Zitat von Raijin:
[...] und das Vertrauen Arbeitgeber<->Arbeitnehmer zerstört wurde.[...]
Manche Sachen macht man in einem öffentlichen Netz auch nicht. Aber anscheinen ist das Vertrauensverhältnis auch nicht allzu rosig, wenn man dem Arbeitgeber schon indirekt vorwirft, gegen die allgemein gültigen Datenschutzrichtlinien in erheblichem Umfang zu verstoßen.
Wenn es denn soweit ist, kann man immerhin noch eine Entschädigung aushandeln, die die Zeit der Arbeitssuche ein wenig überbrückt. Üblich wären in diesem Rahmen bis zu drei Monatsgehälter, hängt aber von der Schwere des Vergehens ab.
Wenn man jedoch eine Straftat begangen hat, sieht das ganze dann auch wieder anders aus. Hier ist der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet, dies anzuzeigen. Man kann dann zwar auch eine geringfügige Entschädigung einklagen, jedoch ist man den Job auf jeden Fall los, und hat mindestens zwei Strafverfahren, wenn nicht mehr, am Hals, deren Strafen ggf. kumulativ sind.
Wenn man nur hin und wieder mal privat etwas im Indernet nachschauen will oder sonst etwas unverfängliches machen möchte, redet man am Besten mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes. Der sollte einem schon sagen können, was erlaubt ist, und auch ggf. sagen können, was erfasst und wie bearbeitet wird und wem die Daten in welchem Umfang zugänglich sind.
Die beste Gesetzgebung nützt nichts, wenn man sich ein unauffäliges Päckchen in Dildo-Form an seine Arbeitsplatzadresse liefern lässt. Gegen alles andere gibt es rechtliche Hilfen, wenn man selber sich keiner Vertrags- oder Rechtsverstöße schuldig gemacht hat.
Einfach mal mit dem Datenschutzbeauftragten reden.