Sonderkündigungsrecht bei Vodafone-DSL

[Epox]

Cadet 3rd Year
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Sep. 2011
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44
Hallo liebe Community,

hat vllt jemand von euch schon Erfahrung mit Vodafone und den Sonderkündigungsrecht gemacht?

Mein Problem ist, das meine DSL Freischaltung am 05.08.11 durchgeführt werden sollte. Jedoch haben wir zwischenzeitlich den 17.09.11 und ich wurde immer nur mit neuen Technikerterminen vertröstet welche entweder verschoben worden oder der Techniker nicht erschienen ist. Bis auf ein Termin nur da konnte er nicht freischalten weil meine Hausverwaltung vergessen hatte einen Zugangsraum zu öffnen, jedoch liegt dies auch schon wieder 3 Anschlusstermine zurück.

Kann ich nun ohne Fristsetzung für Vodafone mein Recht zur Sonderkündigung in Anspruch nehmen und ohne bedenken wechseln? Oder laufe ich gefahr dann 2 Anschlüsse zu besitzen?

MfG [Epox]
 
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Ich glaube 6 wochen sind eine ausreichende frist und ich würde denen nun noch einmal eine frist von 2 Wochen geben und dann kündigen.Ganz einfach!
 
Unglücklich. Hättest früher handeln sollen... Spätestens beim zweiten, höchstens dritten nicht wahrgenommenen Termin hätte ich eben ein entsprechenden Brief aufgesetzt.
 
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, das ist dein Stichwort. Sprich du setzt denen ein Termin und wenn da nichts passiert, dann löst du den Kaufvertrag auf. Hat in der Hinsicht allerdings nichts mit Sonderkündigungsrecht, sondern eher mit der Erfüllung des Kaufvertrags zu tun.
 
wie der Vorredner schon meint, ist eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

Ich würde das Schreiben so gestalten, dass du Vodafone aufforderest binnten zwei Wochen die Leistung zu erfüllen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen machst du von deinem Rücktrittsrecht gebrauch. Du erklärst sozusagen, schon in der Fristsetzung deinen Rücktritt unter einer aufgeschobenen Bedingung und bittest darum dir dein Schreiben zu bestätigen, Einschreiben Rückschein oder fertigst ein Empfangsbekenntnis welches sie dir zurück übersenden sollen.

Es empfiehlt sich in dem Fall aber die circa 6 € für das Einschreiben Rückschein auszugeben, oder du hast ein FAX.
 
Anrufen, sagen dass du vom Vertrag zurücktreten willst weil sie mehr als unfähig sind, ihre Leistung zu erbringen. Evtl. reicht auch ein kurzer Brief oder ein Fax ohne Fristsetzung. Falls auf deinem Ausweis eine andere Adresse steht als die Wohnung, in der DSL freigeschalten werden soll, sendest denen ne Kopie und sagst, du bist umgezogen in ne WG und da gibt es schon DSL.

Bei mir hatte ich das auch schon mit Vodafone, da kam weder der UMTS-Stick noch ein Termin zum Freischalten... dann irgendwann Termin in 6 Wochen. An dem Tag hab ich KabelBW bestellt, was 22h Stunden von Bestellung bis Anschluss dauerte. Die haben mich nach dem Zurücktreten vom Auftrag noch ca. 10 Mal angerufen, ob ich zufrieden mit Vodafone und meiner Leitung bin, etc... Nach gut einem Monat nach dem Zurücktreten war eine Postkarte im Briefkasten, dass der Techniker bald kommt. An der Hotline sagten sie dann, dass ich ihn auf keinen Fall reinlassen soll und auch am besten im Keller schauen soll, dass man nicht an die Leitungen rankommt. Das ist so ne Spasstruppe, gibt nichts besseres als nen anderen Anbieter zu suchen. Falls möglich würde ich dann gleich Kabel nehmen.
 
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Danke für euren schnellen Antworten :) !

Falls ihr noch Tips habt bin ich dankbar dafür.

MfG [Epox]
 
Hallo,
ich hatte auch Probleme mit der Schaltung von Vodafone. Bin umgezogen und immer wieder wurde ich vertröstet mit dem Anschalttermin. Sollte sogar bei der T-Com einen neuen Anschluss in Auftrag geben. T-Com sagt das das Vodafone selber machen muss. Habe denen (Vodafone) dann eine Frist von 2 Wochen gegeben und ich dann fristlos kündige wenn sie es nicht gebacken kriegen. Gesagt getan, habe dann bei Alice meinen Anschluss in Auftrag gegeben und 12 Tage später hatte ich meinen Telefon und Internet Anschluss. mfg

Achso, die ganze Warterei bei Vodafone hatte mich ca.6 Wochen gekostet.
 
Wichtig wäre, dass die Festsetzung einer Frist zur Nachbesserung in einer gerichtlich verwertbaren Form erfolgt, also Einschreiben mit Rückschein oder Zustellungsurkunde. Eine EMail oder ein Anruf reicht nicht. Wenn diese Frist dann nicht eingehalten wird, käme meiner Meinung nach (unabhängig von den AGB des Providers) der § 323 BGB in Frage.

mfg
 
super danke euch nochmal. ich hab jetzt ein fristsetzungschreiben gemacht und werde dies noch heute abschicken. und hoffe mal das alles über die bühne geht :)
 
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