EU-Ministerrat: Neuer Anlauf für die Vorratsdaten­speicherung

Andreas Frischholz
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EU-Ministerrat: Neuer Anlauf für die Vorratsdaten­speicherung

In Deutschland steht die Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus, der Europäische Gerichtshof hat die alte EU-Richtlinie als rechtswidrig eingestuft – doch der EU-Rat will nicht von der anlasslosen Datensammlung ablassen.

Das berichtet Netzpolitik.org und veröffentlicht ein Dokument der Ratspräsidentschaft, das den aktuellen Stand der Diskussion zusammenfasst (PDF). Besprochen werden soll das Thema dann bei der nächsten Sitzung der EU-Innen- und Justizminister am 7. und 8. Dezember.

Die Vorratsdatenspeicherung mit den EuGH-Auflagen in Einklang bringen – irgendwie

Das Ziel des EU-Rats ist es, eine Regelung für die Vorratsdatenspeicherung zu finden, die die Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt. Im Kern geht es daher zunächst um drei zentrale Punkte:

  • Ein Knackpunkt ist die E-Privacy-Verordnung, die aktuell noch verhandelt wird. Das Ziel der Verordnung ist, die Privatsphäre der Nutzer bei der elektronischen Kommunikation zu schützen. Um der Vorratsdatenspeicherung nicht im Weg zu stehen, müssten die Regeln aber so ausfallen, dass Behörden weiterhin Kommunikationsdaten erfassen können.
  • Ein begrenzter Umfang der Datensammlung.
  • Behörden sollen nur auf die Vorratsdaten zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig ist. Die Rede ist von „strengen Sicherheitsvorkehrungen“.

Die Frage ist immer nur, ob solche Vorgaben für die EuGH-Auflagen ausreichen. Denn das Urteil vom Dezember 2016 war eindeutig, eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. Wollen Behörden weiterhin Daten sammeln, muss der Umfang auf das Notwendige begrenzt sein. Das gilt etwa für die Kategorie der erfassten Daten, die Kommunikationsmittel sowie die Speicherdauer und die betroffenen Personen.

Deswegen plant der EU-Rat nun eine Matrix für verschiedenen Datenkategorien, die etwa abbilden, wie sensibel bestimmte Informationen sind. Und anhand dieser Kategorien soll sich dann feststellen lassen, wie lange die Daten gespeichert werden können, oder inwieweit sie sich auswerten lassen. Denkbar wäre etwa auch, dass die Daten verschlüsselt und pseudonymisiert in den jeweiligen Datenbanken landen, sodass die Namen der Betroffenen erst bei Treffern auftauchen. Außerdem soll der Zugang nur mit einem Gerichtsbeschluss möglich sein.

Das Konzept entspricht laut Netzpolitik.org einem Vorschlag, den zuvor Europol erarbeitet hat. Der EU-Rat selbst sucht auch schon seit längerem nach einer Lösung.

Auswirkungen auf Deutschland

Interessant ist nun, wie sich die derzeit geschäftsführende Bundesregierung auf dem Treffen des EU-Rats verhält. In Deutschland gilt zwar die Vorratsdatenspeicherung, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz aber schon im Sommer als nicht vereinbar mit dem EU-Recht eingestuft. Deswegen besteht derzeit für die Provider keine Speicherpflicht. Was noch fehlt, ist das Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Angesichts der jüngsten Urteile wird jedoch erwartet, dass die Karlsruher Richter das Gesetz kippen.

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender bei den Grünen im Bundestag, fordert daher auf Anfrage von Netzpolitik.org, dass sich die Bundesregierung beim EU-Rat „für ein endgültiges Ende der Vorratsdatenspeicherung“ einsetzt. Eine allgemeine Speicherung bringe nicht mehr Sicherheit, gefährde aber die Grundrechte. Überfällig sei, so von Notz, die „Abkehr vom Prinzip der Anlasslosigkeit“, erforderlich wären hingegen zielgerichtete Maßnahmen.

Entsprechende Vorschläge waren bereits bei den Jamaika-Sondierungen im Gespräch. Nachdem das Bündnis gescheitert ist, sind nun noch eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD oder eine Minderheitenregierung als Alternative denkbar. Was solche Regierungsbündnisse bei der Vorratsdatenspeicherung planen, lässt sich derzeit aber nicht prognostizieren.