News Bundespatentgericht hebt UMTS-Patent von Samsung auf

mischaef

Kassettenkind
Teammitglied
Registriert
Aug. 2012
Beiträge
5.930
Nachdem Samsung bereits mit mehreren Klagen bezüglich seines Patentes EP1005726 vor diversen Gerichten scheiterte, musste das südkoreanische Unternehmen nun eine weitere Niederlage hinnehmen: Das Bundespatentgericht erkannte dem Unternehmen das Schutzrecht des genannten Patentes ab.

Zur News: Bundespatentgericht hebt UMTS-Patent von Samsung auf
 
Hmm, da entwickelt also einer eine Technologie und deren Patent wird aberkant, aber ein 08/15 Design ist unantastbar?


Eigenartige Welt...
 
Und welche Begründung gab der Richter an das es aufgehoben wurde? Ohne die artet das hier doch wieder nur in willkürlichen Spekulationen aus.
 
Pressemitteilung Bundespatentgericht
Zur Begründung hat sich das Gericht darauf berufen, dass die Merkmale des Patentanspruchs 1 in der erteilten Fassung , die über den Stand der Technik hinausgehen, als nicht-technisch anzusehen und daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind. Vielmehr dienten diese Merkmale dazu, die Bedienung durch grafische Maßnahmen für den Benutzer bequemer und noch anschaulicher zu gestalten. Ein technisches Problem werde durch die fraglichen Maßnahmen nicht gelöst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mobilus schrieb:

SpookyFBI schrieb:
Es geht aber um das UMTS Patent hier und nicht um Apples Slide to unlock

Man könnte sich ja durchaus vorstellen, dass es bei einem technisch nicht versierten Menschen durchaus den Eindruck erwecken kann, dass ein sich bei einem über den Bildschirm verschiebbarer "Bolzen" zum (Softwareseitigen) aufsperren eines Mobilfunkgerätes um eine technische, nicht grafische Maßnahme - eben ein sich bewegender Bolzen - handelt, während hingegen UMTS lediglich der Austausch einiger Zeichenketten und/oder Symbole ist, also eine rein kosmetische, grafische Maßnahme, da sich hier ja die Bedienung bzw. das für den Benutzer sichtbare Verhalten nicht ändert.
 
Gut das meine Intelligenz nicht ausreicht, um diesen "UMTS-Patent-Quatsch oder Nichtquatsch" zu verstehen...
 
Zurück
Oben