News Delid Die Mate Extreme: Mit Flüssigmetall läuft auch Broadwell-E kühler

Ja, war Wärmeleitpaste. Bei Löt müsste ich mich tiefer in die Materie einarbeiten. Plane gerade Kauf von 6700K. Der ist auch nicht verlötet. Am 14. Juli ist wieder Französische Revolution und der König wir geköpft mit der Guillotine!:evillol:
 
HeinzNeu schrieb:
Interessant ist doch vor allem die Haftungsfrage![...]

Die meisten Werkzeuge haben ein mehr oder wenigere Große Chance aus Misserfolg bei Anwendung. Wer mit Werkzeug X sein Werkstück Y versaut, wobei X ordnungsgemäß funktioniert hat keine Chance das dem Anbieter von X aufzuhalsen. Ich muss mich echt wundern, wie man auf diesen Dampfer kommt. Man könnte kein Auto, keine Motorsäge noch einen Schraubenzieher rechtssicher verkaufen wenn deine Auffassung nur annähernd etwas mit der Realität zu tun hätte.
 
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Computerfuchs schrieb:
Warum kommt in dem Video der Heatspreader direkt nach dem Köpfen wieder auf die CPU drauf?! :confused_alt:
Wenn man schon den Aufwand treibt die CPU zu köpfen, hätte ich es logischer gefunden zu versuchen, den Kühlkörper direkt auf die CPU aufzusetzen.
Da siehst du es wieder, könnte ja sein das dein Vorteil bei Einsatz von LN2 jetzt ein Nachteil wäre.
Außerdem hat man beim Einsatz von Wasserkühlungen mit den kleinen DIEs schon das Problem das die Kontaktfläche zu kein wird, der Kühler kann auf der kleinen Fläche die Wärme schlechter aufnehmen als als wenn die IHS noch vorhanden ist und die Temperaturen steigen.
Das passiert dann wenn die Kupferschicht des Kühlers zur CPU hin zu dünn ist.
 
Es geht hier auch nicht um den Kauf eines Schraubenziehers o.ä. Vielmehr soll ein Produkt auf den Markt gebracht werden, das offensichtlich die zu bearbeitende Sache -auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch - zerstören kann, weil die Besonderheiten der Verlötung vom Anwender nicht vorausgesehen werden können.
Schließlich wird sich der Hersteller dieser sinnlosen Erfindung auch mit den Vorschriften des ProdHaftG auseinander setzen müssen.
 
wer kauft sich das ding? selbst wenn ich wirklich extrem reich wäre, würd ich das ding doch zurückschicken, nachdem ich es verwendet habe. so gesehen wäre eine vermietung doch das sinnvollere geschäftsmodell?
 
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Wenn wir schon bei den Athlon Thunderbirds sind, erinnert mich das an den "Bleistifttrick", den auch einigen versaut haben.:rolleyes:
 
Und was jetzt mit dem Schwermetall der da abgekratzt hat?
Müll?

Indium ist nicht gerade gesundheitlich unschädlich...
 
HeinzNeu schrieb:
Interessant ist doch vor allem die Haftungsfrage!
Was ist denn, wenn der Anwender der Konstruktion mitteilt, ich habe mich zwar beim Köpfen genau an die Vorgaben des Herstellers gehalten, leider blieb doch ein kleiner Teil des Die am Lötzinn hängen.
Kann sich der Anwender am Verkäufer oder Hersteller in diesem Falle schadlos halten, oder soll diese Gefahr von vornherein dem Anwender aufgebürdet werden?
Ich habe da so meine Zweifel, ob derartige Haftungsausschlüsse zulässig wären.

ist das selbe wie mit nem fahhrad. solang die bremsen funktionieren, ist es nicht des händlers schuld, wenn man zu blöd ist und gegen nen baum fährt ;)
Ergänzung ()

Piktogramm schrieb:
Die meisten Werkzeuge haben ein mehr oder wenigere Große Chance aus Misserfolg bei Anwendung. Wer mit Werkzeug X sein Werkstück Y versaut, wobei X ordnungsgemäß funktioniert hat keine Chance das dem Anbieter von X aufzuhalsen. Ich muss mich echt wundern, wie man auf diesen Dampfer kommt. Man könnte kein Auto, keine Motorsäge noch einen Schraubenzieher rechtssicher verkaufen wenn deine Auffassung nur annähernd etwas mit der Realität zu tun hätte.

dito
 
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Pry_T800 schrieb:
@der8auer

Immer wieder krass auf welche Ideen du kommst!
Mich würde mal Werte interessieren ohne Headspreader.


Ja warum nicht, wen es dass eigene Hobby ist und man das Geld nicht scheut, lohnt sich dass sicherlich, um dass letzte bisschen aus dem DIE zu holen :Freak
Ich habe meine Antworten mal nach deinen Absätzen sortiert:

Wenn du Ihn selber ansprechen willst wärst du im PCGH Forum besser aufgehoben!

Wird sich schlecht machen lassen weil es auf die Art der Kühlung ankommt!

Schon mal auf die Idee gekommen das er sein Hobby zum Beruf gemacht hat und damit sein Geld verdient!?
 
Nein, das ist eben nicht dasselbe, weil die Gefahr der Beschädigung auch bei ordnungsgemäßer Anwendung inne wohnt, und das ist der entscheidende Unterschied zum Kauf einer Kettensäge oder eines Schraubenziehers.
 
also ich hatte jetzt bei meiner CPU schon 2x den Fall dass mein HeatKiller 3.0 und CPU eigentlich ideal mit Liquid Pro Flüssigmetall verbunden waren + super Temps, aber das Zeug härtet massiv aus und dann scheint eine stärkere Vibration (zb wen nich mein 35kg Case übern Boden ziehe) zu reichen um den Verbund zu destabilisieren (auch mit massiv angezogenem Kühler) oder aber die Übertragung der Wärme lässt einfach so über Zeit nach. Dann erschrecke ich teils über hohe Temps 1 Jahr später und kann den Kühler remounten ink abpolieren der WLP.
 
AbstaubBaer schrieb:
Vermutlich aus 2 Gründen: Erstens um die 1.600-Euro-CPU beim Aufsetzen eines Kühlers nicht zu gefährden (erinnert sich jemand an Athlon XP mit freiliegendem DIE? Da ist das öfter passiert) und zweitens weil die Halterungen von Kühlern sich an der Höhe von Prozessoren im Urzustand orientieren. Man müsste sonst die Halterung des Kühlers modifizieren, um sicheren Sitz zu gewährleisten.

Ich dachte, deshalb gibt es den der8auer OC-Frame?

Damit setzt man jeden Kühler "idiotensicher" plan auf - abbrechen sollte da doch nix? Fehlt nur noch eine aktualisierte Version für Haswell-E.
 
HeinzNeu schrieb:
Nein, das ist eben nicht dasselbe, weil die Gefahr der Beschädigung auch bei ordnungsgemäßer Anwendung inne wohnt, und das ist der entscheidende Unterschied zum Kauf einer Kettensäge oder eines Schraubenziehers.

Solange es keine "Erfolgs-Garantie" gibt, bist du selbst schuld wenn was kaputt geht. Außerdem steht auf der Seite folgendes:

"*** Wichtige Warnung! ***
Das Entfernen des CPU-Heatspreaders geschieht auf eigenes Risiko und geht immer mit dem vollständigen Verlust der Herstellergarantie und Gewährleistung einher!"

Entweder akzeptiert man das Risiko oder man lässt die Finger davon !
 
Das ist genau der Punkt. Die vollständige Übertragung des Risikos auf den Anwender dürfte unzulässig sein. Entweder man lässt es bei den Haftungsregeln oder man bringt so ein unsinniges Produkt gar nicht erst auf den Markt.
Im Übrigen wiederholt die "wichtige Warnung" das, was Intel den Käufern mitgibt. Das ist jedoch ein völlig anderes Vertragsverhältnis als zwischen dem Verkäufer des Mate und dessen Käufer.
 
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HeinzNeu schrieb:
Die vollständige Übertragung des Risikos auf den Anwender dürfte unzulässig sein.

Dann ist der Hersteller von einem Schraubendreher also auch Schuld, wenn ich damit ein Netzteil aufschraube und einen ordentlichen Stromschlag verpasst bekomme?

Ich versteh's wirklich nicht, wieso du denkst, dass das so sein sollte. Es wird einfach ein Werkzeug verkauft, welches einem bestimmte Arbeiten erleichtert. Wieso sollte da der Hersteller vom Werkzeug irgendwas mit am Hut haben, wenn du es falsch verwendest und/oder damit etwas beschädigst? Das wäre allerhöchstens der Fall, wenn der Hersteller "0% Risiko, gelingt immer" oder ähnliches garantieren würde.
 
Es geht nicht um ein Verschulden. Nach den Vorschriften des ProdHaftG ist ein Verschulden noch nicht einmal gesetzliche Voraussetzung für eine Haftung des Herstellers. Diese ist verschuldensunabhängig. Der Gesetzgeber wollte damit von Anfang an verhindern, dass sich Hersteller von Produkten einer Haftung für fehlerhafte Produkte entziehen. Andererseits dürfte es unzulässig sein, die Gefahr der Anwendung von vornherein auf den Anwender vollständig zu übertragen.
 
HeinzNeu schrieb:
Nach den Vorschriften des ProdHaftG ist ein Verschulden noch nicht einmal gesetzliche Voraussetzung für eine Haftung des Herstellers. Diese ist verschuldensunabhängig.
[...]
Andererseits dürfte es unzulässig sein, die Gefahr der Anwendung von vornherein auf den Anwender vollständig zu übertragen.

Demnach kann ich mir also ein neues Fahrrad kaufen und dann den Hersteller verklagen, wenn ich mich damit (selbstverschuldet) ablege?

Ich kenne mich mit Produkthaftungsrecht (gibt's das Wort? :p ) nicht aus, aber das wäre mir wirklich neu.
 
HeinzNeu schrieb:
Nein, das ist eben nicht dasselbe, weil die Gefahr der Beschädigung auch bei ordnungsgemäßer Anwendung inne wohnt, und das ist der entscheidende Unterschied zum Kauf einer Kettensäge oder eines Schraubenziehers.

doch, ist es. im gegenteil, die gefahr einer beschädigung bei ordnungsgemäßen gebrauch wohnt einer kettensäge noch viel mehr inne, als bei solch einem heatspreader-abkratzer. und bei einer kettensäge gehts darüber hinaus sogar noch um körperliche gefahren, deren haftungsausschluss ungleich schwieriger ist.

du kannst dir jeden möglichen scheiss (sry) kaufen, der viel gefährlicher ist. ein sicherungskasten, eine brotschneidemaschine, usw. usf. es gibt nunmal dinge, deren übliche verwendung eine bestimmte sorgfalt auf seiten des verwenders voraussetzt. und da gehört dieses ding nunmal auch dazu.
 
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Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit und das Risiko des Köpfens geht doch an dem eigentlichem Ergebnis des Videos völlig vorbei!

Als Intel vom Verlöten auf TIM umgestiegen ist für Mainstream-CPUs haben alle aufgeschrien und die eingehende Meinung aller war Verlöten >>> TIM.

Verlöten ist ein sehr aufwendiger und teurer Prozess und jetzt zeigt es sich, dass dieser nicht mal besser ist! Das ist doch die Erkenntnis aus dem Experiment.
 
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