Nabend Facs83,
hier mal eine Übersicht:
Rechtmäßiger Lizenz-Kauf?
in welcher Form hast Du denn die "Lizenz" vom Verkäufer denn überhaupt erworben?
1) Original-Window 10 Installationsmedium (DVD / USB-Stick) und COA-Aufkleber samt gültigen W10-Lizenzschlüssel
2) Original-Recovery CD mit Lizenzschlüssel und COA Aufkleber?
3) Gebrannte Windows 10-CD + MS-Produktschlüssel-Card samt COA-Aufkleber?
4) Gebrannte Windows 10-CD + Produkt-Key ohne COA-Aufkleber
5) Ganz simple nur den Produktschlüsssel ohne den geringsten Nachweis, dass es sich um eine Original-Version handelt bzw. das dieser Schlüssel nur Dir veräußert worden ist?
Und vor allem, um welche Lizenzart soll es ich den laut Verkäufer denn handeln?
6) OEM oder Retail? Die Version war vorinstalliert oder eventuell doch separat dazu gekauft?
7) War die Version eventuell sogar schon im Gebrauch oder hat er orthodoxer weise tatsächlich die Festplatte und die Partitionen direkt gelöscht bevor er den Rechner das erste mal startete?
1) alles ok -> Dann solltest Du überhaupt keine Probleme haben.
2) Da wirds schon kritisch, weil da klar wird, dass es sich um eine Vorinstallation von W10 handelt. Einzige Ausnahme ist die Retail-Version.
3) Da wirds doppelt schwer, weil Du dann zwar im Bestitz eine rechtmäßigen Keys wärest
4) Finger weg -> Du erwirbst da im Grunde nur Luft auch wenn der Key Gültigkeit besitzt -> den Nachweis, dass Du der rechtmäßige Nutzer bist kannst Du nicht mehr erbringen.
5) Da gilt im verschärften Maße die Position 4
6) Laut dem Angebot von Metro sieht das bei dem Preis stark nach eine vorinstallierten OEM-Version aus!
7) Das könnte schon ein Problem sein, falls er den Rechner schon mit W10 gestartet haben sollte, dann wäre die Lizenz schon auf dem rechtmäßigen Gerät aktiviert worden. Ein Wechsel wäre quasi unmöglich bzw. technisch zwar noch möglich (Bei Dir klappt ja die Aktivierung) aber auch nur für den Zeitraum, in dem der Original-Rechner nicht mit einen stinknormalen W10-Installationsmedium, das mit dem MCT erstellt wurde, wieder installiert wurde. Dann hätte trotz Kauf, der Rechner erstmal die legitime Lizenz, weil die Lizenz eigentlich nicht einzeln veräußert werden dürfte.
Mögliche Konsequenzen:
Ganz prinzipiell musst Du aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es sich bei der besagten Windows-10 Version um ein vorinstalliertes OEM-Windows 10 handelt.
In dem Fall wird der Lizenschlüssel im Mainboard des Fertig-PCs bereits fest verankert sein.
Das bedeutet im Klartext das Windows 10 ist fest mit dem Gerät (Fertig-PC) übers Mainboard komplett gebundelt.
Selbst wenn er wollte, könnte selbst der Verkäufer nicht ohne weiteres das Gerät wechseln und dort das Windows 10 weiter betreiben.
Er braucht sich also gar nicht den Key notieren, denn der ist im Mainboard fest hinterlegt und mit Hilfe entsprechender Tools auslesbar.
MS-Lizenzen sind nur gültig, falls Du sie im kompletten Paket - wie unter
1) aufgeführt ist - besitzt, um so im Zweifel deinen rechtmäßigen Besitzt dokumentieren zu können.
Und genau da liegt das Problem, er kann Dir die Windows-Version gar nicht verkaufen, weil er Dir in dem Fall dann im Grunde auch den PC verkaufen müsste.
Da der Lizenzschlüssel im Mainboard fest verankert ist, brauch er nur einmal Windows 10 zu installieren und prompt ist er damit auch der offizielle Besitzer der Lizenz - wenn in dem Fall auch ungewollt. Das ließe sich theoretisch nur lösen wenn der betreffende Hersteller des Geräts (MS wäre da gar nicht der Ansprechpartner) Dir die Lizenz aus Kulanz überschreibt. Das ist aber alles nur graue Theorie, solange der Verkäufer keine Windows 10 Version installiert. Wovon ja auszugehen ist.
Dennoch die Möglichkeit besteht in dem Fall, das Dir die Lizenz gesperrt wird, falls entweder der Verkäufer die Lizenz selbst verwenden sollte, denn im Gegensatz zu Dir hätte er zumindest juristisch alle Trümpfe in der Hand....aber auch nur wenn er es darauf ankommen lassen wollen würde, wovon ja nicht auszugehen ist.
Das Problem ist in dem Fall MS. Da die OEM-Version explizit mit dem Rechner verbundelt ist. Und nur der Besitzer des Rechners berechtigt ist, die entsprechende Windows-Lizenz zu nutzen.
Ob Du dich darauf verlassen willst, bleibt natürlich dein Entscheidung. Und vor allem kann es sehr wohl auch sein das der Privat-Verkäufer gar keinen Eigenbedarf an der Version hat, weil er vielleicht bereits ein Window 7/8.1 Pro einsetzt oder ein Windows 10 Pro einsetzen will. Da hilft ihm die Home-Variante von W10 erstmal auch nicht weiter.
Gruß St. Clair
Ergänzung:
Im Falle von Produkt-key + COA-Aufkleber gilt im Grunde das selbe wie oben aufgeführt. Solange Du nicht im Besitz eines entsprechenden Datenträgers (Recovery-CD) bist, kannst Du im Zweifel nicht lückenlos nachweisen, dass Du der rechtmäßige Besitzer der Lizenz bist. Der Verkäufer hätte Dir die Recovery-CD (auf wenn Sie dir auf deinem Rechner nichts bringt) erstellen und zuschicken müssen.
Für den Moment magst Du dich auf sicherem Terrain befinden, aber das kann sich eben auch sehr schnell ändern, falls der Original-Rechner in die "falschen Hände" gerät und der neue Besitzer so "schlau ist und Windows 10 Home installieren will. Dann kann der Key auch gesperrt werden.
Und das der Key aktiviert wurde ist für den Moment ein gutes Zeichen, nur hilft Dir dass in dem angesprochenen Szenario wenig, falls der neue oder alte Besitzer auf den Trichter kommen sollte Windows 10 Home einfach mal zu installieren. Dann kann eine Sperrung des Key erfolgen oder die doppelte Verwendung des Keys für eine überschaubaren Zeitrahmen allenfalls von MS geduldet werden bis die Sperrung erfolgt. Und wenn dieser Zeitraum den 29.7.2016 überschreitet bleibt Dir nicht einmal mehr die Option ein altes Windows auf W10 zu aktualisieren.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Du Windows 10 über die gesamte Dauer des Supports reibungslos benutzen kannst, aber in Stein gemeißelt ist das keineswegs.
Hi Terrier:
Doch, das kleine Wort Metro fördert tatsächlich ein entsprechendes Angebot für einen Desktop PC zu Tage:
https://angebote.metro.de/office-multimedia/multimedia/pc-notebook.html
Und wird der Rechner für 299€ angeboten. Wird sich also schon sehr wahrscheinlich um ein vorinstalliertes Windows 10 handeln -> mit der bekanntlich daraus folgenden unsicheren Rechtsposition.
Das muss sich in der Praxis erstmal gar nicht problematisch auswirken. Nur wenn der Besitzer des rechtmäßigen PCs diesen verkauft und der Nachfolger Windows 10 Home installieren will, hat Facs83 dann das Problem eine zweiten Installation, wo er im Zweifel eventuell nicht einmal nachweisen kann, dass er im rechtmäßigen Besitz der gültigen Lizenz ist.
Wie oft solche Fälle vorkommen vermag ich jetzt nicht einzuschätzen, aber long story short: all zu selten wird es nicht vorkommen das Keys gesperrt werden - hattest Du ja auch schon verlinkt, auch wenn es in den Fällen sich um ESD Lizenzen handelte.
Und auch wenn der Verkäufer einfach nur im guten Glauben gehandelt hat, da will ich gar nicht mal böse Absicht oder gar Betrug unterstellen, er kann gar nicht sicherstellen, dass eine solche Situation nicht doch enstehen könnte. In einem absehbaren Zeitraum könnte es dann wirklich ärgerlich werden, wenn man das Geld vermeintlich umsonst investiert hat und im Worst Case dank des Ablaufs des kostenlosen Upgrade-Angebots ein Kauf der Windows-Lizenz in Haus steht.
Gruß St. Clair
@ PsychoPC
Jein, der Knackpunkt ist die Unterscheidung zwischen einer vorinstallierten Windows OEM-Version und einer separat gekauften OEM-Einzellizenz bei Händler deines Vertrauens.
Die
vorinstallierte Windows-Version ist immer an das jeweilige Gerät (Fertig-PC, Laptop, Tablet) gebunden. Egal, ob es ich um Windows 7,8, 8.1 oder gar Windows 10 handelt. Da der Lizenzschlüssel im Mainboard fest verankert ist besteht eine physische Verbindung zwischen Gerät + Lizenz. Stirbt bspw. das Gerät bei einem Mainboard-Schaden, dann würde die Lizenz erlöschen, sofern Dir der Hersteller im Rahmen von Gewährleistung oder Kulanz keine entsprechendes Mainboard zur Verfügung stellt oder im äußersten Fall Dir sogar die Lizenz ersetzt. Ansprechs- und Vertragspartner ist also immer der Gerätehersteller. MS ist das komplett außen vor.
Sobald Du eine OEM-Version separat zu dem PC-Gerät oder der neuen Hardware (Eigenbau) erstanden hast, gilt die OEM-Version nicht mehr als vorinstalliert. Somit erhält sie in Deutschland den selben Status einer Retail-Version. Das heißt die Version ist nicht direkt hardwaregebunden (kein Key im Mainboard hinterlegt) und kann jederzeit auf neuer Hardware oder einem Neugerät weiter verwendet werden.
Das gilt im übrigen auch für das Windows 10 (Upgrade) genauso, da sich hier die alte Lizenz einfach fortschreibt:
1) Windows 7,8, 8.1 / auf dem jeweiligen Gerät
vorinstalliert -> Hardwarebindung an das Gerät -> Windows 10 Upgrade -> immer noch an das Gerät hardwaregebunden, das die Ursprungslinzenz bereits hardwaregebunden war
2) Windows 7,8, 8.1 / separater Kauf
OEM-Einzellizenz -> keine Hardwarebindung an das Gerät -> Windows 10 Upgrade -> auch weiterhin keine Bindung an das Gerät, weil die Ursprungslinzenz es ja auch nicht gewesen war. => Lizenz kann jederzeit auf neuer Hardware oder auf einem Neugerät installiert und aktiviert werden / Verkauf ist immer möglich, solange alle Merkmale einer gültigen Lizenz enthalten sind (Original-Datenträger (DVD/USB-Stick), COA-Aufkleber mit Lizenzschlüssel). Ausnahme: ESD-Version von MS-Store oder autorisierte Vertragspartner, hier muss immer die Produkt-Keycard samt COA-Aufkleber bei einem rechtmäßigen Verkauf vorliegen. Trotzdem sind diese ESD-Keys immer mit viel Vorsicht zu genießen, weil man im Zweifel nie weiß, ob man der Key nicht doch mehrmals veräußert wurde. Solche Keys werden von MS in regelmäßigen Abständen gesperrt.
Hoffentlich konnte ich deine "Verwirrung" ein wenig auflösen. ^^
Gruß St. Clair
Ergänzung:
Netter Fun-Fact am Rande: MS wird den Nutzern illegaler Lizenzen, sofern man also eine betreiben sollte, freundlicherweise die Möglichkeiten anbieten, die Illegalität mit Hilfe von wenigen Klicks zu MS-Store zu überwinden, in dem man dort einen gültigen Key erwerben kann und so eine erneute W10-Installation vermeiden kann.