mariujanna gefunden. Bei den 2 anderen aber nicht. Die 2 ohne Mariujanna wußten auch nichts davon, dass die anderen beiden welches mit sich führen.
Können die beiden ohne Mariujanna dafür belangt werden? Gilt hier "mitgehangen mitgefangen" ??? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, dass weiß ich.
Aber es kann doch nicht sein, dann müsste ich jedem, bei dem ich mitfahre vorher fragen ob er irgendwelche Drogen mit sich führt?
Angenommen ich fahre mit ein paar Kumpels nach Holland. Wir essen dort was, gehen über den Markt usw usf.
Auf dem Rückweg werden wir angehalten --- Polizei. Alle werden gefilzt und bei 2 Leuten wird Mariujanna gefunden. Bei den 2 anderen aber nicht. Die 2 ohne Mariujanna wußten auch nichts davon, dass die anderen beiden welches mit sich führen.
Können die beiden ohne Mariujanna dafür belangt werden? Gilt hier "mitgehangen mitgefangen" ??? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, dass weiß ich.
Aber es kann doch nicht sein, dann müsste ich jedem, bei dem ich mitfahre vorher fragen ob er irgendwelche Drogen mit sich führt?